Beweise im Strafprozess: Wesen von Indizien

Wie muss ein Gericht mit Indizien im Strafprozess umgehen: In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. Dezember 2023 (5 StR 383/23) wird das Wesen von Indizien und deren Handhabung im Strafprozess thematisiert. Der BGH betont, dass Indizien keine zwingenden Schlüsse erlauben, sondern ihren Beweiswert erst im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller dafür und dagegen sprechenden Gesichtspunkte gewinnen. Diese Gesamtwürdigung ist notwendig, um die volle Überzeugung eines Gerichts von der Täterschaft einer Person zu begründen.

Im vorliegenden Fall hat das Gericht seine Überzeugung allein auf DNA-Spuren gestützt, die an der Kleidung des Opfers gefunden wurden. Dabei sollte bekannt sein, dass DNA-Spuren (lediglich) als Indizien zu (be-)werten sind. Der BGH hebt hervor, dass es augenscheinlich das Wesen von Indizien verkannt hat, indem es diese DNA-Spuren als alleiniges Indiz für die Täterschaft ansah, ohne eine gesamtwürdigende Bewertung dieses Indizes vorzunehmen.

Der BGH erläutert, dass eine Gesamtwürdigung nicht ausnahmsweise entbehrlich war, da aus Sicht keine hohe Wahrscheinlichkeit dafür bestand, dass gerade der Angeklagte Verursacher der DNA-Spuren war. Darüber hinaus genügte die Darstellung der DNA-Mischspuren im Urteil nicht den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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