Wann liegt eine kriminelle Vereinigung vor: §129 StGB stellt die Bildung oder Mitwirkung an einer kriminellen Vereinigung unter Strafe: (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die…WeiterlesenKriminelle Vereinigung
Schlagwort: Influencer
Werbung durch Influencer – also Personen mit Einfluss und Reichweite in den sozialen Medien – ist ein relativ neues Feld, das in den letzten Jahren jedoch zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Dabei stellen sich einige rechtliche Fragen und Herausforderungen.
Zunächst muss klar zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung unterschieden werden. Wenn ein Influencer für die Präsentation eines Produkts oder einer Dienstleistung bezahlt wird oder andere Vorteile erhält, muss dies klar gekennzeichnet werden. In Deutschland schreibt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor, dass Werbung klar als solche erkennbar sein muss. Auch die europäische AVMD-Richtlinie sieht vor, dass kommerzielle Kommunikation als solche zu kennzeichnen ist.
Darüber hinaus muss Werbung wahrheitsgemäß sein und darf nicht irreführend sein. Influencer dürfen also keine falschen Angaben über die Eigenschaften oder den Preis eines Produkts machen. Sie dürfen auch keine irreführenden Vergleiche mit anderen Produkten oder Dienstleistungen ziehen.
Schließlich sind Influencer auch für die Einhaltung weiterer rechtlicher Vorschriften verantwortlich. Dies können beispielsweise Datenschutzbestimmungen oder Regelungen zum Jugendschutz sein.
Bei Verstößen drohen rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen, Bußgelder oder Schadensersatzforderungen. Zudem kann die Glaubwürdigkeit des Influencers und damit seine Wirkung als Werbeträger leiden. Daher ist es sowohl für Influencer als auch für Unternehmen, die mit ihnen zusammenarbeiten, wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu kennen und einzuhalten.
Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
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Influencer: Ein Instagram-Influencer muss seine Postings nicht explizit als Werbung kennzeichnen. Vielmehr kann sich der kommerzielle Charakter bereits aus den näheren Umständen ergeben. So hat es das Oberlandesgericht Hamburg (15 U 142/19) entschieden.WeiterlesenInfluencer-Postings nicht stets explizit als Werbung zu kennzeichnen
Das Landgericht Karlsruhe (13 O 38/18) konnte sich zur Schleichwerbung durch so genannte Influencer äussern. Dabei stellte das Gericht – im Hinblick auf die bestehende Rechtsprechung zum Thema wenig überraschen – klar, dass wenn ein Foto mit eingebetteten Tags inklusive Verlinkung zu Marken-Herstellerseiten im Internet veröffentlich wird (hier: auf Instagram), dies eine geschäftliche Handlung im…WeiterlesenSocial Media Recht & Influencer: Schleichwerbung durch „Taggen“ von Fotos
Wenn im Internet auf einer Plattform wie Instagram Bilder veröffentlicht werden, mit denen Produkte von Unternehmen – ggfs. mit einem Link zu deren Homepage -versehen sind, ohne dass kenntlich gemacht wird, dass es sich hierbei um Werbung handelt, handelt man unlauter. Denn wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser…WeiterlesenLG Hagen: Influencer muss kommerzielle Links kennzeichnen
Dass eine geschäftliche Handlung im Sinne des Wettbewerbsrechts vorliegt, kann auch anzunehmen sein, wenn man kein Entgelt für sein Handeln erhält. Dies hatte auch das LG Hagen zusammengefasst; Die Beklagte hat eine geschäftliche Handlung (…) vorgenommen. Geschäftliche Handlung ist nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 2 Nr. 1 UWG jedes Verhalten einer Person zu…WeiterlesenWann handelt ein Influencer geschäftlich im Sinne des UWG
Der 5. Zivilsenat des Kammergerichts hat in seinem Urteil vom 8. Januar 2019 Vorgaben gemacht, wann Blogger und Influencer ihre Beiträge in den sozialen Medien als Werbung kennzeichnen müssen.WeiterlesenKammergericht: Blogger und Influencer müssen in den sozialen Medien wettbewerbsrechtliche Grenzen beachten
Nach der heute verkündeten Entscheidung der ersten Kammer für Handelssachen des Landgerichts Karlsruhe (Az. 13 O 38/18 KfH) hat eine Influencerin ihre auf Instagram platzierte Werbung als solche zu kennzeichnen. Das Gericht folgt damit dem Antrag eines Wettbewerbsvereins, zu dessen Mitgliedern Verlage und Werbeagenturen zählen.WeiterlesenInfluencer: Verbot von Schleichwerbung durch „Taggen“ von Fotos ohne Werbekennzeichnung
Der 5. Zivilsenat des Kammergerichts hat in seinem Urteil vom 8. Januar 2019 Vorgaben gemacht, wann Blogger(innen) und Influencer(innen) ihre Beiträge in den sozialen Medien als Werbung kennzeichnen müssen.WeiterlesenBlogger(innen) und Influencer(innen) müssen in den sozialen Medien wettbewerbsrechtliche Grenzen beachten
Schleichwerbung und Influencer: Grundsätzlich gilt im Werberecht eine Kennzeichnungspflicht von Werbung dahin gehend, dass ein werbender Charakter nicht verschleiert werden darf. Etwa §5a Abs.6 UWG macht bereits deutlich: Unlauter handelt auch, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt, und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist,…WeiterlesenSchleichwerbung & Influencer: Kennzeichnungspflicht von Werbung – Hashtag reicht nicht zwingend