Im Verfahren gegen eine Angeklagte wegen Betrugs in acht Fällen verurteilte das Landgericht München I die Angeklagte zu einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, und ordnete die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 69.000 € an. Die Revision der Angeklagten gegen dieses Urteil führte zu einer teilweisen Aufhebung durch den Bundesgerichtshof (1 StR…WeiterlesenSchädliche Neigungen im Jugendstrafrecht
Kategorie: Jugendstrafrecht
Jugendstrafrecht: Hier finden Sie Urteile und Infos rund um das Jugendstrafrecht von Rechtsanwalt Ferner.
Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht und ein Sonderstrafprozessrecht für jüngere Straftäter, die sich zur Zeit ihrer Tat in dem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden. Bis zum 18. Lebensjahr gilt dabei das Jugendstrafrecht, vom 18. bis zum 21. Lebensjahr kommt es auf die eigene Entwicklung an.
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Der 5. Senat (5 StR 205/23) beabsichtigt zu entscheiden, dass in allen Fällen, in denen wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist (§ 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG), eine Jugendstrafe zu verhängen ist – und zwar ohne dass es darauf ankommt, ob eine Erziehungsbedürftigkeit oder -fähigkeit festgestellt werden kann. Das ergibt sich für…WeiterlesenJugendstrafe ohne Erziehungsbedarf?
Der Bundesgerichtshof (3 StR 216/23) hat sich zur Anrechenbarkeit von vollzogenem Beugearrest bei der Verhängung einer neuen Einheitsjugendstrafe geäußert und klargestellt, dass eine Anrechnung zu erfolgen hat.WeiterlesenAnrechenbarkeit vollstreckten Beugearrestes bei Verhängung neuer Einheitsjugendstrafe
Verhängung von Jugendstrafe
Dass bei einer Verhängung einer Jugendstrafe eine besonders sorgfältige Sanktionsbegründung notwendig ist, sollte nicht überraschen. Insbesondere hat ein Gericht zur Begründung der Verhängung einer Jugendstrafe tragfähig auszuführen, warum unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und des bisherigen Werdegangs des Angeklagten Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zu dessen Erziehung nicht ausreichend sein könnten (§ 17 Abs. 2 Alternative 1 JGG),…WeiterlesenVerhängung von Jugendstrafe
Schwerde der Schuld im JGG (§17 JGG): Bei der Frage, ob im Jugendstrafrecht eine Jugendstrafe zu verhängen ist, spielen zuvorderst die schädlichen Neigungen eine Rolle. Diese sind aber nur einer der beiden vom Gesetz vorgesehenen Anordnungsgründe für eine Jugendstrafe nach § 17 Abs. 2 JGG. Der andere ist die „Schwere der Schuld“.WeiterlesenJugendstrafe und Schwere der Schuld
Im Jugendstrafrecht gibt es besondere „Spielregeln“ bei der Revision, speziell mit Blick auf §55 JGG: Besteht etwa die Möglichkeit, dass sich der Revisionsführer lediglich gegen Auswahl und Umfang von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln wendet, führt dies zur Unzulässigkeit der Revision, wobei Zweifel sogar zulasten des Revisionsführers gehen. Verlangt wird eine eindeutige Angabe des Angriffsziels, womit eine…WeiterlesenUnzulässige Revision im Jugendstrafrecht
Der Bundesgerichtshof (3 StR 245/21) hat in einer Leitsatzentscheidung klargestellt: Erkennt das Tatgericht auf Jugendstrafe, ist es deswegen nicht aus Rechtsgründen gehindert, daneben die Auflage der Schadenswiedergutmachung als selbständiges Zuchtmittel gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 JGG in der Urteilsformel anzuordnen. Dies gilt auch dann, wenn…WeiterlesenAuflage der Schadenswiedergutmachung als selbständiges Zuchtmittel neben Jugendstrafe
Und wieder einmal durfte sich ein Gericht mit einem auf Facebook angekündigten „Amoklauf“ beschäftigen, diesmal das Amtsgericht Wolfratshausen (2 2 Cs 11 Js 27699/12). Der Betroffene hatte in einem sehr umfangreichen Posting, das jedoch für maximal 30 seiner Kontakte sichtbar war, unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass er bereits bewaffnet ist nun nun „loszieht“ um „gnadenlos…WeiterlesenUrteil: Ankündigung von Amoklauf auf Facebook keine Störung des öffentlichen Friedens
Der Bundesgerichtshof hat sich zur nachträglichen Sicherungsverwahrung nach Jugendstrafrecht geäußert und teilt mit: Da der Bundesgerichtshof vorliegend erstmals über die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 7 Abs. 2 JGG befunden hat, hat der Senat auch geprüft, ob die Vorschrift im Einklang mit der Verfassung steht. Dies hat er bejaht. Die Regelung verstößt weder gegen…WeiterlesenBGH bestätigt nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach Jugendstrafrecht
Einziehung im Jugendstrafrecht
Einige Zeit herrschte Streit unter den BGH-Senaten bei der Frage, ob die Einziehung im Jugendstrafrecht zwingend Anwendung findet, inzwischen hat sich der grosse Senat postiert. Im Kern geht es darum, ob schon im Erkenntnisverfahren aus erzieherischen Gründen abgesehen werden kann oder erst im Vollstreckungsverfahren. Die Senate haben sich bisher wie Folgt postiert: 1. Senat: Der…WeiterlesenEinziehung im Jugendstrafrecht
Das Landgericht Köln, 322 Ns 17/20, hat hervorgehoben, dass es keinen Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot darstellt, wenn die Jugendberufungskammer eine Jugendstrafe an Stelle einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) verhängt. Dies jedenfalls dann, wenn die erstinstanzliche Anordnung einer solchen Unterbringung durch das Berufungsurteil aufgehoben wird, weil sich im Berufungsverfahren die Schuldfähigkeit des…WeiterlesenJugendstrafe statt Unterbringung nach §63 StGB in Berufung
Anwendung von Jugendstrafrecht
Anwendung von Jugendstrafrecht: Erhebliche Auswirkung im Jugendstrafrecht hat natürlich die Frage, ob überhaupt Jugendstrafrecht oder vielmehr allgemeines Strafrecht zur Anwendung gelangt, speziell bei Heranwachsenden: Eben diese Frage, ob ein Heranwachsender zum Tatzeitpunkt noch einem Jugendlichen gleichstand, ist im Wesentlichen allerdings „Tatfrage“, wobei dem Jugendgericht bei der Beurteilung der Reife des Heranwachsenden grundsätzlich ein erheblicher Ermessensspielraum…WeiterlesenAnwendung von Jugendstrafrecht
Wenn eine Jugendstrafe ausgesetzt wurde, kann diese widerrufen werden – wenn einer der Widerrufsgründe des § 26 Abs. 1 JGG vor liegt. Mit dieser Vorschrift widerruft das Gericht die Aussetzung der Jugendstrafe, wenn der Jugendliche in der Bewährungszeit eine Straftat begeht und dadurch zeigt, dassWeiterlesenWiderruf der Aussetzung der Jugendstrafe
In Jugendstrafsachen muss bei der Zuständigkeitsprüfung der Gerichte genau hingesehen werden: Bei einer Zuständigkeitsprüfung ist maßgeblich, ob die Anwendung des Jugendstrafrechts oder des allgemeinen Strafrechts zu erwarten ist, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf, 2 Ws 239/20, hervorgehoben hat. Bleibt das Ergebnis der Prognose offen, so ist die Zuständigkeit in beide Richtungen zu prüfen: Ergibt sich danach…WeiterlesenZuständigkeitsprüfung im Jugendstrafrecht
Kosten im Jugendstrafrecht
Im Jugendstrafrecht stellt sich die Frage, ob bestimmte Kosten und Auflagen dem Angeklagten aufzuerlegen sind. Diese Entscheidung, die Kosten des Verfahrens und ggfs. auch „notwendige Kosten der Nebenklägerin“ aufzuerlegen, ist dabei eine Ermessensentscheidung, die vom Beschwerdegericht lediglich auf Ermessensfehler überprüfbar ist: Maßstab der Ermessensentscheidung ist es, einerseits eine wirtschaftliche Gefährdung des Verurteilten zu vermeiden, andererseits,…WeiterlesenKosten im Jugendstrafrecht