Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Kategorie: Wettbewerbsrecht

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Abmahnungen im Wettbewerbsrecht: Wenn pauschale Angaben teuer werden

    Abmahnungen im Wettbewerbsrecht: Wenn pauschale Angaben teuer werden

    Das Landgericht Frankfurt (2-06 O 116/25) hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, welche Anforderungen an die Begründung einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung mit der inzwischen im UWG geschaffenen Gesetzeslage zu stellen sind. Die Entscheidung zeigt dabei auf, wie das bloße Behauptungen eines Mitbewerberverhältnisses nicht ausreicht – und dass unzureichende Abmahnungen sogar zu Kostenerstattungsansprüchen des Abgemahnten führen können.

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  • Spitzenstellungsbehauptung bei Software

    Spitzenstellungsbehauptung bei Software

    Superlative in der Werbung: Wenn „einfachste und effizienteste“ zu weit geht – Werbeaussagen mit Superlativen wie „das einfachste und effizienteste Lernmanagementsystem“ sind ein klassisches Mittel, um Kunden zu überzeugen. Doch was aus Marketingsicht verlockend klingt, kann wettbewerbsrechtlich problematisch sein.

    Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem aktuellen Urteil vom 8. Juli 2025 (Az. 9 U 443/25) klargestellt, dass solche Spitzenstellungsbehauptungen nur unter strengen Voraussetzungen zulässig sind. Die Entscheidung betrifft einen Streit zwischen zwei Anbietern von Lernmanagement-Systemen (LMS) und wirft grundsätzliche Fragen zur Zulässigkeit von Alleinstellungswerbung, zur Dringlichkeit im einstweiligen Rechtsschutz und zur Abgrenzung zwischen legitimer Werbung und irreführender Geschäftspraxis auf.

    Beachten Sie auch, dass die Entscheidung – unter Bezug auf meine Besprechung – bei „heise online“ aufgegriffen wurde.

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  • Rechtsmissbräuchliche geltendmachung einer Vertragsstrafe

    Rechtsmissbräuchliche geltendmachung einer Vertragsstrafe

    Vertragsstrafe als Druckmittel: Vertragsstrafen dienen im Zivilrecht traditionell der Absicherung vertraglicher Pflichten und sollen den Schuldner zur Erfüllung anhalten. Werden sie jedoch nicht mehr als Sicherungsinstrument, sondern als wirtschaftliches Druckmittel eingesetzt, geraten sie in Konflikt mit den Grundsätzen von Treu und Glauben.

    In einer Entscheidung vom 27. Mai 2025 (Az. 4 U 78/22) hatte sich nun das Oberlandesgericht Hamm mit der Frage zu befassen, ob ein wirtschaftlich tätiger Verband eine Vertragsstrafe aus einer Unterlassungsvereinbarung geltend machen kann, wenn sich die zugrunde liegende Abmahntätigkeit nachträglich als rechtsmissbräuchlich erweist. Dabei konkretisiert der Senat die Maßstäbe zur Annahme eines Verstoßes gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) bei auf Massivität und Einnahmeerzielung ausgelegter Abmahnpraxis.

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  • Vorher-Nachher-Werbung für Hyaluronbehandlungen unzulässig

    Vorher-Nachher-Werbung für Hyaluronbehandlungen unzulässig

    Schönheitsmedizin, Werbung und Verbraucherschutz stehen in einem zunehmend regulierten Spannungsverhältnis. Mit Urteil vom 31. Juli 2025 bestätigt der Bundesgerichtshof (I ZR 170/24) die Reichweite des Werbeverbots nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG für medizinisch nicht indizierte, ästhetische Eingriffe. Er konkretisiert dabei, dass auch minimalinvasive Behandlungen – wie die Unterspritzung mit Hyaluronsäure zur Nasenkorrektur – als „operative plastisch-chirurgische Eingriffe“ im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes zu bewerten sind. Daraus folgt: Vorher-Nachher-Darstellungen in der Werbung sind unzulässig.

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  • Gesundheitsbezogene Angaben zu „Botanicals“

    Gesundheitsbezogene Angaben zu „Botanicals“

    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 5. Juni 2025 (I ZR 109/22Botanicals II) entschieden, dass für pflanzliche Stoffe im Sinne der Health-Claims-Verordnung (HCVO) weder spezielle noch allgemeine gesundheitsbezogene Angaben zulässig sind, solange die Europäische Kommission die Prüfung der zugehörigen Claims nicht abgeschlossen hat und keine zulässige Übergangsvorschrift greift. Das Verfahren ist geprägt von einer Vorabentscheidung des EuGH (C-386/23 – Novel Nutriology), die den unionsrechtlichen Rahmen klarstellt und die bislang in der Praxis umstrittene Rechtslage zu „Botanicals“ präzisiert.

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  • Wegfall der Sachbefugnis und Vollstreckungsabwehr bei Unterlassungstiteln nach Reform des UWG

    Wegfall der Sachbefugnis und Vollstreckungsabwehr bei Unterlassungstiteln nach Reform des UWG

    Mit Urteil vom 17. Juli 2025 (I ZR 243/24) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass die Vollstreckung aus einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungstitel im Wege der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO für unzulässig erklärt werden kann, wenn der Gläubiger infolge einer Gesetzesänderung seine Sachbefugnis verliert. Der Senat wendet damit die Grundsätze aus den „Altunterwerfung“-Entscheidungen auf die Neuregelung des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG an, die seit 1. Dezember 2021 die Anspruchsberechtigung von Wirtschaftsverbänden an die Eintragung in eine Liste qualifizierter Verbände knüpft.

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  • OLG Hamm zur rechtsmissbräuchlichen Abmahntätigkeit im Wettbewerbsrecht

    OLG Hamm zur rechtsmissbräuchlichen Abmahntätigkeit im Wettbewerbsrecht

    Wenn Vertragsstrafen zu Geschäftsmodellen werden: Die zivilprozessuale Durchsetzung lauterkeitsrechtlicher Ansprüche ist in besonderem Maße anfällig für strategischen Missbrauch. Insbesondere die Möglichkeit, durch Abmahnungen mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen systematisch Vertragsstrafen zu generieren, lädt dazu ein, das Wettbewerbsrecht in ein lukratives Geschäftsmodell zu überführen.

    Das Oberlandesgericht Hamm hat sich in seinem Urteil vom 4. Juni 2024 (Az. 4 U 247/22) in bemerkenswerter Klarheit mit den Grenzen solcher Praktiken auseinandergesetzt. Die Entscheidung konkretisiert, unter welchen Umständen die Geltendmachung einer Vertragsstrafe trotz eines objektiven Wettbewerbsverstoßes als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist – und rückt dabei speziell die wirtschaftlichen Hintergründe der Abmahntätigkeit in den Fokus.

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  • Abgrenzung zwischen Irreführung und zulässiger Werbung bei Umweltangaben

    Abgrenzung zwischen Irreführung und zulässiger Werbung bei Umweltangaben

    „Recycelt sich selbst“ – eine Formulierung, die dem ökologisch sensibilisierten Verbraucher ein Höchstmaß an Nachhaltigkeit suggeriert. Doch handelt es sich dabei um eine zulässige werbliche Vereinfachung oder um eine unzulässige Irreführung über Umwelteigenschaften eines Produkts?

    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte sich in einer aktuellen Entscheidung mit der rechtlichen Bewertung einer solchen Werbeaussage auseinanderzusetzen und dabei nicht nur die Grenzen zulässiger Umweltwerbung präzisiert, sondern auch grundsätzliche Maßstäbe für die Anwendung der UGP-Richtlinie und der Verordnung (EU) 1169/2011 gezogen.

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  • Kündigungsbutton auch bei Einmalzahlung

    Kündigungsbutton auch bei Einmalzahlung

    Der digitale Vertragsabschluss hat nicht nur den Marktzugang für Verbraucher vereinfacht, sondern auch neue Schutzlücken offenbart. Mit § 312k BGB reagierte der Gesetzgeber auf die Notwendigkeit, Kündigungen ebenso barrierefrei zu ermöglichen wie Vertragsschlüsse. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 22. Mai 2025 (I ZR 161/24) nun klargestellt: Die Pflicht zur Bereitstellung einer Kündigungsschaltfläche gilt auch dann, wenn der Verbraucher lediglich ein einmaliges Entgelt entrichtet und der Vertrag befristet automatisch endet. Das Urteil korrigiert damit eine restriktive Auslegung des OLG Hamburg und stärkt die effektive Durchsetzbarkeit verbraucherschützender Vorschriften.

    Beachten Sie auch, dass die Entscheidung – unter Bezug auf meine Besprechung – bei „heise online“ aufgegriffen wurde.

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  • Darlegungslast bei stationärem Vertrieb

    Darlegungslast bei stationärem Vertrieb

    Preisvergleich mit UVP im Matratzenhandel: Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 7. Mai 2025 (I ZR 168/24) eine wichtige Klarstellung zum Zusammenspiel von lauterkeitsrechtlicher Irreführung (§ 5 UWG), Darlegungslast im Zivilprozess und dem grundrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör getroffen. Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Werbung mit einer unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) als irreführend zu qualifizieren ist – insbesondere, wenn nicht sicher feststeht, ob die beworbene Ware tatsächlich zu dieser UVP im stationären Handel angeboten wird. Der BGH betont in seiner Entscheidung die verfahrensrechtlichen Grenzen gerichtlicher Substantiierungsanforderungen und hebt ein Urteil des OLG Köln wegen Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG teilweise auf.

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  • OLG Köln zur Bezeichnung „Dubai Chocolate“

    OLG Köln zur Bezeichnung „Dubai Chocolate“

    Herkunftsangaben zwischen Werbewirkung und Irreführung: Die Anziehungskraft geografischer Herkunftsangaben auf Verbraucher ist ein altbekanntes Phänomen im Marketing – sie schaffen Assoziationen mit Qualität, Exotik oder Exklusivität. Doch wo endet legitime werbliche Gestaltung und wo beginnt eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung?

    Mit dieser Frage hatte sich das Oberlandesgericht Köln (6 U 52/25) in einem Urteil auseinanderzusetzen, das die Bezeichnung „Dubai Chocolate“ zum Gegenstand hatte. Die Entscheidung beleuchtet die dogmatischen Voraussetzungen geographischer Herkunftsangaben im Kontext von Irreführung (§ 5 UWG) und verdeutlicht, unter welchen Umständen Hersteller bei der Produktvermarktung auf sprachliche Grenzüberschreitungen verzichten sollten.

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  • Werbung für medizinisches Cannabis

    Werbung für medizinisches Cannabis

    OLG Frankfurt zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit arzneimittelbezogener Aussagen: Der therapeutische Einsatz von Cannabis ist seit der Gesetzesänderung 2017 zunehmend Teil medizinischer Praxis. Gleichzeitig werfen Werbung und Außendarstellung entsprechender Produkte komplexe lauterkeitsrechtliche Fragen auf.

    In seinem Urteil vom 25. Januar 2024 (Az. 6 U 74/24) hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nun mehrere Aussagen eines auf medizinisches Cannabis spezialisierten Unternehmens als wettbewerbswidrig eingestuft. Die Entscheidung verdeutlicht, dass auch im Umfeld verschreibungspflichtiger Arzneimittel das Heilmittelwerberecht (HWG) strenge Maßstäbe setzt – und dass Verstöße zugleich lauterkeitsrechtlich relevant sind.

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  • Mehrseitige Märkte im Fokus: Klarstellung des BGH zur Reichweite des § 18 Abs. 3a GWB

    Mehrseitige Märkte im Fokus: Klarstellung des BGH zur Reichweite des § 18 Abs. 3a GWB

    Mit Beschluss vom 25. Januar 2024 (Az. KVB 61/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine wettbewerbsrechtlich relevante Grundsatzfrage zur Anwendbarkeit von § 18 Abs. 3a GWB beantwortet: Wann liegt ein „mehrseitiger Markt“ im Sinne dieser Norm vor? Die Entscheidung beleuchtet nicht nur die ökonomischen Grundlagen dieser Marktstruktur, sondern auch deren Bedeutung für die marktbezogene Wettbewerbsanalyse – insbesondere im Kontext digitaler Plattformen.

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  • Werbliche Verwendung personenbezogener Daten beim Online-Handel: Gastzugang im Shop nicht zwingend

    Werbliche Verwendung personenbezogener Daten beim Online-Handel: Gastzugang im Shop nicht zwingend

    Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat in einem aktuellen Urteil vom 27.02.2025 (Aktenzeichen: 5 U 30/24) wichtige Fragen zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der werblichen Verwendung personenbezogener Daten beim Online-Handel entschieden. Der Fall betraf einen Streit zwischen einem Verbraucherverband und einem Handels- und Dienstleistungsunternehmen, das einen Online-Marktplatz betreibt. Der Verbraucherverband hatte gegen das Unternehmen lauterkeitsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend gemacht, insbesondere wegen fehlender Bereitstellung eines sogenannten Gastzugangs zur Bestellung im Online-Handel und wegen der werblichen Verwendung personenbezogener Daten.

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  • Teilnahme an Telemedizinplattform durch Apotheker

    Teilnahme an Telemedizinplattform durch Apotheker

    Die Verzahnung von Telemedizin und Arzneimittelversorgung wirft zunehmend Fragen nach den berufsrechtlichen Grenzen der Zusammenarbeit zwischen Plattformbetreibern und Apotheken auf. Das Landgericht Frankfurt am Main (2-06 O 150/25) hatte in seinem Urteil vom 28. Mai 2025 zu prüfen, ob die Teilnahme einer Apotheke an einem telemedizinischen Plattformmodell gegen das Zuweisungsverbot des § 11 Abs. 1 Apothekengesetz (ApoG) verstößt.

    Mangels Verstoßes gegen das Zuweisungsverbot lehnte das Gericht die beantragte einstweilige Verfügung ab. Die Gestaltung des Bestellvorgangs lasse dem Patienten ausreichend Wahlmöglichkeiten, sodass keine unzulässige Umgehung des Apothekenrechts vorliege. Die Entscheidung konkretisiert damit, unter welchen Bedingungen Apotheken mit solchen Plattformen kooperieren dürfen, ohne in unzulässiger Weise die freie Apothekenwahl der Patienten zu beschneiden.

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