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Blickfangwerbung

„Blickfangwerbung ist eine Form der Werbung, bei der besonders auffällige oder anregende Gestaltungselemente eingesetzt werden, um die Aufmerksamkeit des Verbrauchers zu erregen. Solche Elemente können z. B. große Schriften, helle Farben, auffällige Bilder oder dramatische Slogans sein.

Aus werberechtlicher Sicht kann Blickfangwerbung jedoch einige Herausforderungen mit sich bringen. Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darf Blickfangwerbung nicht irreführend sein. Das bedeutet, dass die Aussagen im Blickfang nicht falsch oder missverständlich sein dürfen. Im Zusammenhang mit Blickfangwerbung bedeutet dies häufig, dass der Blickfang mit einem Sternchenhinweis (*) versehen wird, der auf weitere Informationen verweist, um ein vollständiges Bild zu vermitteln.

Werden die werberechtlichen Vorschriften nicht eingehalten, kann dies zu Abmahnungen, Bußgeldern oder anderen Sanktionen führen. Für Werbetreibende ist es daher wichtig zu wissen, wie sie Blickfangwerbung effektiv und rechtlich einwandfrei einsetzen können. In unserem Blog finden Sie ausgewählte Urteile und Erläuterungen zur Blickfangwerbung!

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.