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Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)

CBD-Hanf und der Grenzwert der nicht geringen Menge

Mit Urteil vom 14. April 2026 hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln (Az. 1 ORs 218/25) eine Frage offengelassen, die seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes mit erheblicher Spannung erwartet wurde: ob der für Tetrahydrocannabinol (THC) etablierte Grenzwert der nicht geringen Menge von 7,5 g auch dann gilt, wenn der sichergestellte Stoff sogenannter CBD-Hanf ist, also…WeiterlesenCBD-Hanf und der Grenzwert der nicht geringen Menge

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Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)

Cannabis zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit

Mit Beschluss vom 17. März 2026 (201 ObOWi 151/26) hat das Bayerische Oberste Landesgericht zwei Kernfragen des jungen Konsumcannabisgesetzes (KCanG) geklärt: Die bußgeldbewehrten und strafrechtlichen Besitztatbestände stehen im Verhältnis strikter Alternativität, und die Sicherungspflicht nach § 10 KCanG verlangt aktives Handeln – bloßes Vertrauen auf die Rücksichtnahme von Mitbewohnern und Gästen genügt nicht.WeiterlesenCannabis zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit

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Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)

KCanG: Aktuelle Entwicklungen im Cannabis-Strafrecht 2026

Konsumcannabis ist seit dem 1. April 2024 nicht mehr Betäubungsmittel im Sinne des BtMG, aber der Umgang damit bleibt in vielen Konstellationen strafbar – und die Rechtsprechung hat die ersten offenen Flanken des KCanG inzwischen erstaunlich schnell geschlossen. Wer sich auf die vermeintliche „Legalisierung“ verlässt, riskiert deshalb nach wie vor Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchungen, Einziehungen und Freiheitsstrafen.…WeiterlesenKCanG: Aktuelle Entwicklungen im Cannabis-Strafrecht 2026

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Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)

Was ist eine Cannabispflanze: BayObLG zu Stecklingen im KCanG

Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat nicht nur neue Freiheiten geschaffen, sondern auch komplexe Rechtsfragen aufgeworfen. Besonders brisant ist die Abgrenzung zwischen erlaubtem Eigenanbau und strafbarem Verhalten – eine Thematik, die das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) in einem aktuellen Beschluss vom 2. Februar 2026 (Az. 206 StRR 315/25) aufgreift. Im Mittelpunkt steht die Frage,…WeiterlesenWas ist eine Cannabispflanze: BayObLG zu Stecklingen im KCanG

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Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)

KCanG: bewaffnetes Handeltreiben mit Cannabis

In seinem Beschluss vom 20.07.2022 (5 StR 459/25) hat der BGH das bewaffnete Handeltreiben mit Cannabis nach § 34 Abs. 4 Nr. 4 KCanG nochmals festgehalten. Der Qualifikationstatbestand ist unter anderem dann erfüllt, wenn der Täter mit Cannabis in nicht geringer Menge Handel treibt und dabei eine Schusswaffe mit sich führt. Die Schusswaffe muss sich…WeiterlesenKCanG: bewaffnetes Handeltreiben mit Cannabis

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Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG) Cybercrime Blog

Drogenkauf im Internet oder Darknet

Kauf von Drogen im Internet oder Darknet – welches Strafmaß droht und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden? Der Kauf von Drogen im Internet oder Darknet – und inzwischen auch über Messenger-Dienste wie Telegram oder WhatsApp sowie über Social-Media-Plattformen – ist längst kein Randphänomen mehr. Was mit Plattformen wie „Shiny Flakes“ und klassischen…WeiterlesenDrogenkauf im Internet oder Darknet

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Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

Wann liegt ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vor? Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne der § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG ist jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit, wobei verschiedene Betätigungen, die auf die Förderung ein und desselben Güterumsatzes abzielen, eine tatbestandliche Bewertungseinheit bilden,…WeiterlesenHandeltreiben mit Betäubungsmitteln

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Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG) Pflichtverteidigung

Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge): Das bewaffnete Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sieht eine Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren vor (§30a II Nr.2 BtmG). Was dabei wenig bekannt ist, ist wie rigide diese Regelung Anwendung findet. Für Cannabisfälle gilt das bewaffnete Handeltreiben inzwischen eigenständig in § 34 Abs. 4 KCanG, während für alle übrigen Betäubungsmittel weiterhin…WeiterlesenBewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

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Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)

Handeltreiben mit Cannabissetzlingen

Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat nicht nur gesellschaftliche, sondern auch erhebliche strafrechtliche Konsequenzen. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. Oktober 2025 (3 StR 25/24) zeigt, wie die Rechtsprechung mit dem Übergang vom Betäubungsmittelgesetz zum Konsumcannabisgesetz umgeht – insbesondere in Fällen, die sich im Grenzbereich zwischen Vorbereitungshandlung und strafbarem Handeltreiben bewegen. Die Entscheidung klärt,…WeiterlesenHandeltreiben mit Cannabissetzlingen

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Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)

VG Köln zum gewerblichen Handel mit Cannabis-Jungpflanzen

Was sind Stecklinge: Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) hat seit seinem Inkrafttreten eine kontroverse Debatte über die Reichweite der Legalisierung ausgelöst. Während der private Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt ist, bleibt der gewerbliche Umgang mit Cannabisprodukten streng reguliert. Das Verwaltungsgericht Köln (1 L 1371/25) hat nun in einem aktuellen Beschluss vom 13. November 2025 klargestellt, dass der…WeiterlesenVG Köln zum gewerblichen Handel mit Cannabis-Jungpflanzen

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Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)

Cannabis im Haftraum und das KCanG

KG Berlin zur Reichweite des Konsumcannabisgesetzes: Mit der Legalisierung des privaten Besitzes und Anbaus von Cannabis durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG) hat der Gesetzgeber einen tiefgreifenden Paradigmenwechsel vollzogen, dessen Tragweite sich nun Schritt für Schritt in der Rechtsprechung entfaltet. Besonders heikel wird es dort, wo die gesetzlich erlaubten Mengen in Bereichen in Erscheinung treten, die der…WeiterlesenCannabis im Haftraum und das KCanG

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Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)

BGH: Umgang mit Freimengen im KCanG

Mit Beschluss vom 3. Februar 2025 (Az. GSSt 1/24) hat der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs grundlegende Fragen zur strafrechtlichen Bewertung und zur Einziehung von Cannabisvorräten nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) geklärt. Die Entscheidung ist dogmatisch wegweisend: Sie positioniert sich zur Abgrenzung zwischen strafbarem Besitz und erlaubtem Eigenkonsum, zum Verhältnis von Handeltreiben und Besitz…WeiterlesenBGH: Umgang mit Freimengen im KCanG

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Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)

BGH zur Reichweite des § 6 Nr. 5 StGB

Begriff des Betäubungsmittels im Lichte der Cannabisreform: Mit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) zum 1. April 2024 ist der gesetzliche Umgang mit Cannabis grundlegend neu geordnet worden. Damit stellt sich für zahlreiche laufende Strafverfahren die Frage, welche Auswirkungen diese Gesetzesänderung auf die Auslegung bestehender Normen hat – insbesondere solcher, die an den Begriff des „Betäubungsmittels“…WeiterlesenBGH zur Reichweite des § 6 Nr. 5 StGB

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Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG) Geldwäsche

OLG Celle: Keine Geldwäsche bei legal entkriminalisiertem Erwerb von Cannabis

Das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 11. April 2025 (Az. 2 ORs 18/25) markiert eine bedeutsame dogmatische Weichenstellung im Spannungsfeld zwischen dem neu geschaffenen Konsumcannabisgesetz (KCanG) und dem traditionellen Strafbarkeitsdogma der Geldwäsche nach § 261 StGB. Im Kern steht die Frage, ob der Erwerb geringer Mengen Cannabis, die nach dem KCanG nicht strafbar sind, gleichwohl…WeiterlesenOLG Celle: Keine Geldwäsche bei legal entkriminalisiertem Erwerb von Cannabis

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Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)

Handeltreiben durch Cannabissetzlinge?

Cannabissetzlinge und das Handeltreiben: Die Cannabisreform hat das deutsche Betäubungsmittelstrafrecht grundlegend verändert. Doch welche Konsequenzen hat das für laufende oder vergangene Strafverfahren? Insbesondere stellt sich die Frage: Reicht bereits der Besitz von Cannabissetzlingen mit Verkaufsabsicht aus, um den Straftatbestand des Handeltreibens zu erfüllen? Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 27.11.2024 – 3 StR 25/24)…WeiterlesenHandeltreiben durch Cannabissetzlinge?