Am 15. März 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Urteil V ZR 115/22 eine bedeutende Entscheidung zum Thema Schwarzgeldabrede bei Immobilienkaufverträgen getroffen. Diese Entscheidung hat für Käufer und Verkäufer von Grundstücken weitreichende Auswirkungen und klärt die Rechtslage bezüglich der Gültigkeit von Verträgen trotz steuerlich unkorrekter Vereinbarungen.WeiterlesenSchwarzgeldabrede bei Immobilienverträgen
Schlagwort: Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten anfällt. Sie wird in Deutschland von den Bundesländern erhoben und richtet sich nach dem Wert des Grundstücks oder des grundstücksgleichen Rechts.
Im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer kann es strafrechtlich relevant sein, wenn Beteiligte versuchen, den Wert des Grundstücks oder des grundstücksgleichen Rechts zu manipulieren, um eine geringere Steuer zu zahlen. Solche Manipulationen können als Steuerhinterziehung oder sogar als schwerer Steuerbetrug strafbar sein. Ein typisches Szenario ist z.B. die verdeckte und inoffizielle Barzahlung des Kaufpreises, um den Kaufpreis im offiziellen Kaufvertrag zu drücken und so eine geringere Grunderwerbsteuer zu zahlen. Auch das Verschweigen von werterhöhenden Tatsachen kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Wir sind für SIe als Strafverteidiger im Steuerstrafrecht tätig, beachten Sie auch unseren Beitrag zur Steuerhinterziehung!
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Mai 2023 (II R 35/20) liefert wichtige Erkenntnisse zum Thema leichtfertige Steuerverkürzung bei unterlassener Anzeige im Rahmen der Grunderwerbsteuer.WeiterlesenBFH zur Leichtfertigen Steuerverkürzung in der Grunderwerbsteuer
Mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gilt, dass wenn sich aus weiteren Vereinbarungen, die mit dem Grundstückskaufvertrag in einem rechtlichen oder zumindest objektiv sachlichen Zusammenhang stehen, ergibt, dass der Erwerber das bei Abschluss des Kaufvertrags unbebaute Grundstück in bebautem Zustand erhält, bezieht sich der grunderwerbsteuerrechtliche Erwerbsvorgang auf diesen einheitlichen Erwerbsgegenstand. Abweichungen sind dabei möglich, etwa wenn…WeiterlesenGrunderwerbsteuer bei einheitlichem Erwerbsgegenstand
„Stalking“ kann teuer werden
Wer seine Nachbarn durch beharrliche Bedrohungen mit der Verletzung ihrer Gesundheit oder gar ihres Lebens zum Wegzug veranlasst, kann ihnen zum Ersatz der durch den Umzug entstehenden Schäden verpflichtet sein. Mit dieser Aussage hat der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe am 5. November 2021 der Berufung eines Ehepaares gegen ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts Mannheim…Weiterlesen„Stalking“ kann teuer werden
Nach der Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs stellt die für die Grunderwerbsteuer geltende Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern (§ 6a des Grunderwerbsteuergesetzes [GrEStG]) keine unionsrechtlich verbotene Beihilfe dar. Im Anschluss hat nun der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Vorschrift auch den Fall erfasst, dass eine abhängige Gesellschaft auf ein herrschendes Unternehmen verschmolzen wird.WeiterlesenGrunderwerbsteuer: Steuervergünstigung für Umwandlungen im Konzern
In einer interessanten Entscheidung konnte sich der Bundesgerichtshof (1 StR 173/17) zur Kraftfahrzeugsteuerhinterziehung bei widerrechtlicher Benutzung von Kraftfahrzeugen positionieren und feststellen dass der Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO bei schlicht widerrechtlichen Benutzen von KFZ – jedenfalls bis zum 20.7.2017 – nicht erfüllt ist, da hier nicht gegen steuerliche Erklärungspflichten verstoßen wird:WeiterlesenKraftfahrzeugsteuerhinterziehung bei widerrechtlicher Benutzung von Kraftfahrzeugen
Beruht der Vertrag über die Bebauung eines Grundstücks auf einem Angebot der Veräußererseite, das nach Abschluss des Grundstückskaufvertrages geändert wurde, so ist ein Indiz für eine wesentliche Abweichung vom ursprünglichen Angebot und damit zugleich gegen das Vorliegen eines einheitlichen Erwerbsgegenstandes, wenn sich dadurch die Flächengröße und/oder die Baukosten um mehr als 10 % ändern, wie…WeiterlesenKein einheitlicher Erwerbsgegenstand bei wesentlicher Änderung
Der Bundesfinanzhof (II R 32/13) hat sich zum einheitlichen Erwerbsvorgang im Grunderwerbsteuerrecht geäußert und festgestellt, dass dann, wenn sich aus weiteren Vereinbarungen, die mit dem Grundstückskaufvertrag in einem rechtlichen oder zumindest objektiv sachlichen Zusammenhang stehen, ergibt, dass der Erwerber das bei Abschluss des Kaufvertrags unbebaute Grundstück in bebautem Zustand erhält, sich der grunderwerbsteuerrechtliche Erwerbsvorgang auf…WeiterlesenEinheitlicher Erwerbsvorgang im Grunderwerbsteuerrecht
Beim Hauskauf gehört der auf die Solaranlage entfallende Kaufpreisanteil zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage. Denn Solaranlagen werden meist zur Ergänzung der Wärmeversorgung eingesetzt und sind vergleichbar mit Heizungsanlagen. Diese sind Gebäudebestandteile, gehören damit zum Grundstück und unterliegen somit der Grunderwerbsteuer (Bayerisches Landesamt für Steuern vom 14.2.2008, Fachthema Grunderwerbsteuer).WeiterlesenGrunderwerbsteuer: Entgelt für Solaranlage muss mitberücksichtigt werden
Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, ob bei aufeinander folgenden Erwerbsvorgängen die für den ersten Erwerb gezahlte Grunderwerbsteuer auf die Grunderwerbsteuer des zweiten Erwerbs angerechnet bzw. nur in Höhe des Differenzbetrages erhoben werden kann.WeiterlesenGrunderwerbssteuer: Kein „Vorsteuerabzug“ bei mehrfachem Verkauf eines Grundstücks