Zur Kündigung eines Lehrers nach Schlagen eines Schülers

Um einen speziellen Fall ging es beim Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (4 Sa 404/10): Hier hatte ein Lehrer eine Schülerin geschlagen. Dies aber unter sehr besonderen Umständen, zum einen war die Situation insgesamt sehr eskalierend, zum anderen wurde die Schülerin selber körperlich übergriffig und schlug dabei auf den Arm des Lehrers, der schon vorher verletzt war. Der gekündigte Lehrer führte hierzu aus, dass sein Schlag eine rein reflexartige Reaktion darauf gewesen sei. Da dies letztlich nicht ausgeschlossen werden konnte und die Beweisaufnahme insgesamt eine sehr schwierige – auch von Schülerseite her eskalierende – Situation bestätigte, wurde im Ergebnis erkannt, dass die Kündigung unwirksam sei. Fazit also: Dass ein Lehrer überhaupt nach einem Schüler schlägt ist nur unter Betrachtung der Gesamtumstände ein Kündigungsgrund!

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Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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