Der BGH (I ZB 10/22) hat zur Zustellung gemäß § 5 Abs. 1 NetzDG klarstellen können:WeiterlesenZustellung gemäß § 5 Abs. 1 NetzDG
Schlagwort: Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Rechtsanwalt für Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist ein 2017 in Deutschland in Kraft getretenes Gesetz zur Bekämpfung von Hassrede, Hetze und Fake News im Internet. Das Gesetz verpflichtet Betreiber sozialer Netzwerke, strafbare Inhalte schnellstmöglich zu löschen oder zu sperren, wenn sie darauf hingewiesen werden.
Ein Fachanwalt für IT-Recht kann Unternehmen im Zusammenhang mit dem NetzDG beraten, indem er sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung strafbarer Inhalte im Internet unterstützt. Insbesondere kann er Unternehmen zu folgenden Themen beraten
- Überprüfung der eigenen Online-Auftritte und Social-Media-Kanäle auf mögliche strafbare Inhalte und Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung solcher Inhalte
- Unterstützung bei der Einrichtung von Melde- und Löschverfahren nach dem NetzDG
- Beratung bei der effektiven Umsetzung der Kennzeichnungspflicht von als strafbar eingestuften Inhalten
- Unterstützung bei der Erstellung von Nutzungsbedingungen und Richtlinien, die den Anforderungen des NetzDG entsprechen
- Vertretung des Unternehmens gegenüber den sozialen Netzwerken und den zuständigen Behörden in Konflikt- und Streitfällen.
Ein Fachanwalt für IT-Recht kann auch Unternehmen vertreten, die von Maßnahmen der sozialen Netzwerke betroffen sind, etwa wenn bestimmte Inhalte zu Unrecht als strafbar eingestuft oder ohne Vorwarnung gelöscht werden. Hier kann der Anwalt das Unternehmen beraten und unterstützen, um eine faire und rechtmäßige Lösung zu erreichen. Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für IT-Recht und hilft Providern und Unternehmen als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht im Bereich des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. (Verbraucher werden in diesem Bereich nicht vertreten)
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat ein Bußgeldverfahren nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gegen die Twitter International Unlimited Company eingeleitet, wie man in einer Pressemitteilung erläutert. Aus Sicht des BfJ liegen hinreichende Anhaltspunkte für Versäumnisse im Beschwerdemanagement der Anbieterin von Twitter in Deutschland vor.WeiterlesenBußgeldverfahren gegen Twitter wegen unzureichenden Umgangs mit Nutzerbeschwerden
Es ist vorgesehen, dass ein neu zu schaffendes „Digitale-Dienste-Gesetz“ (DDG) das NetzDG und das TMG ablöst. Die zentrale Rolle des nationalen Koordinators für digitale Dienste im Sinne des DDG soll die Bundesnetzagentur (BNetzA) übernehmen. Der Referentenentwurf liegt noch nicht vor, es gibt aber erste Medienberichte. Das TMG und das NetzDG sollen nach derzeitiger Planung am…WeiterlesenNetzDG-Ablösung: Digitale-Dienste-Gesetz
Die in § 3b des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) vorgesehene Pflicht, ein Gegenvorstellungsverfahren vorzuhalten, ist auf in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässige Anbieter sozialer Netzwerke teilweise nicht anwendbar. Das hat das Oberverwaltungsgericht heute vorläufig festgestellt und damit einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln teilweise geändert.WeiterlesenOVG NRW: Gegenvorstellungsverfahren nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz teilweise nicht anwendbar
Das OLG Frankfurt (16 U 253/20) hat sich zu den Löschfristen des Host-Providers bei (offenkundig) persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalten eines Users geäußert. Grundsätzlich gilt dabei, dass zur Löschung nicht nur an den Nutzer, sondern auch an den Host-Provider heran getreten werden kann – der dann mit dem BGH in einem Notice-and-Takedown-Verfahren vorzugehen ist. Allerdings gebietet es das…WeiterlesenLöschfrist für das Persönlichkeitsrecht verletzende Inhalte bemisst sich nach NetzDG
Freiheit des Internet (2022)
Freiheit des Internet: Die Organisation „Freedome House“ hat ihren neuen Bericht zur Freiheit des Internet 2022 vorgelegt. Deutschland rangiert hier mit 77 von 100 Punkten immer noch unter frei, hat aber zwei Punkte zum Vorjahr eingebüßt. Damit liegt man aber schon lange nicht mehr ganz vorne im internationalen Ranking. Der Grund für den Rückgang der…WeiterlesenFreiheit des Internet (2022)
Das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ (auch: Netzwerkdurchsetzungsgesetz der kurz „NetzDG“) normiert diverse bußgeldbewehrte Pflichten für soziale Netzwerke, die zu empfindlichen Kosten führen können. Hier gibt es einen Überblick über die Kernthemen sowie die NetzDG-Bußgeldleitlinien des Bundesjustizministeriums.WeiterlesenNetzDG-Bußgeldleitlinien: Bußgeld im NetzDG
Zentrale Vorschriften des novellierten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) sind wegen Verstoßes gegen unionsrechtliche Vorschriften unanwendbar. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln (6 L 1277/21 und 6 L 1354/21) entschieden und damit Eilanträgen der Google Ireland Ltd. und der Meta Platforms Ireland Limited gegen die Bundesrepublik Deutschland teilweise stattgegeben.WeiterlesenVG Köln: Netzwerkdurchsetzungsesetz verstößt teilweise gegen Unionsrecht
Beim Oberlandesgericht Köln, 15 W 10/21, ging es um die Reichweite des §14 TMG. Dies vor speziellem Hintergrund: Ich verstehe den Sachverhalt so, dass bei einem grossen Online-Marktplatz Beschwerden hinsichtlich eingestellter Produkte existierten, die dann gelöscht wurden. Der Anbieter wollte nun in Erfahrung bringen, wer sich da – fälschlicherweise – hinsichtlich der Artikel beschwerte und…WeiterlesenAuskunftsanspruch nach §14 TMG bei plattforminternem Beschwerde- und Kommunikationssystem
Das OLG Celle (13 W 80/20) hat hervorgehoben, dass die Auskunft eines Diensteanbieters über Bestands- und Nutzungsdaten eines Bewertenden aufgrund wahrheitswidriger Äußerungen über ein Unternehmen möglich ist. Hebel in dem Fall war, dass die Äusserung über ein Unternehmen als Straftat eingestuft wurde.WeiterlesenPortal muss Auskunft über Bewerter geben
Das Oberlandesgericht Hamm (29 U 6/20), dass Betreiber einer Social-Media-Plattform berechtigt sind, in ihren Nutzungsbedingungen neben dem Verbot strafbarer und rechtswidriger Inhalte auch das Teilen von sog. Hassnachrichten („Hassrede“) zu untersagen. Klauseln, die verbieten, bestimmte Personen oder Personengruppen auf Grund bestimmter geschützter Eigenschaften als minderwertig herabzusetzen, sind danach weder als überraschend i.S.d. § 305c Abs.…WeiterlesenNutzungsbedingungen von Social-Media-Plattform darf Hassrede verbieten
Das 2017 geschaffene Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde im Jahr 2020 nochmals erweitert. Dabei geht das NetzDG nun den Weg, dass jegliches strafbare Verhalten, speziell öffentliche Beleidigungen und Bedrohungen, zu einem Strafverfahren führen soll. Dazu wird als erstes neu definiert, dass es ein Beschwerdeystem geben muss (§3a Abs.1 NetzDG). Eine Beschwerde über rechtswidrige Inhalte ist dabei jede Beanstandung…WeiterlesenNetzwerkdurchsetzungsgesetz (2020)
In ihrem „Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ hatte die Bundesregierung bereits deutlich gemacht, dass man die vergangenen Jahre korrigieren möchte, in denen man auf dem rechten Auge zumindest stark kurzsichtig war – nun liegt der erste Entwurf eines Gesetzes vor, mit dem man im Internet gegen „Hasskriminalität“ vorgehen möchte. Und offenbart, dass…WeiterlesenEntwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
Das LG Frankfurt am Main (2-03 O 430/17) konnte sich zum Anwendungsbereich des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes („Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“, NetzDG) äussern und feststellen, dass dieser unklar und somit in jedem Fall auslegungsbedürftig ist. Dabei geht es davon aus, dass Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die unter Verwendung des „Facebook-Messengers“ nicht öffentlich zwischen nur zwei Personen erfolgt…WeiterlesenAnwendungsbereich des NetzDG
Status: Verkündet und in Kraft getreten Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Abstimmungsverlauf Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) wurde im März 2017 bekannt, während der Abstimmung zwischen den Ministerien. Am 01.10.2017 ist es in Kraft getreten. Im Jahr 2020 wurde es hinsichtlich einer Meldepflicht bezüglich bestimmter Straftaten erweitert. Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Links Beratungsverlauf beim Bundestag: Hier zu…WeiterlesenNetzwerkdurchsetzungsgesetz (2017)