Kürzlich war ich mal wieder bei einem Amtsgericht, um gegen den Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu verteidigen – der Mandant hatte bereits mehrere laufende Bewährungen und war von der Polizei erneut am Steuer eines Fahrzeugs angetroffen worden, für das man eine Fahrerlaubnis braucht. Entsprechend negativ war die Erwartung, denn die Strafe beim Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nach erster laufender Bewährung regelmäßig eine erneute kurze Freiheitsstrafe.
Die Situation ist nicht neu für mich, ich kämpfe in diesem Szenario immer wieder und bringe regelmäßig auch unerwartete Ergebnisse mit – so hatte ich vor Jahren schon einmal beschrieben, wie ich die dritte Bewährung erkämpft hatte und die StA in der Revision scheiterte. Das ist natürlich ein extremer Sonderfall, den ich aber in dieser Form 2024 in Köln und 2025 in Norddeutschland wiederholt habe. In 2023 habe ich jemanden in Moers, der sogar bereits im Knast saß, bei zwei einschlägigen früheren Verurteilungen zur Bewährung, gleichwohl dann erneut zu einer Bewährung tragen können. Man merkt: In diesen Sachen steckt viel Musik.
Das nicht ohne Grund, denn: Leider ist es keine Seltenheit, dass diejenigen, die ohne Fahrerlaubnis unterwegs sind, zumindest eine gewisse Zeit Wiederholungstäter werden – aber meistens gibt es einen Anlass, der etwa in den Lebensumständen liegt, der zu den erneuten Taten führt. Die Verteidigungslinie ist dann auch weniger juristisch, als in der Aufarbeitung dieser Umstände begründet.
Der Widerruf von Bewährungen und der Kampf um Bewährungen gehört zu unserem strafprozessualen Alltag – und wir sind hier sehr erfolgreich, denn: nach unserer Erfahrung steckt hier viel verborgenes Potenzial – das wegen der kurzen Beschwerdefrist oft untergeht! Gerade Amtsgerichte unterschätzen die besonderen Umstände und nehmen gerne vorschnell, etwa bei nur mangelndem Kontakt mit dem Bewährungshelfer, einen Widerrufsgrund an. Beachten Sie dazu unseren zusammenfassenden Beitrag zum Thema Bewährungswiderruf sowie den Beitrag zur mehrfachen Bewährung. Wenn Sie akuten Beratungsbedarf haben: Mail oder Messenger-Nachricht senden … und zwar sofort!
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