Hausdurchsuchung wegen Kinderpornographie auf MEGA

MEGA und : Seit einigen Tagen erreichen uns vermehrt Meldungen wegen Hausdurchsuchungen hinsichtlich des vermuteten Besitzes von Kinderpornographie auf der Filehosting-Plattform MEGA, die bundesweit zu laufen scheinen. Allgemeine Ratschläge verbieten sich, grundsätzlich kann nur – wie immer – geraten werden einen Profi zu beauftragen.

Wir verteidigen beim Vorwurf Kinderpornografie – seriös, hart und mit einem Ziel: Ihre Existenz zu sichern!

Kinderpornografie auf MEGA

Mega ist eine Filehosting-Plattform, über die insbesondere grosse Dateien und Dateimengen komfortabel geteilt werden können. Allerdings muss bei allen grösseren Plattformen damit gerechnet werden, dass hochgeladene Daten nach strafbaren Inhalten durchsucht werden. Auf dem Weg geraten originäre Nutzer in den Fokus der Behörden, aber je nach System auch weitere Nutzer die lediglich Zugriff genommen haben.

Bei MEGA gibt es nun die Besonderheit, dass Dateien verschlüsselt werden noch vor dem Upload, somit ein Durchsuchen – etwa mittels PhotoDNA – gar nicht möglich wäre. Allerdings zeigen die hier vorliegenden Verfahren, dass gleichwohl Ermittlungsansätze möglich sind.

Im Fall von MEGA sind bei uns bisher nur erste Details zu den Ermittlungen bekannt geworden, die wir bewusst noch nicht mitteilen. Es ist aus unserer Sicht davon auszugehen, dass eine Vielzahl von Verfahren bundesweit im Raum stehen dürfte, die Presse scheint hier bisher noch nicht aufmerksam geworden zu sein.

Unsere auf die Strafverteidigung spezialisierten Fachanwälte für Strafrecht im Raum Aachen sind bei einem echten strafrechtlichen Notfall kurzfristig für eine Beauftragung verfügbar. Unser Strafverteidiger-Notruf: 01751075646 (keine kostenlose Erstberatung, keine SMS, keine garantierte Erreichbarkeit!)

Infos bei uns: Haft oder Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Pflichtverteidiger gesucht | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl

Vorwurf des Besitzes von Kinderpornografie

Hausdurchsuchungen wegen Kinderpornografie sind keine Seltenheit und gehören für unsere Anwälte zum Arbeitsalltag, beachten Sie unsere Ausführungen dazu hier. Dabei müssen Sie zur Kenntnis nehmen, dass Besitz und Verbreiten von Kinderpornografie mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr bewehrt ist, also als Verbrechen gilt und sofort ernsthafte Haftstrafen im Raum stehen. Wem dieser Vorwurf gemacht wird, der sollte weniger darüber nachdenken wie teuer Anwälte sind und sich um seine Freiheit Sorgen machen!

Das Problem bei Ermittlungen in diesem Umfeld, wie bei den Verfahren auf WhatsApp, ist, dass digitale Datenträger beschlagnahmt und ausgewertet werden – hier drohen Zufallsfunde hinsichtlich weiterer strafrechtlich relevanter Inhalte. Das Problem kann sich also „fort fressen“ und hässliche Ausmaße annehmen. Eine Strafverteidigung sollte daher realistisch auf einem möglichen Ermittlungsergebnis aufbauen und keine Luftschlösser bilden. Fehler bei der Verteidigung können ernsthafte Gefahren für die persönliche Freiheit bedeuten.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.