Auflösungsantrag: Stellt das Gericht fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, ist jedoch dem Arbeitnehmer ein Fortsetzen des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, muss das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis auflösen und den Arbeitgeber verurteilen, eine angemessene Abfindung zu zahlen. So hat es jetzt das Landesarbeitsgericht Nürnberg (1 Sa 250/22) entschieden.WeiterlesenAuflösungsantrag des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess
Rechtsanwalt Ferner, Schlagwort: KSchG
Das KSchG steht für „Kündigungsschutzgesetz“ und regelt den Schutz von Arbeitnehmer:innen vor Kündigungen durch den Arbeitgeber. Es soll sicherstellen, dass Kündigungen nicht aus sachfremden Gründen erfolgen und Arbeitnehmer:innen nicht diskriminiert werden. Ein Rechtsanwalt kann hier helfen, indem er prüft, ob die Kündigung rechtmäßig ist oder ob ein Verstoß gegen das KSchG vorliegt. Im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung kann der Rechtsanwalt eine Kündigungsschutzklage einreichen und die Interessen seines Mandanten vor Gericht vertreten. Darüber hinaus kann er bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen beraten, um eine rechtskonforme Abwicklung von Kündigungen und anderen arbeitsrechtlichen Fragen zu gewährleisten.
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir sind bundesweit tätig, spezialisiert auf Strafverteidigung & Technologie-/IT-Recht – ergänzt um Arbeitsrecht.
- Erreichbarkeit: bitte per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de, telefonisch nur bei Strafverteidigungen unter 02404 92100; Termine nur nach Vereinbarung
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- Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
- Unsere Kosten sind transparent, werden nachvollziehbar erklärt und sind auf Raten möglich. Keine kostenlose Erstberatung.
Betriebsbedingte Kündigung
Betriebsbedingte Kündigung: Betriebliche Erfordernisse als Grundlage einer betriebsbedingten Kündigung liegen vor, wenn aufgrund betrieblicher Ursachen ein Überhang an Arbeitskräften entsteht und dadurch das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt. In diesem Beitrag werden die betriebsbedingte und auch die fristlose Kündigung von Arbeitnehmern erläutert. Dabei ist zu bedenken, dass in Deutschland eine…WeiterlesenBetriebsbedingte Kündigung
Verhaltensbedingte Kündigung
Für eine verhaltensbedingte Kündigung genügen Umstände, die in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen und bei verständiger Würdigung unter Abwägung der Interessen der Vertragsparteien die Kündigung als billigenswert und angemessen erscheinen lassen.WeiterlesenVerhaltensbedingte Kündigung
Was das Landesarbeitsgericht Mainz (5 Sa 475/14) ausführt ist weder überraschend noch neu: Eine arbeitsrechtliche Kündigung kann natürlich persönlich in den Briefkasten des Arbeitnehmers eingeworfen werden. Und hierfür kann man auch schlicht den Zeugenbeweis antreten. Gleichwohl ist die Entscheidung interessant, denn man liest einige grundlegende Ausführungen zum Thema. Hinweis: Wichtig ist, dass der Zeuge weiss…WeiterlesenArbeitsrecht: Beweis des Zugangs der Kündigung durch Zeugenbeweis
Die Klägerin war seit dem 01.02.2014 bei der Beklagten, einem Kleinbetrieb, als Bü-rokauffrau tätig. Zu ihrem Aufgabenbereich gehörten u.a. die Kontrolle der eingehen-den Rechnungen und das Einscannen derselben. Überweisungen durfte sie nicht vornehmen. Den Mitarbeitern der Beklagten war es gestattet, über die Telefonanlage der Beklagte private Anrufe zu tätigen, ohne diese zu bezahlen. Der Anruf…WeiterlesenArbeitsrecht: Fristlose Kündigung wegen Telefonanrufs bei Gewinnspiel
Bei der Krankschreibung von Arbeitnehmern gibt es zahlreiche Mythen, so etwa, dass der krank geschriebene Arbeitnehmer nicht gekündigt werden darf. Ein weiterer Mythos ist, dass der krankgeschriebene Arbeitnehmer quasi ans Bett gefesselt ist und nichts weiter tun darf. So gibt es Arbeitnehmer, die bei Erkrankung vor einem gebuchten Urlaub ein schlechtes Gewissen haben, den Urlaub…WeiterlesenArbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung bei Erwerbstätigkeit während Arbeitsunfähigkeit
„Whistleblowing“ ist in der öffentlichen Wahrnehmung großteils positiv besetzt – gleichwohl kann es zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen, je nach Umständen mit dem Segen der Rechtsprechung, wie etwa das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein klar gestellt hat. Gleichwohl ist zu sehen, dass Whistleblower immer stärker durch das Gesetz geschützt werden und Arbeitgeber auch in die Verantwortung gezogen werden.WeiterlesenWhistleblower: Ist „Whistleblowing“ zulässig?
Nach § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG gilt das Kündigungsschutzgesetz für nach dem 31. Dezember 2003 eingestellte Arbeitnehmer nur in Betrieben, in denen in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Bei der Berechnung der Betriebsgröße sind auch im Betrieb beschäftigte Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen, wenn ihr Einsatz auf einem „in der Regel“ vorhandenen…WeiterlesenArbeitsrecht und Kündigungsschutz: Leiharbeitnehmer und Größe des Betriebs
Das Arbeitsgericht Hamburg (26 BV 31/12) hat am 22.5.2013 entschieden, dass der dringende Verdacht besteht, dass der betroffene Arbeitnehmer und Mitglied des Betriebsrats eine Gutschrift für private Zwecke genutzt hat, die ein Lieferant im Rahmen eines Geschäfts mit seiner Arbeitgeberin gewährt hatte. Dieser Verdacht rechtfertige die außerordentliche Kündigung.WeiterlesenVerdachtskündigung: Nutzung einer Firmen-Gutschrift für den Betriebssport rechtfertigt fristlose Kündigung
Das Bundesarbeitsgericht (2 AZR 646/11) hat sich mit der anderen Seite des Whistleblowings beschäftigt: Die Rechtsprechung verlangt, dass man sich als Arbeitnehmer grundsätzlich erst um innerbetriebliche Klärung bemüht. Doch was, wenn man sich hier vergreift, wenn man falsche Tatsachen vorträgt, etwa auf Grund eines Irrtums? Das BAG sagt, dass man die Grundsätze zum Whisteblowing allgemein…WeiterlesenWhistleblowing: Rechtsprechung entsprechend auf innerbetriebliche Anzeigen anwendbar
Das hat sich zum Streitgegenstand bei der Kündigungsschutzklage geäußert und festgestellt, dass eine Kündigungsschutzklage ersichtlich gegen sämtliche Kündigungen des Arbeitgebers gerichtet ist, die im zeitlichen Rahmen zusammenfallen: In einer Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1 KSchG liegt – für den beklagten Arbeitgeber in der Regel erkennbar – zugleich der Angriff gegen solche Kündigungen, die dem…WeiterlesenZum Streitgegenstand bei der Kündigungsschutzklage
In jedem Betrieb gibt es Mitarbeiter, die ständig weniger oder schlechter arbeiten als ihre Kollegen – sei es aufgrund fehlender Motivation, verminderter Leistungsfähigkeit oder weil sie für die Arbeit objektiv ungeeignet sind. Diese „low performer“ sind nicht nur ein erheblicher Kostenfaktor für Ihr Unternehmen, sondern haben zudem negativen Einfluss auf das Arbeits- und Betriebsklima. Der…WeiterlesenProduktivitätssteigerung: Der Umgang mit „low performern“
Beim Bundesarbeitsgericht (2 AZR 788/13) hat sich nochmals zum Thema Klageverzicht in einem Aufhebungsvertrag geäußert und klar gemacht, dass man hier den Arbeitnehmer nicht übervorteilen darf und ihm auch nicht „unterschieben“ darf. Beachten Sie dazu: Übersicht zum Klageverzicht des ArbeitnehmersWeiterlesenKlageverzicht in Aufhebungsvertrag ohne Gegenleistung ist unwirksam
Wie geht man damit um, wenn man als Arbeitnehmer in Untersuchungshaft („U-Haft“) sitzt, nach Hause kommt und dann im Briefkasten eine Kündigung des Arbeitgebers vorfindet? Der Rat ist einfach: Sofort zum Rechtsanwalt mit allen Unterlagen dazu. Und sofort heisst wirklich unmittelbar, nicht erst nach ein paar Tagen, weil „man ja einiges zu regeln hat“. Ansonsten…WeiterlesenKündigung während der Untersuchungshaft
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (5 Sa 89/14) hat sich zur Form bei einem Aufhebungsvertrag geäußert und festgehalten, dass es grundsätzlich keinen mündlichen Aufhebungsvertrag gibt:WeiterlesenArbeitsrecht: Aufhebungsvertrag kann nicht mündlich geschlossen werden