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Schlagwort: Klimaneutral

Klimaneutral: Werbung mit Klimaneutralität zulässig? In diesem Bereich beschäftigen wir uns mit dem Thema „Werbung mit Klimaneutralität“. Hierbei wird untersucht, wie Unternehmen ihre Produkte oder Dienstleistungen als klimaneutral bewerben und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind. Es wird beleuchtet, inwiefern solche Werbeaussagen irreführend sein können und welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit sie als zulässig gelten. Rechtsanwalt Jens Ferner, IT-Fachanwalt, berät zu Zulässigkeit der Werbung mit Klimaneutralität und publiziert auch hierzu.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Werbung mit Umweltaspekten, insbesondere mit der Klimaneutralität, strengen rechtlichen Anforderungen unterliegt. Dies umfasst nicht nur die Wahrheitspflicht, sondern auch die Pflicht, klar und verständlich zu informieren. Die Werbeaussagen müssen auf nachprüfbaren und wissenschaftlich fundierten Daten beruhen.

In diesem Kontext werden relevante Gerichtsurteile und Gesetzesvorschriften analysiert, um ein umfassendes Verständnis der Thematik zu gewährleisten. Dieser Bereich unserer Webseite zielt darauf ab, ein Bewusstsein für die rechtlichen Fallstricke bei der Werbung mit Klimaneutralität zu schaffen und Unternehmen sowie Verbraucher gleichermaßen zu informieren.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

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Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • CO₂-Kompensation in der Werbung

    CO₂-Kompensation in der Werbung

    Die Werbung mit Klimaneutralität und CO₂-Kompensation ist zu einem zentralen Instrument der Unternehmenskommunikation geworden – doch ihre rechtlichen Grenzen werden zunehmend enger gesteckt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 20 U 38/25) klargestellt, dass pauschale Versprechen zur CO₂-Kompensation bei Flügen irreführend sein können, wenn sie beim Verbraucher den Eindruck vollständiger Klimaneutralität erwecken. Die Sache ist interessant mit Blick auf die Bewertung umweltbezogener Werbeaussagen bei klarer Hervorhebung der Kompensation samt Betonung der hohen Anforderungen an Transparenz.

    Das Thema des Greenwashing fasziniert mich juristisch, weswegen ich dazu publiziere – so konkret zum aktuellen Stand im Umweltwerberecht in jurisPR-ITR 21/2025 Anm. 6. Der Beitrag wurde im Februar 2026 aktualisiert.

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  • EU-Strategic-Foresight-Report 2025

    EU-Strategic-Foresight-Report 2025

    Europas Weg in eine unsichere Zukunft: Am 9. September 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren neuen Strategic Foresight Report mit dem Titel „Resilience 2.0: Empowering the EU to thrive amid turbulence and uncertainty“. Das Papier ist mehr als nur eine Bestandsaufnahme der aktuellen Krisen – es ist ein Weckruf und ein strategischer Fahrplan für ein Europa, das sich in einer Welt zunehmender Turbulenzen nicht nur behaupten, sondern gestaltend vorankommen will.

    Seit dem ersten Bericht dieser Art im Jahr 2020 hat sich die globale Lage dramatisch zugespitzt: Pandemien, Kriege, Klimakrisen, technologische Umbrüche und demokratische Erosionsprozesse zwingen die EU, ihr Verständnis von Widerstandsfähigkeit grundlegend zu überdenken. Der neue Ansatz, „Resilienz 2.0“ genannt, geht weit über die bloße Krisenbewältigung hinaus. Es geht darum, proaktiv und transformativ zu handeln, um die Europäische Union zukunftsfest zu machen.

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  • European Critical Raw Materials Act

    European Critical Raw Materials Act

    Die Kommission hat am 16.03.23 ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, um den Zugang der EU zu einer sicheren, diversifizierten, erschwinglichen und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen zu gewährleisten. Kritische Rohstoffe sind für eine Vielzahl strategischer Sektoren unverzichtbar, darunter die Netto-Null-Industrie, die digitale Industrie, die Luft- und Raumfahrt und die Verteidigung.

    Update 2025: Aktuelle Entwicklungen auf dem Rohstoffmarkt, das zunehmend erkennbare Problem der EU sowie Links wurden aufgenommen.

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  • Abgrenzung zwischen Irreführung und zulässiger Werbung bei Umweltangaben

    Abgrenzung zwischen Irreführung und zulässiger Werbung bei Umweltangaben

    „Recycelt sich selbst“ – eine Formulierung, die dem ökologisch sensibilisierten Verbraucher ein Höchstmaß an Nachhaltigkeit suggeriert. Doch handelt es sich dabei um eine zulässige werbliche Vereinfachung oder um eine unzulässige Irreführung über Umwelteigenschaften eines Produkts?

    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte sich in einer aktuellen Entscheidung mit der rechtlichen Bewertung einer solchen Werbeaussage auseinanderzusetzen und dabei nicht nur die Grenzen zulässiger Umweltwerbung präzisiert, sondern auch grundsätzliche Maßstäbe für die Anwendung der UGP-Richtlinie und der Verordnung (EU) 1169/2011 gezogen.

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  • „Klimaneutral“ in der Werbung: BGH präzisiert Maßstäbe für Umweltwerbung

    „Klimaneutral“ in der Werbung: BGH präzisiert Maßstäbe für Umweltwerbung

    Mit Urteil vom 27. Juni 2024 (Az. I ZR 98/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine wegweisende Entscheidung zur Irreführung durch umweltbezogene Werbung gefällt. Im Zentrum steht die Frage, ob die Werbeaussage „Seit 2021 produziert [die Beklagte] alle Produkte klimaneutral“ ohne nähere Erläuterung zulässig ist. Die Entscheidung verschärft die Anforderungen an die Klarheit und Transparenz von Nachhaltigkeitsaussagen – mit deutlichen Auswirkungen auf die Praxis der „Green Claims“.

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  • Betrug mit Klimazertifikaten und die Verbindung zu Greenwashing

    Betrug mit Klimazertifikaten und die Verbindung zu Greenwashing

    In den vergangenen Jahren haben Klimazertifikate eine zentrale Rolle im weltweiten Bemühen um Emissionsreduktionen eingenommen. Doch leider wurden die hehren Ziele dieser Zertifikate in jüngster Zeit immer wieder durch Fälle von Betrug und Greenwashing untergraben.

    Insbesondere die sogenannten Upstream-Emissions-Reduktions-Projekte (UER) und der Umgang mit Klimazertifikaten aus Ländern wie China und dem Biogas-Sektor in Europa haben gezeigt, wie Unternehmen sich möglicherweise durch zweifelhafte Praktiken als umweltfreundlich darstellen, obwohl reale Maßnahmen fehlen. Aber wie sieht diese Art von Greenwashing genau aus, und welche rechtlichen Folgen kann dies für die Verantwortlichen haben?

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  • Werbung mit Klimaneutralität bei Kompensationsmaßnahmen

    Eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Az. 312 O 80/22) behandelt die Werbung eines Energieversorgungsunternehmens mit dem Hinweis „Klimaneutrales Gas“. Der Kläger, ein Verbraucherschutzverband, klagte gegen die Beklagte wegen unlauterer Werbung. Die zentrale Frage war, ob die Werbung hinreichend transparent über die Kompensationsmaßnahmen informierte. In diesem Beitrag werden die rechtlichen Aspekte dieser Entscheidung umfassend analysiert.

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  • LG München I zu Informationspflichten bei der Bewerbung eines Produktes als „klimaneutral“

    LG München I zu Informationspflichten bei der Bewerbung eines Produktes als „klimaneutral“

    Das Landgericht München I traf in seinem Urteil vom 08.12.2023 (Az. 37 O 2041/23) eine wichtige Entscheidung zu den Informationspflichten bei der Bewerbung eines Produktes als „klimaneutral“ oder „CO2-positiv“.

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  • „Empowering Consumers Directive“ (EmpCo-Richtlinie)

    „Empowering Consumers Directive“ (EmpCo-Richtlinie)

    Die Empowering Consumers Directive (EmpCo-Richtlinie) verpflichtet Unternehmen zu deutlich transparenteren Angaben über Umwelt- und Haltbarkeitseigenschaften ihrer Produkte. Sie verschärft die Regeln gegen Greenwashing und stärkt Verbraucher im Hinblick auf den „grünen“ Übergang.

    Das Thema des Greenwashing fasziniert mich, weswegen ich dazu publiziere – so konkret zum aktuellen Stand im Umweltwerberecht in jurisPR-ITR 21/2025 Anm. 6. Der Beitrag wurde im Februar 2026 aktualisiert.

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  • LG Kleve: Werbeaussage „klimaneutral“ muss nicht irreführend sein

    LG Kleve: Werbeaussage „klimaneutral“ muss nicht irreführend sein

    Auch das Landgericht Kleve (8 O 44/21) hat festgestellt, dass die Werbeaussage „klimaneutral“ nicht irreführend ist, wenn sie zum einen gegenüber einem Fachpublikum erfolgt und zum anderen die Einsparung durch bloße Kompensation geschieht.

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  • EU-Kommission nimmt die Europäischen Normen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung an

    EU-Kommission nimmt die Europäischen Normen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung an

    Die Kommission hat am 31.07.23 die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) angenommen, die von allen Unternehmen, die unter die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) fallen, verwendet werden können. Dies ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen EU-Wirtschaft.

    Die Standards decken das gesamte Spektrum von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen ab, einschließlich Klimawandel, Biodiversität und Menschenrechte. Sie bieten Investoren Informationen, um die Nachhaltigkeitsauswirkungen der Unternehmen, in die sie investieren, zu verstehen. Sie berücksichtigen auch die Diskussionen mit dem International Sustainability Standards Board (ISSB) und der Global Reporting Initiative (GRI), um ein hohes Maß an Interoperabilität zwischen den EU-Standards und den globalen Standards zu gewährleisten und eine unnötige Doppelberichterstattung der Unternehmen zu vermeiden. Die Berichtspflichten werden schrittweise für verschiedene Unternehmen eingeführt. Dazu auch die Q&A-Seite beachten.

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  • OLG Düsseldorf: Werbung mit Klimaneutralität

    OLG Düsseldorf: Werbung mit Klimaneutralität

    Beim Oberlandesgericht Düsseldorf, 20 U 152/22 und 20 U 72/22, ging es um die Zulässigkeit der Bewerbung von Produkten mit dem Schlagwort „Klimaneutral“ – wobei die Klimaneutralität hier bilanziell mit Kompensationsmaßnahmen erreicht wurde, das Produkt an sich aber nicht klimaneutral hergestellt wurde. Das OLG bestätigt, insoweit, als solche Produkte zwar als klimaneutral beworben werden dürfen, allerdings Aufklärungspflichten hinsichtlich der erlangten Klimaneutralität bestehen.

    Hinweis: Die in einem Verfahren vorhergehende und bestätigte Entscheidung des Landgerichts Mönchengladbach (8 O 17/21) bespreche ich in einer der nächsten Ausgaben des JurisPR-IT-Recht!

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  • OLG Düsseldorf: Werbung für Produkte mit dem Begriff „klimaneutral“ (PM)

    OLG Düsseldorf: Werbung für Produkte mit dem Begriff „klimaneutral“ (PM)

    Die Bewerbung von Produkten als „klimaneutral“ stellt nicht ohne Weiteres eine Irreführung der Verbraucher dar. Das hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf heute in zwei Verfahren (I-20 U 72/22 und I-20 U 152/22) entschieden, in denen ein Fruchtgummihersteller und eine Herstellerin von Konfitüren durch eine Wettbewerbszentrale jeweils auf Unterlassung der Bewerbung ihrer Produkte als „klimaneutral“ in Anspruch genommen worden sind.

    Hinweis: Beachten Sie dazu auch die Rechtsprechung des OLG Schleswig sowie des OLG Frankfurt. Die ausführliche Besprechung der Entscheidungen des OLG Düsseldorf finden Sie hier bei uns!

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