Admin einer per Trojaner agierenden Computerbetrugsbande verurteilt

Das Landgericht Stuttgart hat am 6. November einen 36-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen wegen Beihilfe zur versuchten bzw. vollendeten banden- und gewerbsmäßigen Erpressung jeweils in Tateinheit mit Beihilfe zur banden- und gewerbsmäßigen Computersabotage in mehreren hundert Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren 6 Monaten verurteilt. 

Dazu auch: Bericht bei Heise

Update: Der BGH hat die Entscheidung teilweise aufgehoben

Dem 36-Jährigen war in der Anklage zur Last gelegt worden, zumindest im Zeitraum November 2013 bis Februar 2015 Mitglied einer international und arbeitsteilig agierenden Tätergruppierung gewesen zu sein, die weltweit Erpressungsschadsoftware (sogenannte „Ransomware“) auf Computersystemen verbreitete, um die jeweiligen Computernutzer zur Zahlung von Geldbeträgen zu veranlassen.

Die umfangreichen Ermittlungen der Abteilung Cybercrime des Landeskriminalamts Baden-Württemberg hatten ergeben, dass die Gruppierung allein in der Zeit von Mitte 2013 bis Mitte 2015 eine Summe von etwa acht Millionen Euro von Computernutzern aus verschiedenen Ländern erpresst hatte. Von den Tätern, die u.a. von Kiew aus agierten, waren bereits seit Ende 2012 über verschiedenste Webseiten Trojaner verbreitet worden. War ein Computer damit infiziert, erschien auf dem Computer des Nutzers ein Sperrbildschirm mit der unwahren Behauptung, dieser habe illegale Downloads vorgenommen oder es befinde sich kinderpornografisches Material auf dem Computer. Die Gestaltung des Sperrbildschirms erweckte hierbei den Anschein, er stamme von einer Behörde aus dem jeweiligen Land der Computernutzer. Um ein derartiges behördliches Verfahren abzuwenden, wurden die Nutzer zur Zahlung einer „Gebühr“ von 100 Euro aufgefordert.

Von November 2013 bis Februar 2015 soll die Tätergruppierung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auf diese Weise über 4000 Computersysteme infiziert haben, darunter über 500 in der Region Stuttgart. In annähernd 400 weiteren Fällen zahlten die in Deutschland befindlichen Nutzer nach der entsprechenden Infektion ihrer Computersysteme einen Betrag in Höhe von etwa 100 Euro an die Täter, um ein angeblich drohendes Verfahren abzuwenden. Der 36-Jährige war hierbei innerhalb der Gruppierung als technischer Berater und Administrator tätig gewesen. Er war im März 2020 am Flughafen in Wien aufgrund eines internationalen Haftbefehls festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert worden.

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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