Radio Equipment Directive (RED)

Die Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU (RED) legt einen Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen von Funkanlagen fest. Sie gewährleistet einen Binnenmarkt für Funkanlagen, indem sie grundlegende Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit, elektromagnetische Verträglichkeit und die effiziente Nutzung des Funkspektrums festlegt.

Sie bildet auch die Grundlage für weitere Vorschriften, die einige zusätzliche Aspekte regeln. Dazu gehören technische Merkmale für den Schutz der Privatsphäre, personenbezogener Daten und gegen . Weitere Aspekte betreffen die Interoperabilität, den Zugang zu Notdiensten und die Einhaltung der Vorschriften für die Kombination von Funkgeräten und Software.

Die RED wird heftig kritisiert, weil man erhebliche Gefahren für die Opensource-Szene sieht, dazu ein Bericht bei Heise.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.