In einem wegweisenden Beschluss vom 21. Februar 2024 (AK 4/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine entscheidende Klarstellung im Bereich des Völkerstrafrechts vorgenommen. Gegenstand der Entscheidung waren schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die im Kontext des syrischen Bürgerkriegs begangen wurden.WeiterlesenWegfall der Funktionsträgerimmunität bei Völkerstraftaten
Kategorie: Internationales Strafrecht
Rechtsanwalt Jens Ferner schreibt rund um das internationale Strafrecht, EU-Strafrecht und die EMRK. Rechtsanwalt Ferner berät im Strafrecht
EuGH klärt Verantwortung bei Datenschutzverletzungen in der Strafverfolgungszusammenarbeit Verantwortlichkeit und Haftung bei der Weitergabe personenbezogener Daten In einem bedeutenden Urteil vom 5. März 2024 (Rechtssache C-755/21 P) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sich mit der Frage der Verantwortlichkeit und Haftung bei der Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Strafverfolgungszusammenarbeit befasst. Dieses Urteil beleuchtet speziell den…WeiterlesenEuGH-Entscheidung über Datenschutz und Strafverfolgungszusammenarbeit
Der EuGH (C-118/22) hat klargestellt, dass europäisches Recht nicht mit nationalen Vorschriften vereinbar ist, die vorsehen, dass Polizeibehörden personenbezogene Daten, insbesondere biometrische und genetische Daten, von Personen, die wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat rechtskräftig verurteilt worden sind, zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Feststellung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung bis zum Tod der betroffenen…WeiterlesenKeine unkontrollierte lebenslange Speicherung von Daten durch Strafbehörden
Spezialitätsgrundsatz: Der Spezialitätsgrundsatz (Art. 14 EurAuslÜbk, § 83h Abs. 1 IRG) spielt im Rahmen des Europäischen Haftbefehls eine erhebliche Rolle. Denn ein Europäischer Haftbefehl erfasst lediglich die im jeweiligen Verfahren gegenständlichen Straftaten. Nur zur Verfolgung dieser Straftaten ist der Angeklagte, wenn er auf die Beachtung des Spezialitätsgrundsatzes nicht verzichtet hat, grundsätzlich ausgeliefert worden. Eine Ausnahme…WeiterlesenSpezialitätsgrundsatz bei Europäischem Haftbefehl
Das OLG Karlsruhe (301 OAus 1/23) äußert Bedenken an den Haftbedingungen in Großbritannien und lehnt in einem aktuellen Beschluss die Auslieferung dorthin ab. So führt das OLG auf die konkret untermauerten Einwendungen des Betroffenen, er würde dort unmenschlich behandelt werden, wie folgt aus:WeiterlesenOLG Karlsruhe: Keine Auslieferung nach Großbritannien wegen unmenschlicher Haftbedingungen
Europäischer Haftbefehl: Die offensichtliche GefahrGesundheitsschädigung der gesuchten Person rechtfertigt die Aussetzung der Übergabe der gesuchten Person und verpflichtet die vollstreckende Behörde, die ausstellende Behörde um Mitteilung der Bedingungen zu ersuchen, unter denen die gesuchte Person der Strafverfolgung oder der Haft unterzogen wird.WeiterlesenGesundheitsschädigung bei europäischem Haftbefehl
Der EUGH (C-435/22) hat klargestellt, dass die Behörden eines Mitgliedstaats einen Drittstaatsangehörigen nicht an einen anderen Drittstaat ausliefern dürfen, wenn dieserDrittstaatsangehörige in einem anderen Mitgliedstaat wegen derselben Taten wie denen, auf die sich das Auslieferungsersuchen bezieht, rechtskräftig verurteilt worden ist und die dort verhängte Strafe verbüßt hat.WeiterlesenKeine Auslieferung von Drittstaatsangehörigem an Drittstaat bei Doppelverfolgung
Eine Vorlegung nach § 42 Abs. 2 IRG ist (nur) dann zulässig, wenn die Rechtsfrage für das anhängige Rechtshilfeverfahren von Bedeutung ist (BGH, 4 ARs 18/80). Dies ist mit dem Bundesgerichtshof in der Regel zu verneinen, wenn es auf diese Frage nicht (mehr) ankommen kann, weil die Voraussetzungen, die zu ihrer Vorlegung geführt haben, im…WeiterlesenVorlegung nach § 42 Abs. 2 IRG
Der Bundesgerichtshof (3 StR 187/22) konnte sich zu der durchaus anspruchsvollen Konkurrenz-Situation im Umfeld von Kriegsverbrechen, also dem VStGB und StGB äußern.WeiterlesenKonkurrenzen bei Kriegsverbrechen
Der Vollzug von Auslieferungshaft unterliegt dem Gebot größtmöglicher Verfahrensbeschleunigung. Das bedeutet, dass ab einer gewissen, für die verfahrensmäßige und technische Abwicklung unabdingbaren Mindestdauer des Verfahrens besondere, das Auslieferungsverfahren selbst betreffende Gründe vorliegen müssen, um die weitere Vollstreckung der Auslieferungshaft zu rechtfertigen: Auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit setzt der Dauer der Auslieferungshaft Grenzen (BVerfGE 61, 28,…WeiterlesenBeschleunigungsgebot und Vollzug der Auslieferungshaft
Ein heftiges Thema sind aktuell Auslieferungen nach Polen, nicht zuletzt wegen des Zustands des dortigen Justizsystems. Aber: Der generelle Zustand des polnischen Justizsystems und insbesondere die Bedenken des Verfolgten im Hinblick auf die Unabhängigkeit der zuständigen Richterinnen und Richter begründen nur im Einzelfall eein Auslieferungshindernis nach § 73 Satz 2 IRG in Verbindung mit dem…WeiterlesenAuslieferung nach Polen?
Mit Art. 4 der Grundrechtecharta der EU folgt für ein mit einem Auslieferungsersuchen befasstes Gericht die Pflicht, in zwei Schritten von Amts wegen aufzuklären, ob die konkrete Gefahr besteht, dass die zu überstellende Person nach der Überstellung der Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt sein wird (dazu BVerfG, Beschluss vom 27.01.2022 – 2 BvR…WeiterlesenEuropäischer Haftbefehl: Auslieferung und Art. 4 der Grundrechtecharta der EU
Seit dem Inkrafttreten des Europäischen Haftbefehlsgesetzes – EuHbG – vom 20. Juli 2006 (BGBl. I S. 1721) am 2. August 2006 richtet sich die Auslieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union gemäß § 1 Abs. 4, 78 IRG nach den §§ 80 ff. IRG, mit denen der Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002…WeiterlesenVoraussetzungen für die Anordnung der Auslieferungshaft
Das OLG Dresden (OLG Ausl 179/10) hat festgestellt, dass ein amerikanischer Staatsbürger an die USA auszuliefern ist. Interessant ist dabei immer wieder die Frage der Anwendung der Todesstrafe.WeiterlesenOLG Dresden: Auslieferung an die USA?
Der Gerichtshof der Europäischen Union (C-665/20 PPU X) klärte nun die Tragweite des Grundsatzes ne bis in idem, der bei der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls für Handlungen gilt, die bereits Gegenstand einer früheren Verurteilung in einem Drittland waren.WeiterlesenEuropäischer Haftbefehl und „ne bis in idem“