LG Nürnberg zur vertraglichen und geschäftsgeheimnisrechtlichen Bewertung von Datenbankzugängen: Mit Urteil vom 27. Dezember 2024 (Az. 19 O 556/24) hat das Landgericht Nürnberg-Fürth grundlegende Klarstellungen zur rechtlichen Einordnung der Weitergabe von Zugangsdaten zu einem professionellen Datenbankdienst getroffen. Im Zentrum der Entscheidung stehen die vertragliche Pflicht zur Geheimhaltung, der Schutz von Passwörtern und Datenbankinhalten als Geschäftsgeheimnis…WeiterlesenGeheimnisschutz: Passwortweitergabe zu Datenbank als Rechtsbruch
Schlagwort: Geheimnisverrat
Rechtsanwalt für Geheimnisverrat: Der Begriff „Geheimnisverrat“ umfasst eine Vielzahl rechtlich relevanter Konstellationen, in denen vertrauliche Informationen unbefugt offengelegt oder genutzt werden. Strafrechtlich ist insbesondere § 203 StGB einschlägig, der bestimmten Berufsgruppen – etwa Ärzten, Anwälten oder IT-Dienstleistern – die Weitergabe fremder Geheimnisse unter Strafe stellt. Daneben regelt § 17 UWG a.F. bzw. seit Inkrafttreten des Geschäftsgeheimnisschutzgesetzes (GeschGehG) insbesondere § 23 GeschGehG die strafrechtlichen Sanktionen bei Verrat oder unbefugter Verwertung von Geschäftsgeheimnissen, etwa durch (Ex-)Mitarbeiter oder Wettbewerber.
Im zivilrechtlichen Kontext bietet das GeschGehG Unternehmen ein umfassendes Schutzregime gegen unautorisierte Offenbarung oder Nutzung interner Informationen – etwa Kundendaten, Algorithmen, Marktstrategien oder technische Dokumentationen. Doch Voraussetzung für diesen Schutz ist, dass das betroffene Unternehmen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen trifft, etwa durch vertragliche Vertraulichkeitsklauseln, Zugriffsregelungen oder technische Sicherheitsmaßnahmen.
Auch im Bereich der Cybersicherheit spielt Geheimnisverrat eine wachsende Rolle. Cyberangriffe zielen häufig auf sensible Datenbestände, deren Abfluss nicht nur wirtschaftlich, sondern auch strafrechtlich und haftungsrechtlich relevant sein kann. Unternehmen müssen deshalb nicht nur präventiv schützen, sondern auch intern klar regeln, wer Zugang zu welchen Informationen hat – und was bei einem Datenleck zu tun ist.
Geheimnisverrat ist damit kein Randthema, sondern ein juristisches Querschnittsproblem mit hoher praktischer Brisanz – im Strafrecht, im Wettbewerbsrecht und in der digitalen Unternehmenspraxis.
Biotechnologie reicht von der klassischen Gentechnik über die Entwicklung personalisierter Medizin bis hin zur synthetischen Biologie, die biologische Systeme nach Baukastenprinzip verändert. Dank CRISPR-Cas9 kann DNA gezielt editiert werden, während biotechnologische Verfahren zunehmend in die industrielle Produktion einfließen – sei es zur Herstellung von Medikamenten, künstlichen Organismen oder sogar Drogen. Doch wo Innovationen sprießen, gibt…WeiterlesenBiotechnologie: BiotechCrime als Schnittstelle von Biotechnologie und Strafrecht
In einem aktuellen Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 2. Mai 2024 (Az.: I ZR 96/23) wichtige Aspekte zur Beweisführung bei Verrat von Geschäftsgeheimnissen behandelt. Die Entscheidung bezieht sich auf den ehemaligen § 17 UWG, der inzwischen durch das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG) abgelöst wurde. Die Ausführungen des BGH sind jedoch problemlos auf die heutige Rechtslage übertragbar.WeiterlesenBeweisführung, wenn Mitarbeiter geht und Kunden mit ihm
In unserer schnelllebigen digitalen Welt, in der Daten oft als das neue Gold angesehen werden, spielt der Schutz von Geschäftsgeheimnissen eine entscheidende Rolle. Dieser Schutz ist nicht nur für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, sondern auch für die Sicherung von Innovationen und die Aufrechterhaltung von Geschäftsbeziehungen unerlässlich.WeiterlesenDie Bedeutung des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen im digitalen Zeitalter
Eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (LAG, 3 Sa 377/22) wirft ein interessantes Licht auf die Thematik des Whistle-Blowings und des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen im Kontext von Arbeitsverhältnissen. Der Fall bietet Anlass, sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die praktischen Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu beleuchtenWeiterlesenWhistle-Blowing und Geschäftsgeheimnisschutz im Arbeitsrecht
Das OLG Dresden (4 U 1377/22) betont, dass Urlaubslisten eines Unternehmens kein Geschäftsgeheimnis darstellen. Im vorliegenden Fall ging es um E-Mails, die Angaben zu Urlaubs- und Krankheitstagen verschiedener Mitarbeiter sowie Angaben darüber enthielten, welche Mitarbeiter Prämien in welcher Höhe erhalten hatten.WeiterlesenDaten von Beschäftigten kein Geschäftsgeheimnis
Beim Arbeitsgericht Mannheim (14 Ca 135/20) ging es um die Frage, ob ein Verwertungsverbot – hier hinsichtlich Sachvortrags – daraus folgt, dass eine Prozesspartei unter Verstoß gegen DSGVO-Grundsätze an einen Beweis gelangt ist. Nun ist dem deutschen Zivilprozessrecht ein “Sachvortragsverwertungsverbot” fremd. Ein Verwendungs- und Verwertungsverbot kann mit dem Bundesarbeitsgericht aber dann in Betracht kommen, wenn…WeiterlesenVerwertungsverbot bei Beweisen aus DSGVO-Verstoß
Das Arbeitsgericht Hamburg (4 Ca 356/20) hat in einer streitigen Situation entschieden, dass davon auszugehen ist, dass sich der Arbeitnehmer ein Geschäftsgeheimnis nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 GeschGehG unbefugt angeeignet hat, wenn er den Datenträger, auf den er die Dateien kopiert hat, nicht in den Betriebsräumen der Arbeitgeberin zurückgelassen, sondern mitgenommen hat.WeiterlesenUnbefugtes Aneignen von Geschäftsgeheimnis durch Mitnahme von Datenträger
Nutzen von Geschäftsgeheimnis
Wann wird ein Geschäftsgeheimnis entsprechend § 4 Abs. 3 GeschGehG genutzt: Nutzen im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bedeutet jede Verwendung des Geschäftsgeheimnisses, solange es sich nicht um eine Offenlegung handelt. Hierunter fällt insbesondere die geschäftliche oder gewerbliche Einholung oder Gestaltung eines Angebots unter Zuhilfenahme von in Plänen, Programmen, Zeichnungen, Rezepturen etc. verkörperten…WeiterlesenNutzen von Geschäftsgeheimnis
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (4 SaGa 1/21) hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Nutzung eines Geschäftsgeheimnisses mangels Begehungs- oder Wiederholungsgefahr ausscheidet, wenn aufgrund der eidesstattlichen Versicherung des Verfügungsbeklagten feststeht, dass dieser gar nicht mehr im Besitz des Geschäftsgeheimnisses ist. Der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bedarf es in diesen Fällen nicht. So hatte schon…WeiterlesenEinstweilige Verfügung zur Unterlassung der Nutzung eines Geschäftsgeheimnisses
Wenn ein Arbeitnehmer betriebliche Dokumente an seinen privaten Mail-Account weiterleitet: Liegt darin schon ein Geheimnisverrat, ein Verstoß gegen das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz? Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (3 SaGa 8/20) konnte sich angesichts einer beantragten einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen mit dieser Frage beschäftigen.WeiterlesenOffenlegung von Geschäftsgeheimnissen durch Weiterleitung an private Mail?
Im Arbeisrecht ist auch eine Verdachtskündigung des Arbeitnehmers möglich, also wenn eine zur Kündigung berechtigende Pflichtverletzung zwar nicht endgültig bewiesen ist – diese aber nahezu abschliessend auf Grund konkretisierter Verdachtsumstände im Raum steht. Das Bundesarbeitsgericht (8 AZR 1026/12) fasst seine Rechtsprechung diesbezüglich wie folgt sehr verständlich zusammen:WeiterlesenArbeitsrecht: Verdachtskündigung des Arbeitnehmers
“Wem gehören die Kundendaten?” – eine Frage, die gar nicht so modern ist, wie es auf den ersten Blick scheint. Allerdings ist zu sehen, dass die Fragestellung sich in der heutigen Zeit massiv verschärft hat. Wo früher vielleicht die Kundenkartei auf dem Schreibtisch stand oder in einer zentralen Registratur erfasst war, stehen heute unmittelbare Kontakte…WeiterlesenWem gehören die Kundendaten und Kontakte?
Heimliche Observation des Arbeitnehmers: Das Bundesarbeitsgericht (8 AZR 1007/13) hat sich in einer vielbeachteten Entscheidung mit der Überwachung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber in Form einer Observation durch einen Privatdetektiv beschäftigt. Die Entscheidung kommt zu dem zutreffenden Ergebnis, dass eine solche Observation nur unter sehr hohen Voraussetzungen möglich ist und dass im Fall einer rechtswidrigen…WeiterlesenBundesarbeitsgericht zur heimlichen Observation des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber
Zur Verwendung von Geschäftsgeheimnissen zum Zwecke des Wettbewerbs durch Arbeitnehmer konnte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 12 SaGa 4/20, klarstellen, dass es sich bei privaten Aufzeichnungen eines Arbeitnehmers über Kundenbesuche und Kundendaten um Geschäftsgeheimnisse handelt – ebenbso bei Kundenlisten mit Kundendaten und Absatzmengen. Dies gilt auch auf der Grundlage des Geschäftsgeheimnisschutzgesetzes; was aber eben angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen voraussetzt.…WeiterlesenVerwendung von Geschäftsgeheimnissen durch Arbeitnehmer