Er­mitt­lungs­ver­fah­ren ge­gen „Ger­m­an Re­fund­ Crew“

Das BKA hat heute bekannt gegeben, dass man (weiter) gegen die German Refund Crew ermittelt: So wurden heute wohl sieben Objekte in vier Bundesländern durchsucht. Vorgeworfen werden unter anderem banden- und gewerbsmäßiger  und .

Hintergrund ist ein so genannter Refund in grossem Ausmaß: Beim Refund-Betrug geht es regelmäßig um eine Variante des Computerbetrugs, bei der die Täter Waren im Internet bestellen und im Anschluss eine Rücksendung vortäuschen, um eine Rückerstattung des Zahlbetrags zu erhalten.

So berichtet das BKA:

Bei den Einsätzen in Brandenburg, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wurden unter anderem zahlreiche Smartphones und andere digitale Beweismittel, betrügerisch erlangte Waren sowie Bargeld und Kryptowährungen sichergestellt. Darüber hinaus konnten sechs Telegram-Accounts übernommen und gesichert werden.

Die Beschuldigten stehen im Verdacht, gewerbs- und bandenmäßig die Durchführung sogenannter Refund-Betrugstaten in der Telegram-Gruppe „GermanRefundCrew“ angeboten und letztendlich über 600 solcher Betrugstaten begangen zu haben.

Schon früh hatte Heise dazu berichtet und geht auch jetzt auf das Thema ein, dabei zeigt sich – wie so oft in diesem Umfeld – dass massiv Daten abgefragt wurden, die den Ermittlern heute erfahrungsgemäß immer noch zur Verfügung stehen dürften. Nicht nur die Köpfe der Aktion, sondern vor allem auch alle teilnehmenden „Kunden“, müssen daher mit einschneidenden Ermittlungsmaßnahmen rechnen. Auch wer sich nur als „Kunde“ wähnt, schwebt in erheblichem Risiko: Neben der unangenehmen , von Hardware und Stigma steht die des erlangten Wertes im Raum. Es kann nur dringend angeraten werden, hier nicht zu warten, bis die Polizei vor der Türe steht, mit geschicktem Vorgehen kann man tatsächlich eine Hausdurchsuchung häufig noch abwehren und den finanziellen Schaden minimieren.

Bei den Köpfen dieses Vorgehens wird man stark darauf achten müssen, Verteidigungspotential nicht (wie so oft) mit Verzweiflungsstrategien zu verbrennen – je nach Vorgehen kann man über eine saubere Analyse der Tatanteile, der Prüfung wie viele einzelne Taten im juristischen Sinne tatsächlich vorlagen und einer materiell-rechtlichen Abwehr der Datendelikte im Ergebnis an einen Punkt kommen, mit dem man zumindest leben kann. Dabei ist daran zu erinnern, dass bei einem Bandenmässigen Betrug eine Mindestfreiheitsstrafe von 6 Monaten im Raum steht. Grund genug für alle Beteiligten, von derartigen Aktivitäten die Finger zu lassen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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