Im Folgenden wird in Kürze auf das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 4. Juli 2024 (Aktenzeichen: 15 U 60/23) eingegangen: Die Entscheidung betrifft den Datenschutz im Zusammenhang mit Internetsuchmaschinen und dem Recht auf Auslistung gemäß Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(mehr …)Schlagwort: meinungsfreiheit
Die Meinungsfreiheit ist ein grundrechtlich geschütztes Recht, Meinungen, Gedanken und Informationen frei zu äußern und zu verbreiten. Im Alltag stellen sich jedoch immer wieder rechtliche Fragen, wenn es um die Auslegung und die Grenzen der Meinungsfreiheit geht. Insbesondere im Bereich des IT-Rechts und des Strafrechts gibt es zahlreiche Fallstricke.
Ein wichtiges Thema in diesem Zusammenhang ist Hate Speech, also Hassrede im Internet, die häufig den Tatbestand der Beleidigung oder Volksverhetzung erfüllt. Hier stellt sich die Frage, ob die Meinungsfreiheit auch solche Äußerungen schützt oder ob es Grenzen gibt, die nicht überschritten werden dürfen. Auch soziale Medien sind hier ein zentraler Aspekt, da sie häufig als Plattform für die Verbreitung von Hate Speech genutzt werden.
Anwältinnen und Anwälte, die auf IT-Recht und Strafrecht spezialisiert sind, können bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Meinungsfreiheit und Beleidigung helfen. Sie können zum Beispiel beraten, wie man sich gegen Angriffe auf die eigene Meinungsfreiheit wehren kann oder wie man Beleidigungen im Internet rechtlich verfolgen kann. Dabei ist es wichtig, sich bewusst zu sein, dass die Meinungsfreiheit zwar ein hohes Gut ist, aber auch Grenzen hat, die nicht überschritten werden dürfen.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
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Rechtliche Ansprüche gegen Deepfakes
Gegen Deepfakes gibt es schon heute rechtlichen Schutz: Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom 14. Februar 2005 (1 BvR 240/04) wichtige Grundsätze zum Schutz des eigenen „digitalen Abbildes“ festgelegt. Diese Entscheidung gewinnt heute im Kontext von Deepfakes besondere Relevanz, da sie grundlegende Fragen des Persönlichkeitsschutzes im digitalen Zeitalter berührt.
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Volksverhetzung vs. Meinungsfreiheit
Die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) vom 15. Januar 2024 (Aktenzeichen: 207 StRR 440/23) befasst sich mit der Strafbarkeit von Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3 StGB und der Abwägung gegenüber der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG. Diese Analyse beleuchtet die zentralen rechtlichen Fragen und die Konsequenzen der Entscheidung.
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OVG Bremen: Beschränkungen von Meinungsäußerungen bei Versammlungen
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen hat am 30. April 2024 (Az. 1 B 163/24) eine bedeutende Entscheidung zur Rechtmäßigkeit von Beschränkungen von Meinungsäußerungen im Kontext von Versammlungen getroffen. Diese Entscheidung beleuchtet die Balance zwischen der Gewährleistung der Meinungsfreiheit und dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
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Richter muss sich Kritik gefallen lassen
Am 16. Mai 2024 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Fall Lutgen gegen Luxemburg (Rechtssache Nr. 36681/23) ein Urteil gefällt, das die Bedeutung der Meinungsfreiheit im Kontext der anwaltlichen Tätigkeit unterstreicht.
Der Fall betrifft die Verurteilung eines Anwalts wegen beleidigender Äußerungen gegenüber einem Richter, die er in einer E-Mail an zuständige Behörden gemacht hatte. Das Urteil beleuchtet die Grenzen der Meinungsfreiheit und die Notwendigkeit eines angemessenen Schutzes der richterlichen Integrität.
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OLG Celle zur Auskunftspflicht des Betreibers einer Arbeitgeber-Bewertungsplattform
Am 2. April 2024 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle (Aktenzeichen 5 W 10/24) über die Voraussetzungen, unter denen ein Bewerteter Auskunft über die Identität eines Bewerters auf einer Bewertungsplattform verlangen kann.
Diese Entscheidung bezieht sich auf die Anwendung des § 21 Abs. 2 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG) und hat weitreichende Folgen für den Datenschutz und die Rechte der Betroffenen.
Hinweis: Die Entscheidung erging noch zum TTDSG, das heute TDDDG heisst. Inhaltlich hat sich dadurch nichts verändert!
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Graffitis sind Kunst: BayObLG zu Kunst, Graffiti und Rechtsstaatlichkeit
Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat in einer richtig spannenden Entscheidung (Beschluss vom 08.05.2024 – 204 StRR 452/23) grundlegende Fragen zum Kunstbegriff, zur politischen Meinungsäußerung in der Kunst, zum Persönlichkeitsrecht und zur Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in der Kunst behandelt. Diese Entscheidung stellt wichtige Weichen für die Bewertung von Graffiti als Kunstform und deren rechtliche Grenzen dar, ein Kampf der vor Amtsgerichten oft im Sande verläuft, wie auch hier.
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Wann darf man Mitarbeiter wegen rassistischer Äußerungen kündigen?
Rassistische Äußerungen am Arbeitsplatz oder durch Arbeitnehmer (in der Öffentlichkeit) sind ein ernstes Problem, das Arbeitgeber nicht tolerieren dürfen. Doch wann genau berechtigen solche Äußerungen zur Kündigung eines Mitarbeiters?
Im Folgenden gehe ich kurz auf die rechtlichen Rahmenbedingungen von Kündigungen nach rassistischen Äußerungen ein. In unserem Blog finden sich zudem Fallbeispiele zur Frage, wann eine Kündigung wegen rassistischer Beleidigungen gerechtfertigt ist.
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Meinungsfreiheit und Kritik an der Bundesregierung
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Beschluss vom 11. April 2024 (Aktenzeichen 1 BvR 2290/23) eine Entscheidung des Kammergerichts aufgehoben, die es einem Journalisten und Produzenten untersagte, eine kritische Äußerung gegenüber der Bundesregierung zu tätigen.
Die kritische Äußerung des Journalisten bezog sich auf die Zahlung von Entwicklungshilfe an Afghanistan, die seiner Meinung nach indirekt den Taliban zugutekommen könnte. Diese Äußerung war von einer einstweiligen Verfügung betroffen, welche das Kammergericht in einem früheren Urteil erlassen hatte.
Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die Entscheidung des Kammergerichts das Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes verletzte. Der Journalist hatte auf seinem YouTube-Kanal und über soziale Medien eine Kurznachricht verbreitet, die mit einem Artikel verlinkt war und somit einen Kontext herstellte, der bei der Beurteilung der Äußerung berücksichtigt werden muss. Das BVerfG kritisierte, dass das Kammergericht diesen Kontext nicht angemessen gewürdigt und die Äußerung fälschlicherweise nur als unwahre Tatsachenbehauptung eingestuft hatte.
Es gibt eine sehr umfassende und über die Jahrzehnte gewachsene Rechtsprechung zur Thematik Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung. Beachten Sie dazu in unserem Blog jedenfalls:
- Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und Werturteil
- Meinungsfreiheit auch für meinungsbezogene Tatsachenbehauptung
- Tatsachen vermischt mit Meinungen
- Keine Meinungsfreiheit für unwahre Tatsachenbehauptung
- Abgrenzung zur Schmähkritik
- Kritik an Unternehmen
- Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht
- Deutung des Sinngehalts einer Äußerung
- Beiträge rund um Werbeagenturen
- Journalismus unter Druck: Repressalien gegen Journalisten und Anti-SLAPP-Richtlinie
Diese Entscheidung ist von besonderer Bedeutung für die Meinungsfreiheit in Deutschland, da sie verdeutlicht, dass auch kritische und polemische Äußerungen gegenüber der Regierung vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst sind, insbesondere wenn sie in einen sachlichen Kontext eingebettet sind. Das BVerfG betonte, dass der Staat auch scharfe Kritik aushalten muss und dass der Schutz staatlicher Einrichtungen nicht dazu führen darf, dass sachliche Kritik an der Amtstätigkeit abgeblockt wird.
Die aufgehobene Entscheidung des Kammergerichts wird nun zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses zurückverwiesen.

Unterlassungserklärung und die Grenzen der Meinungsfreiheit
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit seinem Urteil vom 22. Februar 2024 (Aktenzeichen: 16 U 168/22) wichtige Leitlinien zur Reichweite der Meinungsfreiheit und zur Interpretation von Unterlassungsverpflichtungen aufgezeigt. In diesem Fall ging es um die Frage, inwieweit ein Individuum für die Wiederholung einer bereits veröffentlichten Äußerung haftet und wie weit die Verpflichtungen zur Unterlassung und Beseitigung reichen.
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Persönlichkeitsrecht und §353d StGB
Ein Beschluss des Bundesgerichtshofs (VI ZR 116/22) vom 19. September 2023 betrifft eine Anhörungsrüge gegen ein vorheriges Urteil des Senats vom 16. Mai 2023. Die Anhörungsrüge des Klägers wurde zurückgewiesen, da der Senat entschied, dass das Urteil vom 16. Mai 2023 den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör nicht verletzt hat.
Dieser Beschluss beleuchtet wichtige Aspekte des Zivilprozessrechts, insbesondere die Anforderungen an die Berücksichtigung von Parteivortrag und die Grenzen des Schutzes persönlicher Aufzeichnungen, speziell mit Blick auf §353d StGB.
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Die Grenzen der Litigation-PR in der Strafverteidigung
In einem aufsehenerregenden Strafverfahren wegen sexueller Nötigung einer Polizistin, wurde der Inspekteur der Polizei Baden-Württemberg freigesprochen – und zieht weitere juristische Kreise. Im Zentrum einer aktuellen Entscheidung des OLG Stuttgart (I-4 U 129/23) steht eine Presseerklärung der Verteidigung, genauer der Strafverteidigerin des Angeklagten, die wohl vor Beginn der Hauptverhandlung („Die Beklagte hat vor Beginn der Hauptverhandlung am 21. April 2023 eine Presseerklärung an Medienvertreter verteilen lassen“) an Medienvertreter verteilt wurde. Diese Erklärung enthält mehrere brisante Aussagen über das Tatopfer, darunter Behauptungen über dessen Aussageverhalten, Intimleben und Motive – und gibt nun Anlass, dass das Gericht sich zur Litigation-PR im Strafverfahren äußert.
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Konfrontation zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz im digitalen Raum

Derbe Kritik an Gericht: Meinungsäußerung oder Beleidigung
Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Beschluss vom 11. Januar 2024 (Aktenzeichen: 1 ORs 163/23) ein bemerkenswertes Urteil des Amtsgerichts Bonn aufgehoben und die Sache zu erneuter Verhandlung zurückverwiesen. Die Entscheidung wirft interessante Fragen zum Verhältnis von Meinungsfreiheit und Ehrenschutz auf.
Die Entscheidung verdeutlicht – wieder einmal – wie elementar die Defizite von Amtsgerichten im Bereich der Meinungsäußerungsfreiheit sind. Es ist ein ständiges Problem, dass gerade Amtsgerichte sich vollkommen verschätzen, wo die Meinungsäußerungsfreiheit endet. Insbesondere verwechselt man im Alltagsgeschäft allzu gerne eine geschmacklose Meinung mit einer rechtlich nicht gebilligten Meinung. Dabei lernen Juristen spätestens im zweiten Semester, dass die eigene Wertung, ob Inhalte wertvoll sind oder nicht, nichts mit der grundrechtlichen Prüfung zu tun haben. Dazu auch die früher von mir erstrittene Entscheidung beim OLG Köln beachten.
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