Wenn wirklich alles schiefgelaufen ist, insbesondere in finanzieller Hinsicht, kann die Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit im Raum stehen. Selbst wenn noch Potenzial zur Verhinderung einer Gewerbeuntersagung im Raum stünde, machen viele Betroffene frühzeitig (weitere) Fehler, mit denen die Unzuverlässigkeit und in Konsequenz dann die Gewerbeuntersagung, geradezu untermauert werden. Ein besonders kritischer Punkt ist dabei die Unzuverlässigkeit auf Grund von begangener Steuerhinterziehung(en).
(mehr …)Schlagwort: Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit

Sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit nach Steuerhinterziehung
Die Frage, unter welchen Umständen eine strafrechtliche Verurteilung die berufliche Zuverlässigkeit im Umgang mit gefährlichen Stoffen infrage stellt, ist rechtlich komplex. Besonders brisant wird es, wenn eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung den Widerruf einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis nach sich zieht – selbst wenn die Tat in keinem direkten Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit steht.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH München) hat in einem Beschluss vom 30. Oktober 2025 (Az. 24 CS 25.1307) entschieden, dass eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zwar grundsätzlich die Vermutung fehlender Zuverlässigkeit auslöst, im Einzelfall jedoch Ausnahmen möglich sind. Die Entscheidung zeigt, wie streng die gesetzlichen Regelungen sind, aber auch, wo Spielräume für eine individuelle Betrachtung bleiben.
(mehr …)
Gewerbeuntersagung bei strafrechtlichen Verurteilungen
Die Gewerbeordnung setzt für die Ausübung eines selbstständigen Gewerbes nicht nur fachliche Qualifikationen, sondern auch persönliche Zuverlässigkeit voraus. Doch was passiert, wenn ein Unternehmer wegen Steuerhinterziehung oder anderer wirtschaftsstrafrechtlicher Delikte verurteilt wird? Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH München) hat in einem Beschluss vom 16. Juni 2025 (Az. 22 ZB 25.893) klargestellt, dass mehrfache strafrechtliche Verurteilungen eine Gewerbeuntersagung rechtfertigen können – selbst wenn der Betroffene später seine Geschäftsabläufe verbessert.
(mehr …)Unzuverlässigkeit eines Mietwagenunternehmers der Uber nutzt
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 L 199/21, hat sich zur Unzuverlässigkeit eines Mietwagenunternehmers, der Beförderungsaufträge unter Inanspruchnahme des Fahrvermittlers „Uber“ übernimmt, geäußert – und diese bejaht! Wegen Verstößen gegen die Rückkehrpflicht und fehlender Bestellung eines Vertreters am Betriebssitz.
(mehr …)Übermittlung von Steuerrückständen durch Finanzamt an Ordnungsamt
Die Frage der Vereinbarkeit der Übermittlung von Steuerrückständen durch das Finanzamt an die Ordnungsbehörde in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren über eine Gewerbeuntersagung mit dem Steuergeheimnis und der Datenschutz-Grundverordnung konnte das Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 1168/20, thematisieren. Bedenken sieht das OVG dabei nicht.
(mehr …)Unzuverlässigkeit bei Fehlern in Einnahmeursprungsaufzeichnungen?
Werden die Einnahmeursprungsaufzeichnungen fehlerhaft geführt, ist dies für sich allein genommen noch nicht ausreichend, um einen „schweren“ Verstoß gegen abgabenrechtliche Vorschriften anzunehmen, um damit eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit zu begründen.
(mehr …)Rotes Kennzeichen kann wegen Unzuverlässigkeit entzogen werden
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Eilantrag eines Kraftfahrzeughändlers abgelehnt, mit dem dieser sich gegen die sofortige Entziehung eines sogenannten roten Dauerkennzeichens wandte. Hintergrund war, dass nachgewiesen werden konnte, dass der Gewerbetreibende das Nummernschild nicht nur für private Fahrten verwendet hat, sondern dass zudem die Fahrthefte unvollständig geführt waren.
(mehr …)Gewerberecht: Zur gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit bei Verkauf von Kräutermischungen
Das Oberverwaltungsgericht NRW (4 A 955/13) stellt zum Verkauf von Kräutermischungen („legal highs“) fest:
Eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit kann durch den Verkauf von Kräutermischungen mit synthetischen Cannabinoiden an Minderjährigen begründet werden, auch wenn diese Produkte mit dem Hinweis „zum menschlichen Konsum nicht geeignet“ versehen sind.
Bei der Beurteilung, ob eine Person gewerberechtlich unzuverlässig im Sinne von § 35 Abs. 1 GewO ist, können Straftaten unabhängig davon berücksichtigt werden, ob sie von der Staatsanwaltschaft tatsächlich verfolgt werden.Die Entscheidung ist wenig überraschend, wer ein Gewerbe im entsprechenden Umfeld betreibt sollte daher eher zurückhaltend sein. Es droht der Verlust der gewerberechtlichen Erlaubnis.
Personenbeförderungsrecht: Unzuverlässigkeit eines Taxiunternehmers
Das Verwaltungsgericht Neustadt (3 L 1063/14.NW) hat sich mit der Annahme der Unzuverlässigkeit eines Taxiunternehmers beschäftigt und festgestellt:
- Die Genehmigungsbehörde darf trotz vorgelegter Bescheinigungen des Finanzamts aufgrund eigener, originärer Prüfungskompetenz der Frage nachgehen, ob ein Taxiunternehmer die Buchführungspflicht erfüllt.
- Nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. d PBZugV können schwere Verstöße gegen abgabenrechtliche Pflichten die Annahme der Unzuverlässigkeit eines Taxiunternehmers rechtfertigen.
- Die umsatzsteuerrechtlichen Pflichten eines Taxiunternehmers werden durch die Führung und Vorlage von Schichtzetteln, auch wenn sich dieses Gebot nicht unmittelbar aus dem Personenbeförderungsgesetz, sondern aus steuerrechtlichen Vorschriften ergibt, erfüllt.
Übrigens: Auch dass vorher ein Ermittlungsverfahren wegen Verstosses gegen die Vertraulichkeit des Wortes nach §153 StPO eingestellt wurde, wurde vom Gericht negativ herangezogen.

