Ermittlungen wegen Störung des Online-Unterrichts in einer Schule

Ermittlungen wegen Zoom-Bombing: Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg berichtet, gegen einen 21-jährigen wegen so genannten Zoom-Bombings im Rahmen von Online-Schulunterricht zu ermitteln.

Hinweis: Hier liegt eine Besonderheit vor, da wohl die Aktionen gefilmt und auf hochgeladen wurden, was den Vorwurf der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes zumindest eröffnet. Wie immer in diesem Bereich kommt es stark auf die Details an, um die möglichen Strafbarkeiten zu bewerten.

Aus der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bamberg:

Eine Mittelschule im Unterallgäu erstattete am 22.01.2021 Anzeige bei der Kriminalpolizeiinspektion Memmingen, nachdem sich ein bis dahin Unbekannter mit Unterstützung eines Schülers unberechtigt Zugang zum aktuell stattfindenden Online-Unterricht einer 9. Klasse verschafft hatte. Dort störte er den laufenden Unterricht mehrfach massiv mit lauter Musik, Gesängen, Zwischenrufen und Provokationen gegenüber den Lehrern, so dass ein geregelter Unterricht nicht mehr möglich war. Die Aufzeichnungen dieser Aktionen wurden dann in zusammengeschnittener Form auf einem YouTube-Kanal veröffentlicht, wobei die unerlaubt gefertigten Aufnahmen der betroffenen Lehrer gezeigt wurden.

Durch akribische Auswertung der auf dem YouTube-Kanal veröffentlichten Inhalte gelang es Beamten des Fachkommissariats Cybercrime der KPI Memmingen, als mutmaßlich Verant-ortlichen einen 21-Jährigen aus Augsburg zu ermitteln, der über den YouTube-Kanal regelmäßig ähnliche Videos verbreitete. Dabei forderte er seine Zuschauer auf, ihm auch weiterhin Zugangsdaten zu Online-Unterrichtsstunden zuzusenden.

Die Zentralstelle Cybercrime Bayern, die wegen Störungen des Online-Unterrichts zentral im Freistaat bearbeitet, erwirkte in der Folge einen Dursuchungsbeschluss für die Wohnung des Beschuldigten in Augsburg, der am 27.01.2021 vollzogen wurde. Dabei wurden Computer und Mobiltelefone des jungen Manns sichergestellt, die jetzt ausgewertet werden.

Gegen den 21-Jährigen wird nun wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes in mehreren Fällen ermittelt. Das Gesetz sieht hierfür oder bis zu drei Jahren vor. 

Auch den 14-jährigen Schüler der neunten Klasse, der dem 21-Jährigen durch die Weitergabe der Zugangsdaten die Einwahl in den Online-Unterricht ermöglicht haben soll, erwartet nun ein Jugendstrafverfahren zumindest wegen . Auch sein Smartphone wurde sichergestellt.

Der Fall zeigt, dass die Grenze vom harmlosen Schülerstreich zur ernsten Straftat schnell überschritten ist. Wegen der überragenden Bedeutung des Online-Unterrichts in Pandemiezeiten werden entsprechende Fälle von der Zentralstelle Cybercrime Bayern und den bayerischen Polizeidienststellen sehr ernst genommen und mit Nachdruck verfolgt, was der schnelle Ermittlungserfolg in Schwaben zeigt.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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