BGH zur Mittäterschaft bei jugendpornographischen Schriften: In einem sensiblen und rechtlich vielschichtigen Bereich hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 5. Juni 2024 (Az. 5 StR 441/23) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen die Herstellung jugendpornographischer Schriften nach § 184c Abs. 1 Nr. 3 StGB durch mehrere Beteiligte auch bei Eigenabbildung des jugendlichen Täters strafbar…WeiterlesenJugendpornographie und Selbstabbildung
Kategorie: Jugendstrafrecht
Blog zum Jugendstrafrecht: Hier finden Sie Urteile und Infos rund um das Jugendstrafrecht von Rechtsanwalt Ferner.
Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht und ein Sonderstrafprozessrecht für jüngere Straftäter, die sich zur Zeit ihrer Tat in dem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden. Bis zum 18. Lebensjahr gilt dabei das Jugendstrafrecht, vom 18. bis zum 21. Lebensjahr kommt es auf die eigene Entwicklung an.
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Mit seinem Beschluss vom 25. Februar 2025 (2 StR 21/25) hat der Bundesgerichtshof zentrale Maßstäbe zur Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) bei Heranwachsenden geschärft. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Jugendstrafe bei einem zur Tatzeit 19-jährigen Täter zulässig ist – insbesondere, ob und wie schädliche Neigungen oder die Schwere der Schuld zu begründen…WeiterlesenBGH zur Anwendung von Jugendstrafe bei schädlichen Neigungen und schwerer Schuld
Der Bundesgerichtshof äußert sich im Beschluss vom 12. März 2025 (4 StR 523/24) zu einem besonders relevanten Punkt der Strafzumessung im Jugendstrafrecht: dem Verhältnis zwischen den Wertungen des allgemeinen Strafrechts – insbesondere im Hinblick auf minder schwere Fälle und vertypte Milderungsgründe – und der eigenständigen Logik des Jugendstrafrechts.WeiterlesenStrafzumessung im Jugendstrafrecht: Wertungen des Erwachsenenstrafrechts
Mit Beschluss vom 13. Februar 2025 (Az. 2 ARs 13/25) hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs eine Entscheidung getroffen, die auf den ersten Blick rein verfahrensrechtlich erscheint – tatsächlich aber grundsätzliche Weichen für die Praxis der Bußgeldverfahren gegen Jugendliche stellt. Es geht um die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine gerichtliche Abgabe an ein anderes Amtsgericht…WeiterlesenBGH zur Abgrenzung gerichtlicher Zuständigkeit im OWi-Verfahren gegen Jugendliche
Die Aachener Zeitung berichtet aktuell über eine besorgniserregende Entwicklung in unserer Aachener Region: Es werden Jugendliche zunehmend als sogenannte Finanzagenten für illegale Machenschaften wie Computerbetrug, Geldwäsche und Warenkreditbetrug missbraucht. Laut dem Zeitungsbericht hat die Polizei bereits mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Sparkasse Aachen hat sogar alle 45 weiterführenden Schulen der Region angeschrieben, um vor dieser…WeiterlesenJunge Finanzagenten: Aachener Jugendliche für Geldwäsche ausgenutzt
Das Jugendstrafrecht ist geprägt von einem Spannungsfeld zwischen erzieherischen Maßnahmen und der gesellschaftlichen Notwendigkeit, Straftaten angemessen zu ahnden. Mit seinem Beschluss vom 6. November 2024 (Az. 2 StR 290/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Anforderungen an die Begründung und Anwendung des Merkmals „schädliche Neigungen“ im Jugendstrafrecht präzisiert.WeiterlesenJugendstrafrecht und die Problematik „schädlicher Neigungen“
Der Umgang mit jungen Straftätern ist immer wieder eine besondere Herausforderung für die Justiz. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 6. November 2024 (Az. 2 StR 290/24) die rechtlichen und erzieherischen Anforderungen des Jugendstrafrechts erneut präzisiert. Gegenstand der Entscheidung war unter anderem die Frage, unter welchen Bedingungen Jugendstrafrecht auf Heranwachsende angewandt werden kann…WeiterlesenJugendstrafrecht und seine Anwendung
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 7. August 2024 (5 A 885/21) rückt ein sensibles Thema in den Fokus: die erkennungsdienstliche Behandlung von Heranwachsenden. Im zugrunde liegenden Fall wurde ein Antrag auf Zulassung der Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln (20 K 960/20) abgelehnt. Der Beschluss beleuchtet die rechtlichen Maßstäbe, unter denen…WeiterlesenErkennungsdienstliche Behandlung von Heranwachsenden
Das Oberlandesgericht Köln (III-1 ORs 199/24) hat in einem Beschluss vom 28. November 2024 wichtige Klarstellungen zur Verhängung von Jugendarrest nach § 16a JGG getroffen. Der Fall wurde im Rahmen einer von mir geführten Revision entschieden und verdeutlicht, welche hohen Anforderungen Gerichte an die Begründung des sogenannten „Kopplungsarrests“ stellen müssen.WeiterlesenOLG Köln: Anforderungen an die Verhängung von Jugendarrest nach § 16a JGG
Der EUGH (C-603/22) hat entschieden, dass Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen sind, die konkrete und effektive Möglichkeit haben müssen, sich von einem – gegebenenfalls von Amts wegen bestellten – Rechtsbeistand unterstützen zu lassen.WeiterlesenStrafrechtlich verfolgte Minderjährige müssen diekonkrete und effektive Möglichkeit haben, sich von einem Rechtsbeistandunterstützen zu lassen
Am 4. Juni 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Fall, der wichtige Grundsätze im Jugendstrafrecht betraf (Aktenzeichen: 5 StR 205/23). Diese Entscheidung beleuchtet insbesondere die Anwendung der Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld gemäß § 17 Abs. 2 JGG und klärt die Voraussetzungen, unter denen eine solche Strafe verhängt werden kann.WeiterlesenJugendstrafe wegen der Schwere der Schuld
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 16. Mai 2024 (3 StR 379/23) zur Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts bei Straftaten Stellung genommen, die teilweise vor und teilweise nach Vollendung des 21. Lebensjahres begangen wurden.WeiterlesenAnwendbarkeit des Jugendstrafrechts bei Straftaten vor und nach Vollendung des 21. Lebensjahres
In einem aktuellen Beschluss (Az. 6 StR 13/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) über die Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) entschieden. Der Fall betrifft die Frage, ob eine frühere Verurteilung nach allgemeinem Strafrecht in eine einheitliche Jugendstrafe einbezogen werden kann, wenn die aktuelle Straftat als Jugendlicher begangen wurde. Diese Entscheidung beleuchtet die komplexen Regelungen zur Rechtsfolgenentscheidung bei…WeiterlesenEinbeziehung früherer Verurteilungen bei Anwendung des Jugendstrafrechts
Im Verfahren gegen eine Angeklagte wegen Betrugs in acht Fällen verurteilte das Landgericht München I die Angeklagte zu einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, und ordnete die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 69.000 € an. Die Revision der Angeklagten gegen dieses Urteil führte zu einer teilweisen Aufhebung durch den Bundesgerichtshof (1 StR…WeiterlesenSchädliche Neigungen im Jugendstrafrecht
Der 5. Senat (5 StR 205/23) beabsichtigt zu entscheiden, dass in allen Fällen, in denen wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist (§ 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG), eine Jugendstrafe zu verhängen ist – und zwar ohne dass es darauf ankommt, ob eine Erziehungsbedürftigkeit oder -fähigkeit festgestellt werden kann. Das ergibt sich für…WeiterlesenJugendstrafe ohne Erziehungsbedarf?