Schlagwort: Beschlagnahme

Die strafprozessuale Beschlagnahme ist eine Maßnahme der Strafverfolgungsbehörden zur Beweissicherung. Dabei werden Gegenstände, die im Zusammenhang mit einer Straftat stehen oder als Beweismittel dienen können, von den Ermittlungsbehörden beschlagnahmt.

Im Rahmen der Beschlagnahme werden diese Gegenstände in der Regel vorläufig sichergestellt, um sie später auswerten zu können. Dabei kann es sich beispielsweise um Computer, Mobiltelefone oder Dokumente handeln. Im Rahmen der Vermögensabschöpfung können auch Gelder oder Vermögenswerte beschlagnahmt werden.

Die Beschlagnahme darf nur durch einen richterlichen Beschluss oder eine andere gesetzliche Grundlage angeordnet werden. Die Beschlagnahme darf nur so weit gehen, als dies zur Ermittlung der Straftat oder zur Sicherung von Beweismitteln erforderlich ist. Nach Abschluss des Verfahrens sind die beschlagnahmten Gegenstände dem rechtmäßigen Eigentümer zurückzugeben, sofern sie nicht als Beweismittel im Verfahren benötigt werden.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • KidFlix zerschlagen: Die Plattform ist offline – die Ermittlungen laufen weiter

    KidFlix zerschlagen: Die Plattform ist offline – die Ermittlungen laufen weiter

    Anfang April 2025 wurde öffentlich, was sich in internationalen Ermittlerkreisen seit Monaten abzeichnete: Die Streamingplattform KidFlix, eine der größten bekannten Plattformen für kinderpornografische Inhalte im Darknet, ist zerschlagen. Der Name erinnerte bewusst an etablierte Streamingdienste – und genau das war das perfide Konzept: einfach zugänglich, bequem, international und scheinbar anonym. Doch diese Anonymität war trügerisch.

    Seit 2022 hatte das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) gemeinsam mit dem Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie (ZKI) im Darknet gegen die Plattform ermittelt. Unterstützt wurden sie dabei von Europol, dem Bundeskriminalamt sowie Ermittlern aus 38 Staaten. Was nun ans Licht kommt, lässt erahnen, wie systematisch und professionell hier weltweit agiert wurde: Über 91.000 Videos, rund 6.300 Stunden Material, teils schwerster sexueller Missbrauch – und über 1,8 Millionen registrierte Nutzer, die zeitweise Zugriff hatten.

    Die Plattform setzte auf Bezahlung mit Kryptowährungen und kombinierte dieses System mit einem Belohnungsmechanismus: Wer selbst Inhalte hochlud, konnte sich damit Zugang „verdienen“. Auf den ersten Blick wirkte das für Nutzer sicher. Doch diese vermeintliche Sicherheit wurde durch die akribische Arbeit der Ermittlungsbehörden Stück für Stück erschüttert.

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  • Beschlagnahme digitaler Beweismittel in der Arztpraxis

    Beschlagnahme digitaler Beweismittel in der Arztpraxis

    Die fortschreitende Digitalisierung verändert nicht nur Geschäftsmodelle und private Lebensbereiche, sondern stellt auch die Strafverfolgungsbehörden vor neue Herausforderungen – und die Bürger. Insbesondere die Beschlagnahme digitaler Beweismittel wirft schwierige Fragen hinsichtlich des Umfangs, der technischen Machbarkeit und der rechtlichen Grenzen auf, weswegen ich mich dieses Themas immer wieder annehme. Ein aktueller Fall macht nun deutlich, wie aggressiv teilweise Daten erhoben werden.

    Mit seinem Beschluss vom 27. Januar 2025 (Az. 12 Qs 60/24) hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit bei der Sicherstellung digitaler Daten geschärft. Im Mittelpunkt stand die vollständige Spiegelung einer virtuellen Maschine mit sämtlichen Patientendaten einer Arztpraxis. Während das Amtsgericht Nürnberg die Maßnahme zunächst gebilligt hatte, kassierte das Landgericht die Entscheidung mit der Begründung, dass der Zugriff weit über das erforderliche Maß hinausgehe.

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  • Digitale Sklaverei: Betrugsfabriken in Südostasien

    Digitale Sklaverei: Betrugsfabriken in Südostasien

    Aktuelle Razzien in Myanmar haben das erschütternde Ausmaß eines Phänomens offengelegt, das bislang nur am Rande der öffentlichen Wahrnehmung existiert: Betrugsfabriken, auch bekannt als „Fraud Factories“. Tausende Menschen wurden aus illegalen Callcentern befreit, in denen sie wie Sklaven gehalten wurden. In diesen Einrichtungen, die von mächtigen kriminellen Netzwerken betrieben werden, mussten sie systematisch Online-Betrügereien durchführen. Doch Myanmar ist kein Einzelfall. Auch in Kambodscha, Laos und den Philippinen blüht dieses düstere Geschäft, das jährlich Milliardenumsätze generiert. Update im Januar 2026: Aktualisiert um die Festnahme von Chen Zhi.

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  • Durchsuchung und Beschlagnahme elektronischer Daten: Verhältnismäßigkeit als Grenze staatlicher Eingriffe

    Durchsuchung und Beschlagnahme elektronischer Daten: Verhältnismäßigkeit als Grenze staatlicher Eingriffe

    Eine Entscheidung des Landgerichts München I vom 18. Dezember 2024 (19 Qs 24/24) setzt – endlich noch einmal – ein klares Signal für die Bedeutung der Verhältnismäßigkeit bei strafprozessualen Maßnahmen. Konkret ging es um die Durchsuchung und Beschlagnahme elektronischer Datenspeicher im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen versuchter Erpressung. Das Gericht stellte fest, dass die Maßnahme unverhältnismäßig war und hob die entsprechenden Beschlüsse auf.

    Diese Entscheidung ist von grundsätzlicher Bedeutung, da sie die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Zugriff auf digitale Datenbestände im Strafverfahren betont. Besonders relevant sind dabei die Grundrechte auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) und informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), die staatlichen Maßnahmen enge Grenzen setzen.

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  • Zulässiges Entsperren eines Smartphones durch erzwungendes Fingerauflegen

    Zulässiges Entsperren eines Smartphones durch erzwungendes Fingerauflegen

    Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen (1 ORs 26/24) zur zwangsweisen Entsperrung eines Smartphones durch Auflegen des Fingers des Beschuldigten auf den Fingerabdrucksensor wird – nicht nur in juristischen Kreisen – für Aufsehen sorgen: Es zeichnet sich zunehmend ab, dass (wenig überraschend) deutsche Gerichte keine Probleme mit der zwangsweisen Entsperrung durch Polizisten mittels Fingerauflegen haben. Betroffene müssen Konsequenzen ziehen.

    Kurz: Das OLG Bremen stellte klar, dass die zwangsweise Entsperrung eines Smartphones durch das Auflegen des Fingers des Beschuldigten auf den Fingerabdrucksensor nach § 81b Abs. 1 StPO rechtlich zulässig ist. Es argumentierte, dass die Norm nicht nur die Erhebung, sondern auch die unmittelbare Nutzung biometrischer Merkmale umfasse. Ergänzend führte es aus, dass die Annexkompetenz auch die Anwendung unmittelbaren Zwangs rechtfertige, solange die Maßnahme verhältnismäßig ist und einem legitimen Ziel dient.

    Ich sehe die Rechtsprechung zu dem Thema kritisch und habe fachlich dazu sowohl bei Beck-Online als auch in jurisPR-StrafR 15/2025 Anm. 2 publiziert. Auch wenn sich der Fall im Sachverhalt nicht für ernsthaften Streit anbietet, so wurde hier eine wegweisende Weiche gestellt, die Zweifel säen muss, wie klug es ist, biometrische Merkmale bei seinem Smartphone zu nutzen. Beachten Sie dazu auch die Berichterstattung bei Heise, in der meine Kritik aufgegriffen wurde. Außerdem gab es dazu ein Interview mit mir in c’t 1/2026 S. 158.

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  • Durchsuchung bei einem Notar

    Durchsuchung bei einem Notar

    Die Durchsuchung bei einem unverdächtigen Notar wirft eine Vielzahl rechtlicher Fragen auf, die nicht nur das Vertrauensverhältnis zwischen Mandanten und Berufsgeheimnisträger betreffen, sondern auch die Grenzen des Beschlagnahmeverbots nach § 97 StPO sowie die verfahrensrechtliche Stellung juristischer Personen im Strafverfahren. Der Beschluss des LG Nürnberg-Fürth vom 22.11.2024 bietet einen Anlass, diese Aspekte etwas eingehender zu beleuchten.

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  • Anforderungen an Durchsuchungsanordnungen und Verjährungsunterbrechung im Steuerstrafrecht

    Anforderungen an Durchsuchungsanordnungen und Verjährungsunterbrechung im Steuerstrafrecht

    Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 31. Januar 2024 (Az.: X R 7/22) behandelt wesentliche Fragen zur Verjährungsunterbrechung und Ablaufhemmung in steuerlichen Verfahren, insbesondere durch Durchsuchungsanordnungen. Die Entscheidung betont die Bedeutung rechtsstaatlicher Anforderungen an solche Anordnungen und bietet wichtige Leitlinien für Finanzbehörden, Steuerberater und betroffene Steuerpflichtige.

    Im Zentrum stehen vier zentrale Aspekte, die sich mit den Verjährungs- und Ablaufhemmungsvorschriften sowie den Mindestanforderungen an Durchsuchungsbeschlüsse beschäftigen.

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  • LG Nürnberg-Fürth zur Einziehung im Arbeitsstrafrecht

    LG Nürnberg-Fürth zur Einziehung im Arbeitsstrafrecht

    Der Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 29. November 2024 (18 Qs 30/24) stellt einen wichtigen Beitrag zur Handhabung der Einziehung im Arbeitsstrafrecht dar. Im Mittelpunkt steht die Frage der Einziehung nach §§ 73 ff. StGB in Fällen der Schwarzarbeit, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Das Urteil beleuchtet insbesondere die Voraussetzungen für die erweiterte Einziehung von Taterträgen und gibt praxisnahe Hinweise zu Compliance-Risiken, die auch für Unternehmensleitungen von Relevanz sind.

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  • Internationaler Schlag gegen Glasaal-Schmuggel

    Internationaler Schlag gegen Glasaal-Schmuggel

    Eine großangelegte internationale Operation, die von über 30 Ländern unterstützt wurde, führte zur Beschlagnahmung von fünf Tonnen illegal gehandelter Glasaale. Diese Operation deckte zudem neue Schmuggelrouten auf, die über Mauretanien und Senegal nach Asien führen. Dieser Vorfall zeigt erneut, wie flexibel und gut organisiert kriminelle Netzwerke sind, die den illegalen Handel mit Glasaalen betreiben.

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  • Koordinierter Schlag gegen die Hackergruppe Star Blizzard

    Koordinierter Schlag gegen die Hackergruppe Star Blizzard

    Am 3. Oktober 2024 wurde ein bedeutender Schlag gegen die russische Hackergruppe Star Blizzard durchgeführt, bei dem 41 von der Gruppe verwendete Internet-Domains beschlagnahmt wurden. Dies geschah in enger Zusammenarbeit zwischen dem US-Justizministerium und Microsoft. Dieser Vorfall markiert einen entscheidenden Moment im globalen Kampf gegen Cyberkriminalität, insbesondere gegen von Staaten geförderte Cyber-Akteure, die auf Desinformation und Informationsdiebstahl spezialisiert sind.

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  • Umgang mit sichergestellten Kryptowerten

    Umgang mit sichergestellten Kryptowerten

    Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (Drucksache 20/12874) befasst sich mit der Frage, wie Strafverfolgungsbehörden in Deutschland mit sichergestellten Kryptowerten umgehen. In den letzten Jahren haben Cyberkriminalität und die Nutzung von Kryptowährungen für illegale Aktivitäten stark zugenommen. Dabei stehen die Behörden vor der Herausforderung, Kryptowährungen zu beschlagnahmen, zu verwahren und ggf. zu veräußern.

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  • Zulässigkeit des Vermögensarrestes

    Zulässigkeit des Vermögensarrestes

    Das Landgericht Amberg (11 Qs 25/24) hat eine Entscheidung zur Anwendung des Vermögensarrests nach der Neuregelung des § 111e StPO getroffen. Die zentrale Frage hierbei ist, unter welchen Umständen ein Vermögensarrest zulässig ist und welche rechtlichen Standards dabei zu berücksichtigen sind. Insbesondere die Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und die Anforderungen an den „Arrestgrund“ stehen im Fokus der Entscheidung.

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  • LG Nürnberg zur Verhältnismäßigkeit der Beschlagnahme von Originalunterlagen und Herausgabe von Kopien im Steuerstrafrecht

    LG Nürnberg zur Verhältnismäßigkeit der Beschlagnahme von Originalunterlagen und Herausgabe von Kopien im Steuerstrafrecht

    Das Landgericht Nürnberg-Fürth (18. Strafkammer, Beschluss vom 01.08.2024 – 18 Qs 14/24) befasste sich mit der Verhältnismäßigkeit der Beschlagnahme von Original-Geschäftsunterlagen, der Erforderlichkeit der Herausgabe von Kopien an den Betroffenen und dem Ersatz von Kopierauslagen.

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  • BGH zu Freigrenzen im KCanG

    BGH zu Freigrenzen im KCanG

    In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, 1 StR 121/24) zum Konsumcannabisgesetz (KCanG) wird ein wichtiger Aspekt hinsichtlich der Besitzregelungen für Cannabis thematisiert. Konkret geht es um die sogenannten Freigrenzen, die im Gesetz verankert wurden. Das Konsumcannabisgesetz erlaubt den Besitz bestimmter Mengen Cannabis zum Eigenkonsum, die in den §§ 3, 4 KCanG festgelegt sind. Diese Mengen stellen das Maximum dar, das im Hinblick auf den Gesundheitsschutz der Bevölkerung noch vertretbar erscheint.

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  • Hausdurchsuchung bei Verdacht auf Steuerhinterziehung: Was du wissen musst

    Hausdurchsuchung bei Verdacht auf Steuerhinterziehung: Was du wissen musst

    Kann es überhaupt eine Durchsuchung bei Verdacht einer Steuerhinterziehung geben? Die kurze Antwort: Ja, das kann es! Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernste Straftat, die erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wenn ein begründeter Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht, können die Ermittlungsbehörden durchaus eine Hausdurchsuchung anordnen. Doch wie läuft das genau ab und welche Rechte und Pflichten haben Betroffene?

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