Im Koalitionsvertrag von CDU/FDP findet sich dieser Passus:
Wir werden eine gesetzliche Verpflichtung schaffen, wonach Zeugen im Ermittlungsverfahren nicht nur vor dem Richter und dem Staatsanwalt, sondern auch vor der Polizei erscheinen und – unbeschadet gesetzlicher Zeugenrechte – zur Sache aussagen müssen.
Interessant dürften auch die geplanten Änderungen im Wiederaufnahmerecht sein:
Wir prüfen, inwieweit bei schwersten Verbrechen (Mord, Völkermord) eine Wiederaufnahme im Strafverfahren zu Ungunsten des Angeklagten in solchen Fällen verfassungsrechtlich möglich ist, in denen aufgrund neuer wissenschaftlicher Untersuchungsmethoden (DNA-Analyse) nachträglich der Nachweis der Täterschaft geführt werden kann.
Quasi im Gegenzug wird allerdings geplant, den §153a StPO (Verfahrenseinstellung) auch bei Revisionsverfahren zur Anwendung kommen zu lassen.
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