Der Bundesgerichtshof (1 StR 247/20) hat in einer durchaus beachtlichen Entscheidung am Rande die Frage des Besitzes von Betäubungsmitteln “aufgeweicht”. Bisher ist die Rechtsprechung hier recht rigide, nunmehr führt der BGH neben altbekannten Ausführungen aus: Besitz im Sinne der § 29a Abs. 1 Nr. 2 Variante 4, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG setzt…
Schlagwort: Besitz von BTM
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Rechtsanwalt Ferner ist seit Jahrzehnten im Betäubungsmitelstrafrecht tätig und bietet hier Informationen zum BTM-Strafrecht, konkret zum unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln.
Hinweis: Wir sind als Strafverteidiger im gesamten Betäubungsmittelstrafrecht für Sie tätig!
Der unerlaubte Drogenbesitz bezeichnet im BtMG den Straftatbestand des Besitzes von illegalen Drogen ohne Erlaubnis. Im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wird die Verkehrsfähigkeit bestimmter, im BtMG-Anhang gelisteter Substanzen geregelt. Der Tatbestand des BtMG ist erfüllt, wenn jemand dort genannte Substanzen besitzt, ohne die vorgeschriebenen Voraussetzungen für den Besitz zu erfüllen (§ 29 BtMG). In erster Linie geht es beim praktischen Anwendungsbereich des BtMG um den Besitz von nicht-verkehrsfähigen Drogen wie Heroin, Kokain oder Cannabis. Aber auch der Besitz verschreibungspflichtiger Betäubungsmittel ohne Rezept kann hiervon erfasst sein.
Beim OLG Zweibrücken (1 OLG 2 Ss 38/20) ging es um die Frage, wann ein Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 1 Fall 3 BtMG anzunehmen ist – in diesem Fall mit der Besonderheit, dass der Angeklagte die Betäubungsmittel zwar nicht überreicht hat, aber “zugesehen” hat, wie der Minderjährige…
Hinsichtlich des Besitzes von Betäubungsmitteln gelten andere Konkurrenzregeln als für die Tatbestandsvariante des Handeltreibens: Der gleichzeitige Besitz an nicht zum Handeltreiben bestimmten Betäubungsmitteln aus verschiedenen Quellen (etwa verschiedenen Anbauphasen bei Zweck des Eigenverbrauchs) begründet insgesamt die Annahme nur eines betäubungsmittelstrafrechtlichen Verstoßes (zusammenfassend BGH, 1 StR 242/19).
Ein gleichzeitiger Besitz einer nicht geringen Menge von Marihuana und Waffen (ggfs. samt Munition) unterfällt nicht automatisch der Tatbestandsvariante des bewaffneten Sichverschaffens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30a Abs. 2 Nr. 2 Variante 4 BtMG). Denn ein bloßer Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge – etwa zum Eigenkonsum – ist nicht von § 30a Abs. 2…
Nicht geringe Menge BTM: Wann liegt eine nicht geringe Menge Drogen vor – etwa eine nicht geringe Menge Amphetamin, Cannabis, Heroin, Kokain? Rechtsanwalt & Strafverteidiger Ferner zur nicht geringen Menge im Betäubungsmittelstrafrecht.
Strafbarkeit beim Umgang mit Drogen: Die Strafbarkeit beim Umgang mit Drogen ist mit vielen Mythen und Halbwahrheiten versehen, die von Bagatellisierung bis Übertreibung reichen. In diesem Beitrag wird auf einige gewichtige Aspekte eingegangen, die für Betroffene regelmässig überraschend sind.
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG umfasst auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten, zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll, vorausgesetzt, er kann seinen Willen frei bilden und entsprechend handeln. Daraus kann sich im extremen Einzelfall ergeben, dass der…
Im Betäubungsmittelstrafrecht werden regelmäßig mehrere Straftatbestände auf einmal verwirklicht, schon alleine weil der für viele Straftatbestände zwingend notwendige Besitz eine eigene Straftat darstellt. Der BGH (4 StR 170/16) konnte sich nochmals kurz zur Konkurrenz von Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und täterschaftlichem Besitz äussern: Mit dem Wegfall der Verurteilung wegen täterschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln…
Beim Bundesgerichtshof (2 StR 39/16) habe ich nochmals einige deutliche Worte zur Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht gefunden: “Eine geringe Überschreitung der Untergrenze zur nicht geringen Menge ist ein Strafmilderungsgrund (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2012 – 2 StR 166/12, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 39). Das Zweieinhalbfache der nicht geringen Menge an Betäubungsmitteln ist auch…
Der Mandant schwitzte Blut und Wasser: Er hatte gute 300 Gramm Gras aus den Niederlanden dabei, als er vom Zoll hochgenommen wurde. Auf Grund einschlägiger Erfahrungen in Bayern ging er von einer nicht mehr zu vermeidenden Haftstrafe aus, was ich ihm frühzeitig ausreden konnte um Ängste zu nehmen. Verteidigungstaktik Am Tatvorwurf war nicht viel zu…
Beim Oberlandesgericht Hamm (2 RVs 33/14) gibt es um das Strafmaß bei Besitz von 0,9 g netto einer Marihuanazubereitung. Zuvor war der Betroffene noch zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten verurteilt worden – dies will das OLG Hamm korrigiert sehen, es mahnt an, auch im BTM-Strafrecht Bagatelldelikte entsprechend zu handhaben: Ergänzend weist der Senat darauf…
Beim OLG Koblenz (2 OLG 3 Ss 156/14) ging es um Anhaftungen von Betäubungsmitteln. Das OLG hat dabei zu Recht festgestellt, dass der Besitz von Betäubungsmittelutensilien mit Betäubungsmittelanhaftungen von so geringer Menge, dass sie für sich allein zum menschlichen Konsum nicht mehr geeignet sind, keinen strafbaren Besitz an Betäubungsmitteln dastellt. Aber Vorsicht: Für eine Eignung…
Der Bundesgerichtshof hat in zwei Entscheidungen grundsätzliches zur Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht geäußert und dem Wunsch, bei kleinen Mengen hohe Strafen auszuwerfen, einen Riegel vorgeschoben.