Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 10. April 2024 (5 StR 85/24) eine Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Der Angeklagte wurde vom Landgericht Berlin wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt. Ein zentraler Punkt dieser Entscheidung war die Anwendung und Auslegung…WeiterlesenZur Hinweispflicht gemäß § 265 StPO.
Schlagwort: Beteiligung an einer Schlägerei
Beteiligung an einer Schlägerei: Die Beteiligung an einer Schlägerei ist eine Straftat nach § 231 StGB (Strafgesetzbuch). Wer sich an einer Schlägerei beteiligt, indem er eine andere Person aktiv schlägt, tritt oder in anderer Weise körperlich angreift, kann wegen Körperverletzung bestraft werden.
Die Strafbarkeit nach § 231 StGB ist jedoch nicht auf die eigentliche Körperverletzung beschränkt, sondern umfasst auch die bloße Teilnahme an einer Schlägerei. Wer sich also an einer Schlägerei beteiligt, ohne selbst jemanden zu verletzen, kann wegen Beteiligung an einer Schlägerei bestraft werden.
Die Strafe für die Beteiligung an einer Schlägerei beträgt je nach Schwere der Tat bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. In jedem Fall ist es wichtig, sich bei der Beteiligung an einer Schlägerei anwaltlich beraten zu lassen, um mögliche strafrechtliche Konsequenzen zu minimieren. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann hier mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Schmerzensgeldtabelle
Schmerzensgeldtabelle: Wenn jemand verletzt wurde, wird er schnell nach einer „Schmerzensgeldtabelle“ suchen – in der Hoffnung, dass sie hier eine Übersicht über ein zustehendes Schmerzensgeld erhalten. Aber: So etwas, in einem verbindlichen Sinne, gibt es nicht! Die Höhe eines eventuell zustehenden Schmerzensgeldes hängt sehr stark vom Einzelfall ab, es steht nämlich in Abhängigkeit zu der…WeiterlesenSchmerzensgeldtabelle
Das Arbeitsgericht Mönchengladbach (6 Ca 1749/12) hat ohne Überraschung festgestellt, dass die ernst gemeinte Äußerung „Ich hau dir vor die Fresse, ich nehme es in Kauf, nach einer Schlägerei gekündigt zu werden, der kriegt von mir eine Schönheitsoperation, wenn ich dann die Kündigung kriege, ist mir das egal.“ zur Kündigung berechtigt; wobei die Frage der…WeiterlesenKündigungsgrund „Ich hau dir vor die Fresse“
Beteiligung an einer Schlägerei
Beteiligung an einer Schlägerei ist Strafbar: Bei der Beteiligung an einer Schlägerei handelt es sich in Deutschland um einen Straftatbestand: Wer sich an einer Schlägerei oder an einem von mehreren verübten Angriff beteiligt, wird schon wegen dieser Beteiligung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn durch die Schlägerei oder den Angriff…WeiterlesenBeteiligung an einer Schlägerei
Schlägerei unter Schülern
Schläge mit einem Besenstil nach gegenseitigen Beleidigungen können im Einzelfall zu einem Schmerzensgeldanspruch von 250 Euro führen, wenn die Verletzungen geringfügig waren.WeiterlesenSchlägerei unter Schülern
Das Handeln von Schülern auf sozialen Netzwerken kann empfindliche Konsequenzen haben – bis hin zum Schulverweis. Eine vielfach unterschätzte Konsequenz!WeiterlesenFacebook-Postings und ihre Folgen: Schulverweis und Strafverfahren
Beim Nachrichtenportal DerWesten wird berichtet, dass die Stadt Düsseldorf sowie die Gewerkschaft der Polizei den (auch unfreiwilligen) Veranstaltern von grossen Partys – gemeint sind „Facebook-Partys“, u.a. wie die im Fall Thessa – mit hohen Kosten „drohen“. Und in der Tat sollten Veranstalter, gleich ob freiwillig oder unfreiwillig, lieber auf der Hut sein, denn es kann…Weiterlesen(Unfreiwillige) Facebook-Partys: Drohen Kosten?