Wer als Kleinunternehmer sein Produkt auf eBay verkauft, macht schnell ein Foto, lädt es hoch und glaubt, damit sei die Sache (urheber-)rechtlich abgesichert. Wie das Landgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 27. Mai 2026 (Az. 2-06 O 347/25) in einem Streit zweier Anbieter von Kabeldurchführungen für Photovoltaikanlagen gezeigt hat, kann das aber obskure Formen annehmen: Die Kammer arbeitete dabei zwei Fragen heraus, die für die Praxis weit über den konkreten Nachbarschaftsstreit unter Wettbewerbern hinausreichen: Wann fällt ein einfaches Lichtbild überhaupt in den Schutzbereich, und was bleibt von diesem Schutz, wenn ein Bild durch generative KI überarbeitet wird.
Zu der Thematik KI und Urheberrecht habe ich bislang zwei Aufsätze veröffentlicht – einmal „Memorisierung in Large Language Models“ (Ferner, AnwZert ITR 5/2026 Anm. 3) und dann „Technischer und rechtlicher Überblick zu Deepfakes“ (Ferner, AnwZert ITR 20/2024 Anm. 2).
(mehr …)













