Nebenklage im Wirtschaftsstrafrecht
Nebenklage
Die Nebenklage eröffnet eine aktive Teilnahme am Strafverfahren gegen den oder die Schädiger. Unsere Kanzlei übernimmt solche Verfahren ausschließlich von Unternehmen, speziell im Bereich von Technologien und Schutzrechten.
Flankierender Rechtsschutz
Ein Strafverfahren hat keine zwingende bindende Wirkung für ein Zivilverfahren – gleichwohl können gerade Hauptverhandlungsprotokoll und die gerichtliche Entscheidung indizielle Wirkung haben – und beeinflussen natürlich die Zeugenbefragung im Zivilprozess. Das deutlich schnellere Strafverfahren in seiner Wirkung zu unterschätzen ist gefährlich, eine gut geführte Nebenklage hat hier klare flankierende Wirkung.
Unterstützung bestehender Anwälte
Ihre bestehenden Rechtsanwälte werden von uns unterstützt und wir arbeiten kooperativ, Hand-in-Hand mit den Kollegen, die für Sie den Zivilprozess und Arbeitsrechtsprozess führen. Dadurch, dass Rechtsanwalt Jens Ferner nicht nur Fachanwalt für Strafrecht, sondern auch Fachanwalt für IT-Recht ist, der zahlreiche IT-Prozesse geführt hat, ist der fachliche Austausch reibungslos möglich.
Fachanwalt für Strafrecht Jens Ferner ist zugleich Fachanwalt für IT-Recht und beherrscht dabei die Fragen des Technologierechts, die in Strafverfahren schnell untergehen.
Nebenklage für Unternehmen
Eine Nebenklage ist abhängig von den Umständen bei sämtlichen Delikten möglich, in jedem Fall aber bei der Verletzung von Schutzrechten. Durch die Kombination aus Technologierecht / IT-Recht und Strafrecht verteidigt Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht Jens Ferner Ihr Unternehmen zielgerichtet im Rahmen einer Nebenklage.
- Wir helfen insbesondere Unternehmen mit einer Nebenklage bei:
- § 142 des Patentgesetzes
- § 25 des Gebrauchsmustergesetzes
- § 10 des Halbleiterschutzgesetzes
- § 39 des Sortenschutzgesetzes
- §§ 143 bis 144 des Markengesetzes
- §§ 51 und 65 des Designgesetzes
- §§ 106 bis 108b des Urheberrechtsgesetzes
- § 33 des KURHG
- § 16 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
- § 23 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
Die Nebenklage
Die Nebenklage im Strafverfahren schützt Ihre Interessen
Nebenklage bedeutet, dass bei bestimmten Straftaten dem Verletzten ein besonderes schutzwürdiges Interesse durch eine umfassende Beteiligungsbefugnis am gesamten Verfahren eingeräumt wird. Als Nebenkläger erhält der Verletzte die Gelegenheit, unabhängig von der Staatsanwaltschaft seine persönlichen Interessen auf Genugtuung zu verfolgen.
Gerade bei den Delikten, mit denen Unternehmen ganz besonders geschützt sind, den Schutzrechten, zeigen sich Gerichte oft überfordert. Gute Strafverteidiger wissen das zu nutzen, um etwa Einstellungen zu erstreiten. Ein Nebenklage-Vertreter in der Hauptverhandlung kann hier für Klarheit sorgen und auch bei Zeugenbefragungen „Finten“ der Verteidigung entgegenwirken.
So kann der Nebenklage-Vertreter Fragen und Anträge stellen sowie Rechtsmittel einlegen, allerdings nicht mit dem Ziel der Verhängung einer anderen Strafe oder Verurteilung wegen eines nicht zum Anschluss der Nebenklage berechtigenden Deliktes. Wird der Angeklagte wegen einer Straftat, die den Nebenkläger betrifft, verurteilt, so hat er die notwendigen Auslagen (das sind insbesondere die Anwaltskosten) des Nebenklägers zu tragen.
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