Im Koalitionsvertrag von CDU/FDP findet sich dieser Passus: Wir werden eine gesetzliche Verpflichtung schaffen, wonach Zeugen im Ermittlungsverfahren nicht nur vor dem Richter und dem Staatsanwalt, sondern auch vor der Polizei erscheinen und – unbeschadet gesetzlicher Zeugenrechte – zur Sache aussagen müssen. Interessant dürften auch die geplanten Änderungen im Wiederaufnahmerecht sein: Wir prüfen, inwieweit bei…WeiterlesenKoalition plant Erscheinenspflicht von Zeugen vor der Polizei
Schlagwort: DNA
DNA und DNA-Gutachten im Strafverfahren: DNA ist die Abkürzung für Desoxyribonukleinsäure. Sie ist eine biochemische Substanz, die in den Zellen aller Lebewesen vorkommt und die genetische Information enthält, die für die Entwicklung und Funktion eines Organismus notwendig ist. Jedes Individuum hat eine einzigartige DNA-Sequenz (mit Ausnahme eineiiger Zwillinge), weshalb die DNA häufig als genetischer Fingerabdruck verwendet wird. In Strafprozessen kann DNA als wichtiges Beweismittel dienen. Hier sind einige Gründe, warum sie so wertvoll ist:
- Einzigartigkeit: Wie bereits erwähnt, ist die DNA-Sequenz (außer bei eineiigen Zwillingen) bei jedem Menschen einzigartig. Das bedeutet, dass DNA, die an einem Tatort gefunden wird, direkt einem bestimmten Individuum zugeordnet werden kann, sofern eine Referenz-DNA-Probe zum Vergleich zur Verfügung steht.
- Stabilität: DNA ist sehr stabil und kann oft noch Jahre oder Jahrzehnte nach einer Straftat aus Tatort-Proben gewonnen werden.
- Weite Verbreitung: DNA kann aus einer Vielzahl von Quellen gewonnen werden, darunter Hautzellen, Haare, Speichel, Sperma, Blut und andere Körperflüssigkeiten. Das bedeutet, dass es oft viele Möglichkeiten gibt, DNA an einem Tatort zu finden.
Die Verwendung von DNA als Beweismittel ist jedoch mit erheblichen Herausforderungen und Bedenken verbunden:
- Fehler bei der Probenentnahme oder -analyse: Obwohl DNA-Analysen im Allgemeinen sehr zuverlässig sind, können Fehler bei der Entnahme, Lagerung oder Analyse der Proben zu falschen Ergebnissen führen.
- Kontamination: DNA-Proben können leicht verunreinigt werden, was zu falschen oder irreführenden Ergebnissen führen kann.
- Datenschutz und ethische Bedenken: Die Sammlung, Aufbewahrung und Verwendung von DNA-Proben wirft erhebliche datenschutzrechtliche und ethische Fragen auf. Beispielsweise kann die Aufbewahrung von DNA-Proben von Personen, die nicht wegen einer Straftat verurteilt wurden, als Eingriff in die Privatsphäre angesehen werden.
Trotz dieser Herausforderungen bleibt die DNA ein äußerst wertvolles kriminaltechnisches Werkzeug, das in vielen Fällen zur Aufklärung von Straftaten beigetragen hat. Allerdings gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu ihrem Beweiswert, die von den Instanzgerichten häufig falsch angewandt wird.
Es ist gerade heute nichts Ungewöhnliches, dass an einem Tatort DNA-Spuren gefunden werden, die einem Tatverdächtigen zugeordnet werden. Hintergrund ist, dass zunehmend inflationär DNA-Proben genommen werden. Mitschuld tragen auch die Gerichte, die u.a. den §81g StPO über Gebühr anwenden, der laut Gesetzestext nur bei schwersten Taten Anwendung finden sollte, tatsächlich aber bereits bei Körperverletzungsdelikten ab…WeiterlesenErmittlungsverfahren: DNA-Spur am Tatort
Zur Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Art und Weise einer Vernehmung (im Anschluss an BGHSt 38, 214). (BGH, Urteil vom 3.7.2007, 1 StR 3/07)WeiterlesenStPO: Begründung der Beschuldigteneigenschaft
Beim Vaterschaftstest getäuscht: Erkennt der Vater eines Kindes die Vaterschaft nicht an, können Gerichte dies klären. Über einen solchen Fall hat nun das Oberlandesgericht Oldenburg (3 UF 138/20) entschieden.WeiterlesenErmittlungsverfahren wegen Täuschung beim Vaterschaftstest?
Ich hatte – neben den ganzen „üblichen“ BTM-Strafsachen – kürzlich nochmal eine komplexere BTM-Sache, die schön aufgezeigt hat, wie man mit sauberem Arbeiten aus einer ganz grossen Anklage eine am Ende verschmerzbare Sanktion macht. Zugleich zeigt es: Verteidigung macht gerade in BTM-Sachen Sinn und ist eben mehr als nur ein Selbstläufer.WeiterlesenBewaffnetes Handeltreiben und effektive Verteidigung
Relativ regelmäßig beantragt die Staatsanwaltschaft nach einer Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornographie die Entnahme einer DNA-Probe. Hintergrund ist die in §81g StPO geregelte „DNA-Identitätsfeststellung“. Wer dem nicht freiwillig Folge leistet, muss damit rechnen, dass das Gericht angerufen und ein entsprechender Beschluss beantragt wird. Wir verteidigen beim Vorwurf Kinderpornografie – seriös, hart und mit einem Ziel:…WeiterlesenDNA-Probe bei Besitz von Kinderpornographie
Beweiswürdigung im Strafurteil: Wir sind Beweise und Indizien im Strafurteil zu Würdigen? Hier gibt es viele Angriffspunkte – doch Der Bundesgerichtshof prüft nur wenn man den richtigen Einstieg findet. WeiterlesenNotwendige Feststellungen im Strafurteil: Beweiswürdigung in den Urteilsgründen
IWF + ICMEC & NCMCE
IWF steht für „Internet Watch Foundation“ und ist eine nicht-staatliche Organisation. Die IWF wurde gegründet, um eine „unabhängige Rolle bei der Entgegennahme, Bewertung und Verfolgung von öffentlichen Beschwerden über Inhalte über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet zu übernehmen“. Wir verteidigen beim Vorwurf Kinderpornografie – seriös, hart und mit einem Ziel: Ihre Existenz zu sichern! Seit der…WeiterlesenIWF + ICMEC & NCMCE
Welche Anforderungen sind an ein molekulargenetisches Vergleichsgutachten („DNA-Gutachten“) zu stellen? Es ist zu bedenken, dass der Fund von DNA an einem Tatort immer nur ein Indiz darstellen kann um dann in die Gesamtwürdigung einzufliessen; zudem muss bei der Zuordnung von DNA zu einer Person ein Gutachten eingeholt werden, an das konkrete Anforderungen zu stellen sind.…WeiterlesenAnforderungen an DNA-Gutachten im Urteil
Eine Anordnung der Entnahme von Körperzellen muss hinreichend bestimmt sein -darf aber auch nicht zu Eng gefasst sein. Die Anordnung, dass „die körperliche Untersuchung der Angeschuldigten zur Entnahme einer Blutprobe oder zur Durchführung eines körperlichen Eingriffs zur Gewinnung von Körperzellen“ angeordnet werde, ist im Ergebnis noch hinreichend bestimmt: Im Rahmen des § 81a StPO dürfen…WeiterlesenGerichtliche Anordnung der Entnahme von Blutproben gem. §§ 81a, 81e StPO
Kein Entzug der Fahrerlaubnis bei Einnahme von Medizinalcannabis: Wenn die Einnahme von Medizinalcannabis ärztlich verordnet wurde, kommt es auf die Frage, ob der Betroffene den Konsum von Cannabis und das Führen von Kraftfahrzeugen trennen kann nicht an, wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 K 4574/18, klargestellt hat.WeiterlesenMedizinisch-psychologisches Gutachten bei Medizinalcannabis
Der Bundestag hat am 15.11.2019 das „Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens“ verabschiedet. Nach den letzten Schritten im Jahr 2017 setzt sich damit der systematische Abbau von Beschuldigtenrechten fort, während eine echte Modernisierung der in die Jahre gekommenen deutschen Strafprozessordnung weiter verschleppt wird. Hinweis: Zugleich wurden die EU-Vorgaben zur Sicherung des Pflichtverteidigers umgesetzt, ich habe dies…WeiterlesenGesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens (STPO Reform 2019)
Dann doch mit einiger Überraschung muss ich beim Bundesgerichtshof (1 StR 412/16) nachlesen, wie blind man in IT-Strafsachen den Ausführungen von Sachverständigen folgen darf: Die Wirkungsweise der vom Computernutzer unbewusst installierten Schadsoftware hat das Landgericht auf der Grundlage der nachvollziehbar dargelegten Erläuterungen der Sachverständigen hinreichend genau festgestellt. Das mag auf den ersten Blick wenig spektakulär…WeiterlesenIT-Strafrecht: BGH stärkt Bedeutung von Sachverständigen
Zwischen den Oberlandesgerichten war bislang streitig, unter welchen Voraussetzungen der Tatrichter aus der Feststellung einer den analytischen Grenzwert von 1,0 ng/ml mindestens erreichenden THC-Konzentration im Blut eines Fahrzeugführers ein objektiv und subjektiv sorgfalts- und damit fahrlässig ordnungswidriges Verhalten im Sinne des § 24a Abs. 2 und 3 StVG folgern darf.WeiterlesenFahrlässigkeit bei Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter Wirkung von Cannabis
Der EUGH (C-203/15 und C-698/15) hat sich nunmehr endlich zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung geäußert und diese für unzulässig erklärt – aber eine Speicherung mit entsprechender Begrenzung laut Pressemitteilung wohl für Zulässig erachtet. So führt die Pressemitteilung aus: Das Unionsrecht untersagt eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten. Es steht den Mitgliedstaaten aber frei, vorbeugend…WeiterlesenVorratsdatenspeicherung: EUGH sieht Vorratsdatenspeicherung in engen Grenzen als Möglich an