Koalition plant Erscheinenspflicht von Zeugen vor der Polizei

Im Koalitionsvertrag von CDU/FDP findet sich dieser Passus:

Wir werden eine gesetzliche Verpflichtung schaffen, wonach Zeugen im nicht nur vor dem Richter und dem Staatsanwalt, sondern auch vor der Polizei erscheinen und – unbeschadet gesetzlicher Zeugenrechte – zur Sache aussagen müssen.

Interessant dürften auch die geplanten Änderungen im Wiederaufnahmerecht sein:

Wir prüfen, inwieweit bei schwersten Verbrechen (, Völkermord) eine Wiederaufnahme im Strafverfahren zu Ungunsten des Angeklagten in solchen Fällen verfassungsrechtlich möglich ist, in denen aufgrund neuer wissenschaftlicher Untersuchungsmethoden (DNA-Analyse) nachträglich der Nachweis der Täterschaft geführt werden kann.

Quasi im Gegenzug wird allerdings geplant, den §153a (Verfahrenseinstellung) auch bei Revisionsverfahren zur Anwendung kommen zu lassen.

Update: Im September 2017, freilich von anderen Koalitionspartnern – nämlich nunmehr CDU und SPD – kam diese Änderung, seitdem haben Zeugen auch im Ermittlungsverfahren zu erscheinen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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