Wer auf einem Arbeitgeberbewertungsportal einen vermeintlichen Gesetzesverstoß behauptet, statt bloß seine Meinung kundzutun, verliert den Schutz der Anonymität. Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat mit Beschluss vom 31. März 2026 (Az. 4 W 4/26) entschieden, dass eine Bewertungsplattform die Bestandsdaten eines Nutzers herausgeben muss, der einem Arbeitgeber vorgeworfen hatte, unter dem gesetzlichen Mindestlohn zu bezahlen.
(mehr …)Schlagwort: Bewertungsportal
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!


Markennennung durch KI-Ergebnis ist keine Markennutzung
So langsam fangen sich die Entscheidungen mit KI-bezug an zu sammeln, nun gibt es etwas aus dem Markenrecht: Ein Parfumhersteller stellt fest, dass seine teuren Markendüfte ausgerechnet von der KI-Übersicht einer großen Suchmaschine in eine Liste mit billigen Nachahmungen einsortiert werden – die „Duftzwillinge“ erscheinen prominent, gleich oberhalb der eigentlichen Treffer, teils flankiert von gesponserten Anzeigen.
Für Laien ist das Verhalten von Markeninhabern nicht immer nachvollziehbar; doch: wer Jahre in den Aufbau einer selektiv vertriebenen Marke investiert hat, erlebt das halt als Angriff auf den Markenkern. Denn die eigene Marke wird zum bloßen Suchbegriff für das Geschäft mit der Imitation. Genau diese Konstellation hatte das Landgericht Berlin II zu beurteilen (LG Berlin II, Urteil vom 1. Juni 2026 – 52 O 62/26), und sein Befund fällt für Markeninhaber ernüchternd aus: Wer eine KI-gestützte Suche betreibt, „benutzt“ die genannten Marken markenrechtlich nicht.
(mehr …)
Online-Coaching und FernUSG: Was der BGH Anfang 2026 geklärt hat – und was nicht
Innerhalb weniger Wochen hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zwischen Januar und Februar 2026 gleich vier Entscheidungen zum Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verkündet, die den Markt für Online-Coachings neu vermessen. Die Urteile vom 15. Januar 2026 (III ZR 80/25), vom 5. Februar 2026 (III ZR 137/25 und III ZR 74/25) sowie das Versäumnisurteil vom 12. Februar 2026 (III ZR 73/25) fügen sich zu einem zusammenhängenden Regelwerk, an dem Anbieter und Berater künftig nicht mehr vorbeikommen werden, und das die bisherige Rechtsprechung ergänzt.
Die Entscheidungen setzen nach meiner Lesart die mit den Urteilen vom 12. Juni 2025 (III ZR 109/24, hier im Blog) und 2. Oktober 2025 (III ZR 173/24) eingeschlagene Linie konsequent fort und verfeinern sie. Für die Praxis bedeutet das: Die Abgrenzung verläuft nicht mehr entlang der Frage, ob ein Angebot „Coaching“, „Mentoring“ oder „Ausbildung“ heißt, sondern entlang des konkreten Leistungsspektrums, der Kommunikationsform und der Möglichkeit individueller Rückfragen. Der Senat hat damit die Rechtssicherheit schon irgendwie erhöht – allerdings zulasten eines berechtigten, modernen Geschäftsmodells, das (zu Recht) jahrelang darauf gebaut hatte, mit einem Gesetz von 1976 nichts zu tun zu haben.
(mehr …)
Meinungsfreiheit kontra Persönlichkeitsrecht: Der BGH zur Auskunftspflicht über Nutzerdaten nach dem TDDDG
Mit Beschluss vom 11. März 2025 (Az. VI ZB 79/23) hat der Bundesgerichtshof eine richtungsweisende Entscheidung zur Reichweite des § 21 Abs. 2 TDDDG gefällt – einer Vorschrift, die das Spannungsverhältnis zwischen Persönlichkeitsrechtsschutz und Meinungsfreiheit im digitalen Raum neu ausbalanciert. Im Zentrum stand die Frage, ob die Betreiberin eines Arbeitgeberbewertungsportals zur Auskunft über die Identität eines Nutzers verpflichtet ist, der eine scharfe Kritik am Verhalten der Geschäftsführung eines Unternehmens äußerte. Die Entscheidung ist nicht nur juristisch bedeutsam, sondern stellt auch ein markantes Bekenntnis zum grundrechtlichen Schutz der freien Meinungsäußerung dar.
(mehr …)
LG München I bejaht Auskunftsanspruch gegen E-Mail-Anbieter
Arbeitgeber sehen sich zunehmend anonymen Bewertungen auf Portalen wie Kununu oder Glassdoor ausgesetzt, deren Inhalte mitunter nicht nur kritisch, sondern potenziell rufschädigend sind. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage an Bedeutung, ob und wie Unternehmen gegen rechtswidrige Bewertungen vorgehen können. Das Landgericht München I hat mit Beschluss vom 19. Februar 2025 (Az. 25 O 9210/24) einen Auskunftsanspruch nach § 21 TDDDG gegen einen E-Mail-Anbieter bejaht – auch dann, wenn die betreffende Bewertung nicht direkt über dessen Dienst verbreitet wurde.
Update: Die Entscheidung wurde vom OLG München aufgehoben, die die Sache anders gesehen haben und allein das TKG anwendbar finden!
(mehr …)
OLG Dresden zur Löschungspflicht von Arbeitgeberbewertungen
Mal wieder gibt es eine bemerkenswerte Entscheidung zur Löschungspflicht von Arbeitgeberbewertungen auf Bewertungsportalen: Im Kern ging es um die Frage, ob der Betreiber eines solchen Portals eine negative Bewertung entfernen muss, wenn der betroffene Arbeitgeber bestreitet, dass die bewertende Person tatsächlich bei ihm beschäftigt war.
Das Oberlandesgericht Dresden (Az. 4 U 744/24) stellte klar, dass Arbeitgeber eine Löschung verlangen können, wenn keine belastbaren Hinweise darauf vorliegen, dass die Bewertung auf einem tatsächlichen Beschäftigungsverhältnis beruht. Gleichzeitig betonte es jedoch, dass eine vollständige Offenlegung der Identität des Rezensenten regelmäßig nicht verlangt werden kann.
(mehr …)
Unterlassungsgebot als Teil des Titels zur Löschung von Bewertungen
Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Köln (15 W 40/24) vom 21. Mai 2024 befasst sich mit der Frage der Vollstreckung einer einstweiligen Verfügung, die eine Löschungsverpflichtung bezüglich einer Online-Rezension zum Gegenstand hat.
Das Gericht musste entscheiden, ob die Verpflichtung zur Löschung einer negativen Rezension auch das Gebot umfasst, künftig ähnliche Rezensionen zu unterlassen und ob ein Ordnungsgeld verhängt werden kann, wenn der Schuldner dieser Verpflichtung nicht nachkommt.
(mehr …)
OLG Celle zur Auskunftspflicht des Betreibers einer Arbeitgeber-Bewertungsplattform
Am 2. April 2024 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle (Aktenzeichen 5 W 10/24) über die Voraussetzungen, unter denen ein Bewerteter Auskunft über die Identität eines Bewerters auf einer Bewertungsplattform verlangen kann.
Diese Entscheidung bezieht sich auf die Anwendung des § 21 Abs. 2 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG) und hat weitreichende Folgen für den Datenschutz und die Rechte der Betroffenen.
Hinweis: Die Entscheidung erging noch zum TTDSG, das heute TDDDG heisst. Inhaltlich hat sich dadurch nichts verändert!
(mehr …)
OLG Hamburg zur Benennung von Bewertern auf Bewertungsplattformen
Am 8. Februar 2024 entschied das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (Aktenzeichen 7 W 11/24) über die Voraussetzungen, unter denen ein Bewerteter die Löschung von Bewertungen auf einem Arbeitgeber-Bewertungsportal verlangen kann. Diese Entscheidung hat beachtliche Implikationen für den Datenschutz und die Transparenz im Umgang mit Bewertungen – allerdings ist nicht garantiert, das andere Gerichte es genauso sehen.
(mehr …)Schlechte Bewertung im Online-Portal: Verfasser muss Tatsachen beweisen können
Wer in einem Online-Bewertungsportal negative Tatsachen zulasten eines Unternehmens behauptet, muss im Zweifel beweisen, dass diese Fakten auch zutreffend sind. Gelingt der Beweis nicht, so kann der Betroffene verlangen, dass die Bewertung unterlassen wird. Dies hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal in einem aktuellen Urteil klargestellt. Den Verfasser einer schlechten Bewertung in einem Online-Portal hat die Kammer dazu verurteilt, eine in seiner Kritik enthaltene negative Behauptung zu löschen.
(mehr …)
Kein Gütesiegel ohne objektivierte Prüfung
Das Landgericht München I (4 HK O 14545/21) hatte Gelegenheit, sich zu Prüfsiegeln für Ärzte zu äußern. Es ging um ein Presseerzeugnis, das nach Auffassung des Gerichts durch die Vergabe von Siegeln, die nach eigenem Vortrag von Ärzten werblich verwendet werden sollen, gegen das lauterkeitsrechtliche Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG verstößt.
(mehr …)Wenn ein Bewertungsportal ungefragt ein Basisprofil anlegt
Ein Arzt, dessen Basisdaten ungefragt vom Bewertungsportal Jameda übernommen wurden, hat keinen Löschungsanspruch nach DS-GVO gegen den Anbieter. Der Bundesgerichtshof (VI ZR 692/20) hat nun klargestellt, dass für die Speicherung ein berechtigtes Interesse besteht.
(mehr …)Werberecht: BVerfG erlaubt Bezeichnung „Zahnärztehaus“
Es tut sich etwas: Schon wieder hat sich das BVerfG (1 BvR 407/11) mit den strikten Werbe-Einschränkungen für Zahnärzte beschäftigt und festgestellt, dass ein grundsätzliches Verbot, eine Gemeinschaftspraxis als „Zahnärztehaus“ zu bewerben, nicht hinnehmbar ist (ein solches Verbot existierte in der Berufsordnung für Zahnärzte der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, die Berufsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein kennt eine solche Einschränkung nicht). Das BVerfG stellt dazu klar:
Die Formulierung „Zahnärztehaus“ für eine Mehrzahl von Zahnärzten, die in der Art und Weise, wie dies bei den Beschwerdeführern der Fall ist, gemeinsam in einem Gebäude tätig sind, ist auch sachlich angemessen, insbesondere weder marktschreierisch noch übertrieben anpreisend. Dass die Verwendung des Ausdrucks sonstige Gemeinwohlbelange verletzten könnte, ist ebenfalls nicht zu sehen und wird in den berufsgerichtlichen Entscheidungen auch nicht nachvollziehbar behauptet.
Es ist also weiterhin zu bemerken, dass Zahnärzte (so wie Rechtsanwälte und zunehmend auch Steuerberater) mehr und mehr auf „offene Ohren“ stoßen mit ihrem berechtigten Verlangen, sich ordentlich auf dem Markt zu präsentieren.
Zum Thema:



