Führerschein beschlagnahmt – Rechtsanwalt Ferner zur Beschlagnahme des Führerscheins und §111a StPO. Eine Sicherstellung oder Beschlagnahme eines Führerscheins erfolgt häufig falls etwa an einem Unfallort Anhaltspunkte für einen Verkehrsverstoß vorliegen, der letztlich mit hoher Sicherheit eine Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben wird. Zu unterscheiden ist die Begrifflichkeit: Ein Führerschein kann begrifflich freiwillig herausgegeben („sichergestellt“) oder zwangsweise einbehalten („beschlagnahmt“) werden.
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Diese begriffliche Unterscheidung hat auch juristische Konsequenzen: Wenn der Führerscheins sichergestellt wurde ist die gesetzliche vorgegebene Bestätigung der Beschlagnahme durch einen Richter nicht erforderlich. Wenn eine solche Überprüfung herbei geführt werden soll ist daher der Widerspruch erforderlich bzw. eine freiwillige Herausgabe zu verhindern.
Beachten Sie auch bei uns:
Führerschein beschlagnahmt: Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach §111a StPO
Im Fall einer Beschlagnahme muss die richterliche Entscheidung erfolgen, hier kann am Ende dann die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach §111a StPO stehen. Entsprechend § 111 a StPO kann das Gericht einem Beschuldigten vorläufig die Fahrerlaubnis entziehen, wenn dringende Gründe für die Annahme vorhanden sind, dass die Fahrerlaubnis später im Urteil entzogen werden wird, siehe hierzu § 69 StGB. Dazu muss sich der Beschuldigte durch eine rechtswidrige Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges begangen hat, als zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet erscheinen. Dringend tatverdächtig ist derjenige, der mit großer Wahrscheinlichkeit Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist. Dieser Tatverdacht muss sich allerdings aus bestimmten Tatsachen, nicht aus bloßen Vermutungen, herleiten.
Strafverteidigung braucht Profis und keine Anwälte, die glauben alles zu können. Im Gerichtssaal braucht es klare Linien & Grenzen – darum bieten wir Ihnen 100 % Strafverteidiger, alle unsere Anwälte sind Fachanwälte für Strafrecht.
Rechtsmittel gegen eine Führerschein-Beschlagnahme nach §111a StPO
Die Beschlagnahme des Führerscheins ergeht förmlich als Beschluss des Gerichts. Wenn ein solcher ergeht, steht das Rechtsmittel der Beschwerde zur Verfügung, allerdings muss hier mit Umsicht agiert werden – erfahrungsgemäß führt ein vorschnelles Rechtsmittel nicht nur nicht zum Erfolg, sondern kann die Lage noch verschlimmern, weil man den aktuellen Status-Quo quasi noch „zementiert“. Regelmäßig, bevor das Gericht diesen Schritt geht, wird aber Gelegenheit zur Stellungnahme geboten – hier kann durchaus etwas erreicht werden, wohl aber nur mit fundierter Aktenkenntnis (dazu unten).
Wenn der Führerschein beschlagnahmt wurde, muss vorsichtig agiert werden – blinder Aktionismus riskiert die Fahrerlaubnis!
Zeit ist ein wesentlicher Faktor bei Beschlagnahme des Führerscheins
Diametral stehen sich die Ansprüche der Betroffenen und empfohlene Taktik in solchen Situationen entgehen: Während der Betroffene besonders schnell seine Fahrerlaubnis zurückerhalten möchte, ist es regelmäßig gerade ein schnelles und unbedachtes Ausschöpfen rechtlicher Mittel, was die Situation dauerhaft verschlimmert. Je nach Ermittlungsstand kann es hochgradig sinnvoll sein, Zeit „mitzunehmen“ und gerade nicht sofort alles auszuschöpfen „was geht“. Dies muss Betroffenen mitunter sehr mühevoll erst einmal klargemacht werden.
Auch bei uns:
- Entzug der Fahrerlaubnis und Fahrverbot
- Führerschein beschlagnahmt (§111a StPO) – was tun?
- Anordnung einer MPU
- Trunkenheitsfahrt auf eScooter
- Cannabis-Konsum und Entzug der Fahrerlaubnis
- Entzug der Fahrerlaubnis bei harten Drogen
- Entzug der Fahrerlaubnis nach Unfallflucht
- Fahrerlaubnisentzug wegen Falschparkens
- Klage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis und Alkoholkonsum
- Kündigung wegen Alkohol am Steuer
Beschlagnahme des Führerscheins: Kenntnis der Akte ist zwingend
Ohne Kenntnis der Ermittlungsakte ist dringend von irgendwelchen Schritten abzuraten! Ihr Rechtsanwalt kann die Akte anfordern, bis dahin muss eine Übergangsweise Regelung geschaffen werden – nur in seltenen und besonders gelagerten Fällen ist ein vorheriges und spontanes agieren sinnvoll, auch wenn Betroffene sich hier regelmäßig sperren. Ohne Akteneinsicht und fundierte Bewertung des Akteninhalts kann es teilweise gravierend schlimmer werden. Dabei können Maßnahmen ins Blaue hinein den weiteren Ablauf sogar noch massiv verlangsamen.
Kein Führen eines Kraftfahrzeugs bei beschlagnahmten Führerschein
Ist der Führerschein beschlagnahmt darf kein Kraftfahrzeug geführt werden, andernfalls liegt ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, was die Situation endgültig besiegeln kann.
Daher, wenn Ihr Führerschein beschlagnahmt wurde: Nutzen Sie die Gelegenheit, sich einen erfahrenen Berater an Ihre Seite zu holen, der Akteneinsicht nimmt und dann mit Ihnen die weiteren Schritte klärt. Auch wenn der Druck gross ist müssen Sie sich von der Vorstellung verabschieden, durch schnelle Schritte ein schnelles Ergebnis zu erzielen, vielmehr ist hier mit dauerhaften und nachhaltigen Schäden zu rechnen.
Zu typischen Delikten im Verkehrsstrafrecht bei uns:
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