Sekundärübertragung bei DNA-Mischspur

Erneut konnte sich der BGH zur Mischspur bei einem DNA-Treffer äußern: So hat sich das Tatgericht – ggf. mit sachverständiger Hilfe – ausdrücklich mit einer möglichen sekundären Übertragung der dem Angeklagten zuzuordnenden DNA zu befassen, wenn sich an sichergestellten Tatmitteln eine Mischspur von „mindestens zwei oder drei Personen“ befindet. Auch wenn der Angeklagte insoweit Hauptspurenverursacher war, gibt dieser Umstand mit dem BGH zumindest Anlass zur Prüfung und Erörterung der Frage, ob ein anderer Täter entsprechende Tatmittel mit DNA-Anhaftungen des Angeklagten mitgeführt haben könnte, die von diesen weiter getragen wurden (BGH, 4 StR 70/23).

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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