Wie muss ein Gericht mit Indizien im Strafprozess umgehen: In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. Dezember 2023 (5 StR 383/23) wird das Wesen von Indizien und deren Handhabung im Strafprozess thematisiert. Der BGH betont, dass Indizien keine zwingenden Schlüsse erlauben, sondern ihren Beweiswert erst im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller dafür und dagegen sprechenden Gesichtspunkte gewinnen. Diese Gesamtwürdigung ist notwendig, um die volle Überzeugung eines Gerichts von der Täterschaft einer Person zu begründen.
Im vorliegenden Fall hat das Gericht seine Überzeugung allein auf DNA-Spuren gestützt, die an der Kleidung des Opfers gefunden wurden. Dabei sollte bekannt sein, dass DNA-Spuren (lediglich) als Indizien zu (be-)werten sind. Der BGH hebt hervor, dass es augenscheinlich das Wesen von Indizien verkannt hat, indem es diese DNA-Spuren als alleiniges Indiz für die Täterschaft ansah, ohne eine gesamtwürdigende Bewertung dieses Indizes vorzunehmen.
Der BGH erläutert, dass eine Gesamtwürdigung nicht ausnahmsweise entbehrlich war, da aus sachverständiger Sicht keine hohe Wahrscheinlichkeit dafür bestand, dass gerade der Angeklagte Verursacher der DNA-Spuren war. Darüber hinaus genügte die Darstellung der DNA-Mischspuren im Urteil nicht den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Aufgewachsen zwischen Strafakten und Quellcode ist Rechtsanwalt Jens Ferner Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht. Er verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als praktizierender Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (zu IT-Strafprozessrecht und digitalen Beweismitteln). Weiterhin spricht er über die rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit, speziell zu IT-/KI-Kompetenz und Cybersecurity-Awareness.