Das Landgericht Hamburg (608 Qs 18/20) hat hervorgehoben, dass staatliche Leistungen, die als “Corona-Soforthilfe” auf Grund der “geänderten Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020” bzw. der “Förderrichtlinie Hamburger Corona Soforthilfe” gewährt wurden, Subventionen im Sinne des Subventionsbetruges (§ 264 StGB) darstellen. Dazu auch bei uns: Der SubventionsbetrugWeiterlesenSubventionsbetrug bei Corona-Soforthilfe
Schlagwort: Beihilfe
Die Beihilfe ist im deutschen Strafrecht strafbar, weil sie eine Unterstützungshandlung darstellt, die zur Verwirklichung einer fremden Straftat beiträgt. Der Gehilfe ist nicht Täter der Haupttat, sondern fördert durch seine Handlung die Tat und wird deshalb wie ein Tatbeteiligter behandelt.
Gehilfenschaft liegt vor, wenn jemand einen anderen bei der Begehung einer Straftat unterstützt oder ihm dabei hilft. Die Beihilfehandlung muss in einem engen zeitlichen, örtlichen und funktionalen Zusammenhang mit der Haupttat stehen und diese unterstützen oder erleichtern.
Ein Beispiel wäre ein Fahrer, der den Täter zum Tatort fährt und von dort wieder abholt. Der Fahrer ist nicht der eigentliche Täter, aber er erleichtert die Tat durch seine Unterstützung. Auch wer die Tatwaffe beschafft oder falsche Alibis verschafft, kann als Gehilfe strafrechtlich verfolgt werden. Auch hier kommt je nach Einzelfall sogar eine Mittäterschaft in Betracht. Deshalb ist eine gute Verteidigung wichtig: Bei schlechter Verteidigung wird aus dem Gehilfen plötzlich ein Mittäter!
Wichtig ist, dass nicht jede Unterstützungshandlung automatisch als Gehilfenschaft gewertet wird. Die Hilfeleistung muss vorsätzlich erfolgen, d.h. der Hilfeleistende muss wissen, dass er mit seiner Handlung eine Straftat unterstützt. Darüber hinaus hängt die Frage, ob die Beihilfe als strafbar anzusehen ist, von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
Kein Beweisverwertungsverbot bei Encrochat: Nach dem OLG Bremen hat sich nun auch das OLG Hamburg (1 Ws 2/21 – vorausgehend LG Hamburg, hier bei uns) postiert und klargestellt, dass es kein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich durch Encrochat-Überwachung erlangte Daten gibt. Die Entscheidung steht im klaren Widerspruch, zu diversen Äußerungen von Strafverteidigern, die versuchen, sich öffentlich anders zu…WeiterlesenOLG-Hamburg: Kein Beweisverwertungsverbot bei Daten aus Encrochat-Überwachung
Ermittlungen wegen Zoom-Bombing: Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg berichtet, gegen einen 21-jährigen wegen so genannten Zoom-Bombings im Rahmen von Online-Schulunterricht zu ermitteln. Hinweis: Hier liegt eine Besonderheit vor, da wohl die Aktionen gefilmt und auf Youtube hochgeladen wurden, was den Vorwurf der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes zumindest eröffnet. Wie immer in diesem Bereich kommt es stark…WeiterlesenErmittlungen wegen Störung des Online-Unterrichts in einer Schule
Immer wieder gerne falsch gemacht: Ob die Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schweren Falles (innerhalb oder außerhalb der Regelbeispiele) erfüllt sind, ist bei mehreren Tatbeteiligten für jeden von ihnen gesondert zu prüfen. Das Ergebnis richtet sich – wenn auch unter Berücksichtigung der Tat des oder der anderen Beteiligten – jeweils nach dem Tatbeitrag und der Person des Teilnehmers,…WeiterlesenBesonders schwerer Fall bei mehreren Beteiligten
Das Landgericht Stuttgart hat am 6. November einen 36-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen wegen Beihilfe zur versuchten bzw. vollendeten banden- und gewerbsmäßigen Erpressung jeweils in Tateinheit mit Beihilfe zur banden- und gewerbsmäßigen Computersabotage in mehreren hundert Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren 6 Monaten verurteilt. Dazu auch: Bericht bei Heise Update: Der BGH hat die Entscheidung…WeiterlesenAdmin einer per Trojaner agierenden Computerbetrugsbande verurteilt
Card-Sharing: Nach dem Amtsgericht Düsseldorf hat auch das Oberlandesgericht Celle (2 Ss 93/16) entschieden, dass es sich beim Card-Sharing um ein strafbares Verhalten handelt – sowohl für Anbieter wie auch für die Kunden. Die Hintergründe wurden zwischenzeitlich durch den BGH bestätigt, sodass diese Rechtsprechung grundsätzlich fest sein sollte. Hinweis: Es gibt immer wieder Ermittlungen im…WeiterlesenOLG Celle: Card-Sharing ist strafbar
Bei “Bitcoin Mixern” – auch Bitcoin Laundry Service, Tumbler, Strampler oder Shuffler genannt – handelt es sich um eine Dienstleistung zur weiteren Anonymisierung von Zahlungen via Bitcoins. Auch wenn Bitcoins grundsätzlich erst einmal keiner Person zuzuordnen sind, so sind sämtliche Transaktionen gleichwohl frei einsehbar. Spätestens wenn man seine Bitcoins monetisieren möchte, also den Sprung in…WeiterlesenBitcoin Mixer
Gerade im Betäubungsmittelstrafrecht stellt sich das Problem, dass tateinheitlich mehrere Taten begangen werden, hierbei unterschiedliche Miderlungsgründe auftreten und dann der Strafrahmen erst einmal richtig zu bestimmen ist. Das kann durchaus knifflig sein: Der Bundesgerichtshof konnte sich hierzu im Jahr 2020 nochmals deutlich postieren und bietet damit Gelegenheit, das Thema aufzubereiten.WeiterlesenBestimmung des Strafrahmens bei tateinheitlich begangenen Taten
Besitz von Betäubungsmitteln: Wenn der Besitz verschiedener Mengen Betäubungsmittel vorliegt, muss dringend daran gedacht werden, hier eine Tateinheit sowie eine Verklammerung zu prüfen – ein gern übersehener Aspekt von Gerichten! So gilt, dass der gleichzeitige Besitz verschiedener Betäubungsmittel den Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nur einmal erfüllt (BGH, 2 StR 266/14). Dazu auch bei…WeiterlesenBTM-Strafrecht: Verklammerung durch Besitz von Betäubungsmitteln
Beihilfe: Tateinheit oder Tatmehrheit
Tateinheit oder Tatmehrheit bei Beihilfe: Ob bei Beihilfe Tateinheit oder Tatmehrheit anzunehmen ist, hängt von der Anzahl der Beihilfehandlungen und der vom Gehilfen geförderten Haupttaten ab. Maßgeblich ist dabei der Umfang des erbrachten Tatbeitrags: Tatmehrheit nach § 53 StGB ist anzunehmen, wenn durch mehrere Hilfeleistungen mehrere selbständige Taten unterstützt werden, also den Haupttaten jeweils eigenständige…WeiterlesenBeihilfe: Tateinheit oder Tatmehrheit
Nach der Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs stellt die für die Grunderwerbsteuer geltende Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern (§ 6a des Grunderwerbsteuergesetzes [GrEStG]) keine unionsrechtlich verbotene Beihilfe dar. Im Anschluss hat nun der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Vorschrift auch den Fall erfasst, dass eine abhängige Gesellschaft auf ein herrschendes Unternehmen verschmolzen wird.WeiterlesenGrunderwerbsteuer: Steuervergünstigung für Umwandlungen im Konzern
Das Landgericht Gießen (7 Qs 26/14) hat per Beschluss bestätigt, dass das Hauptverfahren gegen jemanden, der als Admin-C einer pornographischen Webseite eingetragen war, nicht zu eröffnen war. Die Entscheidung ist wichtig und verdient entsprechende Beachtung, da sie zu Recht in strafrechtlicher Hinsicht hervor hebt, dass eine Haftung rein aus der Stellung als Admin-C lediglich wegen…WeiterlesenZur strafrechtlichen Haftung des Admin-C bei Webseiten mit pornographischem Inhalt
Sind DDOS-Attacken strafbar: Relativ leicht können selbst Anfänger eine Distributed Denial of Service Attacke starten – doch ist dies gleich eine Straftat? Die Rechtsprechung geht inzwischen den Weg, ich möchte im Folgenden kurz darlegen, ob bei einem DDOS-Angriff von einer Straftat auszugehen ist. Dabei sind DDOS-Angriffe nicht nur durchaus strafbar, sondern es droht auch für…WeiterlesenDistributed Denial of Service (DDoS) Attacken: DDoS Strafbar?
Einziehung des PKW im Strafverfahren: In Strafverfahren kann der PKW eingezogen werden, insbesondere die Einziehung als Tatmittel ist inzwischen als erheblicher Risikofaktor bei diesen Taten zu sehen: Fahren ohne Fahrerlaubnis Illegale Kraftfahrzeugrennen Beihilfe zum Handeltreiben mit BTM, etwa als Kurierfahrer In all diesen Fällen war ich bereits als Verteidiger tätig und konnte teilweise schlimmeres verhindern…WeiterlesenEinziehung des PKW
Kann die Corona-Soforthilfe gepfändet werden? Das Landgericht Köln, 39 T 57/20, hat in einer Entscheidung eine Linie gezogen, wie man diese Frage beantworten kann: Grundsätzlich ist die Corona-Soforthilfe unpfändbar. Eine Pfändung ist aber möglich für Anlassgläubiger, die von der Zweckgebundenheit der Corona-Soforthilfe geschützt sind – also diejenigen, die Gläubiger aus Leistungen sind, die die Corona-Soforthilfe…WeiterlesenPfändbarkeit von Corona-Soforthilfe?