Eine aktuelle Hellfeldstudie des LKA Baden-Württemberg zur sogenannten „Terrorgram-Szene“ zeichnet das Bild eines jugendzentrierten, hochgewaltorientierten Online-Milieus, das zugleich ein sehr irdisches Fundament aus Vernachlässigung, psychischer Erkrankung und sozialer Desintegration hat. Sie liefert nicht nur Zahlen, sondern vor allem eine empirisch belastbare Grundlage für kriminalpolitische Entscheidungen und für das tägliche Handeln von Schulen, Jugendhilfe, Justiz und…WeiterlesenTerrorgram-Studie zu „Teenage Terrorists“
Kategorie: Jugendstrafrecht
Blog zum Jugendstrafrecht: Hier finden Sie Urteile und Infos rund um das Jugendstrafrecht von Rechtsanwalt Ferner.
Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht und ein Sonderstrafprozessrecht für jüngere Straftäter, die sich zur Zeit ihrer Tat in dem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden. Bis zum 18. Lebensjahr gilt dabei das Jugendstrafrecht, vom 18. bis zum 21. Lebensjahr kommt es auf die eigene Entwicklung an.
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Bewährungswiderruf oder „wenn die zweite Chance auf der Kippe steht“: Es ist das teilweise hart erarbeitete, teilweise erzitterte und in jedem Fall ersehnte Ergebnis in Sachverhalten mit Freiheitsstrafe: die Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung. Umso ernüchternder ist es dann oft, wenn „plötzlich“ der Brief ins Haus flattert, dass ein Widerruf der Bewährung im…WeiterlesenBewährungswiderruf – Widerruf der Bewährung
Schädliche Neigungen im Sinne von § 17 Abs. 2 JGG – als Voraussetzung für die Verhängung einer Jugendstrafe – sind dann gegeben, wenn beim Täter erhebliche Anlage- und Erziehungsmängel vorliegen, die ohne eine längere Gesamterziehung die Gefahr weiterer Straftaten begründen. Wenn ein Gericht in einer Jugendstrafsache hiervon ausgehen möchte, muss es feststellen, dass schädliche Neigungen…WeiterlesenAnnahme von schädlichen Neigungen
Aktuelle BGH-Entscheidungen im Spiegel des § 17 JGG: Drei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus dem ersten Halbjahr 2025 bieten einen facettenreichen Einblick in die dogmatisch anspruchsvolle und praktisch folgenreiche Anwendung des § 17 Jugendgerichtsgesetz (JGG). Sie zeigen, wie differenziert und zugleich fehleranfällig die Voraussetzungen der Jugendstrafe – insbesondere im Hinblick auf das Vorliegen schädlicher Neigungen und die Schwere…WeiterlesenJugendstrafe nur als „ultima ratio“?
Wie weit reicht das Ermessen des Tatgerichts bei der Anordnung vorbehaltener Sicherungsverwahrung gegen heranwachsende Straftäter? Diese Frage steht im Zentrum des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 6. März 2025 (Az. 6 StR 524/24), in dem das höchste deutsche Strafgericht eine Verurteilung wegen schwerster Gewalt- und Sexualdelikte teilweise aufhob. Trotz der Schwere der Tat geht es dabei…WeiterlesenVorbehalt der Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht
Zuständigkeitsfragen sind im Jugendstrafverfahren nicht bloß formaler Natur, sondern berühren zentrale rechtsstaatliche Gewährleistungen – insbesondere das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG. In seinem Beschluss vom 5. März 2025 (3 StR 230/24) hatte der Bundesgerichtshof über die revisionsgerichtliche Kontrolle einer Eröffnungsentscheidung zu befinden, bei der eine große Jugendkammer durch analoge Anwendung…WeiterlesenZuständigkeitsbegründung im Jugendstrafverfahren
BGH zur Auslegung des § 227 StGB: In Fällen gemeinschaftlicher Gewalttaten, bei denen das Opfer stirbt, ist die dogmatische Zurechnung des Todeserfolgs an die Beteiligten regelmäßig von zentraler Bedeutung – insbesondere dann, wenn der tödliche Angriff nur durch einen von mehreren Tätern verübt wurde. Der Beschluss des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 2025 (2…WeiterlesenZurechnung eines tödlichen Exzesses bei gemeinschaftlicher Körperverletzung
BGH zur Mittäterschaft bei jugendpornographischen Schriften: In einem sensiblen und rechtlich vielschichtigen Bereich hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 5. Juni 2024 (Az. 5 StR 441/23) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen die Herstellung jugendpornographischer Schriften nach § 184c Abs. 1 Nr. 3 StGB durch mehrere Beteiligte auch bei Eigenabbildung des jugendlichen Täters strafbar…WeiterlesenJugendpornographie und Selbstabbildung
Mit seinem Beschluss vom 25. Februar 2025 (2 StR 21/25) hat der Bundesgerichtshof zentrale Maßstäbe zur Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) bei Heranwachsenden geschärft. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Jugendstrafe bei einem zur Tatzeit 19-jährigen Täter zulässig ist – insbesondere, ob und wie schädliche Neigungen oder die Schwere der Schuld zu begründen…WeiterlesenBGH zur Anwendung von Jugendstrafe bei schädlichen Neigungen und schwerer Schuld
Der Bundesgerichtshof äußert sich im Beschluss vom 12. März 2025 (4 StR 523/24) zu einem besonders relevanten Punkt der Strafzumessung im Jugendstrafrecht: dem Verhältnis zwischen den Wertungen des allgemeinen Strafrechts – insbesondere im Hinblick auf minder schwere Fälle und vertypte Milderungsgründe – und der eigenständigen Logik des Jugendstrafrechts.WeiterlesenStrafzumessung im Jugendstrafrecht: Wertungen des Erwachsenenstrafrechts
Mit Beschluss vom 13. Februar 2025 (Az. 2 ARs 13/25) hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs eine Entscheidung getroffen, die auf den ersten Blick rein verfahrensrechtlich erscheint – tatsächlich aber grundsätzliche Weichen für die Praxis der Bußgeldverfahren gegen Jugendliche stellt. Es geht um die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine gerichtliche Abgabe an ein anderes Amtsgericht…WeiterlesenBGH zur Abgrenzung gerichtlicher Zuständigkeit im OWi-Verfahren gegen Jugendliche
Die Aachener Zeitung berichtet aktuell über eine besorgniserregende Entwicklung in unserer Aachener Region: Es werden Jugendliche zunehmend als sogenannte Finanzagenten für illegale Machenschaften wie Computerbetrug, Geldwäsche und Warenkreditbetrug missbraucht. Laut dem Zeitungsbericht hat die Polizei bereits mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Sparkasse Aachen hat sogar alle 45 weiterführenden Schulen der Region angeschrieben, um vor dieser…WeiterlesenJunge Finanzagenten: Aachener Jugendliche für Geldwäsche ausgenutzt
Das Jugendstrafrecht ist geprägt von einem Spannungsfeld zwischen erzieherischen Maßnahmen und der gesellschaftlichen Notwendigkeit, Straftaten angemessen zu ahnden. Mit seinem Beschluss vom 6. November 2024 (Az. 2 StR 290/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Anforderungen an die Begründung und Anwendung des Merkmals „schädliche Neigungen“ im Jugendstrafrecht präzisiert.WeiterlesenJugendstrafrecht und die Problematik „schädlicher Neigungen“
Der Umgang mit jungen Straftätern ist immer wieder eine besondere Herausforderung für die Justiz. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 6. November 2024 (Az. 2 StR 290/24) die rechtlichen und erzieherischen Anforderungen des Jugendstrafrechts erneut präzisiert. Gegenstand der Entscheidung war unter anderem die Frage, unter welchen Bedingungen Jugendstrafrecht auf Heranwachsende angewandt werden kann…WeiterlesenJugendstrafrecht und seine Anwendung
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 7. August 2024 (5 A 885/21) rückt ein sensibles Thema in den Fokus: die erkennungsdienstliche Behandlung von Heranwachsenden. Im zugrunde liegenden Fall wurde ein Antrag auf Zulassung der Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln (20 K 960/20) abgelehnt. Der Beschluss beleuchtet die rechtlichen Maßstäbe, unter denen…WeiterlesenErkennungsdienstliche Behandlung von Heranwachsenden














