Schlagwort: Anklage

Rechtsanwalt & Strafverteidiger bei Anklage bzw. Anklageschrift: Im deutschen Strafverfahren wird gegen eine Person, die im Verdacht steht, eine Straftat begangen zu haben, eine Anklage, auch Anklageschrift genannt, erhoben. Die Anklageschrift ist eine schriftliche Beschuldigung, die von der Staatsanwaltschaft verfasst und bei Gericht eingereicht wird.

Rechtsanwalt Ferner, Fachanwalt für Strafrecht, verteidigt Sie als Ihr Strafverteidiger, wenn Sie eine Anklage bzw. Anklageschrift erhalten haben!

In der Anklageschrift werden die dem Beschuldigten zur Last gelegten Taten im Einzelnen beschrieben und die Rechtsgrundlage für die Anklage angegeben. Sie enthält auch eine Zusammenfassung der Beweismittel, auf die sich die Staatsanwaltschaft zur Begründung ihrer Anklage stützt. Die Anklageschrift wird beim zuständigen Gericht eingereicht, das entscheidet, ob es die Anklage zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Lässt das Gericht die Anklage zu, wird das Hauptverfahren eröffnet und der Angeklagte zur Stellungnahme aufgefordert.

Wichtig ist, dass die Anklageschrift keine Verurteilung des Angeklagten bedeutet. Er gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens als unschuldig und hat das Recht, sich vor Gericht zu verteidigen und seine Unschuld zu verteidigen.

Anklageschrift erhalten? Hier finden Sie erste Infos von uns!

  • Verjährung im Steuerstrafrecht

    Verjährung im Steuerstrafrecht

    Die Verjährung ist im Steuerstrafrecht oft die erste und auch letzte Hoffnung für Beschuldigte. Doch was sich viele Unternehmen und Steuerpflichtige nicht vorstellen können: Die Fristen für die strafrechtliche Verfolgung von Steuerhinterziehung können sich über Jahrzehnte erstrecken – aus gutem Grund, denn Ermittlungsverfahren ziehen sich ebenfalls oft über Jahre hin. Zuletzt hat der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2020 die Verjährung für besonders schwere Fälle von zehn auf fünfzehn Jahre verlängert.

    In der Praxis bedeutet das: Wer heute eine Steuerhinterziehung begangen hat, kann quasi noch in vierzig Jahren damit rechnen, dass das Finanzamt an seine Tür klopft. Und die Sorge ist berechtigt, da Finanzämter immer wieder und von der Rechtsprechung gedeckt Daten ankaufen, die jahrzehntelange Rückschlüsse zulassen.

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  • Duzen als Beleidigung

    Duzen als Beleidigung

    Die Frage, ob das Duzen einer Person eine strafbare Beleidigung darstellen kann, ist nicht neu, gewinnt jedoch in Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung und zunehmender Sensibilität für Respekt und Anredeformen an Brisanz. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (1 ORs 13/25) hat sich in einem aktuellen Beschluss vom 22. Dezember 2025 mit dieser Thematik auseinandergesetzt und dabei klare Maßstäbe gesetzt, wann das bewusste Ignorieren gesellschaftlicher Anredekonventionen den Tatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB erfüllt. Die Entscheidung bietet Anlass, die rechtlichen Grenzen zwischen berechtigter Machtkritik und persönlicher Herabwürdigung auszuloten – und zu bemerken, wie selbst in Hamburg Obrigkeitsdenken wieder modern wird, wobei man das auch anders sehen kann.

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  • Nord Stream und Grenzen des Strafprozesses (Update 2026)

    Nord Stream und Grenzen des Strafprozesses (Update 2026)

    Faktische Probleme der Strafverteidigung in Verfahren mit politischen Hintergründen: Die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines im September 2022 bleibt einer der rätselhaftesten Akte hybrider Kriegsführung der jüngeren Geschichte. Mehr als drei Jahre später steht ein Verdächtiger vor deutschen Gerichten, während die Debatte über Täterschaft und Motive ungebrochen ist. Doch je tiefer die Ermittlungen voranschreiten, desto drängender wird die Frage, ob ein klassischer Strafprozess überhaupt geeignet ist, die Wahrheit in einem Fall zu finden, der von gezielten Täuschungen, geopolitischen Interessen und der Unberechenbarkeit moderner Geheimdienstoperationen geprägt ist.

    Die jüngste Kritik an der einseitigen Ausrichtung der Bundesanwaltschaft auf ukrainische Verdächtige, aktuell bei der FAZ zusammengefasst, wirft grundsätzliche Zweifel auf: Kann ein Gerichtssaal der richtige Ort sein, um einen Sachverhalt zu klären, der möglicherweise Teil einer russischen Desinformationsstrategie ist? Und was bedeutet das für die Fairness eines Verfahrens, in dem die Angeklagten am Ende nur Bausteine in einem größeren, undurchsichtigen Spiel sein könnten?

    Update, Januar 2026: Der BGH hat sich im Rahmen einer Haftentscheidung erstmals mit dem Thema beschäftigt. Die Entscheidung wurde in einer inhaltlichen Analyse hier aufgenommen. Der Beitrag erschien erstmals am 28. November 2025. Die Deutsche Welle berichtet dazu auch und hat sich dazu mit mir unterhalten.

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  • Verjährung von Steuerstraftaten (BGH 2025)

    Verjährung von Steuerstraftaten (BGH 2025)

    Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Oktober 2025 (1 StR 445/24) klärt zentrale Fragen zur Verjährung von Steuerstraftaten, insbesondere bei unrichtigen Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften. Der 1. Strafsenat setzt dabei neue Maßstäbe für die Bestimmung des „großen Ausmaßes“ eines Steuervorteils und präzisiert den Beginn der Verjährungsfrist. Die Entscheidung zeigt, wie komplex die Abgrenzung zwischen Steueroptimierung und Steuerhinterziehung sein kann – und welche Konsequenzen sich daraus für die strafrechtliche Verfolgung ergeben.

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  • Finanzagent oder Warenagent

    Finanzagent oder Warenagent

    Wer als „Finanzagent“ agiert hat, bewegt sich in einem strafbaren Umfeld – auch wenn man zu Beginn arglos gewesen ist! Doch was ist ein Finanzagent?

    Bei einem Finanzagenten oder Warenagenten handelt es sich im Kern um einen Mittelsmann: Der Täter im Hintergrund versucht durch betrügerisches Agieren an Gelder oder Waren zu kommen. Damit der Hintermann nicht direkt zu finden ist, beauftragt er Dritte, für ihn Geld oder Waren anzunehmen und später an den Täter weiterzuleiten.

    Hinweis, Update Januar 2026: Dieser Beitrag wurde ursprünglich im Jahr 2017 verfasst und wird seitdem laufend aktualisiert, um alle Entwicklungen möglichst zu beachten. Beachten Sie auch, dass dieser Beitrag bei Wikipedia referenziert wird.

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  • Geldwäsche und Umgrenzungsfunktion der Anklage

    Geldwäsche und Umgrenzungsfunktion der Anklage

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. Juli 2025 (1 StR 467/24) befasst sich mit einer zentralen Frage des Geldwäschestrafrechts: Wie detailliert muss eine Anklageschrift den Vorwurf der Geldwäsche beschreiben, um ihre Umgrenzungsfunktion zu erfüllen? Der Fall zeigt, dass selbst bei komplexen Geldflüssen und unklaren Vortaten eine wirksame Anklage möglich ist, solange der Lebenssachverhalt hinreichend individualisiert wird. Im Kern geht es dabei um die Unterschiede zwischen der Umgrenzung des Tatvorwurfs und der späteren Beweisbarkeit in der Hauptverhandlung – ein Aspekt, der für die Praxis der Strafverfolgung von Geldwäschedelikten von großer Bedeutung sein sollte.

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  • Geldfälschung und Sammlermünzen

    Geldfälschung und Sammlermünzen

    Die Frage, was als Falschgeld im Sinne des § 146 StGB zu gelten hat, ist nicht nur von akademischem Interesse, sondern berührt die Praxis der Strafverfolgung in Fällen wirtschaftlich motivierter Kriminalität. Das Oberlandesgericht Celle hat mit seinem Beschluss vom 7. August 2023 (Az.: 3 Ws 81/23) klargestellt, dass nicht jedes Metallstück, das äußerlich an Münzgeld erinnert, automatisch unter den Tatbestand der Geldfälschung fällt. Besonders interessant ist die Entscheidung, weil sie zwei zentrale Aspekte aufgreift: die Anforderungen an die Umgrenzungsfunktion der Anklage und die Abgrenzung zwischen Sammlermünzen, Medaillen und Falschgeld.

    Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf, die über den konkreten Sachverhalt hinausreichen – etwa, wie der Schutz des Geldverkehrs mit der Freiheit des Handels von Sammlerstücken in Einklang zu bringen ist und welche Rolle europäische Verordnungen bei der Auslegung nationaler Straftatbestände spielen.

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  • Abschaltung von Cryptomixer.io

    Abschaltung von Cryptomixer.io

    Vom 24. bis 28. November 2025 führten deutsche und schweizerische Strafverfolgungsbehörden, unterstützt von Europol und Eurojust, eine großangelegte Operation gegen den Krypto-Mixing-Dienst Cryptomixer.io durch. Drei Server in der Schweiz wurden beschlagnahmt, die Domain gesperrt und Kryptowährungen im Wert von rund 25 Millionen Euro sichergestellt. Zudem fielen über 12 Terabyte an Daten in die Hände der Ermittler.

    Cryptomixer.io galt seit 2016 als einer der größten Bitcoin-Mixer, der Transaktionen anonymisierte, indem er Coins verschiedener Nutzer vermischte und in kleiner Stückelung an neue Adressen ausgab. Diese Methode unterbricht die Transaktionskette und erschwert die Nachverfolgbarkeit – ein Service, der vor allem in der Underground Economy und bei der Verschleierung krimineller Finanzströme genutzt wurde.

    Die Plattform war sowohl über das Clear Web als auch über das Darknet zugänglich und hatte Umsätze in Milliardenhöhe, die größtenteils auf illegale Aktivitäten wie Ransomware-Angriffe, Drogen- und Waffenhandel oder Betrug zurückzuführen sind. Die Ermittler platzierten nach der Beschlagnahmung einen Hinweis auf der Website, wonach jeder, der die Dienste nutzt, mit Ermittlungen rechnen muss. Ob diese Warnung pauschal gilt oder differenziert betrachtet werden sollte, ist eine zentrale Frage für Betroffene.

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  • Betrug mit wertlosen Faksimile-Büchern

    Betrug mit wertlosen Faksimile-Büchern

    Der Verkauf von angeblich wertvollen Sammlerstücken, die sich später als wertlos erweisen, ist ein klassisches Betrugsszenario. Das Landgericht Trier hat mit seinem Beschluss vom 10. November 2025 (Az: 1 Qs 44/25) eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die Grenzen zwischen zulässiger Geschäftepraxis und strafbarem Betrug neu auslotet.

    Im Mittelpunkt stand die Frage, ob ein Angeschuldigter, der ältere Kunden mit vermeintlich wertvollen Faksimile-Büchern täuschte, sich wegen Betrugs strafbar gemacht hat. Das Gericht bestätigte den hinreichenden Tatverdacht und eröffnete das Hauptverfahren, nachdem das Amtsgericht Trier die Anklage zunächst teilweise abgelehnt hatte. Es ist eine seltene Entscheidung zur Frage, wie Gerichte mit der Abgrenzung zwischen Primär- und Sekundärmarkt umgehen und wann eine Täuschung über die Werthaltigkeit von Sammlerstücken vorliegt.

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  • Grenzen des Vermögensschadens beim Betrug

    Grenzen des Vermögensschadens beim Betrug

    Der Beschluss des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 13. August 2025 (2 StR 283/25) bietet Anlass, die komplexe Frage des Vermögensschadens im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB zu beleuchten. Die Entscheidung zeigt, wie schnell juristische Bewertungen an ihre Grenzen stoßen, wenn es um exklusive Nischenprodukte und deren wirtschaftliche Einordnung geht. Für Juristen, Wirtschaftsstrafverteidiger und Compliance-Verantwortliche ist der Fall nicht nur wegen seiner dogmatischen Feinheiten interessant, sondern auch wegen der praktischen Konsequenzen für die Beweisführung in Betrugsverfahren.

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  • Korruptionsskandal bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft

    Korruptionsskandal bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft

    Verstrickungen zwischen Justiz und organisierter Kriminalität: In Baden-Württemberg erschüttert ein ungewöhnlicher Korruptionsfall die Justiz: Sieben Mitarbeiter der Stuttgarter Staatsanwaltschaft stehen unter dem Verdacht, Dienstgeheimnisse weitergegeben und sich bestechen lassen zu haben. Die Ermittlungen, die ursprünglich von einem gewaltsamen Konflikt zwischen rivalisierenden Security-Unternehmen ausgingen, haben sich zu einem handfesten Skandal ausgeweitet, der bis in die Strukturen der Staatsanwaltschaft reicht.

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  • Großrazzia der Europäischen Staatsanwaltschaft: 48 Millionen Euro Steuerbetrug mit Briefkastenfirmen aufgedeckt

    Großrazzia der Europäischen Staatsanwaltschaft: 48 Millionen Euro Steuerbetrug mit Briefkastenfirmen aufgedeckt

    Gestern, am 24. Oktober 2025, führte die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO oder auch EUSta) eine groß angelegte Razzia in sieben Ländern durch, um einen mutmaßlichen Steuerbetrug im Umfang von 48 Millionen Euro zu untersuchen. Im Fokus steht ein organisiertes Netzwerk, das seit 2018 mithilfe von Briefkastenfirmen in mehreren EU-Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich systematisch Mehrwertsteuer hinterzogen haben soll.

    Beachten Sie: Ich kommentiere im BeckOK-StPO ausgewählte RISTBV-Normen zu Arbeitsweise und Kompetenz der europäischen Staatsanwaltschaft.

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  • BVerfG zu ANOM: Vertrauen ohne Kontrolle?

    BVerfG zu ANOM: Vertrauen ohne Kontrolle?

    Am 23. September 2025 hat das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 625/25) eine Entscheidung von großer Tragweite für die deutsche Strafjustiz getroffen. Es lehnte die Annahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Verwertung von ANOM-Chats in einem Strafverfahren ab. Was unbedeutend klingt ist eine echte Zeitenwende für den Umgang mit digitalen Beweismitteln in diesem Land.

    Hinweis: Ich habe bereits auf LinkedIn dazu Kritik verlautbaren lassen und wurde zu einem Kommentar bei Beck.aktuell eingeladen. Beachten Sie auch meine Publikationen in jurisPR-ITR 16/2024 Anm. 4 und jurisPR-StrafR 11/2023 Anm. 4 – vom Bundesgerichtshof zitiert in BGH 1 StR 54/24.
    Strafrechtler sollten die gesamten Entwicklungen kritisch begleiten und hinterfragen, wobei auffällt, dass bis auf sehr vereinzelte Stimmen ein einhelliges Echo hinsichtlich dieser Rechtsprechung zu vernehmen ist.

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  • (Dritte) Bewährung beim Fahren ohne Fahrerlaubnis

    (Dritte) Bewährung beim Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Kürzlich war ich mal wieder bei einem Amtsgericht, um gegen den Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu verteidigen – der Mandant hatte bereits mehrere laufende Bewährungen und war von der Polizei erneut am Steuer eines Fahrzeugs angetroffen worden, für das man eine Fahrerlaubnis braucht. Entsprechend negativ war die Erwartung, denn die Strafe beim Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nach erster laufender Bewährung regelmäßig eine erneute kurze Freiheitsstrafe.

    Die Situation ist nicht neu für mich, ich kämpfe in diesem Szenario immer wieder und bringe regelmäßig auch unerwartete Ergebnisse mit – so hatte ich vor Jahren schon einmal beschrieben, wie ich die dritte Bewährung erkämpft hatte und die StA in der Revision scheiterte. Das ist natürlich ein extremer Sonderfall, den ich aber in dieser Form 2024 in Köln und 2025 in Norddeutschland wiederholt habe. In 2023 habe ich jemanden in Moers, der sogar bereits im Knast saß, bei zwei einschlägigen früheren Verurteilungen zur Bewährung, gleichwohl dann erneut zu einer Bewährung tragen können. Man merkt: In diesen Sachen steckt viel Musik.

    Das nicht ohne Grund, denn: Leider ist es keine Seltenheit, dass diejenigen, die ohne Fahrerlaubnis unterwegs sind, zumindest eine gewisse Zeit Wiederholungstäter werden – aber meistens gibt es einen Anlass, der etwa in den Lebensumständen liegt, der zu den erneuten Taten führt. Die Verteidigungslinie ist dann auch weniger juristisch, als in der Aufarbeitung dieser Umstände begründet.

    Der Widerruf von Bewährungen und der Kampf um Bewährungen gehört zu unserem strafprozessualen Alltag – und wir sind hier sehr erfolgreich, denn: nach unserer Erfahrung steckt hier viel verborgenes Potenzial – das wegen der kurzen Beschwerdefrist oft untergeht! Gerade Amtsgerichte unterschätzen die besonderen Umstände und nehmen gerne vorschnell, etwa bei nur mangelndem Kontakt mit dem Bewährungshelfer, einen Widerrufsgrund an. Beachten Sie dazu unseren zusammenfassenden Beitrag zum Thema Bewährungswiderruf sowie den Beitrag zur mehrfachen Bewährung. Wenn Sie akuten Beratungsbedarf haben: Mail oder Messenger-Nachricht senden … und zwar sofort!

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