Der Bundesgerichtshof (VI ZR 337/22) konnte sich in einem recht interessanten Urteil mit der (Verdachts-)Berichterstattung im Rahmen eines Wirtschaftsstrafverfahrens beschäftigen: Es ging um eine identifizierende Bildberichterstattung über den ehemaligen Manager der Wirecard-Tochter CardSystems Middle-East FZ-LLC und die Frage, ob diese im Rahmen des Wirecard-Skandals zulässig war.
(mehr …)Schlagwort: Kronzeuge

Strafmilderung durch Aufklärungshilfe?
BGH zur Kronzeugenregelung im Cannabisrecht: Mit Urteil vom 27. März 2025 (4 StR 565/24) hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen an die Anwendung der Kronzeugenregelung nach § 35 KCanG präzisiert. Die Entscheidung beleuchtet das Verhältnis zwischen tatsächlicher Aufklärungshilfe und ihrer strafmildernden Wirkung im Rahmen des neuen Cannabisgesetzes – unter ausdrücklicher Rückgriff auf die gefestigte Rechtsprechung zu § 31 BtMG. Im Zentrum steht die Frage, wann ein Zusammenhang zwischen der vom Angeklagten begangenen Tat und der aufgedeckten Tat Dritter besteht – und ob eine solche Verbindung für die Anwendung des vertypten Milderungsgrundes genügt.
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Cum-Ex-Skandal: Neue Entwicklungen im wohl größten Steuerstrafverfahren Deutschlands
Der Cum-Ex-Skandal bleibt ein juristischer und gesellschaftlicher Dauerbrenner. Auch in den letzten Wochen gab es bedeutende Entwicklungen: Ein millionenschwerer Vergleich in Wiesbaden, der spektakuläre Geständnis-Widerruf eines Kronzeugen und die Ankündigung neuer Anklagen durch die Kölner Staatsanwaltschaft. Diese Vorgänge verdeutlichen, dass die juristische Aufarbeitung der systematischen Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Deals noch lange nicht abgeschlossen ist – eine Überblick über die spannendsten Pressemeldungen.
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Heimlich aufgezeichneter Telefonmitschnitt: Persönlichkeitsrecht vs. Pressefreiheit
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 16 U 26/23) vom 2. Mai 2024 befasst sich mit der Veröffentlichung eines heimlich aufgezeichneten Telefonats, das im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens durch die Behörden abgehört wurde.
Im Kern geht es um die Abwägung zwischen dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und dem öffentlichen Interesse an Berichterstattung. Die Entscheidung beleuchtet dabei zentrale rechtliche Probleme, wie die Erkennbarkeit der betroffenen Person, den Umgang mit rechtswidrig erlangten Informationen sowie die Anforderungen an die Pressefreiheit.
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