Es laufen – nach meinem Eindruck massenhaft – Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Nutzer von KeyTV.eu & Keyworld.Club: Die vier, für die Portale verantwortlichen, Täter hinter KeyTV.eu & Keyworld.Club wurden mit Urteil vom 21.05.2019 verurteilt; wohl seitdem läuft die Verfolgung der Nutzer an, die in für die Ermittler zugänglichen Datenbanken mit Zahlungs- und Zugangsdaten gespeichert waren. In…WeiterlesenCardsharing: Ermittlungsverfahren gegen Nutzer von KeyTV.eu & Keyworld.Club
Rechtsanwalt Ferner - Schlagwort: Cardsharing
Cardsharing ist eine Methode, um digitale Fernsehsignale über ein Netzwerk an mehrere Empfänger zu senden. Dies wird erreicht, indem die Entschlüsselungsinformationen, die auf einer gültigen Abonnement-Smartcard gespeichert sind, über ein Netzwerk von Computern oder über das Internet an andere Empfänger gesendet werden. Es ermöglicht den Nutzern, auf kostenpflichtige TV-Dienste zuzugreifen, ohne die volle Gebühr zahlen zu müssen. Beachten Sie auch den Eintrag zum IPTV!
Unsere Kanzlei berät im IT-Recht und verteidigt im Strafverfahren. Cardsharing wirft jedoch zahlreiche rechtliche Probleme auf und ist in vielen Ländern illegal. Einige dieser Probleme sind
- Urheberrechtsverletzung: Beim Cardsharing werden die Entschlüsselungscodes, die den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten ermöglichen, ohne Erlaubnis des Rechteinhabers weitergegeben. Dies stellt in der Regel eine klare Urheberrechtsverletzung dar.
- Verletzung der Nutzungsbedingungen: Die meisten Diensteanbieter haben klare Bestimmungen in ihren Nutzungsbedingungen, die das Teilen von Abonnements verbieten. Cardsharing würde also gegen diese Bedingungen verstoßen.
- Illegaler Zugang zu verschlüsselten Diensten: Viele Länder haben spezifische Gesetze, die den illegalen Zugriff auf verschlüsselte Dienste verbieten, unabhängig vom Urheberrecht. Auch in diesem Fall wäre Cardsharing illegal.
- Strafrechtliche Verfolgung: Da Cardsharing in vielen Ländern illegal ist, können die Nutzer strafrechtlich verfolgt werden. Dies kann zu hohen Geldstrafen und sogar zu Gefängnisstrafen führen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Technologie hinter Cardsharing an sich zwar nicht illegal ist, aber ihre Verwendung zur Umgehung von Zahlungen für urheberrechtlich geschützte Inhalte in den meisten Fällen als illegal angesehen wird. Nutzer, die erwägen, Cardsharing-Dienste in Anspruch zu nehmen, sollten sich der möglichen rechtlichen Konsequenzen bewusst sein und diese Methoden vermeiden.
Es gibt weitere laufende Ermittlungsverfahren gegen das Umfeld von Cardsharing-Infrastruktur: Schon Ende August hatte die Polizei Köln in einer vielbeachteten Pressemitteilung einige anschauliche Bilder zur Verfügung gestellt, um einen kleinen Einblick „hinter“ die Kulissen zu geben.WeiterlesenComputerbetrug durch Cardsharing: Fernsehsignal von Bezahlsender vervielfältigt
Hausdurchsuchung nach Cardsharing: Die Ermittlungen im Bereich Cardsharing gehen weiter, massiv geführt von der Zentralstelle Cybercrime Bayern. Dabei hatte es nach meinem Kenntnisstand zuletzt im Jahr 2016 massive Ermittlungen gegeben, die im November 2017 zu europaweiten Hausdurchsuchungen führten. Nachdem im Mai 2019 die Betreiber der damals betroffenen Cardsharing-Infrastrukturen verurteilt wurden (durch das Landgericht Regensburg, die…WeiterlesenErmittlungen in Cardsharing-Szene 2022
Quasi nur am Rande bestätigen konnte der Bundesgerichtshof, dass beim Betreiber eines Cardsharing-Dienstes ein (gewerbsmäßiger) Computerbetrug vorliegt (BGH, 5 StR 325/18). Angesichts der wahren Massen an Rechtsfragen in diesem Zusammenhang ist es zumindest bedauerlich, dass der BGH eine Entscheidung des Landgerichts Dresden schlicht bestätigt hat und die Gelegenheit für rechtliche Ausführungen nicht nutzte. Hinweis: Es gibt immer…WeiterlesenBGH: Cardsharing ist Computerbetrug
Card-Sharing: Nach dem Amtsgericht Düsseldorf hat auch das Oberlandesgericht Celle (2 Ss 93/16) entschieden, dass es sich beim Card-Sharing um ein strafbares Verhalten handelt – sowohl für Anbieter wie auch für die Kunden. Die Hintergründe wurden zwischenzeitlich durch den BGH bestätigt, sodass diese Rechtsprechung grundsätzlich fest sein sollte. Hinweis: Es gibt immer wieder Ermittlungen im…WeiterlesenOLG Celle: Card-Sharing ist strafbar
Der Betreiber eines sogenannten Card-Sharing-Servers, der selbst Kunde eines Anbieters von Pay-TV ist, erfüllt den Tatbestand des Computerbetruges, wenn er für Dritte über seinen Server unbefugt Sendesignale mit Pay-TV-Programmen entschlüsselt. Dies hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle durch Beschluss vom 31. August 2016 entschieden und insoweit die Rechtsprechung des Landgerichts Verden bestätigt (Aktenzeichen 2…WeiterlesenBetreiber eines Card-Sharing-Servers für Pay-TV begeht Computerbetrug
Leider mit einer viel zu kurzen Entscheidung hat sich das Amtsgericht Düsseldorf (106 Ls-120 Js 1353/14-67/15) mit der Strafbarkeit des Cardsharing beschäftigt. Dies kommt, wie das OLG Celle, zu einer Strafbarkeit beim so genannten Cardsharing. Dabei ging es um das übliche Prozedere: Nachdem der Angeklagte in den Besitz der Dekoderkarten der privaten Programmanbieter gekommen war,…WeiterlesenAG Düsseldorf zur Strafbarkeit des Cardsharing