Er­mitt­lungs­ver­fah­ren ge­gen „Ger­m­an Re­fund­ Crew“

Das BKA hat heute bekannt gegeben, dass man (weiter) gegen die German Refund Crew ermittelt: So wurden heute wohl sieben Objekte in vier Bundesländern durchsucht. Vorgeworfen werden unter anderem banden- und gewerbsmäßiger Computerbetrug und Datenhehlerei.

Hintergrund ist ein so genannter Refund Betrug in grossem Ausmaß: Beim Refund-Betrug geht es regelmäßig um eine Variante des Computerbetrugs, bei der die Täter Waren im Internet bestellen und im Anschluss eine Rücksendung vortäuschen, um eine Rückerstattung des Zahlbetrags zu erhalten.

So berichtet das BKA:

Bei den Einsätzen in Brandenburg, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wurden unter anderem zahlreiche Smartphones und andere digitale Beweismittel, betrügerisch erlangte Waren sowie Bargeld und Kryptowährungen sichergestellt. Darüber hinaus konnten sechs Telegram-Accounts übernommen und gesichert werden.

Die Beschuldigten stehen im Verdacht, gewerbs- und bandenmäßig die Durchführung sogenannter Refund-Betrugstaten in der Telegram-Gruppe „GermanRefundCrew“ angeboten und letztendlich über 600 solcher Betrugstaten begangen zu haben.

Schon früh hatte Heise dazu berichtet und geht auch jetzt auf das Thema ein, dabei zeigt sich – wie so oft in diesem Umfeld – dass massiv Daten abgefragt wurden, die den Ermittlern heute erfahrungsgemäß immer noch zur Verfügung stehen dürften. Nicht nur die Köpfe der Aktion, sondern vor allem auch alle teilnehmenden “Kunden”, müssen daher mit einschneidenden Ermittlungsmaßnahmen rechnen. Auch wer sich nur als “Kunde” wähnt, schwebt in erheblichem Risiko: Neben der unangenehmen Hausdurchsuchung, Beschlagnahme von Hardware und Stigma steht die Einziehung des erlangten Wertes im Raum. Es kann nur dringend angeraten werden, hier nicht zu warten, bis die Polizei vor der Türe steht, mit geschicktem Vorgehen kann man tatsächlich eine Hausdurchsuchung häufig noch abwehren und den finanziellen Schaden minimieren.

Bei den Köpfen dieses Vorgehens wird man stark darauf achten müssen, Verteidigungspotential nicht (wie so oft) mit Verzweiflungsstrategien zu verbrennen – je nach Vorgehen kann man über eine saubere Analyse der Tatanteile, der Prüfung wie viele einzelne Taten im juristischen Sinne tatsächlich vorlagen und einer materiell-rechtlichen Abwehr der Datendelikte im Ergebnis an einen Punkt kommen, mit dem man zumindest leben kann. Dabei ist daran zu erinnern, dass bei einem Bandenmässigen Betrug eine Mindestfreiheitsstrafe von 6 Monaten im Raum steht. Grund genug für alle Beteiligten, von derartigen Aktivitäten die Finger zu lassen.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht; außerdem im Arbeitsrecht mit Schwerpunkt Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und Fälle im Arbeitsrecht übernommen.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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