Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat nicht nur neue Freiheiten geschaffen, sondern auch komplexe Rechtsfragen aufgeworfen. Besonders brisant ist die Abgrenzung zwischen erlaubtem Eigenanbau und strafbarem Verhalten – eine Thematik, die das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) in einem aktuellen Beschluss vom 2. Februar 2026 (Az. 206 StRR 315/25) aufgreift. Im Mittelpunkt steht die Frage,…WeiterlesenWas ist eine Cannabispflanze: BayObLG zu Stecklingen im KCanG
Schlagwort: KCanG
Konsumcannabisgesetz: Wir verteidigen bei Vorwürfen im KCanG
In seinem Beschluss vom 20.07.2022 (5 StR 459/25) hat der BGH das bewaffnete Handeltreiben mit Cannabis nach § 34 Abs. 4 Nr. 4 KCanG nochmals festgehalten. Der Qualifikationstatbestand ist unter anderem dann erfüllt, wenn der Täter mit Cannabis in nicht geringer Menge Handel treibt und dabei eine Schusswaffe mit sich führt. Die Schusswaffe muss sich…WeiterlesenKCanG: bewaffnetes Handeltreiben mit Cannabis
Kauf von Drogen im Internet oder Darknet – welches Strafmaß droht und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden? Der Kauf von Drogen im Internet oder Darknet – und inzwischen auch über Messenger-Dienste wie Telegram oder WhatsApp sowie über Social-Media-Plattformen – ist längst kein Randphänomen mehr. Was mit Plattformen wie „Shiny Flakes“ und klassischen…WeiterlesenDrogenkauf im Internet oder Darknet
Wann liegt ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vor? Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne der § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG ist jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit, wobei verschiedene Betätigungen, die auf die Förderung ein und desselben Güterumsatzes abzielen, eine tatbestandliche Bewertungseinheit bilden,…WeiterlesenHandeltreiben mit Betäubungsmitteln
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge): Das bewaffnete Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sieht eine Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren vor (§30a II Nr.2 BtmG). Was dabei wenig bekannt ist, ist wie rigide diese Regelung Anwendung findet. Für Cannabisfälle gilt das bewaffnete Handeltreiben inzwischen eigenständig in § 34 Abs. 4 KCanG, während für alle übrigen Betäubungsmittel weiterhin…WeiterlesenBewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat nicht nur gesellschaftliche, sondern auch erhebliche strafrechtliche Konsequenzen. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. Oktober 2025 (3 StR 25/24) zeigt, wie die Rechtsprechung mit dem Übergang vom Betäubungsmittelgesetz zum Konsumcannabisgesetz umgeht – insbesondere in Fällen, die sich im Grenzbereich zwischen Vorbereitungshandlung und strafbarem Handeltreiben bewegen. Die Entscheidung klärt,…WeiterlesenHandeltreiben mit Cannabissetzlingen
Was sind Stecklinge: Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) hat seit seinem Inkrafttreten eine kontroverse Debatte über die Reichweite der Legalisierung ausgelöst. Während der private Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt ist, bleibt der gewerbliche Umgang mit Cannabisprodukten streng reguliert. Das Verwaltungsgericht Köln (1 L 1371/25) hat nun in einem aktuellen Beschluss vom 13. November 2025 klargestellt, dass der…WeiterlesenVG Köln zum gewerblichen Handel mit Cannabis-Jungpflanzen
KG Berlin zur Reichweite des Konsumcannabisgesetzes: Mit der Legalisierung des privaten Besitzes und Anbaus von Cannabis durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG) hat der Gesetzgeber einen tiefgreifenden Paradigmenwechsel vollzogen, dessen Tragweite sich nun Schritt für Schritt in der Rechtsprechung entfaltet. Besonders heikel wird es dort, wo die gesetzlich erlaubten Mengen in Bereichen in Erscheinung treten, die der…WeiterlesenCannabis im Haftraum und das KCanG
Mit Beschluss vom 3. Februar 2025 (Az. GSSt 1/24) hat der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs grundlegende Fragen zur strafrechtlichen Bewertung und zur Einziehung von Cannabisvorräten nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) geklärt. Die Entscheidung ist dogmatisch wegweisend: Sie positioniert sich zur Abgrenzung zwischen strafbarem Besitz und erlaubtem Eigenkonsum, zum Verhältnis von Handeltreiben und Besitz…WeiterlesenBGH: Umgang mit Freimengen im KCanG
Begriff des Betäubungsmittels im Lichte der Cannabisreform: Mit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) zum 1. April 2024 ist der gesetzliche Umgang mit Cannabis grundlegend neu geordnet worden. Damit stellt sich für zahlreiche laufende Strafverfahren die Frage, welche Auswirkungen diese Gesetzesänderung auf die Auslegung bestehender Normen hat – insbesondere solcher, die an den Begriff des „Betäubungsmittels“…WeiterlesenBGH zur Reichweite des § 6 Nr. 5 StGB
Das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 11. April 2025 (Az. 2 ORs 18/25) markiert eine bedeutsame dogmatische Weichenstellung im Spannungsfeld zwischen dem neu geschaffenen Konsumcannabisgesetz (KCanG) und dem traditionellen Strafbarkeitsdogma der Geldwäsche nach § 261 StGB. Im Kern steht die Frage, ob der Erwerb geringer Mengen Cannabis, die nach dem KCanG nicht strafbar sind, gleichwohl…WeiterlesenOLG Celle: Keine Geldwäsche bei legal entkriminalisiertem Erwerb von Cannabis
Cannabissetzlinge und das Handeltreiben: Die Cannabisreform hat das deutsche Betäubungsmittelstrafrecht grundlegend verändert. Doch welche Konsequenzen hat das für laufende oder vergangene Strafverfahren? Insbesondere stellt sich die Frage: Reicht bereits der Besitz von Cannabissetzlingen mit Verkaufsabsicht aus, um den Straftatbestand des Handeltreibens zu erfüllen? Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 27.11.2024 – 3 StR 25/24)…WeiterlesenHandeltreiben durch Cannabissetzlinge?
Strafrechtlicher Blick auf ein digitales Drogennetzwerk: Mit Urteil vom 5. November 2024 (5 StR 599/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut einen Fall entschieden, der das enorme Spannungsverhältnis zwischen traditionellem Strafrecht und digitaler Kriminalität aufzeigt. Im Zentrum der Entscheidung steht ein Online-Drogenhandel, der in seiner Organisation und technischen Ausgestaltung Parallelen zum berüchtigten „ShinyFlakes“-Fall aufweist, dessen Ersttäter…WeiterlesenShinyFlakes 2.0 vor dem BGH
BGH zur Kronzeugenregelung im Cannabisrecht: Mit Urteil vom 27. März 2025 (4 StR 565/24) hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen an die Anwendung der Kronzeugenregelung nach § 35 KCanG präzisiert. Die Entscheidung beleuchtet das Verhältnis zwischen tatsächlicher Aufklärungshilfe und ihrer strafmildernden Wirkung im Rahmen des neuen Cannabisgesetzes – unter ausdrücklicher Rückgriff auf die gefestigte Rechtsprechung zu…WeiterlesenStrafmilderung durch Aufklärungshilfe?
Im Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2025 (5 StR 450/24) bezieht sich der Senat erneut ausführlich auf die Verwertbarkeit von Daten aus dem EncroChat-Kommunikationssystem – einem zentralen Beweismittel in zahlreichen Betäubungsmittelverfahren. Die Entscheidung unterstreicht die mittlerweile gefestigte Linie des 5. Strafsenats zur strafprozessualen und verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der EncroChat-Auswertungen im Lichte europarechtlicher Vorgaben und nationaler…WeiterlesenVerwertbarkeit von Daten aus dem EncroChat-Kommunikationssystem 2025














