Schlagwort: Körperverletzung

Rechtsanwalt für Körperverletzung: Körperverletzung ist eine Straftat im deutschen Strafrecht, bei der jemandem ein körperlicher Schaden zugefügt wird. Darunter fallen beispielsweise Schläge, Tritte oder die Anwendung von Gewalt mit einem Gegenstand. Im Strafrecht stellen sich bei einer Körperverletzung verschiedene Fragen, insbesondere im Hinblick auf die Schwere der Tat und die Höhe der Strafe. Darüber hinaus ist es für die Verteidigung von großer Bedeutung, den Sachverhalt genau zu prüfen und gegebenenfalls entlastende Umstände aufzuzeigen. Hierbei kann ein Strafverteidiger, der sich auf die Verteidigung in Strafverfahren spezialisiert hat, eine wichtige Rolle spielen. Ein Strafverteidiger kann die Interessen des Beschuldigten gegenüber den Strafverfolgungsbehörden vertreten und im Falle einer Anklage die Verteidigung vor Gericht übernehmen.

Fachanwalt für Strafrecht Ferner hilft bei Körperverletzung, Schmerzensgeld und Strafverteidigung

  • U-Haft: Wann erledigt sich der Haftbefehl?

    U-Haft: Wann erledigt sich der Haftbefehl?

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 3. April 2025 (Az. StB 8/25) klargestellt, wann sich ein Untersuchungshaftbefehl erledigt. Der Beschluss ist von erheblicher praktischer Relevanz – insbesondere für die Strafverteidigung – und sorgt für mehr Rechtssicherheit bei der Beurteilung der Haftfortdauer nach rechtskräftiger Verurteilung.

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  • Keine Schweigepflicht im Maßregelvollzug

    Keine Schweigepflicht im Maßregelvollzug

    BGH zur Zeugenaussage eines behandelnden Arztes im Unterbringungsverfahren: In seinem Beschluss vom 10. März 2025 (5 StR 682/24) hat der Bundesgerichtshof eine dogmatisch bedeutsame Klarstellung zum Zeugnisverweigerungsrecht von Ärzten im Zusammenhang mit der einstweiligen Unterbringung eines Beschuldigten nach § 126a StPO getroffen.

    Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob ein behandelnder Arzt im Maßregelvollzug als Zeuge zur psychischen Verfassung des Angeklagten aussagen darf, obwohl dieser seine Einwilligung zur Entbindung von der Schweigepflicht widerrufen hatte. Die Antwort des BGH ist eindeutig – und stützt sich auf eine konsequent strafprozessuale Auslegung des § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StPO.

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  • BVerfG zur unzulässigen Abwesenheitsverurteilung ohne Verteidiger

    BVerfG zur unzulässigen Abwesenheitsverurteilung ohne Verteidiger

    Fairness verletzt: Mit Kammerbeschluss vom 27. März 2025 (Az. 2 BvR 829/24) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine strafrechtliche Entscheidung aufgehoben, weil der Beschwerdeführer in einem Berufungsverfahren ohne Anwesenheit sowohl seiner selbst als auch eines Verteidigers zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war.

    Die Karlsruher Richter*innen stellten eine mehrfache Verletzung des Grundrechts auf ein faires Verfahren fest – und zogen daraus klare verfassungsrechtliche Konsequenzen. Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für die Praxis der Strafjustiz, insbesondere für Berufungsverfahren mit Abwesenheitsverhandlungen.

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  • BGH zur Anwendung von Jugendstrafe bei schädlichen Neigungen und schwerer Schuld

    BGH zur Anwendung von Jugendstrafe bei schädlichen Neigungen und schwerer Schuld

    Mit seinem Beschluss vom 25. Februar 2025 (2 StR 21/25) hat der Bundesgerichtshof zentrale Maßstäbe zur Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) bei Heranwachsenden geschärft. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Jugendstrafe bei einem zur Tatzeit 19-jährigen Täter zulässig ist – insbesondere, ob und wie schädliche Neigungen oder die Schwere der Schuld zu begründen sind. Die Entscheidung bietet nicht nur dogmatische Präzision, sondern demonstriert auch die notwendige Differenzierung zwischen pädagogischer Ausrichtung des Jugendstrafrechts und strafrechtlichem Sanktionsanspruch.

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  • Körperverletzung im Amt durch Polizisten

    Körperverletzung im Amt durch Polizisten

    Wenn Ermittlungen gegen Polizisten drohen: Körperverletzung im Amt durch Polizisten aus strafrechtlicher Sicht. Körperverletzungsvorwürfe gegen Polizeibeamte sind kein Randthema mehr. Gerade in Zeiten zunehmender Sensibilität gegenüber polizeilichem Handeln und einer breiten medialen Aufmerksamkeit kann eine Anzeige wegen „Körperverletzung im Amt“ mehr als nur eine dienstrechtliche Komplikation sein.

    Die Vorwürfe sind ernst, die rechtlichen Folgen können gravierend sein, und nicht selten steht mehr auf dem Spiel als nur ein Strafverfahren: Die beamtenrechtliche Existenz, das berufliche Ansehen und die psychische Belastung wiegen schwer. Dieser Beitrag will einen juristisch fundierten, aber verständlichen Überblick geben, was hinter dem Tatvorwurf steckt, was ihn von der „normalen“ Körperverletzung unterscheidet und welche Entwicklungen die Rechtsprechung zuletzt genommen hat.

    Hinweis: Wir vertreten keine Opfer von Straftaten. Wenn Sie vermeintliches Opfer von Polizeigewalt sind, wenden Sie sich an den Weißen Ring. In unserer Kanzlei werden regelmäßig Justizangehörige, speziell Polizisten und auch Richter, verteidigt.

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  • Vergessen ist nicht gleich gelöscht: Verwertbarkeit getilgter Vorstrafen in der Gefährlichkeitsprognose

    Vergessen ist nicht gleich gelöscht: Verwertbarkeit getilgter Vorstrafen in der Gefährlichkeitsprognose

    Mit Beschluss vom 3. Dezember 2024 (Az. 5 StR 443/24) hat der Bundesgerichtshof eine bedeutsame Entscheidung zur strafrechtlichen Gefährlichkeitsprognose gefällt, die sich mit dem Spannungsfeld zwischen Persönlichkeitsrecht und öffentlichem Schutzauftrag befasst.

    Der Fall wirft die Frage auf, ob ein früherer, formal getilgter Gewaltdelikt-Vorfall in einem Gutachten zur Schuldfähigkeit und zukünftigen Gefährlichkeit eines Angeklagten verwertet werden darf. Der Senat bejaht dies – unter Rückgriff auf gesetzliche Ausnahmen im Bundeszentralregistergesetz – und positioniert sich damit klar zugunsten einer umfassenden Anamnese bei forensischen Begutachtungen.

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  • Grenzen richterlicher Bewertung: BGH zur Rolle zulässiger Verteidigung in der Gefährlichkeitsprognose

    Grenzen richterlicher Bewertung: BGH zur Rolle zulässiger Verteidigung in der Gefährlichkeitsprognose

    In seinem Beschluss vom 14. Januar 2025 (Az. 2 StR 508/24) setzte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem ebenso sensiblen wie juristisch anspruchsvollen Thema auseinander: der strafprozessualen Bewertung zulässigen Verteidigungsverhaltens im Rahmen der Entscheidung über eine Sicherungsverwahrung. Die Entscheidung betrifft damit einen Kernbereich der rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien, denn sie berührt die Frage, inwieweit sich ein Angeklagter verteidigen darf, ohne dass ihm dies im weiteren Verlauf – etwa bei der Gefährlichkeitsprognose – negativ ausgelegt wird.

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  • „Stealthing“ ist Vergewaltigung: BGH zur Reichweite sexueller Selbstbestimmung

    „Stealthing“ ist Vergewaltigung: BGH zur Reichweite sexueller Selbstbestimmung

    Mit Beschluss vom 25. September 2024 (Az.: 4 StR 11/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechtsauffassung bestätigt, dass sogenanntes Stealthing – also das heimliche Abziehen oder Weglassen eines Kondoms gegen den erkennbaren Willen der anderen Person – eine strafbare Vergewaltigung im Sinne des § 177 StGB darstellt. Die Entscheidung stärkt die sexuelle Selbstbestimmung und konkretisiert zugleich die strafrechtliche Einordnung dieses Verhaltens, das bislang juristisch nicht durchgehend eindeutig behandelt wurde.

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  • Mindeststrafe bei besonders schwerer Vergewaltigung

    Mindeststrafe bei besonders schwerer Vergewaltigung

    BGH zur Tragweite strafschärfender Umstände und gerichtlicher Begründungspflichten bei Vergewaltigung: Der Strafrahmen des § 177 Abs. 6 StGB markiert einen besonders sensiblen Bereich des Sexualstrafrechts: Mit einer Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren und einer Bandbreite, die bis zu fünfzehn Jahren reicht, konfrontiert er das Gericht mit der Herausforderung, Schuldangemessenheit und gesetzliche Vorgaben in ein nachvollziehbares Verhältnis zu setzen.

    Dass gerade bei der Verhängung der Mindeststrafe besondere Sorgfalt geboten ist, zeigt der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. März 2025 (Az. 6 StR 508/24). Der 6. Strafsenat hob darin den Strafausspruch eines Urteils des Landgerichts Frankfurt (Oder) auf, weil die Entscheidung zur Strafhöhe bei einer besonders schweren Vergewaltigung trotz erheblicher strafschärfender Umstände nicht tragfähig begründet war.

    Die Entscheidung bekräftigt, dass die richterliche Strafzumessung nicht nur Ergebnis, sondern auch Begründungskultur verlangt – insbesondere dann, wenn die gesetzlich vorgesehene Mindeststrafe trotz gravierender Tatumstände ausgesprochen wird.

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  • Vergewaltigung im Schlaf: Konkretisierung und rechtliche Würdigung von Serienstraftaten im Sexualstrafrecht

    Vergewaltigung im Schlaf: Konkretisierung und rechtliche Würdigung von Serienstraftaten im Sexualstrafrecht

    Mit Urteil vom 15. Januar 2025 (Az. 2 StR 298/24) hat der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichts Marburg aufgehoben, das den Angeklagten in mehreren Anklagepunkten vom Vorwurf der sexuellen Übergriffe freigesprochen hatte.

    Die Entscheidung beleuchtet mit großer Klarheit zwei zentrale Fragen des Sexualstrafrechts: Einerseits, wie Tatbestände bei sexuellen Handlungen an schlafenden Personen rechtlich zu würdigen sind; andererseits, welche Anforderungen an die Konkretisierung gleichförmiger Serienstraftaten zu stellen sind. Beides wird in der Praxis regelmäßig relevant, etwa bei Vorwürfen, die sich auf wiederkehrende Übergriffe in Beziehungskontexten beziehen – häufig mit eingeschränkter oder fragmentarischer Aussagebasis auf Seiten der Betroffenen.

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  • BGH zur Bewertung psychiatrischer Gutachten bei schweren Straftaten

    BGH zur Bewertung psychiatrischer Gutachten bei schweren Straftaten

    Schuldfähigkeit und richterliche Verantwortung: Der Beschluss des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 26. Februar 2025 (Az. 5 StR 733/24) führt erneut mit scharfer Klarheit vor Augen, dass die richterliche Bewertung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten eine originäre Aufgabe des Gerichts bleibt – auch wenn medizinische Sachverständige ihre Expertise einbringen. Die Entscheidung revidiert ein Urteil des Landgerichts Itzehoe, das den Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt hatte. Während die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen unangetastet bleiben, beanstandet der Senat die Feststellungen zur Schuldfähigkeit und hebt das Urteil im Übrigen auf.

    Der Fall zeigt exemplarisch, wie anspruchsvoll die rechtsdogmatische Auseinandersetzung mit seelischen Störungen im Lichte der §§ 20, 21 StGB ist – und dass sich die Strafjustiz ihrer Verantwortung nicht entziehen darf, die medizinisch begründeten Einschätzungen selbstständig rechtlich zu prüfen.

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  • Vorwurf Vergewaltigung: Beweiswürdigung in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen

    Vorwurf Vergewaltigung: Beweiswürdigung in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen

    Anforderungen an die Glaubhaftigkeit der Zeugenangaben beim Vorwurf der Vergewaltigung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 28. August 2024 (Az. 4 StR 197/24) eine Entscheidung getroffen, die die Anforderungen an die Beweiswürdigung in Fällen von Aussage gegen Aussage präzisiert. Die Entscheidung ist von erheblicher Bedeutung für die Praxis, insbesondere bei Vorwürfen schwerwiegender Straftaten wie Vergewaltigung, bei denen häufig keine objektiven Beweise vorliegen.

    Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die Verurteilung eines Angeklagten wegen Vergewaltigung allein auf die Aussage der Nebenklägerin gestützt werden durfte, obwohl diese widersprüchlich war und das Verfahren hinsichtlich weiterer Tatvorwürfe eingestellt worden war. Der BGH hob das Urteil des Landgerichts Aachen teilweise auf und verwies die Sache zurück. Die Entscheidung hebt hervor, dass die Gerichte in solchen Fällen besonders strenge Maßstäbe an die Glaubhaftigkeit der Zeugenaussagen anlegen müssen.

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  • Strafbarkeit einer fehlgeschlagenen Feuerwerksexplosion: Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion nach § 308 StGB

    Strafbarkeit einer fehlgeschlagenen Feuerwerksexplosion: Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion nach § 308 StGB

    Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion: Mit Beschluss vom 5. November 2024 (5 StR 406/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilung eines Mannes wegen vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung bestätigt. Der Fall zeigt eindrücklich, dass der fahrlässige Umgang mit nicht zugelassenen Sprengkörpern schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen haben kann – selbst wenn keine Absicht zur Schädigung Dritter bestand.

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  • BGH zur Notwehr und Trutzwehr bei einer Schlägerei

    BGH zur Notwehr und Trutzwehr bei einer Schlägerei

    Mit Urteil vom 28. November 2024 (3 StR 53/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Freispruchsurteil des Landgerichts Duisburg aufgehoben, in dem vier Angeklagte vom Vorwurf des versuchten gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung freigesprochen worden waren. Die Entscheidung thematisiert insbesondere die Abgrenzung zwischen gerechtfertigter Notwehr, sogenannter „Trutzwehr“ und einer einvernehmlichen Schlägerei. Der BGH rügte die unzureichende Beweiswürdigung des Landgerichts und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer.

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  • Fehlende Vereidigung von Dolmetschern: Der BGH zur Verletzung von § 189 GVG

    Fehlende Vereidigung von Dolmetschern: Der BGH zur Verletzung von § 189 GVG

    Mit Beschluss vom 19. Dezember 2024 (2 StR 389/24) hob der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main auf, das zwei Angeklagte wegen versuchten Totschlags verurteilt hatte. Grund für die Aufhebung war ein Verstoß gegen § 189 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), da die in der Hauptverhandlung tätigen Dolmetscher nicht vereidigt worden waren. Die Entscheidung verdeutlicht, welche Bedeutung der ordnungsgemäßen Übersetzung in Strafprozessen zukommt und welche Konsequenzen formelle Fehler für ein Verfahren haben können.

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