Das Bundesverfassungsgericht (2 BvL 11/22; 2 BvL 15/22) hat erste amtsgerichtliche Vorlagen zur Verfassungsmäßigkeit des §184b StGB mangels Zulässigkeit zurückgewiesen. Leider bietet die mutlose Entscheidung, die einen faden Beigeschmack hat, kaum Anhaltspunkte für die Praxis und dürfte die gesamte Situation nun sogar noch verschlimmern.WeiterlesenBVerfG weist amtsrichterliche Vorlagen zu Kinderpornographie zurück
Schlagwort: Befangenheit
Befangenheit eines Richters bedeutet, dass dieser aus persönlichen, wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen nicht objektiv und unparteiisch entscheiden kann. Ein Richter ist befangen, wenn er in eine Sache verwickelt ist, die ihn persönlich betrifft oder betreffen könnte, wenn er persönliche Beziehungen zu einer Partei, einem Zeugen oder einem Anwalt hat oder wenn er aus einem anderen Grund nicht in der Lage ist, ein unparteiisches Urteil zu fällen.
Die Befangenheit kann auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen festgestellt werden. Wird ein Richter für befangen erklärt, so ist er von der Entscheidung in der betreffenden Sache ausgeschlossen. Das Verfahren wird dann von einem anderen Richter fortgeführt. Ziel der Befangenheitsregelung ist es, die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz zu gewährleisten.
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Mit Beschluss vom 27.01.23 hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 1122/22) eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen Steuerstraftaten im Zusammenhang mit Aktienkäufen über den Dividendenstichtag (so genannte Cum-Ex-Geschäfte) richtet. Der Beschwerdeführer macht eine Verletzung seines Rechts aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) auf die…WeiterlesenErfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung in einem „Cum-Ex“-Fall wegen Entziehung des gesetzlichen Richters
Wann ist ein Sachverständiger im IT-Prozess bzw. Zivilprozess befangen? Die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit ist prozessual nicht leicht zu bewerkstelligen. Grundsätzlich gilt, dass ein Sachverständiger entsprechend § 406 Abs. 1 Satz 1 ZPO i.V.m. § 42 Abs. 2 ZPO wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden kann, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen…WeiterlesenProzessrecht: Befangenheit des Sachverständigen
Der 1. Strafsenat hat mit Beschluss vom 30. November 2022 entschieden, dass die Haftbeschwerde gegen den Haftbefehl der 7. Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 11. November 2022 als unbegründet zu verwerfen war. Der Angeklagte muss weiter in Haft bleiben. Der Senat hat seine Entscheidung damit begründet, dass die weitere Inhaftierung des Angeklagten zum…WeiterlesenOLG Zweibrücken: Haftbeschwerde erfolglos
Ist ein Schöffe, der in einem Verfahren jemanden mitverurteilt hat und nun in einem anderen Verfahren den vermeintlichen Mittäter vor sich sitzen hat, befangen? Der BGH sagt dazu eindeutig: Nein. Denn eine den Verfahrensgegenstand betreffende Vortätigkeit eines erkennenden Richters, soweit sie nicht gesetzliche Ausschlussgründe erfüllt, ist schon grundsätzlich mit der BGH-Rechtsprechung nicht geeignet, die Besorgnis…WeiterlesenBefangenheit bei Verfahrensgegenstand betreffender Vortätigkeit?
Eine zur Befangenheit des Richters wohl nur recht schwer zu vermittelnde Entscheidung hat das OLG Rostock (3 W 144/21) getroffen: Wenn ein Richter mit einer der Parteien vor dem Verfahren Streit hatte, der darin gipfelte, dass der Richter Strafanzeige erstattet hatte und man ein eigenes zivilrechtliches Klageverfahren hatte – dann begründet dies mit dem OLG…WeiterlesenKeine Befangenheit, wenn Richter Strafanzeige gegen Partei stellt
Dass die Verkündung des ein Ablehnungsgesuch zurückweisenden Beschlusses für sich gesehen keinen Wiedereintritt in die Hauptverhandlung im Sinne des § 258 StPOdarstellt, hat der BGH (3 StR 202/21) hervorgehoben. Anderes gilt mit dem BGH allenfalls dann, wenn der Beschluss über die bloße Zurückweisung hinaus einen Bezug zur Sachentscheidung aufweist, weil sich in ihm die Bewertung…WeiterlesenKein Wiedereintritt in Hauptverhandlung durch Verwerfung von Ablehnungsgesuch
Im Rahmen von Polizeieinsätzen kommt es mitunter zu heftigeren Auseinandersetzungen. Dürfen solche Auseinandersetzungen durch eine Handyaufnahme in Bild und Ton festgehalten werden? Und ist die Polizei berechtigt, in einem solchen Fall das Handy zu beschlagnahmen, mit dem derartige Aufnahmen gemacht worden sind? Mit diesen Fragen hatte sich die 10. Große Strafkammer des Landgerichts in einer…WeiterlesenVideoaufnahmen mit Mobiltelefonen bei Polizeieinsätzen zulässig
Dass ersichtlich querulatorische Befangenheitsanträge ohne sachlichen Kern analog § 26a Abs. 1 Nr. 3 Alt. 2, Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 StPO ohne Einholung einer dienstlichen Stellungnahme durch die abgelehnten Richter einstimmig als unzulässig verworfen werden können, hat das Oberlandesgericht Hamm, 7 U 14/21, hervorgehoben.WeiterlesenQuerulatorische Befangenheitsanträge
Rechtsstaatliche Prinzipien sind so eine Sache: Sie stehen einer schnellen Aburteilung von Tätern im Wege und tun so ziemlich alles, um die Rachegelüste Betroffener wie Nicht-Betroffener möglichst aus Straf-Prozessen in unseren Gerichtssälen heraus zu halten. Einfacher wäre es in vielen Fällen, den „eindeutig schuldigen Täter“ nicht durch Befangenheitsanträge, komplizierte Beweisführung oder vollkommen unverständliche Diskussionen zu…WeiterlesenLästiger Rechtsstaat
Es liegt ein aktueller Beschluss des AG Aachen vor (unten als PDF-Download), der recht ausführlich das Thema der Befangenheit bei Haftprüfungsterminen beleuchtet. Es gibt hier folgende Kernaussagen: Der Ermittlungsrichter, der im Rahmen eines Haftprüfungstermins nicht über die Verteidigungssituation verhandelt (hier ging es um den Antrag des Wahlverteidigers, den Pflichtverteidiger zu entpflichten), ist nicht alleine deswegen…WeiterlesenZur Befangenheit bei Haftprüfungsterminen
Immer wieder werden haarsträubende Wohnungsdurchsuchungen bekannt, aktuell gab es da was bei einer Anwältin sowie jemanden, der einfach ein paar Handys zu viel verkauft hatte. Auch Udo Vetter kann da was zum besten geben, wo sich beim Lesen des Sachverhaltes die Zehennägel nach oben rollen. Der unbefangene Laie muss dazu wissen, dass Wohnungsdurchsuchungen Alltag sind…WeiterlesenGerne auch besonders vorschnell: Grundlose Wohnungsdurchsuchungen
In einer sehr schönen Entscheidung hat sich das Landgericht Aachen, 60 Qs 52/20, deutlich gegen die Rechtsprechung aus München postiert, mit der vorschnell ein nichtöffentlich gesprochenes Wort angenommen wird. So führt das LG Aachen aus, dass ein mittels eines Smartphones aufgezeichnetes Gespräch zwischen zwei Personen (hier: Streitgespräch mit einer Schulleiterin) dann nicht als „nichtöffentlich“ i.S.…WeiterlesenNichtöffentlich gesprochenes Wort bei faktischer Öffentlichkeit