Wer in einem Online-Bewertungsportal negative Tatsachen zulasten eines Unternehmens behauptet, muss im Zweifel beweisen, dass diese Fakten auch zutreffend sind. Gelingt der Beweis nicht, so kann der Betroffene verlangen, dass die Bewertung unterlassen wird. Dies hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal in einem aktuellen Urteil klargestellt. Den Verfasser einer schlechten Bewertung in einem Online-Portal…WeiterlesenSchlechte Bewertung im Online-Portal: Verfasser muss Tatsachen beweisen können
Rechtsanwalt Ferner, Schlagwort: Bewertungsportal
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Das Landgericht München I (4 HK O 14545/21) hatte Gelegenheit, sich zu Prüfsiegeln für Ärzte zu äußern. Es ging um ein Presseerzeugnis, das nach Auffassung des Gerichts durch die Vergabe von Siegeln, die nach eigenem Vortrag von Ärzten werblich verwendet werden sollen, gegen das lauterkeitsrechtliche Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG verstößt.WeiterlesenKein Gütesiegel ohne objektivierte Prüfung
Ein Arzt, dessen Basisdaten ungefragt vom Bewertungsportal Jameda übernommen wurden, hat keinen Löschungsanspruch nach DS-GVO gegen den Anbieter. Der Bundesgerichtshof (VI ZR 692/20) hat nun klargestellt, dass für die Speicherung ein berechtigtes Interesse besteht.WeiterlesenWenn ein Bewertungsportal ungefragt ein Basisprofil anlegt
Es tut sich etwas: Schon wieder hat sich das BVerfG (1 BvR 407/11) mit den strikten Werbe-Einschränkungen für Zahnärzte beschäftigt und festgestellt, dass ein grundsätzliches Verbot, eine Gemeinschaftspraxis als „Zahnärztehaus“ zu bewerben, nicht hinnehmbar ist (ein solches Verbot existierte in der Berufsordnung für Zahnärzte der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, die Berufsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein kennt eine solche…WeiterlesenWerberecht: BVerfG erlaubt Bezeichnung „Zahnärztehaus“
Es ist soweit: Das neue Ärzte-Bewertungsportal „Weiße Liste“ ist nun online (Spiegel und Zeit berichten dazu). Das Bewertungsportal wird dabei nicht von irgendwem, sondern u.a. von AOK und Barmer GEK betrieben, was natürlich im Umkehrschluss auch bedeutet, dass da eine Menge an Krankenkassenpatienten angesprochen wird, damit diese die Ärzte bewerten. Ärzte werden sich erwartungsgemäß nicht…WeiterlesenDas neue Ärzte-Bewertungsportal „Weiße Liste“
Der Bundesgerichtshof (I ZR 196/08) hat sich in einem sehr interessanten Fall mit dem urheberrechtlichen Schutz von Datenbanken (hier: Eines Bewertungsportals) beschäftigt. Dabei wurde u.a. etwas zum „wesentlichen Bestandteil“ einer Datenbank gesagt. So gilt mit §87b I S.1 UrhG Der Datenbankhersteller hat das ausschließliche Recht, die Datenbank insgesamt oder einen nach Art oder Umfang wesentlichen…WeiterlesenBGH zum urheberrechtlichen Schutz von Datenbanken
Nachdem der Werbemarkt für Rechtsanwälte schon vor einiger Zeit liberalisiert wurde, sind die nächsten Freiberufler an der Reihe: Das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 233/10 und 1 BvR 235/10) hat u.a. bzgl. der Werbeanzeige eines Zahnarztes, der gewerbliche wie freiberufliche Tätigkeiten zugleich beworben hat, festgestellt: Bereits die pauschale Annahme, die Zeitungsanzeige und der Internetauftritt des Beschwerdeführers seien…WeiterlesenWerberecht: Ärzte dürfen freier werben
Dabei gibt es viele Gründe für dieses Verlangen – zum einen ist man mit einer kritischen Auseinandersetzung nicht einverstanden, oder man hat persönliche Differenzen und möchte mit dem anderen „nichts zu tun haben“. In jedem Fall läuft es aber auf eines hinaus: Dadurch, dass man die Nennung in Meta- oder Title-Tag untersagt, will man zumindest…WeiterlesenNutzung von Marke in Title- oder Meta-Tag
Negative Bewertung im Internet: Sie sind längst allgegenwärtig, auch wir hier sind davon betroffen und wenn man ehrlich ist, irgendwie schon ein zwingendes Produkt des Internet – Bewertungen und Bewertungsportale. Man kann alles und jeden einer Bewertung unterziehen und während früher noch Foren besonders beliebt waren, haben sich – speziell im gastronomischen Bereich und bei…WeiterlesenNegative Bewertung im Internet
Mit dem OLG Dresden (4 U 652/20) ist eine „1-Sterne-Bewertung“ hinzunehmen – auch wenn sie nur verbleibt, weil der eigentliche Text der Bewertung gelöscht wurde. Eine solche verbleibende Bewertung in Form von „Sternen“ ist mit dem OLG als Meinungsäußerung des Nutzers bis zur Grenze der Schmähkritik geschützt – worauf sich auch der Hostprovider berufen kann.WeiterlesenEin-Stern-Bewertung grundsätzlich zulässig
Das Landgericht Frankfurt a.M. (2-03 O 418/20) hat die vom Bundesgerichtshof aufgestellten Prinzipien zur Haftung des Host-Providers konsequent angewendet bei der Frage der Haftung anlässlich der Verbreitung von Gerüchten: Der Host-Provider ist insoweit, nach Inkenntnis-Setzung, als Störer zu qualifizieren: Mittelbarer Störer kann auch der Betreiber eines Internetportals oder ein Host-Provider sein, wenn er später positive…WeiterlesenLG Frankfurt: Haftung des Host-Providers bei Persönlichkeitsrechtsverletzung
Ein Ärztebewertungsportal darf bei einem begründeten Verdacht von „gekauften Bewertungen“ das Arztprofil mit einem Warnhinweis kennzeichnen. Das hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. entschieden. Die Grundsätze der sog. Verdachtsberichterstattung gelten auch hier.WeiterlesenWarnhinweis bei Verdacht manipulierter Bewertungen zulässig
Zuständigkeit des Arbeitsgerichts: Das Arbeitsgericht ist zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses. Zu Prüfen ist also, ob ein Beteiligter Arbeitnehmer iSd. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG ist. Besonders relevant ist diese Frage insbesondere in Zusammenhang mit dem Streit um die Arbeitnehmereigenschaft eines Geschäftsführers oder Scheinselbstständigen.WeiterlesenWann ist das Arbeitsgericht für Arbeitnehmer zuständig?
1-Sterne-Bewertung bei Google: Immer wieder müssen sich Unternehmen mit wortlosen Ein-Sterne-Bewertungen herumschlagen und fragen sich, ob man hier etwas unternehmen kann. Dabei bewerten Gerichte den (objektiven) Aussagegehalt einer Ein-Sterne-Bewertung ohne aussagekräftige Kommentierung durchaus unterschiedlich: Einmal wird vertreten, dass sich der Aussagegehalt einer derartigen Bewertung darin erschöpft, dass der Autor in irgendeiner Form mit dem Leistungsangebot…Weiterlesen1-Sterne-Bewertung bei Google ohne Text kann angegriffen werden
Amazon kann verlangen, dass sog. Drittanbieter auf amazon.de ihre Produkte nicht mit „gekauften“ Bewertungen bewerben, ohne kenntlich zu machen, dass die Tester einen vermögenswerten Vorteil erhalten haben. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) untersagte mit heute veröffentlichtem Beschluss die Veröffentlichung „gekaufter“ Kundenrezensionen, wenn nicht zugleich auf die Entgeltlichkeit hingewiesen wird. WeiterlesenAmazon kann sich gegen „gekaufte“ Produktbewertungen wehren