Schlagwort: Körperverletzung

Rechtsanwalt für Körperverletzung: Körperverletzung ist eine Straftat im deutschen Strafrecht, bei der jemandem ein körperlicher Schaden zugefügt wird. Darunter fallen beispielsweise Schläge, Tritte oder die Anwendung von Gewalt mit einem Gegenstand. Im Strafrecht stellen sich bei einer Körperverletzung verschiedene Fragen, insbesondere im Hinblick auf die Schwere der Tat und die Höhe der Strafe. Darüber hinaus ist es für die Verteidigung von großer Bedeutung, den Sachverhalt genau zu prüfen und gegebenenfalls entlastende Umstände aufzuzeigen. Hierbei kann ein Strafverteidiger, der sich auf die Verteidigung in Strafverfahren spezialisiert hat, eine wichtige Rolle spielen. Ein Strafverteidiger kann die Interessen des Beschuldigten gegenüber den Strafverfolgungsbehörden vertreten und im Falle einer Anklage die Verteidigung vor Gericht übernehmen.

Fachanwalt für Strafrecht Ferner hilft bei Körperverletzung, Schmerzensgeld und Strafverteidigung

  • Verteidigung bei Tötungsdelikten

    Verteidigung bei Tötungsdelikten

    Wenn ein Tötungsdelikt vorgeworfen wird, steht die gesamte soziale und wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel – dabei gibt es eine Vielzahl von Szenarien, in denen auch normale Menschen in Ihrem Alltag plötzlich mit der Verantwortlichkeit für den Tod eines Menschen konfrontiert sein können.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • Medizinstrafrecht: Compliance und Strafbarkeitsrisiken in Kliniken

    Medizinstrafrecht: Compliance und Strafbarkeitsrisiken in Kliniken

    Vorstandshaftung und Strafbarkeitsrisiken in Krankenhäusern: Die laut Presse nun laufenden Ermittlungen gegen mehrere Beschäftigte eines lokalen Klinikums sind mehr als ein lokaler Skandal. Sie offenbaren die Frage danach, ob ein strukturelles Problem vorliegt, das weit über den Einzelfall hinausgeht: Wird Compliance in deutschen Kliniken sträflich vernachlässigt? Der Fall eines Pflegers, dem inzwischen neun Morde und 34 Mordversuche vorgeworfen werden, zeigt auf erschreckende Weise, was passiert, wenn Kontrollen versagen und Warnsignale ignoriert werden.

    Über Jahre hinweg sollen auf einer Palliativstation mit nur neun Betten auffällig hohe Mengen des Narkosemittels Midazolam verabreicht worden sein. Kollegen berichteten laut Presse von Patienten, die nach den Nachtdiensten des angeklagten Pflgers morgens kaum noch bei Bewusstsein gewesen sein sollen. Doch erst als eine nicht verordnete Midazolam-Spritze bei einem Patienten gefunden wurde, begann man, genauer hinzuschauen. Die Frage, die sich nun stellt, ist nicht nur, warum niemand früher eingriff, sondern auch, warum ein System, das solche Auffälligkeiten hätte erkennen müssen, offenkundig nicht funktionierte.

    Die Staatsanwaltschaft ermittelt mittlerweile wohl gegen mehrere Mitarbeiter des Klinikums – unter anderem wegen fahrlässiger Tötung, Unterlassung und Verstößen gegen die Betäubungsmittelvergabeverordnung. Intern gab es zwar Abmahnungen, doch das nicht ausreichen. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf und gibt Anlass für einige Erklärungen: Wer trägt die Verantwortung für solche Versäumnisse? Warum wurden offensichtliche Risiken nicht rechtzeitig erkannt? Und wie kann ein Krankenhaus, das der öffentlichen Daseinsvorsorge verpflichtet ist, derartige Mängel in der Überwachung zulassen?

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  • Tätowierung im Gesicht als „erhebliche Entstellung“

    Tätowierung im Gesicht als „erhebliche Entstellung“

    BGH konkretisiert § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB: In einer aktuellen Entscheidung vom 10. April 2025 (Az. 4 StR 495/24) hat der Bundesgerichtshof die strafrechtliche Bewertung einer Tätowierung im Gesicht ohne Einwilligung des Betroffenen als „erhebliche Entstellung“ im Sinne des § 226 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1 StGB eingestuft. Die Entscheidung verdeutlicht, unter welchen Voraussetzungen eine äußerlich sichtbare Veränderung als schwere Folge einer Körperverletzung gilt. Sie ist nicht nur aus strafdogmatischer Sicht bedeutsam, sondern auch in Bezug auf die systematische Einordnung körperlicher Integrität im Spannungsfeld zwischen Strafrecht und gesellschaftlicher Wahrnehmung.

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  • Vorbehalt der Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht

    Vorbehalt der Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht

    Wie weit reicht das Ermessen des Tatgerichts bei der Anordnung vorbehaltener Sicherungsverwahrung gegen heranwachsende Straftäter? Diese Frage steht im Zentrum des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 6. März 2025 (Az. 6 StR 524/24), in dem das höchste deutsche Strafgericht eine Verurteilung wegen schwerster Gewalt- und Sexualdelikte teilweise aufhob. Trotz der Schwere der Tat geht es dabei nicht nur um Prognosen künftiger Gefährlichkeit, sondern vor allem um die methodische Ausübung gerichtlicher Entscheidungsbefugnis im Jugendstrafrecht. Die Entscheidung verdeutlicht, wie eng formelle und materielle Anforderungen bei freiheitsentziehenden Maßregeln miteinander verflochten sind.

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  • OLG Hamm zur Rechtfertigung einer Körperverletzung durch Zurücksetzen eines Fahrzeugs

    OLG Hamm zur Rechtfertigung einer Körperverletzung durch Zurücksetzen eines Fahrzeugs

    Ein Streit um offene Rechnungen eskaliert und am Ende steht ein überfahrener Fuß – sowie die rechtliche Frage, ob das Überfahren durch das Fahrzeug als gerechtfertigte Notwehrhandlung anzusehen ist. Mit Urteil vom 16. April 2025 (Az. 11 U 62/24) hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Zivilrechtsstreit entschieden, dass selbst eine mit Körperverletzungsfolge verbundene Abwehrhandlung mit einem Fahrzeug unter bestimmten Umständen durch Notwehr gerechtfertigt sein kann. Die Entscheidung bietet Anlass zu einer eingehenden Betrachtung der Anforderungen an die Notwehrlage und -handlung im zivilrechtlichen Deliktsrecht.

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  • Telefonische Angriffe auf Polizeileitungen – Ermittlungen gegen jugendliche Beschuldigte

    Telefonische Angriffe auf Polizeileitungen – Ermittlungen gegen jugendliche Beschuldigte

    Jugendliche legen mit Telefonkonferenzen Polizeinotrufe in verschiedenen Ländern lahm: Am Morgen des 25. Juni 2025 führte das Fachkommissariat Cybercrime der Zentralen Kriminalinspektion Osnabrück unter Leitung der Staatsanwaltschaft Osnabrück mehrere Durchsuchungen in vier Bundesländern durch. Im Zentrum der Maßnahmen standen fünf junge Männer im Alter von 16 bis 19 Jahren. Der Verdacht: Computersabotage zum Nachteil zahlreicher Polizeidienststellen.

    Hinweis: Ich kommentiere im BeckOK-StPO Normen zum IT-Strafprozessrecht, so etwa zu §164 TKG („Notruf“).

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  • Medizinische Instrumente als gefährliche Werkzeuge

    Medizinische Instrumente als gefährliche Werkzeuge

    Reichweite des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB bei nicht indizierten Heileingriffen: Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 2023 (4 StR 325/23) wirft ein scharfes Licht auf ein bislang strafrechtlich nur selten beleuchtetes Phänomen: ärztlich durchgeführte Eingriffe ohne medizinische Indikation, initiiert durch Täuschung der Sorgeberechtigten.

    Der Fall selbst ist von einer extremen menschlichen Tragik geprägt: Eine Mutter mit einem Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom veranlasste mehrere schwerwiegende medizinische Prozeduren an ihren gesunden Kindern – einzig, um sich selbst als fürsorglich und leidtragend zu inszenieren. Der BGH hatte nun die Frage zu klären, ob die bei diesen Eingriffen verwendeten chirurgischen Instrumente als „gefährliche Werkzeuge“ im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB gelten können. Die Entscheidung markiert eine dogmatisch bedeutsame Abkehr von früherer Rechtsprechung und hat weitreichende Konsequenzen für das ärztliche Strafrecht.

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  • Zurechnung eines tödlichen Exzesses bei gemeinschaftlicher Körperverletzung

    Zurechnung eines tödlichen Exzesses bei gemeinschaftlicher Körperverletzung

    BGH zur Auslegung des § 227 StGB: In Fällen gemeinschaftlicher Gewalttaten, bei denen das Opfer stirbt, ist die dogmatische Zurechnung des Todeserfolgs an die Beteiligten regelmäßig von zentraler Bedeutung – insbesondere dann, wenn der tödliche Angriff nur durch einen von mehreren Tätern verübt wurde.

    Der Beschluss des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 2025 (2 StR 314/24) beschäftigt sich mit dieser anspruchsvollen Zurechnungsproblematik im Rahmen des § 227 StGB („Körperverletzung mit Todesfolge“), der Abgrenzung zu einem eigenverantwortlichen Exzess und der Behandlung von konkurrierenden Delikten. Die Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung, die Zurechnung des Todeserfolgs, das Verhältnis von § 224 zu § 227 StGB sowie auf verfahrensrechtliche Mindeststandards bei der Anwendung von § 64 StGB.

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  • Befangenheitsgesuch der Staatsanwaltschaft

    Befangenheitsgesuch der Staatsanwaltschaft

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 9. April 2025 (1 StR 371/24) überraschend klare Hinweise zur Unverzüglichkeit eines Befangenheitsgesuchs der Staatsanwaltschaft gegeben.

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  • Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei erneuter Straffälligkeit

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei erneuter Straffälligkeit

    Das Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat in einem aktuellen Beschluss vom 13. Dezember 2024 (Aktenzeichen: 1 Ws 494/24) wichtige Fragen zum Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei erneuter Straffälligkeit entschieden. Der Fall betraf einen Verurteilten, dessen Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen wurde, nachdem er in der Bewährungszeit neue Straftaten begangen hatte. Der Beschluss des Oberlandesgerichts gibt Aufschluss über die rechtlichen Grundlagen und die Voraussetzungen für einen solchen Widerruf.

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  • Systematik der Konkurrenzen bei mitgliedschaftlicher Beteiligung

    Systematik der Konkurrenzen bei mitgliedschaftlicher Beteiligung

    BGH zur Abgrenzung im Kontext krimineller und terroristischer Vereinigungen: Die strafrechtliche Beurteilung mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen (§ 129 StGB) oder terroristischen Vereinigung (§§ 129a, 129b StGB) stellt in der Praxis und Dogmatik nicht nur hinsichtlich der materiellen Voraussetzungen, sondern auch im Hinblick auf die Konkurrenzverhältnisse eine erhebliche Herausforderung dar.

    Mit Beschluss vom 19. September 2024 (Az. 3 StR 189/24) konkretisiert der Bundesgerichtshof, wie die mitgliedschaftliche Beteiligung zu selbstständig verwirklichten Straftaten einzelner Mitglieder in ein konkurrenzrechtliches Gesamtgefüge einzubetten ist. Der Senat präzisiert dabei zugleich die Abgrenzung zur Beihilfe und vertieft die Linie seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 129 StGB und der daraus abgeleiteten Rechtsfigur der „Zurechnungszusammenhänge“.

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  • Raubtatbestand und Drohungsbegriff

    Raubtatbestand und Drohungsbegriff

    BGH zur konkludenten Gewaltandrohung bei einem Raub im Sinne des § 249 StGB: Mit Beschluss vom 27. August 2024 (Az. 5 StR 403/24) hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Anforderungen an eine „Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben“ im Sinne des Raubtatbestands (§ 249 Abs. 1 StGB) geschärft. Im Zentrum steht die Frage, ob und unter welchen Umständen die psychische Fortwirkung zuvor ausgeübter Gewalt als (konkludente) Drohung im Sinne des Tatbestands gewertet werden kann. Der BGH verneint dies für den konkret entschiedenen Fall und hebt die Verurteilung wegen Raubes auf.

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  • Eingeschränkter Zugriff auf den Verteidigerkontakt bei Identitätsfeststellung?

    Eingeschränkter Zugriff auf den Verteidigerkontakt bei Identitätsfeststellung?

    Zur Reichweite polizeilicher Befugnisse und Belehrungspflichten nach § 163b StPO: Die polizeiliche Identitätsfeststellung ist in der Strafprozessordnung als niedrigschwellige Maßnahme ausgestaltet – doch gerade in dynamischen Einsatzlagen können sich komplexe Rechtsfragen ergeben. Der Beschluss des 2. Strafsenats des OLG Hamm vom 18. Februar 2025 (2 ORs 5/25) beleuchtet diese Problematik im Zusammenhang mit einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, der während einer Identitätsfeststellung begangen worden sein soll.

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  • Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Bestimmtheit strafrechtlicher Vermögensdelikte

    Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Bestimmtheit strafrechtlicher Vermögensdelikte

    In seinem Beschluss vom 9. April 2025 (2 BvR 1974/22) hat das Bundesverfassungsgericht erneut zentrale Leitplanken für die verfassungsrechtliche Auslegung von Straftatbeständen mit Vermögensbezug gezogen. Im Zentrum steht dabei die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen (versuchter) räuberischer Erpressung mit dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG vereinbar ist – insbesondere im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal des Vermögensnachteils.

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  • Verwertbarkeit spontaner Äußerungen

    Verwertbarkeit spontaner Äußerungen

    BGH zur Reichweite des § 136a StPO bei Vernehmungsnähe: Nicht jede Äußerung eines Beschuldigten unterliegt einem Beweisverwertungsverbot – auch nicht, wenn sie unter medizinischer Betreuung und unter dem Eindruck schwerer Vorwürfe erfolgt.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 24. April 2025 (Az. 5 StR 729/24) entschieden, dass Spontanäußerungen eines Beschuldigten im Krankenhaus nach ordnungsgemäßer Belehrung verwertbar sind – auch wenn sie in einer vermeintlich „vernehmungsähnlichen“ Situation fallen. Die Entscheidung gibt Anlass zur Klärung der dogmatischen Voraussetzungen eines Verwertungsverbots nach § 136a StPO und grenzt präzise zwischen Vernehmung, Spontanäußerung und psychischer Ausnahmelage ab.

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