Kopplungs-Verbot von Spielzeug und Nahrungsmitteln?

Die Politik arbeitet weiter am Verbraucherschutz, mit teilweise absurden Ergebnissen: Die Kinderkommission des deutschen Bundestages empfiehlt in einer aktuellen Mitteilung ein Verbot zur Kopplung von Spielzeug und Nahrungsmitteln. Welche Ergebnisse das haben kann, zeigt der Spiegel eindrücklich, der heute titelt:

Politiker wollen Überraschungs-Ei verbieten

Es bleibt abzuwarten ob sich hier wirklich ein neues Gesetz abzeichnet.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.