Der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation in einer Darstellung, deren Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt, läuft dem Schutzzweck des § 86 a StGB ersichtlich nicht zuwider und wird daher vom Tatbestand der Vorschrift nicht erfasst. (BGH, Urteil vom 15.3.2007, Az:…WeiterlesenGebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation
Rechtsanwalt Ferner - Schlagwort: Spielzeug
Rechtsanwalt für Spielzeug: Ein Spielzeug ist ein Gegenstand, der in erster Linie der Unterhaltung und dem Spiel dient. Spielzeug wird in der Regel speziell für Kinder hergestellt, kann aber auch von Erwachsenen verwendet werden. Sie können aus einer Vielzahl von Materialien hergestellt werden, darunter Kunststoff, Holz, Metall und Stoff. Spielzeug kann verschiedene Formen haben, z. B. Puppen, Fahrzeuge, Bauklötze, Brettspiele usw.
Die rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit Spielzeug stellen können, sind vielfältig und können Folgendes umfassen
- Sicherheitsstandards: Alle Spielzeuge müssen Sicherheitsstandards erfüllen, um das Verletzungsrisiko zu minimieren. Diese Standards betreffen Aspekte wie die Verwendung ungiftiger Materialien, die Vermeidung von Kleinteilen, die eine Erstickungsgefahr darstellen könnten, und die angemessene Kennzeichnung von Spielzeug, das für bestimmte Altersgruppen ungeeignet ist.
- Produkthaftung: Wird ein Kind durch ein Spielzeug verletzt, kann der Hersteller, Verkäufer oder Vertreiber für die Verletzung haftbar gemacht werden. Dies hängt von der Gesetzgebung des jeweiligen Landes ab.
- Geistiges Eigentum: Spielzeughersteller können mit Fragen des geistigen Eigentums wie Patentverletzungen, Markenrechtsverletzungen und Urheberrechtsverletzungen konfrontiert werden. Beispielsweise kann ein Unternehmen, das ein Spielzeug herstellt, das einem anderen zu ähnlich ist, verklagt werden.
- Umweltvorschriften: In vielen Ländern gibt es Vorschriften zur Begrenzung der Umweltauswirkungen von Produkten, einschließlich Spielzeug. Dies kann die Verwendung bestimmter Materialien, die Abfallentsorgung und die Verpackung betreffen.
- Datenschutz: Einige moderne Spielzeuge, insbesondere solche, die mit dem Internet verbunden sind, können persönliche Daten sammeln und speichern. Dies wirft Fragen des Datenschutzes auf, insbesondere wenn das Spielzeug für Kinder bestimmt ist.
Dies sind nur einige Beispiele für rechtliche Fragen, die im Zusammenhang mit Spielzeug auftreten können. Es ist wichtig, dass Hersteller, Verkäufer und Verbraucher sich der rechtlichen Anforderungen und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit Spielzeug bewusst sind.
Was ist zu beachten bei einem Import aus Asien, speziell China oder Vietnam – wo liegen Fallstricke beim Import von Waren aus China und aus dem asiatischen Raum? Interessant ist, dass Unternehmen mitunter recht blauäugig an den internationalen Handel herangehen. Dabei zeigt sich, dass man mitunter äußerst vorsichtig sein muss – in unserer Kanzlei wurden…WeiterlesenImport aus China: Was ist zu beachten?
Beim Aufladen gebraucht erworbener Elektrogeräte gelten besondere Sorgfaltspflichten: Es gibt das Risiko, dass beim Aufladen der Akku eines gebraucht erworbenen Elektrogerätes – wie eines Elektrospielzeugs – explodiert. In solchen Fällen muss die Privathaftpflichtversicherung des Eigentümers den daraus entstehenden Brandschaden ersetzen. Das gilt nach einer Entscheidung des Landgerichts Coburg (Urteil vom 22.1.2019, 23 O 464/17) zumindest…WeiterlesenSorgfaltspflichten beim Aufladen gebraucht erworbener Elektrogeräte
Der Bundesrat hat im September 2017 die ausdrückliche Strafbarkeit von Autorennen beschlossen, indem er den neuen §315d StGB hat passieren lassen, was am 30.09.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und seit dem 13.10.2017 in Kraft getreten ist: § 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen (1) Wer im Straßenverkehr 1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt, 2. als Kraftfahrzeugführer…WeiterlesenVerbotene Kraftfahrzeugrennen: Ausdrückliche Strafbarkeit von Autorennen beschlossen
Handgemachte Artikel sind wieder schwer in Mode, Konsumenten wissen Individualität und auch Qualität selbstgemachter Waren immer stärker zu schätzen – und Plattformen wie Dawanda gewinnen weiterhin enorm an Beliebtheit. Doch daneben etabliert sich auch das Modell, dass Geschäftslokale für Kleinunternehmer entstehen, die hier Ladenfläche mieten und ihre selbst gemachten Produkte ausstellen können. Eine Bereicherung für…WeiterlesenSelbstgemachtes Verkaufen – Rechtsfragen beim Verkauf handgemachter Sachen
Unternehmer wider Willen: Plötzlich kann man als Privatperson auf eBay beim Verkauf als Unternehmer einzustufen sein – und abgemahnt werden wenn Informationspflichten nicht erfüllt werden.WeiterlesenWann ist man Unternehmer?
Das Oberlandesgericht Hamm (4 U 194/12) hat ein Giftmittelchen mehr in den Abmahnschrank gestellt: Warnhinweise bei Spielzeug müssen mit dem Wort „Achtung“ beginnen – sonst droht eine Abmahnung. Das OLG dazu: Der Beklagten oblag es, gemäß §§ 7 Abs. 1, 11 Abs. 4 der 2. GPSGV als Internet-Händlerin dafür Sorge zu tragen, dass dem Verbraucher…WeiterlesenSpielzeugverordnung: Warnhinweise müssen mit „Achtung“ beginnen
Inzwischen mehren sich die gerichtlichen Entscheidungen zum Thema: Die Werbung damit, dass ein Produkt „CE-geprüft“ sei, ist eine irreführende Werbung und kann abgemahnt werden. Das OLG Frankfurt a.M. (6 U 24/11) bringt es insofern gut auf den Punkt, wenn man dort feststellt, eine solche Werbung ist irreführend (§ 5 UWG), weil die Angabe „CE-geprüft“ –…WeiterlesenWerberecht: Werbung für Produkte mit „CE-geprüft“ ist irreführend!
Wir hatten frühzeitig auf die Spielzeugverordnung (richtig: „Zweite Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug – 2. GPSGV)“) berichtet, hier zu finden und auf die Informationspflichten für Spielzeug-Händler hingewiesen. Dazu gehört insbesondere, dass Händler beim Angebot von Spielzeug (auch in Online-Shops) auf Altersbeschränkungen, also etwa „Enthält Kleinteile, nicht für Kinder von…WeiterlesenSpielzeugverordnung: Erste (wenige) Abmahnungen von Spielzeughändlern
Das OLG Hamm (I-4 U 9/11) hat sich mit der Rechtsmissbräuchlichkeit gesammelter Abmahnungen beschäftigt. Dabei ging es darum, dass ein Händler (hier: Handel mit Spielzeug) mehrere andere Händler abmahnen ließ. Wie so oft, bot der „Abmahner“ aber genug eigene Angriffsfläche – nun lief es so, dass die „Abgemahnten“ allesamt zum gleichen Rechtsanwalt gingen, der koordiniert…WeiterlesenOLG Hamm zur Rechtsmissbräuchlichkeit wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen
Wir erleben derzeit – und in den nächsten Jahren höchstwahrscheinlich zunehmend – einen Boom bei elektronischen Zahlungsmitteln. Gemeint ist nicht die Maestro-Karte im Geschäft, sondern Zahldienste im Internet. Einer der bekanntesten Vorreiter ist dabei sicherlich Paypal, Amazon möchte nun nachziehen. Während der Markt nach solchen Lösungen fragt und diese auch im Interesse der Verbraucher sein…WeiterlesenDie neue Moral im Online-Zahlungsverkehr
Und weiter geht es im Informationspflichten-Karussell: Der Bundesrat berät über eine Reform der „Zweiten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug)“, die durchaus weitreichende Konsequenzen hat. Wer in die Vorlage blickt (hier zu finden), der stellt zwei Dinge in diesem Zusammenhang fest: Es gibt mit dem geplanten §4 neue Pflichten für…WeiterlesenSpielzeugverordnung: Neue Informationspflichten bei Spielzeug geplant
Es findet sich bei Heise-Online ein Artikel, in dem mehrere bekannte Strafrechtler auf das „Cyber-Grooming“ und dessen Strafbarkeit (§176 IV Nr.3 StGB) eingehen. Zu Recht finden sich dabei erhebliche Kritikpunkte in den Äußerungen – wobei allerdings nicht thematisiert wird, ob es wirklich strafbar ist.WeiterlesenZur Strafbarkeit des „Cyber-Groomings“