DNS4EU: Europas Antwort auf Google DNS & Co – Jetzt öffentlich verfügbar

Mit DNS4EU ist seit kurzem ein ambitioniertes europäisches Infrastrukturprojekt in die öffentliche Phase gestartet. Was bislang eher unter dem Radar lief, ist nun für alle Bürgerinnen und Bürger in der EU nutzbar – ein -Resolver, der nicht nur sicher und datenschutzkonform ist, sondern auch vollständig innerhalb der EU betrieben wird.

Update: Golem.de weckt Zweifel daran, ob das mit dem “alles in der EU” wirklich so stimmt.

Was ist DNS4EU?

DNS4EU ist ein von der EU-Kommission initiiertes Projekt zur Schaffung eines europäischen DNS-Resolvers, der eine Alternative zu Angeboten wie Google DNS (8.8.8.8) oder Cloudflare (1.1.1.1) bieten soll. Ziel ist es, digitale Souveränität zu stärken und sowohl öffentliche Einrichtungen als auch Bürger besser vor Cyberbedrohungen zu schützen.

Datenschutz, Sicherheit, Souveränität

Betrieben wird DNS4EU von einem Konsortium unter der Leitung des tschechischen Unternehmens Whalebone. Beteiligt sind unter anderem Organisationen aus Deutschland (deSEC), Tschechien (CZ.NIC, CVUT), Polen (NASK), Ungarn (HUN-REN SZTAKI) und weiteren EU-Mitgliedstaaten. Unterstützt wird das Projekt von ENISA, der europäischen Cybersicherheitsbehörde.

DNS4EU verarbeitet DNS-Anfragen ausschließlich in der EU, ist vollständig mit der konform und nutzt moderne Sicherheitsstandards wie DNS-over-TLS (DoT), DNS-over-HTTPS (DoH) und DNSSEC. Eine zentrale Komponente ist das sogenannte Threat Intelligence Exchange, das Bedrohungen auf DNS-Ebene frühzeitig erkennen und grenzüberschreitend blockieren soll.

Fünf Schutzprofile zur Auswahl

Für Endnutzer bietet DNS4EU fünf verschiedene DNS-Profile an, die sich direkt in den Netzwerkeinstellungen von Windows, macOS, iOS, Android oder Routern einrichten lassen – ganz ohne Softwareinstallation. Alle Profile greifen auf dieselbe moderne Infrastruktur zurück, unterscheiden sich aber im Filterumfang:

SchutzstufeFunktionIPv4-Adresse
BasisschutzBlockiert Malware und 86.54.11.1
Basisschutz + + WerbungZusätzlich Blockierung von Gewalt-/Erotikseiten und Werbung86.54.11.11
Basisschutz + JugendschutzOhne Werbeblocker, aber mit Jugendschutz86.54.11.12
Basisschutz + WerbeblockerSchutz vor Malware & Werbung, kein Jugendschutz86.54.11.13
UngefiltertKeine Filterung, nur DNS-Auflösung86.54.11.100

Wer verschlüsselte DNS-Abfragen nutzen möchte, kann auch die entsprechenden DoH/DoT-Hostnamen verwenden, z. B.:

  • DoT (DNS over TLS): unfiltered.joindns4.eu
  • DoH (DNS over HTTPS): https://unfiltered.joindns4.eu/dns-query
Rechtsanwalt Jens Ferner, TOP-Strafverteidiger und IT-Rechts-Experte - Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht

Ein Schritt zur europäischen Netzhoheit

DNS4EU ist kein Monopol oder Zwangsangebot – die Nutzung ist freiwillig, und es bestehen keine Eingriffsmöglichkeiten der Kommission in Daten oder Konfiguration. Vielmehr handelt es sich um eine quelloffene, partnerschaftlich betriebene Infrastruktur, die sich an bestehenden Erfolgsmodellen wie Quad9 orientiert, dabei aber mit voller EU-Innenansicht konzipiert ist.

Wer Wert auf , digitale Resilienz und europäische Infrastruktur legt, sollte sich DNS4EU näher ansehen. Das Projekt steht sinnbildlich für den Versuch, zentrale Internetdienste auf europäischer Ebene wieder in eigene Hände zu nehmen – und das mit beachtlicher technischer Reife.

Für wen ist DNS4EU gedacht?

Die DNS4EU-Resolver richten sich an:

  • Endnutzer, die mehr Kontrolle über Datenschutz und Inhaltsfilter wünschen
  • Bildungseinrichtungen und Behörden, die ihre Netzwerke gegen Phishing und Schadsoftware absichern wollen
  • Telekommunikationsanbieter, die ihren Kunden eine DSGVO-konforme DNS-Infrastruktur anbieten möchten
  • CERTs & CSIRTs, die über das Bedrohungsnetzwerk eingebunden sind
Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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