Es genügt manchmal ein einziger Name. Wer über Jahre erfährt, welches börsennotierte Unternehmen als nächstes übernommen werden könnte, und allein auf diesen Wink hin Millionen investiert, bewegt sich tief im Insiderstrafrecht – auch dann, wenn er die zugrunde liegende Information nie genau kennt. Genau diese Konstellation hat der Bundesgerichtshof in seinem für die amtliche Sammlung bestimmten Urteil vom 19. November 2025 (2 StR 224/25) entschieden und dabei drei Verbotsvarianten der Marktmissbrauchsverordnung präzise voneinander abgegrenzt.
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Blog zum Kapitalmarktstrafrecht und Marktmissbrauchsstrafrecht (WpHG und KWG): Fachanwalt für Strafrecht Ferner zu Börsenmanipulation, unerlaubten Bankgeschöften und Insidergeschäften im Strafrecht. Unsere Strafverteider verteidigen im Markmissbrauchsstrafrecht (WpHG & KWG)!
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- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
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Marktmanipulation durch Anlagewerbung: BGH legt EuGH zentrale Fragen zur EU-Marktmissbrauchsverordnung vor
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (1 StR 527/24) hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet. Dies ist für die Praxis des Wirtschaftsstrafrechts von erheblicher Bedeutung. Im Mittelpunkt steht die Auslegung der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014, konkret die Frage, unter welchen Voraussetzungen werbende Stellungnahmen zu Finanzinstrumenten als Marktmanipulation zu qualifizieren sind, wenn die Werbenden selbst Positionen in den beworbenen Unternehmen halten.
Die Entscheidung betrifft sowohl die strafrechtliche Bewertung solcher Handlungen als auch die Reichweite von Einziehungsmaßnahmen gegen die erzielten Gewinne. Dabei werden grundlegende Fragen zur Transparenzpflicht und zum Tatbestand der Marktmanipulation aufgeworfen.
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Bitcoins: Sind Bitcoins Geld, E-Geld bzw. Währung oder Ware?
Die „Währung“ Bitcoins sorgt immer wieder für Schlagzeilen: Mal als neue Währung der Zukunft, mal als Internetblase verschrien, ist zurzeit eines schon klar: Es steckt genug echtes Geld dahinter, um als Angriffsziel interessant zu sein. Das Thema „Bitcoins“ ist dabei auch juristisch von höchstem Interesse, zumal sich hier die Gelegenheit bietet, Fragen aufzuwerfen, die es so bisher wirklich bislang nicht gab. Und eine davon sorgt bereits seit Längerem für Streit: Was sind Bitcoins eigentlich? Handelt es sich um eine Währung, um Geld? Oder ist es doch nur ein (digitales) Tauschgut, eine Ware?
Mit der europäischen Verordnung über Märkte für Kryptowerte („MiCAR“) und der inzwischen gefestigten Verwaltungspraxis der BaFin werden Bitcoins heute nicht als gesetzliche Währung, sondern als Kryptowerte beziehungsweise Finanzinstrumente behandelt. Zivilrechtlich bleibt es im Kern bei einem Tausch- beziehungsweise Kaufgeschäft, aufsichtsrechtlich stehen dagegen die Einordnung als Rechnungseinheit und die daran anknüpfenden Erlaubnispflichten im Vordergrund. Für die in der Öffentlichkeit dominierende Rede von „Währung“ oder „Geldanlage“ ist das eine wichtige Korrektur: Juristisch geht es eher um die Behandlung eines neuartigen, digital verkörperten Vermögensguts als um die Einführung einer alternativen Währung.
Hinweis, Update Januar 2026: Dieser Beitrag wurde ursprünglich im Jahr 2011 verfasst und wird seitdem laufend aktualisiert, um alle Entwicklungen möglichst zu beachten. Beachten Sie auch, dass dieser Beitrag bei Wikipedia referenziert wird.
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Vorstandshaftung: Bundesgerichtshof zum Betrug durch Unterlassen
Die Frage, unter welchen Umständen ein Vorstandsmitglied für betrügerische Machenschaften Dritter haftet, wirft komplexe rechtliche Abgrenzungsfragen auf. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 9. September 2025 (5 StR 244/25) klargestellt, dass die bloße Stellung als Organ einer Gesellschaft nicht automatisch eine Garantenpflicht gegenüber getäuschten Anlegern begründet.
Die Entscheidung verdeutlicht die Grenzen zwischen zivilrechtlicher Organverantwortung und strafrechtlicher Haftung für Unterlassen – und wo die Rechtsprechung klare Trennlinien zieht. Besonders relevant wird dies in Konstellationen, in denen Mantelgesellschaften als Vehikel für betrügerische Systeme missbraucht werden.
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LG Ravensburg: Belehrungspflichten bei qualifiziert nachrangigen Darlehen im Crowdfunding
Crowdfunding-Plattformen haben sich als innovative Finanzierungsform im deutschen Kapitalmarkt etabliert. Zugleich werfen sie grundlegende haftungsrechtliche Fragen auf – insbesondere im Hinblick auf die Pflichten gegenüber (Klein-)Anlegern. Mit Urteil vom 7. Februar 2025 (Az. 2 O 99/24) nimmt das Landgericht Ravensburg Stellung zu den Aufklärungspflichten einer Crowdfunding-Plattform bei qualifiziert nachrangigen Darlehen und stellt – in Abgrenzung zur Linie des OLG Dresden – hohe Anforderungen an die Risikobelehrung. Die Entscheidung markiert einen Konfliktpunkt zwischen Verbraucherschutz und liberaler Vertragsautonomie im digitalen Kapitalmarktrecht.
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KWG: Keine Beihilfe durch Crowdfunding-Plattform bei wirksamem Nachrangdarlehen
Crowdfunding-Plattformen stellen für Start-ups ein attraktives Finanzierungsinstrument dar, werfen aus rechtlicher Sicht jedoch zunehmend komplexe Fragen auf – insbesondere im Spannungsfeld zwischen erlaubnispflichtigem Einlagengeschäft und zulässiger alternativer Kapitalaufnahme.
Das Oberlandesgericht Dresden hatte in seinem Urteil vom 5. März 2025 (Az. 5 U 1392/24) zu entscheiden, ob die Bereitstellung eines Investmentvertrags mit qualifiziertem Nachrang durch eine Crowdinvesting-Plattform eine Beihilfe zum unerlaubten Betreiben von Bankgeschäften nach dem Kreditwesengesetz (KWG) darstellt. Die Entscheidung beleuchtet zentrale Aspekte der AGB-Kontrolle, die Schutzgesetzqualität des § 32 KWG und die Haftung aus vorvertraglichem Vertrauensverhältnis.
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BGH zur Tragfähigkeit von Indizien bei der Beihilfe zu Kapitalanlagebetrug
Der Indizienbeweis ist ein zentrales Instrument richterlicher Überzeugungsbildung, insbesondere bei der Feststellung subjektiver Tatbestände. Doch wie belastbar müssen Indizien sein, um den Vorwurf vorsätzlicher Beihilfe zu stützen? Diese Frage stand im Mittelpunkt des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11. Juli 2024 (Az. III ZR 176/22). Im Kontext eines komplexen Kapitalanlagebetrugs mit internationalen Verflechtungen erteilte der III. Zivilsenat der Praxis der Berufungsgerichte, sich einseitig auf ein schwaches Indiz zu stützen, eine klare Absage – und stärkte zugleich die Verteidigungsrechte im Zivilprozess.
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Die Einziehung von Taterträgen beim untauglichen Versuch
Mit seiner Entscheidung vom 25. Juli 2024 hat das Oberlandesgericht Frankfurt (Az. 7 Ws 253/23) eine grundlegende Frage zur Einziehung von Taterträgen geklärt: Ist die Vermögensabschöpfung auch dann möglich, wenn es sich lediglich um den untauglichen Versuch einer Straftat handelt? Der Fall drehte sich um mutmaßliche Insidergeschäfte, bei denen der Beschuldigte aufgrund vermeintlicher Insiderinformationen Wertpapiere erworben und mit Gewinn veräußert haben soll. Die Entscheidung beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und zeigt die Abgrenzung zwischen Versuch und Vollendung auf.
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OLG Köln zur Einziehung bei unerlaubtem Zahlungsdienst
Eingriff in fremde Vermögenssphären braucht klare Grenze: Mit Beschluss vom 4. Juli 2024 (Az. 3 Ws 33/24) hat das Oberlandesgericht Köln über die Reichweite einer Vermögensabschöpfung bei einer Dritteinziehung nach § 73b StGB entschieden. Konkret ging es um die Frage, ob Vermögenswerte, die bei einem mutmaßlich unerlaubt betriebenen Zahlungsdienstleister liegen, vollständig der Einziehung unterliegen können, oder ob eine Differenzierung zwischen Taterträgen und bloßen Tatobjekten geboten ist. Die Entscheidung ist ein instruktives Beispiel für die restriktive Handhabung der Einziehung bei Drittbeteiligten und verdeutlicht die notwendige rechtsstaatliche Begrenzung strafprozessualer Zugriffsbefugnisse.
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Vertrauen auf anwaltliche Expertise: BGH zur Grenze des unvermeidbaren Verbotsirrtums im Finanzvertrieb
Mit Urteil vom 20. März 2025 (Az. III ZR 261/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen sich ein Unternehmer beim Vertrieb komplexer Finanzprodukte auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen kann. Das Urteil berührt zentrale Fragen der Managerhaftung, insbesondere in Bezug auf die Reichweite von Sorgfaltspflichten im Vorfeld erlaubnispflichtiger Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Es markiert einen wichtigen Eckpunkt zur strafrechtlichen und deliktsrechtlichen Zurechnung im Spannungsfeld zwischen unternehmerischem Gestaltungswillen und regulatorischer Compliance.
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DNS-Sperren durch die Finanzaufsicht
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 23. Oktober 2024 (Az. 7 K 800/22.F) beleuchtet ein spannendes und zugleich kontroverses Thema an der Schnittstelle von Internetregulierung, Finanzaufsicht und Grundrechtsschutz. Sie setzt sich mit der Frage auseinander, ob und unter welchen Voraussetzungen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Internet-Provider zur Einrichtung von DNS-Sperren verpflichten kann, um unerlaubte Finanzgeschäfte zu unterbinden.
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FBI legt Kryptobetrüger mit gefälschtem Token herein: „Operation Token Mirrors“
Diese Ermittlungsaktion war beispiellos – und doch reiht sie sich in eine Vielzahl ähnlicher Ermittlungsvorgänge: Die US-Behörden entwickelten einen eigenen Kryptowährungstoken und nutzten diesen, um ein Netzwerk von Betrügern aufzudecken. Das Projekt zielte auf Marktmanipulation und illegale Handelspraktiken ab, die Investoren auf der ganzen Welt Millionen von US-Dollar kosteten.
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Verjährung bei Kapitalanlagebetrug
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem aktuellen Beschluss vom 27. Juni 2024 (Az. 6 StR 16/24) die tateinheitliche Verurteilung wegen Kapitalanlagebetrugs aufgehoben. Der Grund für diese Entscheidung liegt in der Verjährung der Tat nach Ablauf der absoluten Verjährungsfrist von zehn Jahren, die gemäß § 78c Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 78 Abs. 3 Nr. 4 Strafgesetzbuch (StGB) berechnet wird.
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Schließung von Krypto-Automaten durch die BaFin
Eine kürzliche Razzia der BaFin gegen Betreiber von Krypto-Automaten hat die Diskussion über die rechtlichen Risiken im Kryptobereich erneut entfacht. In einer großangelegten Aktion wurden deutschlandweit Krypto-Automaten beschlagnahmt, die ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben wurden.
Diese Automaten, an denen Nutzer Euro in Kryptowährungen wie Bitcoin und umgekehrt umtauschen konnten, verstoßen nach Ansicht der BaFin gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und bergen erhebliche Risiken, insbesondere im Zusammenhang mit Geldwäsche.
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Marktmanipulation: Ein Überblick über ein zentrales Thema im Kapitalmarktstrafrecht
Marktmanipulation ist ein bedeutendes Thema im Bereich des Kapitalmarktstrafrechts und bezeichnet verbotene Handlungen, die darauf abzielen, den Markt für Finanzinstrumente zu beeinflussen, um unfaire wirtschaftliche Vorteile zu erlangen. Diese Praktiken untergraben das Vertrauen in die Integrität der Märkte und können erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
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