Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Schlagwort: Terrorismus

Terrorismus: In unserer auf Strafverteidigung und Criminal-Compliance ausgerichteten Kanzlei spielt der Terrorismus eine beachtliche Rolle. Sie finden hier eine Vielzahl von Beiträgen mit Bezug zum Themenkomplex des Terrorismus – wobei die Verquickung mit dem Bereich Cyberwar und Desinformation nicht zu unterschätzen ist. Wir bieten Unternehmen und Behörden Beratung im Bereich Compliance rund um das Thema Terrorismus – und verteidigen Individuen, etwa beim Vorwurf Terrorismusfinanizierung.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • UN-Übereinkommen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität verabschiedet (Update 2026)

    UN-Übereinkommen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität verabschiedet (Update 2026)

    Am 8. August 2024 haben die Vereinten Nationen nach intensiven Verhandlungen den Text für ein neues, globales Übereinkommen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität verabschiedet. Dieses Abkommen markiert einen bedeutenden und damit auch durchaus kritischen Schritt in der internationalen Zusammenarbeit gegen kriminelle Aktivitäten im digitalen Raum.

    Was nun im Jahr 2024 noch ein Verhandlungstext war, ist seit Herbst 2025 ein unterschriebener völkerrechtlicher Vertrag – und damit für Strafverteidigung und IT-Recht keine ferne Brüsseler oder New Yorker Angelegenheit mehr, sondern eine konkrete Perspektive grenzüberschreitender Datenherausgabe. Die UN-Generalversammlung verabschiedete das Übereinkommen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität am 24. Dezember 2024 mit der Resolution 79/243. Seither hat sich entscheidend etwas bewegt: Der Vertrag wurde am 25. und 26. Oktober 2025 in Hanoi zur Unterzeichnung aufgelegt, weshalb er heute meist schlicht „Hanoi-Konvention“ heißt. In Kraft ist er allerdings noch nicht – und genau in dieser Schwebephase entscheidet sich, wie scharf das Instrument am Ende wird.

    Das Abkommen zielt darauf ab, Straftaten wie illegale Zugriffe auf IT-Systeme, Dateninterferenzen, die Verbreitung von schädlicher Software, Identitätsdiebstahl, Kinderpornografie, und andere Formen von Cyberkriminalität zu verhindern und zu bestrafen. Weiterhin – und hier liegen ganz besondere Gefahren – fördert es den Austausch von elektronischen Beweismitteln und stärkt die internationale Zusammenarbeit bei Ermittlungen, einschließlich der gegenseitigen Rechtshilfe und Auslieferung. Das Übereinkommen legt großen Wert auf den Schutz von Opfern und auf Maßnahmen zur Beschlagnahme und Einziehung von Vermögenswerten, die durch Cyberkriminalität erlangt wurden.

    Hinweis: Beachten Sie dazu meinen Kommentar bei Beck-Aktuell. Ich habe den Beitrag im Juni 2026 zuletzt aktualisiert.

    (mehr …)
  • Gehilfenvorsatz beim Bulletproof-Hosting: Cyberbunker beim BGH

    Gehilfenvorsatz beim Bulletproof-Hosting: Cyberbunker beim BGH

    Wer im Darknet Drogen im Wert von 41 Millionen Euro umschlägt, braucht jemanden, der die Server stillhält, wenn die Behörden anklopfen – und genau dieser Jemand stand im Cyberbunker-Verfahren vor Gericht, ohne am Ende für die einzelnen Drogengeschäfte als Gehilfe zu haften. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 12. September 2023 (3 StR 306/22) erstmals höchstrichterlich entschieden, wo die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Bulletproof-Hosters beginnt und – für viele überraschend – wo sie endet. Die Entscheidung verdient gerade deshalb Aufmerksamkeit, weil sie ein erkennbar auf Kriminalität ausgerichtetes Geschäftsmodell als kriminelle Vereinigung erfasst, zugleich aber offenlegt, dass die klassische Beihilfedogmatik beim arbeitsteiligen, anonymisierten Internet-Hosting an ihre Grenzen stößt.

    Beachten Sie dazu meine Besprechung „Strafbarkeit eines „Bulletproof-Hosting“-Angebots („Cyberbunker“)“ erschienen in Ferner, jurisPR-StrafR 16/2025 Anm. 3

    (mehr …)
  • Hessendata, Palantir und der digitale Ermittlungsstaat (Update)

    Hessendata, Palantir und der digitale Ermittlungsstaat (Update)

    Mit Palantir zwischen Effizienzversprechen und Grundrechtsgrenzen: Die Digitalisierung macht vor der Strafverfolgung nicht halt. Mit Systemen wie „Hessendata“, einer auf der Plattform „Gotham“ von Palantir Technologies basierenden Software, sind polizeiliche Ermittlungsbehörden in der Lage, Daten aus verschiedensten Quellen in Sekunden zu durchleuchten, zu verknüpfen und visuell aufzubereiten.

    Was früher Tage oder Wochen manueller Recherche erforderte, ist nun mit wenigen Klicks erledigt. Und doch – oder gerade deshalb – stellt sich die Frage: Wie viel algorithmengestützte Ermittlungsarbeit verträgt ein Rechtsstaat? Und wo wird aus Ermittlungsintelligenz Überwachung?

    Update Mai 2026: Der Beitrag aus dem Dezember 2025 wurde um die jüngsten Entwicklungen ergänzt – insbesondere die Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen Palantir und für die französische Software ChapsVision, den auslaufenden NRW-Vertrag samt Neuausschreibung, die Kritik der NRW-Datenschutzbeauftragten an der Verfassungskonformität von § 23 Abs. 6 PolG NRW sowie den Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Dobrindt zur bundesweiten automatisierten Datenanalyse („Lex Palantir“).

    (mehr …)
  • Biometrische Überwachung im Iran

    Biometrische Überwachung im Iran

    In Teheran und anderen iranischen Städten haben Bilder jubelnder Menschen nach dem Tod von Ali Khamenei weltweit Aufmerksamkeit erregt – nicht wegen der Berichterstattung der staatlichen Medien, sondern wegen der stillen Begleiter im Hintergrund: Kameras, die längst nicht mehr nur aufzeichnen, sondern identifizieren.

    Eine aktuelle, internationale Recherchekooperation um Forbidden Stories und Le Monde legt offen, dass der Iran sich dafür hochentwickelte Gesichtserkennungssoftware aus Russland beschafft haben soll, und zwar über ein Geflecht aus Tarnfirmen und staatsnahen Technologieunternehmen. Im Zentrum steht die Software FindFace des russischen Unternehmens NtechLab, die in Russland bereits zur Überwachung von Oppositionellen und Regimekritikern eingesetzt worden sein soll und nun offenbar Bestandteil des iranischen Sicherheitsapparats ist.

    Die technischen Fähigkeiten der eingesetzten Systeme sind dabei für sich genommen nicht außergewöhnlich. Sie stehen exemplarisch für eine globale Überwachungsindustrie, in der Gesichtserkennungslösungen in immer größeren Maßstab verfügbar sind. Bemerkenswert ist, wer diese Technologie einsetzt, wie sie beschafft wird und in welchen rechtlichen und politischen Strukturen sie verankert ist. Gerade im Vergleich mit den europäischen Debatten um biometrische Fernidentifizierung, KI‑Regulierung und Datenschutz zeigt der Fall Iran, wie stark der normative Rahmen darüber entscheidet, ob ein und dieselbe Technologie als Instrument moderner Strafverfolgung oder als Baustein einer repressiven Überwachungsordnung wirkt.

    (mehr …)
  • OLG Düsseldorf zum digitalen Jihad-Finanzierer

    OLG Düsseldorf zum digitalen Jihad-Finanzierer

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 6.3.2025 – 6 St 4/24) verurteilt einen jungen, in Deutschland sozialisierten Angeklagten wegen Unterstützung des „Islamischen Staates“ im Ausland, Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz sowie Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren. Die Entscheidung verbindet klassische Terrorismusstrafbarkeit mit modernen Phänomenen wie Kryptotransfers und digitaler Radikalisierung und konkretisiert zugleich den Ausreise-Tatbestand des § 89a Abs. 2a StGB.

    (mehr …)
  • Stuttgart: GandCrab-Ransomware-Erpresser verurteilt

    Stuttgart: GandCrab-Ransomware-Erpresser verurteilt

    Was in Stuttgart rund um den Angriff auf die dortigen Staatstheater vor dem Landgericht verhandelt wird, ist mehr als eine typische Cybercrime-Geschichte. Der Fall erzählt, wie schwierig Ransomware-Fälle vor Gericht sind … für Staat, Wirtschaft und Verteidiger zugleich. Dabei sieht man hier durchaus aus Sicht der Strafverfolger eine Erfolgsgeschichte, denn es ist einer der ganz wenigen Fälle in denen ein im Ausland lebender Ransomware-Erpresser von der deutschen Justiz verurteilt wurde, zu immerhin sieben Jahren Haft.

    (mehr …)
  • Bundestag beschließt E-Evidence-Gesetz: Europäische Ermittler erhalten direkten Zugriff auf digitale Daten

    Bundestag beschließt E-Evidence-Gesetz: Europäische Ermittler erhalten direkten Zugriff auf digitale Daten

    Der Deutsche Bundestag hat Ende Januar 2026 das Gesetz zur Umsetzung der europäischen E-Evidence-Regelungen verabschiedet. Damit schafft Deutschland die rechtlichen Voraussetzungen für einen grundlegenden Wandel in der grenzüberschreitenden Strafverfolgung innerhalb der Europäischen Union und ab dem 18. August 2026 können Ermittlungsbehörden eines Mitgliedstaates erstmals direkt bei Diensteanbietern in anderen EU-Ländern elektronische Beweismittel anfordern – und zwar ohne den umständlichen Weg der klassischen Rechtshilfe beschreiten zu müssen.

    Hinweis: Digitale Beweismittel sind mein Spezialgebiet und ich publiziere regelmäßig dazu – in Kürze wird von mir zur Umsetzung der eEvidence-VO ein detaillierter Fachaufsatz in der STRR erscheinen.

    (mehr …)
  • Gründung einer terroristischen Vereinigung durch Zusagen

    Gründung einer terroristischen Vereinigung durch Zusagen

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. August 2025 (3 StR 100/25) beleuchtet zentrale Fragen des Terrorismusstrafrechts, insbesondere die Voraussetzungen für das Gründen einer terroristischen Vereinigung und die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme. Die Entscheidung zeigt, wie bereits verbindliche Zusagen im Vorfeld konkreter Anschlagsplanungen strafrechtlich relevant werden können. Gleichzeitig klärt sie die rechtliche Einordnung der Rädelsführerschaft als tatbezogenes Merkmal, was weitreichende Konsequenzen für die Strafzumessung bei Beihilfehandlungen hat.

    (mehr …)
  • Werbeaussage über die Meldepflicht bei Bargeldgeschäften

    Werbeaussage über die Meldepflicht bei Bargeldgeschäften

    Werbeaussagen, die rechtliche Vorteile suggerieren, sind ein wirksames Marketinginstrument – doch wenn sie auf falschen Tatsachen beruhen, können sie schnell wettbewerbswidrig werden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit seinem Urteil vom 19. September 2025 (Aktenzeichen 14 U 72/25) klargestellt, dass die Behauptung, Online-Bestellungen von Edelmetallen über 2.000 Euro seien „nicht meldepflichtig“, irreführend ist, wenn sie den Eindruck erweckt, im stationären Handel gelte etwas anderes. Vor ungewohntem Hintergrund wird hier aufgezeigt, wie wichtig eine präzise und rechtlich korrekte Kommunikation ist, insbesondere wenn es um komplexe Regelungen wie das Geldwäschegesetz geht.

    (mehr …)
  • Haftungsrisiken und Compliance-Pflichten bei Ransomware-Angriffen

    Haftungsrisiken und Compliance-Pflichten bei Ransomware-Angriffen

    Ransomware-Angriffe gehören auch in aktuellen Studien zu den größten Bedrohungen für Unternehmen jeder Größe und Branche. Die Angriffe führen nicht nur zu operativen Stillständen und finanziellen Verlusten, sondern bergen auch erhebliche juristische Risiken – von strafrechtlichen Konsequenzen bis hin zu zivilrechtlichen Haftungsansprüchen. Für Führungskräfte ist es daher entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen, um im Ernstfall angemessen reagieren zu können. Dieser Beitrag fasst die zentralen Erkenntnisse aus der juristischen Diskussion zusammen und gibt einen Überblick über die wichtigsten Pflichten und Risiken.

    (mehr …)
  • Der europäische Grundsatz „ne bis in idem“: Wann handelt es sich um „dieselbe Tat“?

    Der europäische Grundsatz „ne bis in idem“: Wann handelt es sich um „dieselbe Tat“?

    Doppelbestrafung im grenzüberschreitenden Strafrecht: Der Grundsatz „ne bis in idem“ – das Verbot der Doppelbestrafung – ist ein zentrales Element des Rechtsstaatsprinzips. In der Europäischen Union ist er in Artikel 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) und Artikel 50 der Charta der Grundrechte verankert. Doch was bedeutet „dieselbe Tat“ in einem Raum ohne Binnengrenzen, in dem Straftaten oft grenzüberschreitende Bezüge aufweisen?

    Mit dieser Frage setzte sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 11. September 2025 (C-802/23) auseinander. Der Fall betraf eine ehemalige Anführerin der terroristischen Organisation ETA, die in Frankreich wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden war und sich nun in Spanien wegen konkreter Terroranschläge verantworten musste. Die Entscheidung des EuGH präzisiert, unter welchen Voraussetzungen eine Tatidentität im Sinne des europäischen Rechts anzunehmen ist – eine Frage, die nicht nur für Terrorismusverfahren, sondern für das gesamte EU-Strafrecht von Bedeutung ist.

    (mehr …)
  • BVerfG zieht Grenzen für Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung (Trojaner II)

    BVerfG zieht Grenzen für Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung (Trojaner II)

    Digitalisierung und Strafverfolgung im Spannungsfeld der Grundrechte: Während Kommunikationsdienste wie Messenger, Cloud-Speicher und Voice-over-IP-Telefonie für Nutzer selbstverständlich geworden sind, sehen sich Ermittlungsbehörden mit einer wachsenden Herausforderung konfrontiert: Verschlüsselung. Wo früher Telefonate oder E-Mails noch im Klartext abgehört werden konnten, liefern Provider heute oft nur noch unlesbare Datenströme.

    Die Antwort des Gesetzgebers darauf waren die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ, § 100a Abs. 1 Sätze 2 und 3 StPO) und die Online-Durchsuchung (§ 100b StPO), die beide einen direkten Zugriff auf informationstechnische Systeme (IT-Systeme) ermöglichen. Doch diese Maßnahmen werfen tiefgreifende verfassungsrechtliche Fragen auf: Dürfen Ermittler heimlich in private Geräte eindringen, um Verschlüsselung zu umgehen? Wo liegen die Grenzen zwischen effektiver Strafverfolgung und unzulässiger Grundrechtsbeeinträchtigung?

    (mehr …)
  • BVerfG zum „Staatstrojaner“ (Trojaner I)

    BVerfG zum „Staatstrojaner“ (Trojaner I)

    Staatliche Überwachung im digitalen Zeitalter: Am 24. Juni 2025 hat das Bundesverfassungsgericht in seinem „Trojaner-I“-Beschluss (1 BvR 2466/19) grundlegende Weichen für die verfassungsrechtlichen Grenzen staatlicher Überwachung im digitalen Raum gestellt. Im Mittelpunkt stand die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), bei der Behörden mithilfe von Überwachungssoftware – umgangssprachlich „Staatstrojaner“ – direkt auf IT-Systeme zugreifen, um verschlüsselte Kommunikation auszulesen.

    Das Gericht bestätigte zwar die Verfassungsmäßigkeit der nordrhein-westfälischen Regelung in § 20c PolG NRW, entwickelte dabei aber präzise Maßstäbe für den Schutz der digitalen Privatsphäre und klärte das Verhältnis zwischen Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) und dem IT-System-Grundrecht (Art. 2 I i. V. m. Art. 1 I GG). Die Entscheidung ist nicht nur für die Polizeiarbeit, sondern auch für den grundrechtlichen Schutz in einer zunehmend digitalisierten Welt von zentraler Bedeutung.

    (mehr …)
  • Zwischen Menschlichkeit und Strafrecht: Der BGH zur Strafbarkeit familiärer Hilfe unter Embargo- und Terrorismusverdacht

    Zwischen Menschlichkeit und Strafrecht: Der BGH zur Strafbarkeit familiärer Hilfe unter Embargo- und Terrorismusverdacht

    Mit Beschluss vom 31. Oktober 2024 (Az. StB 21/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein bemerkenswertes Signal an Rechtsprechung und Gesellschaft gesendet. Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob humanitäre Geldleistungen von Angehörigen an eine nahestehende Person, die sich im Einflussbereich einer terroristischen Vereinigung befindet, strafbar sein können – entweder als Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§§ 129a, 129b StGB) oder als Verstoß gegen das unionsrechtlich verankerte Bereitstellungsverbot im Rahmen der Embargovorschriften (§ 18 AWG).

    Der BGH erkannte einen „eng umgrenzten straffreien Raum“ für familiäre, humanitäre Hilfen an und verwies auf die grundrechtlich gebotene Differenzierung zwischen deliktischer Unterstützung und sozialadäquatem Verhalten. Die Entscheidung setzt damit nicht nur einen wichtigen Akzent im Verhältnis von Sicherheitsrecht und Familienbindung, sondern leistet zugleich einen Beitrag zur dogmatischen Klarheit in einem hochsensiblen Grenzbereich des Strafrechts.

    (mehr …)