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Kategorie: Spielerecht

Das Spielerecht verbindet IT-Recht, Medienrecht und Vertragsrecht rund um Computerspiele und eSport. Als Rechtsanwalt für Spielerecht in Aachen beraten wir Unternehmen, Entwickler, Publisher, Plattformbetreiber, Veranstalter und eSport-Organisationen zu Lizenzverträgen, Jugendschutz, Werbung, virtuellen Gütern, Wettbewerbsrecht und regulatorischen Vorgaben.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen und sind nur per Mail erreichbar!

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Polymarket und deutsches Glücksspielrecht

    Polymarket und deutsches Glücksspielrecht

    Bei Polymarket, einer Blockchain-basierten Wettplattform, können Menschen mit Kryptowährung auf politische Ereignisse, Wahlen, Kriege und Katastrophen wetten. Was als innovatives Prognoseinstrument vermarktet wird – „die Weisheit der Vielen”, monetarisiert durch Smart Contracts – entpuppt sich bei näherer Betrachtung jedoch als rechtliches Minenfeld und ethischer Abgrund. Die Plattform weigert sich aktuell, über 10,5 Millionen US-Dollar an Venezuela-Wetten auszuzahlen, da eine Militäroperation angeblich „keine Invasion” sei. Gleichzeitig läuft in den USA ein Gesetzgebungsverfahren gegen Insiderhandel auf Prognosemärkten.

    In Deutschland ist die Nutzung solcher Plattformen nicht nur verboten, sondern auch strafrechtlich verfolgt. Nach Einschätzung der Glücksspielbehörden ist sie nicht einmal genehmigungsfähig. Dabei sollte man im Blick halten, dass es hier nicht einfach nur um Glücksspiel oder Geschmacklosigkeiten geht! Vielmehr handelt es sich bei Polymarket um ein geschicktes Instrument zur Desinformation für diejenigen, die es zu nutzen wissen.

    Hinweis: Rechtsanwalt Jens Ferner wurde im Handelsblatt zu diesem Thema interviewt und der vorliegende Beitrag wurde zuletzt im Februar 2026 aktualisiert! Das Thema schlägt auch weiter hohe Wellen, so berichtet die Mitteldeutsche Zeitung unter Bezugnahme auf meine Ausführungen hier von einer Wette auf den Ausgang der Landtagswahl in Sachsen-Anwalt 2026.

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  • Bauartzulassung als Safe Harbor: Fehlen von Aufstellerlaubnis begründet kein unerlaubtes Glücksspiel

    Bauartzulassung als Safe Harbor: Fehlen von Aufstellerlaubnis begründet kein unerlaubtes Glücksspiel

    Die Abgrenzung zwischen legalem Spielautomatenbetrieb und strafbarem Glücksspiel ist in der Praxis oft eine Frage der Formalien. Mit seinem Beschluss vom 26. November 2025 (4 Qs 65/25) hat das Landgericht Mannheim klargestellt, dass die Bauartzulassung eines Spielgeräts durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) konstitutiv darüber entscheidet, ob ein Automat als erlaubter Unterhaltungsautomat mit Gewinnmöglichkeit oder als verbotenes Glücksspiel im Sinne des § 284 StGB einzustufen ist. Selbst wenn die ortspolizeiliche Aufstellerlaubnis fehlt, führt dies nicht zur Strafbarkeit nach dem Glücksspielstrafrecht, sondern allenfalls zu ordnungsrechtlichen Konsequenzen. Die Entscheidung korrigiert eine veraltete Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe und stärkt die Rechtssicherheit für Aufsteller von Spielautomaten.

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  • Kampf gegen gefälschtes Spielzeug

    Kampf gegen gefälschtes Spielzeug

    Die Bekämpfung gefälschter Waren ist seit Jahren ein zentrales Anliegen der europäischen Strafverfolgungsbehörden. Besonders brisant wird es, wenn es um Produkte geht, die direkt Kinder betreffen: Spielzeug. Zwischen 2020 und 2025 führte Europol die Operation LUDUS durch, eine groß angelegte, internationale Aktion gegen den Handel mit gefälschtem Spielzeug. Ein kürzlich veröffentlichtes Papier fasst die Ergebnisse dieser fünfjährigen Initiative zusammen und gibt Einblicke in die Strukturen, Risiken und Entwicklungen dieses illegalen Marktes.

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  • Online-Glücksspiel: Landgericht Aachen zur Nichtigkeit von Glücksspielverträgen

    Online-Glücksspiel: Landgericht Aachen zur Nichtigkeit von Glücksspielverträgen

    Die Frage, ob Verluste aus Online-Glücksspielen zurückverlangt werden können, beschäftigt Gerichte seit Jahren. Mit seinem Urteil vom 25. März 2025 (Aktenzeichen 15 O 109/24) hat das Landgericht Aachen eine klare Position bezogen: Verträge über Online-Casinospiele, die gegen das Totalverbot des Glücksspielstaatsvertrags 2012 (GlüStV) verstoßen, sind nichtig – und Spieler können ihre Einsätze zurückfordern.

    Die Entscheidung reiht sich in eine Serie aktueller Urteile ein, die das Spannungsfeld zwischen nationalem Glücksspielrecht, Unionsrecht und Verbraucherschutz ausloten. Besonders bemerkenswert ist, dass das Gericht trotz unionsrechtlicher Zweifel an der Wirksamkeit des deutschen Totalverbots keine Veranlassung sah, das Verfahren auszusetzen. Stattdessen betonte es die Schutzbedürftigkeit der Spieler und die Notwendigkeit, unerlaubte Glücksspielangebote zivilrechtlich zu sanktionieren.

    Hinweis: In unserer Kanzlei werden ausschliesslich Anbieter von Glücksspielen beraten – wir vertreten und beraten nicht zur aktiven Rückforderung solcher Zahlungen!

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  • Einziehung von Spieleinsätzen beim unerlaubten Glücksspiel

    Einziehung von Spieleinsätzen beim unerlaubten Glücksspiel

    Bruttoprinzip setzt sich durch: Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 12. September 2025 (1 ORs 14/25) eine grundsätzliche Frage zur Einziehung von Vermögenswerten bei unerlaubtem Glücksspiel entschieden: Unterliegen der Einziehung nach § 73 StGB die gesamten Spieleinsätze oder lediglich der Reinertrag des Täters? Der Senat bestätigte das sogenannte Bruttoprinzip und ordnete die Einziehung des Gesamtbetrags der Spieleinsätze in Höhe von 440.000 Euro an – ein klares Signal, dass die Abschöpfung von Taterträgen auch in diesem Sonderfall nicht auf den Nettoertrag beschränkt bleibt.

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  • Zulässigkeit von Preiserhöhungen und Leistungsänderungen in Computerspiel-Abos

    Zulässigkeit von Preiserhöhungen und Leistungsänderungen in Computerspiel-Abos

    Die Gaming-Branche boomt, und mit ihr wächst die Zahl der Abonnement-Modelle, die Spielern Zugang zu umfangreichen Bibliotheken und exklusiven Inhalten bieten. Doch was passiert, wenn Anbieter wie EEEEEE Plus (ein fiktiver Name, der hier ein bekanntes Spiel-Abo repräsentiert) sich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht vorbehalten, Preise und Leistungen nach Belieben zu ändern – ohne klare Grenzen oder Transparenz?

    Das Kammergericht Berlin hat in einem aktuellen Urteil (Az. 23 MK 1/23) klargestellt, dass solche Klauseln unwirksam sind. Die Entscheidung ist nicht nur für Gamer relevant, sondern zeigt grundsätzliche Probleme auf, die bei Abonnement-Verträgen in der digitalen Wirtschaft auftreten: Wie viel Flexibilität dürfen Unternehmen haben, wenn es um Preise und Leistungen geht – und wo beginnt die unzulässige Benachteiligung der Verbraucher?

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  • Werktitelverletzung bei Computerspielen

    Werktitelverletzung bei Computerspielen

    Anforderungen an Unterscheidungskraft und Verwechslungsgefahr bei Titel für Computerspielen: Die wirtschaftliche Bedeutung von Computerspielen als Kulturgüter und Handelsobjekte stellt das Kennzeichenrecht regelmäßig vor neue Herausforderungen. Der rechtliche Schutz von Spieltiteln, insbesondere gegen Nachahmung oder marktschädliche Anlehnung, wirft dabei komplexe und spannende Abgrenzungsfragen auf.

    In einer aktuellen Entscheidung (LG Hamburg, Urt. v. 03.07.2025 – 327 O 298/24) befasst sich nun das Landgericht Hamburg mit dem Umfang und der Priorität eines Werktitelrechts an einem Computerspiel. Im Zentrum steht die Frage, ob der Titel „RAFT“, unter dem die Klägerin seit Ende 2016 ein Open-World-Survival-Spiel vertreibt, gegenüber später erschienenen Handyspielen mit ähnlichen Bezeichnungen schutzfähig ist. Die Entscheidung bietet eine instruktive dogmatische Klärung zu Voraussetzungen und Reichweite des Titelschutzes bei Softwareprodukten.

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  • Rückzahlung von Spieleinsätzen aus illegalem Online-Glücksspiel

    Rückzahlung von Spieleinsätzen aus illegalem Online-Glücksspiel

    OLG Brandenburg stärkt die Position der Spieler: Die zivilrechtliche Aufarbeitung der in juristischen Fachkreisen sogenannten „Glücksspielgate“-Konstellationen nimmt weiter an Kontur zu. Während der Bundesgerichtshof in jüngerer Zeit vor allem die Rolle von Zahlungsdienstleistern beleuchtet hat, konkretisieren die Oberlandesgerichte die Voraussetzungen der Rückforderung unmittelbar gegenüber den Anbietern.

    Mit seinem Urteil vom 16. Juni 2025 (2 U 24/25) reiht sich das OLG Brandenburg in die Reihe instanzgerichtlicher Entscheidungen ein, die Spielern einen bereicherungsrechtlichen Rückzahlungsanspruch gegen Anbieter nicht lizenzierter Online-Casinospiele zusprechen – unter ausdrücklicher Einbeziehung deliktischer Gesichtspunkte und unter Ablehnung eines Ausschlusses nach § 817 Satz 2 BGB. In einer zunehmend ausdifferenzierten Judikatur zur Rückabwicklung illegaler Glücksspiele markiert das Urteil einen weiteren Mosaikstein im Spannungsfeld zwischen Verbraucherschutz, europarechtlicher Kohärenz und dem Prinzip der Rechtssicherheit.

    Hinweis: Wir übernehmen keine Mandate von Verbrauchern, die auf Rückforderung solcher Beträge gerichtet sind! Beachten Sie auch, dass die Entscheidung – unter Bezug auf meine Besprechung – bei „heise online“ aufgegriffen wurde.

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  • Bundesfinanzhof zur steuerlichen Qualifikation professioneller Pokerspieler

    Bundesfinanzhof zur steuerlichen Qualifikation professioneller Pokerspieler

    Online-Poker als Gewerbebetrieb: In einem ebenso ausführlichen wie vielschichtigen Urteil vom 2. April 2025 (Az. X R 26/21) konkretisiert der Bundesfinanzhof (BFH) seine Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung professioneller Pokerspieler. Nach der bereits 2023 ergangenen Entscheidung zum „Texas Hold’em“ bestätigt der BFH nunmehr auch für die Spielvariante „Pot Limit Omaha“, dass diese unter bestimmten Voraussetzungen als gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG zu qualifizieren ist.

    Das Urteil fokussiert die zunehmende wirtschaftliche Bedeutung des Online-Glücksspielmarkts und verdeutlicht die dogmatischen Herausforderungen bei der Abgrenzung von privater Spielleidenschaft und einkommensteuerpflichtiger Erwerbstätigkeit.

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  • Internationale Reichweite des Kulturgüterschutzes am Beispiel des „Vitruvianischen Menschen“

    Internationale Reichweite des Kulturgüterschutzes am Beispiel des „Vitruvianischen Menschen“

    OLG Stuttgart (4 U 136/24) zur extraterritorialen Wirkung italienischer Normen: Es klingt zunächst nach einem kulturpolitischen Kuriosum, entpuppt sich aber als ein rechtsdogmatisch hochkomplexer Streitfall mit europarechtlicher Sprengkraft: Das italienische Kulturministerium und ein staatliches Museum beanspruchen das Recht, außerhalb Italiens die kommerzielle Nutzung des gemeinfreien Werks „Der vitruvianische Mensch“ von Leonardo da Vinci zu untersagen.

    Dies stützt sich auf nationale Vorschriften des italienischen Kulturgüterrechts. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte sich nun mit der Frage zu befassen, ob und inwieweit derartige öffentlich-rechtlich begründete Schutzansprüche über das italienische Staatsgebiet hinaus geltend gemacht werden können – und ob ein deutsches Unternehmen sich dagegen mit einer negativen Feststellungsklage vor deutschen Gerichten zur Wehr setzen darf.

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  • Virtuelle Automatensteuer vor dem BFH: Keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit

    Virtuelle Automatensteuer vor dem BFH: Keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit

    Die Besteuerung des Online-Glücksspiels bleibt ein juristisches Streitthema. Insbesondere die seit 2021 geltende Virtuelle Automatensteuer, geregelt in §§ 36 ff. des Rennwett- und Lotteriegesetzes (RennwLottG), hat in der Branche für erhebliche Diskussionen gesorgt. Kritiker bemängeln, dass die Steuer Online-Glücksspielanbieter gegenüber Betreibern terrestrischer Spielhallen benachteilige und möglicherweise gegen Verfassungs- und Unionsrecht verstoße.

    In seinem Beschluss vom 29. Januar 2025 (Az. IX B 93/24) hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun klargestellt, dass er keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Steuer sieht. Er wies die Beschwerde eines in der EU ansässigen Online-Glücksspielanbieters zurück, der sich gegen die Steuerfestsetzung zur Wehr setzte.

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  • Rechtliche Rahmenbedingungen für Wettvermittlungsstellen: Aktuelle Entscheidungen im Fokus

    Rechtliche Rahmenbedingungen für Wettvermittlungsstellen: Aktuelle Entscheidungen im Fokus

    Die Regulierung von Wettvermittlungsstellen ist seit Jahren ein zentrales Thema im Glücksspielrecht. Zwei aktuelle Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (VG Düsseldorf, 3 K 168/23)und des Verwaltungsgerichts Berlin (VG Berlin, 4 K 372/22)beleuchten zentrale Fragen zur Zulässigkeit von Wettvermittlungsstellen.

    Während das Urteil aus Düsseldorf die Anforderungen an die Einsehbarkeit der Wettbüros thematisiert, bestätigt das Berliner Urteil die Rechtmäßigkeit eines Mindestabstandsgebots zu Schulen. Diese Entscheidungen haben weitreichende Folgen für Betreiber von Wettvermittlungsstellen, insbesondere im Bereich des Managements.

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  • Lootboxen im deutschen Glücksspielrecht

    Lootboxen im deutschen Glücksspielrecht

    Lootboxen, virtuelle Beutekisten in Videospielen, haben in den letzten Jahren erhebliche Aufmerksamkeit erregt. Sie bieten Spielern zufällig generierte virtuelle Gegenstände, die von rein kosmetischen Veränderungen bis zu spielentscheidenden Vorteilen reichen können. Die rechtliche Bewertung von Lootboxen ist komplex und betrifft sowohl das Glücksspielrecht als auch den Jugend- und Verbraucherschutz. Dieser Beitrag gibt einen kleinen Überblick für Anbieter und Nutzer.

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  • Steuerliche Behandlung von Einnahmen aus Glücksspiel

    Steuerliche Behandlung von Einnahmen aus Glücksspiel

    Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. Januar 2023 (Az.: XI B 51/22) beleuchtet ein komplexes Thema: die steuerliche Behandlung von Einnahmen aus Glücksspiel, insbesondere unter Berücksichtigung der Unterschiede zwischen terrestrischem und virtuellem Glücksspiel. Die zentrale Frage lautete, ob strukturelle Vollzugsdefizite bei der Besteuerung illegaler Glücksspielumsätze vorliegen und wie diese mit dem Grundsatz der steuerlichen Neutralität vereinbar sind.

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