Schlagwort: Befangenheit

Befangenheit eines Richters bedeutet, dass dieser aus persönlichen, wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen nicht objektiv und unparteiisch entscheiden kann. Ein Richter ist befangen, wenn er in eine Sache verwickelt ist, die ihn persönlich betrifft oder betreffen könnte, wenn er persönliche Beziehungen zu einer Partei, einem Zeugen oder einem Anwalt hat oder wenn er aus einem anderen Grund nicht in der Lage ist, ein unparteiisches Urteil zu fällen.

Die Befangenheit kann auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen festgestellt werden. Wird ein Richter für befangen erklärt, so ist er von der Entscheidung in der betreffenden Sache ausgeschlossen. Das Verfahren wird dann von einem anderen Richter fortgeführt. Ziel der Befangenheitsregelung ist es, die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz zu gewährleisten.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

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  • Presserechtliche Auskunft im Ermittlungsverfahren: Grenzen der Verdachtsrecherche

    Presserechtliche Auskunft im Ermittlungsverfahren: Grenzen der Verdachtsrecherche

    Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 24. März 2026 (6 B 27/25) den Eilantrag eines überregionalen Zeitungsverlags zurückgewiesen, der von der Staatsanwaltschaft Flensburg Auskunft über ein Ermittlungsverfahren gegen einen ehemaligen kommunalen Amtsträger sowie die Nennung seines Strafverteidigers begehrte. Die Entscheidung verdichtet die Grundsätze, nach denen sich presserechtlicher Informationszugang und Persönlichkeitsrechte im Vorfeld einer möglichen Hauptverhandlung zueinander verhalten, und markiert zugleich die Grenzen einer an § 4 Abs. 1 PresseG SH orientierten Verdachtsrecherche.

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  • BGH bestätigt Verfassungsmäßigkeit des § 353d Nr. 3 StGB

    BGH bestätigt Verfassungsmäßigkeit des § 353d Nr. 3 StGB

    Die Veröffentlichung amtlicher Dokumente aus laufenden Strafverfahren wirft seit jeher die Frage auf, wo die Grenzen zwischen Informationsfreiheit und dem Schutz der Strafrechtspflege verlaufen. Mit seinem Beschluss vom 31. Juli 2025 hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (5 StR 78/25) diese Abwägung erneut präzisiert und die Verfassungsmäßigkeit des § 353d Nr. 3 StGB bestätigt.

    Die Entscheidung betrifft einen Journalisten, der Ermittlungsrichterbeschlüsse wortgetreu auf seiner Website veröffentlichte – und damit bewusst gegen das strafbewehrte Veröffentlichungsverbot verstieß, er möchte die Sache bis zum BVerfG tragen.

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  • Befangenheit des Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren

    Befangenheit des Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren

    Das Oberlandesgericht Köln hat mit Beschluss vom 9. Oktober 2025 (Aktenzeichen 5 W 28/25) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen ein Sachverständiger wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden kann – und wann ein entsprechender Antrag schlicht zu spät kommt. Die Entscheidung zeigt, wie streng die Zivilprozessordnung die Fristen handhabt und dass nicht jede Kritik am Gutachten oder an der Wortwahl des Sachverständigen automatisch zu dessen Ablehnung führt. Für Parteien und ihre Anwälte ist die Entscheidung eine wichtige Erinnerung daran, dass gerade solche prozessuale Rechte zeitnah geltend gemacht werden müssen.

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  • Angemessenheit von Abfindung und Ausgleich bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen

    Angemessenheit von Abfindung und Ausgleich bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen

    Wenn ein Unternehmen durch einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag in einen Konzern eingebunden wird, stehen außenstehende Aktionäre vor einer grundlegenden Frage: Wie wird ihr Anteilseigentum fair entschädigt? Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit seinem Beschluss vom 5. Juni 2025 (Aktenzeichen 26 W 7/22 [AktE]) klare Maßstäbe für die Bewertung von Abfindungs- und Ausgleichszahlungen gesetzt.

    Im Mittelpunkt stand der Konflikt zwischen der FG AG, einem weltweit führenden Anbieter von IT-Lösungen für Banken und Handel, und ihren Minderheitsaktionären, die die angebotenen Kompensationsleistungen als unangemessen ansahen. Die Entscheidung berührt zentrale Fragen der Unternehmensbewertung, der Berücksichtigung von Synergieeffekten, der Ableitung des Betafaktors und der Methodik zur Bestimmung des Verrentungszinssatzes. Sie ist nicht nur für Aktionäre und Investoren von Bedeutung, sondern auch für die rechtliche Praxis bei Strukturmaßnahmen nach dem Aktiengesetz.

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  • Befangenheitsgesuch der Staatsanwaltschaft

    Befangenheitsgesuch der Staatsanwaltschaft

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 9. April 2025 (1 StR 371/24) überraschend klare Hinweise zur Unverzüglichkeit eines Befangenheitsgesuchs der Staatsanwaltschaft gegeben.

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  • Verkehrsdurchsetzung unter dem Einfluss von Werbung: BGH kippt Entscheidung zur Farbmarke „NJW-Orange“

    Verkehrsdurchsetzung unter dem Einfluss von Werbung: BGH kippt Entscheidung zur Farbmarke „NJW-Orange“

    Kann eine Farbe als Marke geschützt sein – und wenn ja, wie neutral muss der Nachweis der sogenannten Verkehrsdurchsetzung erfolgen? Mit dieser Frage befasste sich der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aufsehenerregenden Beschluss vom 24. April 2025 (Az. I ZB 50/24). Im Zentrum stand die Farbmarke „NJW-Orange“, die für juristische Fachzeitschriften eingetragen ist. Das Verfahren wirft grundlegende Fragen zur Beweiswürdigung im Markenlöschungsverfahren auf – insbesondere dann, wenn der Nachweis durch eine Verkehrsbefragung unter dem Einfluss laufender Werbekampagnen erbracht wird.

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  • Vorabentscheidungsersuchen und Beschleunigungsgebot in Haftsachen

    Vorabentscheidungsersuchen und Beschleunigungsgebot in Haftsachen

    Die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, C-288/24) vom 4. Juli 2024 behandelt die Frage, wie nationale Gerichte mit dem Spannungsverhältnis zwischen dem Beschleunigungsgebot in Strafsachen und der Pflicht zum Abwarten eines Vorabentscheidungsurteils umgehen müssen. Der Fall beleuchtet insbesondere die Auswirkungen eines solchen Ersuchens auf Strafverfahren, die eine inhaftierte Person betreffen, und den Umgang mit Vorwürfen der Befangenheit gegen Richter.

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  • BGH-Beschluss zur Besorgnis der Befangenheit und Verfahrensführung

    BGH-Beschluss zur Besorgnis der Befangenheit und Verfahrensführung

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 4. Juni 2024 (Az.: 2 StR 51/23) die Anforderungen an die Besorgnis der Befangenheit eines Richters sowie die Bedeutung von Verfahrensabsprachen zwischen Gericht und Verteidigung konkretisiert. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob eine absprachewidrige Verfahrensgestaltung durch die Vorsitzende zu einer berechtigten Besorgnis der Befangenheit führen kann. Die Entscheidung fügt sich in die bestehende Rechtsprechung ein und ist im Lichte weiterer Urteile zu ähnlichen Sachverhalten zu betrachten.

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  • LG Heidelberg zur Verwertbarkeit einer heimlichen Tonbandaufnahme

    LG Heidelberg zur Verwertbarkeit einer heimlichen Tonbandaufnahme

    In aktueller Entscheidung des Landgerichts Heidelberg (Urteil vom 05.08.2024 – 4 O 44/24) wird die heikle Frage der Verwertbarkeit heimlicher Tonbandaufnahmen in zivilrechtlichen Verfahren behandelt.

    Im vorliegenden Fall nahm die Klägerin, nach einem Nachbarschaftsstreit, heimlich ein Gespräch mit dem Beklagten auf, in dem dieser sie mehrfach beleidigte. Das Gericht musste entscheiden, ob diese Aufnahme als Beweismittel verwertbar ist, obwohl die Aufzeichnung ohne vorherige Zustimmung des Beklagten erfolgte. Die Entscheidung verdeutlicht nochmals die Komplexität der Fragen von Strafbarkeit und Verwertbarkeit von modernen Beweismitteln in deutschen Gerichtssälen.

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  • EGMR: Verurteilung eines Journalisten durch voreingenommene Richterin verletzt Meinungsfreiheit

    EGMR: Verurteilung eines Journalisten durch voreingenommene Richterin verletzt Meinungsfreiheit

    Im Fall „Bosev gegen Bulgarien“ (Requête no 62199/19) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 4. Juni 2024 eine Entscheidung getroffen. Diese betraf die angebliche Voreingenommenheit einer Richterin in einem Strafverfahren gegen den Journalisten Rosen Rosenov Bosev sowie die Frage, ob es ausreichende interne Rechtsmittel gab, um seine behauptete Verletzung der Meinungsfreiheit zu beheben.

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  • Befangenheit eines Staatsanwalts

    Befangenheit eines Staatsanwalts

    In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18. Januar 2024 (Aktenzeichen: 5 StR 473/23) ging es unter anderem um die mögliche Befangenheit einer Staatsanwältin während einer Hauptverhandlung.

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  • OLG Frankfurt: Richter der sich selbst prüft ist nicht befangen

    OLG Frankfurt: Richter der sich selbst prüft ist nicht befangen

    In der aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt (Az. 6 U 212/23) ging es um die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit. Besonders kontrovers ist der Aspekt, dass der gleiche Richter sich selbst überprüfen soll, was nicht dem Zweck eines Rechtsmittels entspricht, das eine unabhängige Kontrolle einer gerichtlichen Entscheidung gewährleisten soll.

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  • Befangenheitsrüge der Staatsanwaltschaft

    Befangenheitsrüge der Staatsanwaltschaft

    In einer richtungsweisenden Entscheidung vom 25. Oktober 2023 (2 StR 195/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Landgerichts Köln aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung an eine andere Kammer zurückverwiesen. Der Grund für die Aufhebung war eine erfolgreiche Befangenheitsrüge der Staatsanwaltschaft gegen eine Schöffin, die in einem engen persönlichen Verhältnis zu einer indirekt betroffenen Person stand.

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  • BVerfG weist amtsrichterliche Vorlagen zu Kinderpornographie zurück

    Das Bundesverfassungsgericht (2 BvL 11/22; 2 BvL 15/22) hat erste amtsgerichtliche Vorlagen zur Verfassungsmäßigkeit des §184b StGB mangels Zulässigkeit zurückgewiesen. Leider bietet die mutlose Entscheidung, die einen faden Beigeschmack hat, kaum Anhaltspunkte für die Praxis und dürfte die gesamte Situation nun sogar noch verschlimmern.

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  • Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung in einem „Cum-Ex“-Fall wegen Entziehung des gesetzlichen Richters

    Mit Beschluss vom 27.01.23 hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 1122/22) eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen Steuerstraftaten im Zusammenhang mit Aktienkäufen über den Dividendenstichtag (so genannte Cum-Ex-Geschäfte) richtet.

    Der Beschwerdeführer macht eine Verletzung seines Rechts aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) auf die Entscheidung durch den gesetzlichen Richter geltend. Zwei Mitglieder der zuständigen Strafkammer des Landgerichts waren an einem zuvor gegen zwei Börsenhändler wegen Beihilfe zu Steuerstraftaten gefällten Urteil beteiligt gewesen. Die schriftlichen Urteilsgründe des Urteils enthielten auch Ausführungen zur Rolle des – an diesem Verfahren unbeteiligten – Beschwerdeführers als Haupttäter.

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