Die Kommission hat am 31.07.23 die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) angenommen, die von allen Unternehmen, die unter die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) fallen, verwendet werden können. Dies ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen EU-Wirtschaft. Die Standards decken das gesamte Spektrum von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen ab,…WeiterlesenEU-Kommission nimmt die Europäischen Normen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung an
Schlagwort: Greenwashing
Rechtsanwalt für Greenwashing: Greenwashing ist eine Marketing- und PR-Praxis, bei der ein Unternehmen, ein Produkt oder eine Dienstleistung als umweltfreundlicher dargestellt wird, als es tatsächlich ist. Es handelt sich um eine Form irreführender Werbung, die darauf abzielt, ein „grünes“ oder umweltbewusstes Image zu schaffen, um den Verbrauchern das Gefühl zu geben, eine nachhaltige Wahl zu treffen.
Greenwashing birgt erhebliche rechtliche Risiken und könnte in naher Zukunft zu einer sich ausweitenden Haftungsfalle für Unternehmensleiter werden. Unsere Kanzlei berät beim Vorwurf des Greenwashings wettbewerbsrechtlich und strafrechtlich.
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir übernehmen allein Strafverteidigungen und sind daneben beratend für Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht & IT-Recht tätig.
- Erreichbarkeit: Mo-Do von 6.30h bis 10h und 16h bis 19h unter 02404-92100 oder kontakt@ferner-alsdorf.de
- Räumliche Tätigkeit: In sinnvollen Fällen sind wir bundesweit tätig und beraten vorab, ob ein Auftrag sinnvoll ist
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- Transparente Preise mit Ratenzahlungen aber keine kostenlose Erstberatung und keine Prozesskostenhilfe
Beim Oberlandesgericht Düsseldorf, 20 U 152/22 und 20 U 72/22, ging es um die Zulässigkeit der Bewerbung von Produkten mit dem Schlagwort „Klimaneutral“ – wobei die Klimaneutralität hier bilanziell mit Kompensationsmaßnahmen erreicht wurde, das Produkt an sich aber nicht klimaneutral hergestellt wurde. Das OLG bestätigt, insoweit, als solche Produkte zwar als klimaneutral beworben werden dürfen,…WeiterlesenWerbung mit Klimaneutralität
Die Bewerbung von Produkten als „klimaneutral“ stellt nicht ohne Weiteres eine Irreführung der Verbraucher dar. Das hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf heute in zwei Verfahren (I-20 U 72/22 und I-20 U 152/22) entschieden, in denen ein Fruchtgummihersteller und eine Herstellerin von Konfitüren durch eine Wettbewerbszentrale jeweils auf Unterlassung der Bewerbung ihrer Produkte als…WeiterlesenWerbung für Produkte mit dem Begriff „klimaneutral“
Greenwashing ist ein Begriff, der sich auf Marketing- und PR-Praktiken bezieht, bei denen ein Unternehmen, ein Produkt oder eine Dienstleistung als umweltfreundlicher dargestellt wird, als es tatsächlich ist. Es handelt sich dabei um irreführende Werbung, die darauf abzielt, ein „grünes“ oder ökologisch verantwortungsbewusstes Image zu schaffen, um den Verbrauchern das Gefühl zu geben, eine nachhaltige…WeiterlesenGreenwashing
Die Europäische Kommission hat am 22.03.23 einen neuen Vorschlag für gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren angenommen, der zu Einsparungen für die Verbraucher/innen führen und die Ziele des europäischen Grünen Deals u. a. durch die Verringerung des Abfallaufkommens unterstützen soll. In den letzten Jahrzehnten wurde bei fehlerhaften Produkten häufig der Ersatz gegenüber einer Reparatur bevorzugt, und den Verbraucherinnen…WeiterlesenRecht auf Reparatur geplant
EU stellt grüne Anforderungen an die Werbung: Neue Kriterien sollen verhindern, dass Unternehmen irreführende Behauptungen über die Umweltvorteile ihrer Produkte und Dienstleistungen aufstellen. Die EU-Kommission hat gemeinsame Kriterien gegen Grünfärberei und irreführende Umweltaussagen vorgelegt. Mit diesem Vorschlag sollen die Verbraucher größere Klarheit und mehr Sicherheit dahin gehend erhalten, dass etwas, das als umweltfreundlich verkauft wird, auch tatsächlich umweltfreundlich ist,…WeiterlesenEU-Kommission nimmt Greenwashing ins Visier
Der Verkäufer einer Photovoltaikanlage bzw. Solaranlage muss den Käufer nicht ohne Weiteres darüber aufklären, dass die verkaufte Anlage nur Strom liefert, wenn auch das öffentliche Netz funktioniert. Dies hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal in einem Urteil klargestellt. Sie hat daher der Kaufpreisklage der Firma gegen den Besteller einer Solaranlage vollumfänglich stattgegeben.WeiterlesenVerkäufer einer Solaranlage muss nicht ohne Weiteres darüber aufklären, dass keine Notstromfunktion vorhanden ist
Die Werbung mit dem Logo „Klimaneutral“ kann erheblichen Einfluss auf die Kaufentscheidung der Verbraucher haben. Über grundlegende Umstände der von dem Unternehmen beanspruchten Klimaneutralität ist deshalb aufzuklären. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat gestern der Antragsgegnerin untersagt, ihre Produkte mit dem Logo „Klimaneutral“ zu bewerben, da diese Aufklärung fehlt. Beide Parteien stellen ökologische Wasch-, Putz-…WeiterlesenWerbung mit dem Logo „Klimaneutral“ ohne Aufklärung irreführend
Das Landgericht Mönchengladbach, 8 0 17/21, führt zur Werbung mit Klimaneutralität aus: Eine geschäftliche Handlung ist im Sinne von § 5 Abs. 1 UWG irreführend, wenn das Verständnis, dass sie bei den Verkehrskreisen erweckt, an die sie sich richtet, mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht übereinstimmt. Der Aufdruck „Klima-Neutrales Produkt“ auf den einzelnen Marmeladengläsern wendet sich…WeiterlesenWerbung mit Klimaneutralität bei Kompensationsmaßnahmen
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (6 U 46/21) konnte sich anlässlich der auf einem Haushaltsartikel neben einem Warenlogo aufgedruckten Werbeaussage „klimaneutral“ zu der Frage äußern, ob dies darauf schließen lasse, dass das herstellende Unternehmen ausschließlich klimaneutrale Ware produziere. Im Gegensatz zum unscharfen Begriff der „Umweltfreundlichkeit“ enthalte der Begriff der „Klimaneutralität“ eine klare Aussage: Nämlich die Aussage, dass…WeiterlesenIrreführung bei Werbung für Müllbeutel mit der Angabe „klimaneutral“