Kennzeichnungspflichten und Abmahnungen: Weiterhin sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen übersehener Kennzeichnungspflichten akut, dabei ist es für mich überraschend, dass sich das Problem in den entsprechenden Branchen so begrenzt herumgesprochen hat. Um es überspitzt auszudrücken: Für nahezu jede Ware, die man verkaufen kann, existiert irgendwo irgendeine Kennzeichnungsverordnung oder eine ähnliche Pflicht, besondere Angaben zu leisten. So ketzerisch…WeiterlesenAbmahnungen wegen übersehener Kennzeichnungspflichten (EnVKV, KosmetikV etc.)
Schlagwort: HCVO
Rechtsanwalt für HCVO: HCVO steht für „Health Claims Verordnung“ und ist eine europäische Verordnung, die am 1. Juli 2007 in Kraft getreten ist. Sie regelt die Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln und enthält spezielle Vorschriften für die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmittelverpackungen. Unsere Kanzlei ist im Bereich der HCVO im Wettbewerbsrecht und Strafrecht tätig.
Die HCVO soll sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmitteln nicht irregeführt werden und dass die Angaben wissenschaftlich abgesichert sind. So dürfen Aussagen wie „senkt den Cholesterinspiegel“ oder „stärkt das Immunsystem“ nur dann auf Lebensmittelverpackungen stehen, wenn sie durch wissenschaftliche Studien belegt sind.
Unternehmer, die Lebensmittel herstellen, verpacken oder verkaufen, sind von der HCVO betroffen und müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den Anforderungen der Verordnung entsprechen. Bei Verstößen gegen die HCVO drohen Sanktionen wie Bußgelder und ein Verbot der Verwendung gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmittelverpackungen. Außerdem können Wettbewerber Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen.
Bei der Angabe „zuckerfrei“ handelt es sich um eine nährwertbezogene Angabe i. S. d. Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 HCVO. S. v. Art. 2 Abs. 2 Nr. 4 HCVO, da sie suggeriert, dass das beworbene Lebensmittel aufgrund eines reduzierten Brennwerts besondere positive Nährwerteigenschaften aufweist. Nach Art. 8 Abs. 1 HCVO dürfen nährwertbezogene Angaben jedoch…WeiterlesenWann darf ein Lebensmittel als Zuckerfrei beworben werden?
Das Kammergericht (5 U 132/15) konnte sich zur Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit dem Slogan „Stärkung des Immunsystems“ äußern. Eine solche Werbeaussage soll dabei Art.13 HCVO und nicht Art.14 HCVO unterfallen: Vorliegend umschreibt das in der streitgegenständlichen Werbung angesprochene Immunsystem nur ganz allgemein die körpereigene Abwehr von gesundheitlichen Risiken, ohne bestimmte Krankheiten anzusprechen. Eine Stärkung der…WeiterlesenBewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit Stärkung des Immunsystems
Das OLG Köln (6 U 66/15) konnte am Rande klarstellen, dass bei der Bewerbung von Wirkungen eines Präparats etwa in einem Nahrungsergänzungsmittel nicht damit gearbeitet werden kann, im Streitfall vor Gericht überhaupt erst einmal ein Sachverständigen-Gutachten einzuholen. Insoweit ist daran zu erinnern, dass den Werbenden die Beweislast dahin gehend trifft, dass die Wirksamkeit eines Stoffes…WeiterlesenHCVO: Einholung eines Gutachtens zum Beweis der Wirksamkeit im Prozess kein ausreichender Beweis
Wer etwa ein Nahrungsergänzungmittel mit einer nichtspezifischen Angabe im Sinne der HCVO bewirbt, der muss spezielle gesundheitsbezogene Angaben „beifügen“, wie sie in der Liste nach Art. 13 HCVO enthalten sind. Doch wann liegt ein solches beifügen überhaupt vor. Inzwischen konnte die Rechtsprechung klären, dass der Begriff „beifügen“ im Sinne von Art. 10 Abs. 3 der…WeiterlesenHCVO und Nahrungsergänzungsmittel: Wann sind spezielle gesundheitsbezogene Angaben „beigefügt“?
Das OLG Düsseldorf (15 U 8/15) konnte sich zur Werbung mit allgemeinen nichtspezifischen Vorteilen des Nährstoffs oder Lebensmittels nach HCVO befassen und hierbei sehr umfangreich zur Abgrenzung zwischen speziellen und nichtspezifischen Angaben referieren. Im Kern findet sich hier die Meinung der Literatur bestätigt, derzufolge Verweise auf allgemeine, nichtspezifische Vorteile für die Gesundheit dann vorliegen, wenn…WeiterlesenNahrungsergänzungsmittel: Werbung mit allgemeinen nichtspezifischen Vorteile des Nährstoffs oder Lebensmittels nach HCVO
Das OLG Hamm (4 U 18/16) konnte sich klarstellend zur Verwendung der Begrifflichkeit der „Vitalstoffe“ geäußert und die Unzulässigkeit der Werbung hiermit betont da die nährwertbezogene Werbung mit dem Begriff der Vitalstoffe unzulässig ist: Dieser Begriff ist im Anhang zur HCVO nicht aufgeführt. Der Begriff der Vitalstoffe ist unspezifisch und für den wissenschaftlichen Gebrauch ungeeignet,…WeiterlesenHCVO: Werbung mit Vitalstoffen sind unzulässige nährwertbezogene Angaben
Beim Oberlandesgericht Hamm (4 U 17/16) habe ich einige erläuternde Zeilen zum Koppelungsgebot der HCVO gefunden: Selbst wenn es sich bei den vom Kläger beanstandeten Werbeaussagen (lediglich) um bloße Verweise auf allgemeine, nichtspezifische Vorteile eines Nährstoffes oder Lebensmittels für die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitsbezogene Wohlbefinden im Sinne des Art. 10 Abs. 3 HCVO…WeiterlesenNahrungsergänzungsmittel & Koppelungsgebot der HCVO: Werbung mit allgemeinen und nichtspezifischen Vorteilen eines Nährstoffes oder Lebensmittels
Ich habe beim Oberlandesgericht Düsseldorf (20 U 10/16) einige Worte dazu gefunden, dass das OLG sich möglicherweise der Ansicht anschliesst, dass eine durch Nahrungsergänzungsmittel versprochene Faltenglättung an sich nicht zwingend eine gesundheitsbezogene Angabe ist: Ob dies gesundheitsbezogene Angaben sind, ist fraglich. Die altersbedingte Veränderung der menschlichen Haut ist allerdings für sich genommen ebenso wenig eine…WeiterlesenHCVO: Verjüngende Wirkung in Form von Faltenglättung durch Nahrungsergänzungsmittel nicht zwingend eine gesundheitsbezogene Angabe
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (20 U 10/16) hat sich zum ungenügenden wissenschaftlichen Nachweis nach der HCVO geäußert. Nach Art. 5 Abs. 1 (a) HCVO ist für die Zulässigkeit gesundheitsbezogener Angaben der Nachweis der ernährungsphysiologischen Wirksamkeit anhand allgemein anerkannter wissenschaftlicher Nachweise zu führen. Dies ist allerdings bei allgemeinen Beiträgen nicht der Fall:WeiterlesenHealth Claims Verordnung: Wissenschaftlicher Nachweis und Beweislast bei der HCVO
Auch wenn nicht wirklich neu, so ist die Entscheidung des OLG Celle (13 U 47/15) doch zumindest eine Erwähnung wert: Die zu Werbezwecken eingestellte Darstellung von Erfahrungsberichten von Produktnutzern auf der Homepage des Herstellers eines Abnehmprodukts verstößt gegen [die] Health Claims Verordnung, wenn sie Angaben zu Ausmaß und Dauer einer Gewichtsabnahme macht. Dazu genügt es,…WeiterlesenWerberecht: Keine Bewerbung von Diätprodukt mit Nutzerberichten auf Webseite
Health-Claims-Verordnung („HCVO“): Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für Lebensmittel. Wer für Lebensmittel und insbesondere Nahrungsergänzungsmittel wirbt, muss die EG-Verordnung 432/2012 (Health-Claims“-Verordnung, HCVO, hier als PDF) beachten, mit der die Werbung mit gesundheitsbezogenen oder nährwertbezogenen Angaben reguliert wird. In diesem Beitrag gibt es einen Überblick über Grundprinzipien und Streitfragen rund um die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben und die sogenannte Health-Claims-Verordnung.…WeiterlesenHealth-Claims-Verordnung (HCVO): Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben
Eine Privatbrauerei aus dem Kreis Soest durfte ihr alkoholfreies Bier nicht mit der Angabe “vitalisierend“ bewerben, weil sie dem Begriff keine spezielle gesundheitsbezogene Angabe beigefügt hatte. Das hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 20.05.2014 unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Arnsberg entschieden. Zum Sachverhalt: Die beklagte Privatbrauerei bewarb ihr alkoholfreies Bier im…WeiterlesenUrteil: Alkoholfreies Bier durfte nicht mit “vitalisierend“ beworben werden