Schlagwort: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Rechtsanwalt für Fahren ohne Fahrerlaubnis: Rechtsanwalt Ferner Alsdorf, Aachen, ist ihr Strafverteidiger in der Region Aachen/Heinsberg/Düren im Verkehrsstrafrecht.

Es gilt, dass derjenige, der ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs wegen eines Fahrverbots verboten ist, sich wegen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ strafbar macht. Das Problem beim Fahren ohne Fahrerlaubnis ist insbesondere nicht nur die Strafe an sich, sondern dass hier die Fahrerlaubnis aberkennt werden kann und noch eine Sperrfrist zur Erteilung einer erneuten Fahrerlaubnis ausgesprochen werden kann. Hier sind sehr schnell berufliche Existenz und gesellschaftliche Achtung Betroffen.  In unserer Strafverteidiger-Kanzlei werden Sie im Bereich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis umfassend und erfahren vertreten.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Einziehung im Strafverfahren (2026)

    Einziehung im Strafverfahren (2026)

    Die Einziehung im Strafverfahren ist inzwischen eine ganz erhebliche existenzielle Bedrohung für Angeklagte geworden – die auch bis heute unterschätzt wird! In manchen Strafverfahren kann die Vermögensabschöpfung in Form der Einziehung durch die Angeklagten belastender als die eigentliche Strafe wahrgenommen werden.

    Die Fachanwälte für Strafrecht in unserer, auf die Strafverteidigung spezialisierten, Kanzlei verteidigen Sie umfassend bei Einziehung im Strafverfahren. Auf unserer Webseite wird eine Vielzahl von Informationen zur Einziehung bzw. Vermögensabschöpfung im Strafverfahren angeboten. Wir beraten Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht und Verbraucher im Rahmen einer Strafverteidigung.

    Was Einziehung in der Praxis bedeutet – in Zahlen: Allein im Rahmen der Encrochat-Ermittlungen stellte das BKA im Jahr 2021 Vermögensarreste in Höhe von 168 Millionen Euro sowie weitere 28 Millionen Euro an gesicherten Vermögenswerten sicher – in einem einzigen, wenn auch außergewöhnlich großen Ermittlungskomplex. Das verdeutlicht: Wenn der Staat die Einziehungsmaschinerie in Gang setzt, denkt er in Dimensionen, die das Leben der Betroffenen vollständig verändern. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland rund 526.000 Personen gerichtlich verurteilt – und in jedem dieser Verfahren war die Einziehung von Amts wegen zu prüfen, unabhängig davon, ob die Staatsanwaltschaft einen Antrag gestellt hat oder nicht. Die meisten Angeklagten ahnen davon nichts, bis es zu spät ist. Gerade bei Taten mit Bezug zu Geld, geldwerten Mitteln oder Vermögenswerten offenbart sich seit der Reform der Einziehung vor einigen Jahren ein regelrechter Abgrund.

    Einziehung

    Rechtsanwalt für Vermögensabschöpfung, die sogenannte Einziehung

    Die Vermögensabschöpfung, die sogenannte Einziehung, ist in einem Strafverfahren immer unterschätzt und oft existenzbedrohend – auf unserer Webseite finden Sie dazu aus gutem Grund viele Informationen:

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  • Strafverteidigungen 2025

    Strafverteidigungen 2025

    Ich möchte auf das Jahr 2025 zurückblicken, konkret auf ausgewählte Erfahrungen im letzten Jahr. Nach über einem Jahrzehnt als Strafverteidiger ist es dann doch immer wieder überraschend, was man alles erlebt – und was sich alles wiederholt –, trotz oder gerade angesichts der mitgebrachten Erfahrung.

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  • Isolierte Sperre für die Fahrerlaubnis

    Isolierte Sperre für die Fahrerlaubnis

    Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 18. August 2025 (Aktenzeichen 2 ORs 43/25) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Gerichte eine isolierte Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis anordnen dürfen. Die Entscheidung zeigt, dass selbst bei typischen Verkehrsdelikten wie dem Fahren ohne Fahrerlaubnis eine pauschale Anordnung der Sperre nicht ausreicht. Stattdessen ist eine individuelle Prüfung der Täterpersönlichkeit und der Tatumstände unerlässlich. Dabei zeigt sich: Wer eine solche Maßregel verhängt, muss im Urteil nachvollziehbar darlegen, warum der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen einzustufen ist.

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  • (Dritte) Bewährung beim Fahren ohne Fahrerlaubnis

    (Dritte) Bewährung beim Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Kürzlich war ich mal wieder bei einem Amtsgericht, um gegen den Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu verteidigen – der Mandant hatte bereits mehrere laufende Bewährungen und war von der Polizei erneut am Steuer eines Fahrzeugs angetroffen worden, für das man eine Fahrerlaubnis braucht. Entsprechend negativ war die Erwartung, denn die Strafe beim Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nach erster laufender Bewährung regelmäßig eine erneute kurze Freiheitsstrafe.

    Die Situation ist nicht neu für mich, ich kämpfe in diesem Szenario immer wieder und bringe regelmäßig auch unerwartete Ergebnisse mit – so hatte ich vor Jahren schon einmal beschrieben, wie ich die dritte Bewährung erkämpft hatte und die StA in der Revision scheiterte. Das ist natürlich ein extremer Sonderfall, den ich aber in dieser Form 2024 in Köln und 2025 in Norddeutschland wiederholt habe. In 2023 habe ich jemanden in Moers, der sogar bereits im Knast saß, bei zwei einschlägigen früheren Verurteilungen zur Bewährung, gleichwohl dann erneut zu einer Bewährung tragen können. Man merkt: In diesen Sachen steckt viel Musik.

    Das nicht ohne Grund, denn: Leider ist es keine Seltenheit, dass diejenigen, die ohne Fahrerlaubnis unterwegs sind, zumindest eine gewisse Zeit Wiederholungstäter werden – aber meistens gibt es einen Anlass, der etwa in den Lebensumständen liegt, der zu den erneuten Taten führt. Die Verteidigungslinie ist dann auch weniger juristisch, als in der Aufarbeitung dieser Umstände begründet.

    Der Widerruf von Bewährungen und der Kampf um Bewährungen gehört zu unserem strafprozessualen Alltag – und wir sind hier sehr erfolgreich, denn: nach unserer Erfahrung steckt hier viel verborgenes Potenzial – das wegen der kurzen Beschwerdefrist oft untergeht! Gerade Amtsgerichte unterschätzen die besonderen Umstände und nehmen gerne vorschnell, etwa bei nur mangelndem Kontakt mit dem Bewährungshelfer, einen Widerrufsgrund an. Beachten Sie dazu unseren zusammenfassenden Beitrag zum Thema Bewährungswiderruf sowie den Beitrag zur mehrfachen Bewährung. Wenn Sie akuten Beratungsbedarf haben: Mail oder Messenger-Nachricht senden … und zwar sofort!

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  • Relative Fahruntüchtigkeit und Mischintoxikation

    Relative Fahruntüchtigkeit und Mischintoxikation

    Am 4. Dezember 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) über einen Fall, der die Grenzen der relativen Fahruntüchtigkeit im Strafrecht aufzeigt. Der Beschluss (Az.: 4 StR 453/24) behandelt die Beurteilung der Fahrtüchtigkeit bei einer Mischintoxikation aus Alkohol und Kokain. Im Zentrum steht die Frage, wie objektive und subjektive Beweisanzeichen zusammenwirken müssen, um eine strafrechtliche Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB) zu tragen.

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  • Zweite Bewährung trotz Tat nach erster Verurteilung

    Zweite Bewährung trotz Tat nach erster Verurteilung

    Der Kampf um Bewährungen ist etwas ganz Besonderes: Selten geht es so sehr um den Einzelfall und den konkreten Menschen mit all seinen Fehlern und Hoffnungen, wie in dem Moment, in dem ein Gericht entscheiden muss, ob es (noch einmal) eine Bewährung gibt.

    Üblicherweise liegt die Herausforderung darin, eine dritte Bewährung zu erreichen. Eher selten ist die zweite Bewährung (wenn man nicht in Süddeutschland ist) besonders kritisch, solange man weiß, wie man sich zu entwickeln hat bis zur Entscheidung. Ein ganz spezieller Fall hat mich nun eines Besseren belehrt.

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  • 6. Senat: Nicht geringe Menge THC im Sinne des KCanG bei 7,5 Gramm

    6. Senat: Nicht geringe Menge THC im Sinne des KCanG bei 7,5 Gramm

    Die aktuellen Entscheidungen des 6. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Bestimmung der „nicht geringen Menge“ im Sinne des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) haben wichtige Fragen zum Umgang mit Cannabis im Strafrecht aufgeworfen.

    Der 6. Senat verweist in seinen Beschlüssen allerdings lediglich auf die Rechtsprechung des 1. Senats, ohne selbst umfassend zu argumentieren. Dieser Beitrag analysiert die Entscheidungen kurz.

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  • Längerfristige Observation und Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Immer wieder begegnen einem längerfristige Observationen durch die Polizei: Diese Ermittlungsmaßnahme der längerfristigen Observation unterfällt dabei allerdings einer Verwendungsbeschränkung (siehe § 479 Abs. 2 Satz 1 StPO). Das Oberlandesgericht Düsseldorf, 2 RVs 15/22, konnte sich nun dazu postieren, dass insoweit nur erhebliche Straftaten durch Erkenntnisse aus der längerfristigen Observation aufzuklären sind.

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  • Gericht erwägt die Bewährung zu widerrufen

    Gericht erwägt die Bewährung zu widerrufen

    Kampf um die Bewährung: Es ist schlimm, wenn ein Gericht mitteilt, dass eine Bewährung widerrufen werden soll. Richtig brennt es dann auch noch, wenn das Gericht mitteilt, dass man bereits erwägt, den Bewährungswiderruf ins Auge zu fassen.

    Ein Beispiel aus dem hiesigen Kampf um die Bewährung:

    Kampf um die Bewährung: Gericht erwägt Bewährung zu widerrufen
    Das macht Angst, die Anhörung verkommt zur nutzlosen Formalie, das Gericht ist offensichtlich schon festgelegt – es dauerte 3 Monate bis das hier zuständige Landgericht endlich umgestimmt war

    Ich habe diesen letzten Satz im letzten Jahr mehrmals lesen dürfen, entsprechend gering waren die Hoffnungen der Betroffenen. Tatsächlich ist in keinem einzigen Fall, in dem mir letztes Jahr dieser Satz unterkam, am Ende die Bewährung widerrufen worden.

    Der Widerruf von Bewährungen und der Kampf um Bewährungen gehört zu unserem strafprozessualen Alltag – und wir sind hier sehr erfolgreich, denn: nach unserer Erfahrung steckt hier viel verborgenes Potenzial – das wegen der kurzen Beschwerdefrist oft untergeht! Gerade Amtsgerichte unterschätzen die besonderen Umstände und nehmen gerne vorschnell, etwa bei nur mangelndem Kontakt mit dem Bewährungshelfer, einen Widerrufsgrund an. Beachten Sie dazu unseren zusammenfassenden Beitrag zum Thema Bewährungswiderruf sowie den Beitrag zur mehrfachen Bewährung. Wenn Sie akuten Beratungsbedarf haben: Mail oder Messenger-Nachricht senden … und zwar sofort!

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  • Fahren ohne Fahrerlaubnis: Konkurrenzen

    Konkurrenzen beim Fahren ohne Fahrerlaubnis: Gerichte sind überraschend häufig damit überfordert, korrekt zu entscheiden, ob bei mehreren Fahrten ohne Fahrerlaubnis einheitliche Taten im juristischen Sinne oder mehrere Taten vorliegen. Hintergrund ist, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis als Dauerdelikt auch mehrere Fahrten umfassen kann und zudem durch zugleich begangene Delikte verklammert werden kann. Zu den Konkurrenzen beim Fahren ohne Fahrerlaubnis hier ein Überblick.

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  • Straßenverkehrsrecht: Begriff der Öffentlichkeit

    Für den Begriff „Öffentlichkeit“ i.S. des Verkehrsstrafrechts kommt es darauf an, ob der Bereich, in dem sich die Tat ereignet haben soll, der Allgemeinheit zugänglich ist, d.h. ob er von einem zufälligen Personenkreis genutzt werden kann.

    Diese Frage wurde für einen Angeklagten wichtig, der vom Amtsgericht wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde. Dagegen hatte er Revision eingelegt, mit der er geltend machte, den amtsgerichtlichen Feststellungen sei nicht ausreichend zu entnehmen, ob er im öffentlichen Verkehrsraum gehandelt habe.

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  • Führerschein beschlagnahmt – was tun?

    Führerschein beschlagnahmt – was tun?

    Führerschein beschlagnahmt – Rechtsanwalt Ferner zur Beschlagnahme des Führerscheins und §111a StPO. Eine Sicherstellung oder Beschlagnahme eines Führerscheins erfolgt häufig falls etwa an einem Unfallort Anhaltspunkte für einen Verkehrsverstoß vorliegen, der letztlich mit hoher Sicherheit eine Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben wird. Zu unterscheiden ist die Begrifflichkeit: Ein Führerschein kann begrifflich freiwillig herausgegeben („sichergestellt“) oder zwangsweise einbehalten („beschlagnahmt“) werden.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

    Diese begriffliche Unterscheidung hat auch juristische Konsequenzen: Wenn der Führerscheins sichergestellt wurde ist die gesetzliche vorgegebene Bestätigung der Beschlagnahme durch einen Richter nicht erforderlich. Wenn eine solche Überprüfung herbei geführt werden soll ist daher der Widerspruch erforderlich bzw. eine freiwillige Herausgabe zu verhindern.

    Beachten Sie auch bei uns:

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  • Prozessualer Tatbegriff und Tatidentität

    Prozessualer Tatbegriff und Tatidentität

    Prozessualer Tatbegriff: Wann liegt prozessuale Tatidentität vor: Von prozessualer Tatidentität kann ohne Weiteres ausgegangen werden, wenn mehrere Taten materiell-rechtlich zueinander im Verhältnis der Tateinheit nach § 52 Abs. 1 StGB stehen (siehe BVerfG, 2 BvR 674/77). Doch wie ist es, wenn es etwas komplizierter ist?

    Dazu auch bei uns:

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  • Strafe beim Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Strafe beim Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Strafe beim Fahren ohne Fahrerlaubnis: Eine ganz klassische Frage im Bereich des Verkehrsstrafrechts ist die nach der Strafzumessung, wenn man ohne Fahrerlaubnis mit einem PKW fährt: „Was droht mir denn jetzt?“.

    So steht grundsätzlich erst einmal im Raum:

    • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bei vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis;
    • Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen beim fahrlässigen Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Tatsächlich ist die Frage aber keineswegs pauschal zu beantworten, insbesondere gibt es keine Formeln nach denen sich die Strafhöhe bemisst. Viele Betroffene blicken dabei vor allem auf die tatsächliche Strafe – rein faktisch aber sind die Nebenfolgen häufig einschneidender. So droht etwa die Einziehung des PKW, also der Verlust des Autos, wenn man nicht schnell und sicher reagiert. Und natürlich die Sperre zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis.

    Gleichwohl kann zur Frage der Strafe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis auf einige allgemeine Dinge hingewiesen werden.

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  • Autorennen: Tötungsvorsatz bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen

    Autorennen: Tötungsvorsatz bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen

    Tötungsvorsatz bei illegalem Autorennen: Wann ist bei einem illegalen Autorennen von einem Tötungsvorsatz auszugehen: Grundsätzlichen gelten natürlich zuvorderst die allgemeinen Erwägungen zur Annahme eines Tötungsvorsatzes, insbesondere bei der Abgrenzung zur Annahme der „bewussten Fahrlässigkeit“.

    Hinweis: Inzwischen handelt es sich hierbei um einen ausdrücklichen Tatbestand, siehe zur Strafbarkeit illegaler Autorennen hier bei uns. Dabei hat Der Bundesgerichtshof im Jahr 2020 klar gemacht, dass erhebliche Risiken für die Fahrer bestehen. In unserer Kanzlei sind wir in verschiedenen Fällen strafbarer Autorennen tätig gewesen, dabei mitunter auch vor dem Hintergrund des Vorwurfs des Mordes – der bisher aber immer in der Verteidigung abgewehrt werden konnte.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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