Blickfangwerbung

ist eine Form der Werbung, bei der besonders auffällige oder anregende Gestaltungselemente eingesetzt werden, um die Aufmerksamkeit des Verbrauchers zu erregen. Solche Elemente können z. B. große Schriften, helle Farben, auffällige Bilder oder dramatische Slogans sein.

Aus werberechtlicher Sicht kann Blickfangwerbung jedoch einige Herausforderungen mit sich bringen. Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darf Blickfangwerbung nicht irreführend sein. Das bedeutet, dass die Aussagen im Blickfang nicht falsch oder missverständlich sein dürfen. Im Zusammenhang mit Blickfangwerbung bedeutet dies häufig, dass der Blickfang mit einem Sternchenhinweis (*) versehen wird, der auf weitere Informationen verweist, um ein vollständiges Bild zu vermitteln.

Werden die werberechtlichen Vorschriften nicht eingehalten, kann dies zu Abmahnungen, Bußgeldern oder anderen Sanktionen führen. Für Werbetreibende ist es daher wichtig zu wissen, wie sie Blickfangwerbung effektiv und rechtlich einwandfrei einsetzen können. In unserem Blog finden Sie ausgewählte Urteile und Erläuterungen zur Blickfangwerbung!

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

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