Das OLG Frankfurt (11 U 95/21) konnte herausarbeiten, dass der in AGB enthaltene Verzicht eines professionellen Fotografen auf die Urhebernennung, für jede Art der Verwendung eines Werks durch die Kunden eines Microstock-Portals, keine unangemessene Benachteiligung des Klägers iSv § 307 BGB darstellt: Zwar widerspricht der Verzicht des Urhebers auf die Urheberbenennung gegenüber dem Lizenznehmer dem gesetzlichen…WeiterlesenUrheberpersönlichkeitsrecht: Verzichts eines Fotografen auf Urheberbenennungsrecht in AGB
Schlagwort: Lizenzschaden
Ein Lizenzschaden ist ein Schaden, der durch die Verletzung von Lizenzrechten entsteht. Er bezeichnet den finanziellen Verlust, den der Lizenzrechtsinhaber durch die unerlaubte Nutzung seiner geschützten Werke erleidet. Der Lizenzschaden kann entweder als konkreter oder als fiktiver Schaden berechnet werden.
Ein konkreter Lizenzschaden liegt vor, wenn dem Lizenzrechtsinhaber durch die Verletzung seines geistigen Eigentums Einnahmen entgehen, die er bei rechtmäßiger Nutzung erzielt hätte. Ein fiktiver Lizenzschaden liegt dagegen vor, wenn kein tatsächlicher entgangener Gewinn nachgewiesen werden kann, aber dennoch ein Schaden entstanden ist. In diesem Fall wird der Schaden auf der Grundlage einer hypothetischen Lizenzgebühr berechnet, die bei rechtmäßiger Nutzung vereinbart worden wäre.
Im Zusammenhang mit Software und Urheberrechten kann ein Lizenzschaden beispielsweise durch die unerlaubte Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung geschützter Werke entstehen. Kann der Inhaber der Lizenzrechte nachweisen, dass ihm durch diese Handlungen ein finanzieller Schaden entstanden ist, kann er gegen den Verletzer einen Schadensersatzanspruch geltend machen.
Ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt kann Unternehmen bei der Ermittlung des Lizenzschadens unterstützen und bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen beraten und vertreten.
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir übernehmen allein Strafverteidigungen und sind daneben beratend für Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht & IT-Recht tätig.
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Wer bei illegalem Filesharing „erwischt“ wird und Schadensersatz zahlen soll, wird mit den unterschiedlichsten Summen konfrontiert. Unsere Rechtsprechungsübersicht zeigt, was die Gerichte für angemessen erachten.WeiterlesenSchadensersatz beim Filesharing – Übersicht
Ständiger Streitfaktor bei Urheberrechtsverletzungen an Bildern („Fotoklau“) ist die Frage nach der Höhe des zu zahlenden Schadensersatzes. Dabei wird schnell und reflexartig auf die MfM-Tabellen zurückgegriffen. Der Artikel gibt eine Übersicht zur Frage, wie der Schadensersatz beim „Fotoklau“ berechnet wird und wann MfM-Tabellen zur Schadensersatzberechnung herangezogen werden können.WeiterlesenAnwendbarkeit der MFM-Tabellen bei Lizenzschadensersatz
Nach dem so genannten „Fotoklau“ kommt im Regelfall irgendwann die Abmahnung. Dabei wird der abmahnende Rechtsanwalt anhand eines genannten Streitwerts die Kosten für seine Inanspruchnahme in Rechnung stellen wollen. Die 4-5stelligen Summen verleiten schnell dazu, davon auszugehen, dass „das kleine Bild“ doch niemals „so viel Wert“ ist. Eine kurze und kommentierte Streitwert-Übersicht soll hier für Klarheit…WeiterlesenFotorecht: Streitwert-Übersicht zum Fotoklau
Auch das Amtsgericht Würzburg (34 C 2436/19) hat sich – unter Berufung auf die Rechtsprechung des OLG Köln – auf den Standpunkt gestellt, dass bei Nutzung eines Bilde unter Verletzung einer Creative Commons Lizenz kein messbarer Lizenzschaden eintritt, auch und gerade die Lizenzanalogie führt hier zu keinem anderen Ergebnis. Zu ermitteln ist dabei bekanntlich der…WeiterlesenLizenzschadensersatz bei Creative Commons
Eine aktuellere Entscheidung des OLG Nürnberg (3 U 1387/19) aus dem Oktober 2019 zeigt, dass man als Betroffener einer berechtigten Filesharing Abmahnung beim Schadensersatz vorsichtig sein muss. Hier wurde bestätigt, dass ein durch Filesharing offeriertes Computerspiel einen Lizenzschadensersatz in Höhe von 900 Euro rechtfertigen kann. Dazu auch bei uns: Schadensersatz beim Filesharing Bemessung des Schadensersatzes…WeiterlesenSchadensersatz bei Filesharing von Computerspielen
Ja, man glaubt es kaum: Aus dem Jahr 2010 stammt die Abmahnung, die nun im Jahr 2019 beim Amtsgericht Köln relevant wurde. Geltend gemacht wurde von einem anwaltlich vertretenen Inkasso-Unternehmen zum einen Lizenzschadensersatz, zum anderen vorgerichtliche Inkassokosten. Dabei stellt das AG Köln klar: Für einen Titel aus den Top100 der Musikcharts ist ein Betrag von…WeiterlesenFilesharing: 200 Euro Schadensersatz aber keine zusätzlichen Inkassokosten
Lizenzschadensersatz mit MFM-Tabellen: Mit der jüngeren Rechtsprechung des BGH ist nichts dafür ersichtlich, dass die MFM-Empfehlungen üblicherweise zur Bestimmung der Vergütung für eine Nutzung von Fotografien im Internet Anwendung finden, die nicht von professionellen Marktteilnehmern erstellt worden sind. Diese Rechtsprechung wurde vom Oberlandesgericht Köln, 6 U 10/16, aufgegriffen, das hierzu entschieden hat: Auch wenn die…WeiterlesenOLG Köln: MFM-Tabellen können ausnahmsweise als Ansatzpunkt für Lizenzschadensersatz herangezogen werden
Endlich konnte der Bundesgerichtshof (I ZR 187/17) sich deutlich zur unberechtigten Verwendung von Fotografien äußern und dabei einige Klarstellungen für den alltäglichen Bereich des nicht-professionellen Umfelds treffen: Ein Lizenz-Schadensersatz in Höhe von 100 Euro ist bei der Zugänglichmachung eines Fotos auf einer Webseite bei einem nicht-professionellen Fotografen durchaus ausreichend Auf Basis der MFM-Tabellen ist der Lizenz-Schadensersatz nicht…WeiterlesenBGH zum Schadensersatz bei Fotoklau: 100 Euro können angemessen sein
Wohl korrekt hat das Oberlandesgericht Hamm (4 U 72/16) entschieden, dass es keinen Schadensersatz im Zuge der Lizenzanalogie geben kann, wenn Software unter Verstoss gegen die Lizenzvorgaben der GPL (hier: GPLv2) verbreitet wurde. Hintergrund ist der von der GPL gewünschte Schutz der Anwender einseits und die Sicherstellung grösstmöglicher Verbreitung andererseits: In der GPLv2 findet sich…WeiterlesenOpensource: Kein Schadensersatz bei Verletzung der GPL
Der Bundesgerichtshof (I ZR 19/16, „Loud“) hat sich erneut mit Fragen der Haftung wegen der Teilnahme an Internet-Tauschbörsen befasst, diesmal ging es um die seit Jahren im Streit stehende Frage, ob Eltern ihre Kinder bei Gericht namentlich benennen müssen, wenn Ihnen positiv bekannt ist, dass das jeweilige Kind die tat wirklich begangen hat – etwa…WeiterlesenFilesharing über Familienanschluss: Eltern müssen Kind als Täter namentlich benennen
Der Bundesgerichtshof (I ZR 154/15) dürfte eine der derzeit wichtigsten Entscheidungen zu Haftung bei Rechtsverstößen über den Internetzugang getroffen haben. Es handelt sich um eine derzeit nicht amtlich verkündete Entscheidung, sie hat wohl nicht einmal eine der sonst üblichen griffigen Bezeichnungen – gleichwohl räumt sie mit vielem auf und gibt (endlich) klare Vorgaben, speziell für…WeiterlesenBGH zur Sekundären Darlegungslast bei Rechtsverstößen über einen Internetzugang
Das Landgericht Köln (14 O 307/15) konnte sich, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des OLG Köln zur Frage der Höhe des Schadensersatzes bei unberechtigter Verwendung von Lichtbildern äussern, die unter einer Creative Commons Lizenz lizenziert sind. Das Landgericht stellt sich durchaus dem OLG Köln entgegen, verweist auf die Rechtsprechung des BGH (insbesondere CT-Paradies, I ZR…WeiterlesenSchadensersatz bei Creative Commons Lizenzen: 50 Euro Lizenzschaden