Sexuelle Belästigung im Sinne des Strafrechts ist in Deutschland vor allem durch § 184i StGB geregelt. Dieser Tatbestand bezieht sich auf sexuelle Handlungen, die das Opfer in seiner sexuellen Selbstbestimmung verletzen, aber unterhalb der Erheblichkeitsschwelle des § 177 StGB (Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) liegen. Der Gesetzgeber wollte mit der Einführung des § 184i insbesondere…WeiterlesenSexuelle Belästigung
Rechtsanwalt Ferner - Schlagwort: sexuelle belästigung
Das Arbeitsgericht Solingen (Aktenzeichen: 2 Ca 1497/23) hat am 11. April 2024 eine Entscheidung zu einer fristlosen Kündigung wegen mehrfacher sexueller Belästigung getroffen. Der Kläger, ein Lagerlogistikmitarbeiter, wurde von der Beklagten, seiner Arbeitgeberin, fristlos entlassen, nachdem ihm vorgeworfen wurde, eine Auszubildende wiederholt sexuell belästigt zu haben.WeiterlesenFristlose Kündigung wegen mehrfacher sexueller Belästigung
Generative, multimodale Künstliche Intelligenz (GenAI) hat das Potenzial, viele Branchen zu revolutionieren. Doch genauso groß wie die Möglichkeiten sind auch die Risiken, die durch den Missbrauch dieser Technologie entstehen. Eine kürzlich veröffentlichte Studie beleuchtet die verschiedenen Taktiken des Missbrauchs von GenAI und gibt wertvolle Einblicke und Empfehlungen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse und Empfehlungen aus…WeiterlesenGenerative KI – Risiken und Missbrauch
Der EGMR (15798/20) behandelte die Beschwerde von Frau Vučković gegen Kroatien wegen der Umwandlung einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe ihres Kollegen, der wegen sexueller Gewalt gegen sie verurteilt worden war, in gemeinnützige Arbeit. Sie sah darin eine unangemessen milde Strafe. Hinweis: Die Entscheidung verdeutlicht, wie zunehmend die europäische Ebene Einfluss auch auf originäre nationalstaatliche Vorgänge (hier: Strafzumessung)…WeiterlesenUmwandlung von Freiheitsstrafe in Arbeitsleistungen: Verletzung von Opferrechten
Auch auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier gibt es keinen Freifahrtschein für sexuell belästigende Äußerungen gegenüber Kolleginnen. Es handelt sich um Verletzungen der vertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers, die eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich rechtfertigen können. Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist kann dem Arbeitgeber unzumutbar sein. Dies hat das Arbeitsgericht Elmshorn…WeiterlesenKollegin mit Äußerungen sexuell beleidigt: fristlose Kündigung
Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung eines bei einer Bundesbehörde beschäftigten Arbeitnehmers wegen des Vorwurfs, dieser habe vorsätzlich die unbekleideten Brüste einer Arbeitskollegin ohne deren Einwilligung berührt, für wirksam erachtet.WeiterlesenFristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung wirksam
Im Arbeisrecht ist auch eine Verdachtskündigung des Arbeitnehmers möglich, also wenn eine zur Kündigung berechtigende Pflichtverletzung zwar nicht endgültig bewiesen ist – diese aber nahezu abschliessend auf Grund konkretisierter Verdachtsumstände im Raum steht. Das Bundesarbeitsgericht (8 AZR 1026/12) fasst seine Rechtsprechung diesbezüglich wie folgt sehr verständlich zusammen:WeiterlesenArbeitsrecht: Verdachtskündigung des Arbeitnehmers
Fasst ein Mitarbeiter erst einer Kollegin und dann sich selbst in den Schritt mit der anschließenden Äußerung, da tue sich etwas, rechtfertigt dies auch nach 16-jähriger bean- standungsfreier Betriebszugehörigkeit die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Übersicht über das Thema „sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“.WeiterlesenSexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in der Vergangenheit kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Es geht um folgenden Sachverhalt: Der Angeklagte hielt sein Mobiltelefon unter den Rock der Geschädigten, um Bildaufnahmen zu fertigen. Nach den Gesamtumständen wollte er dies heimlich tun; eine von der Geschädigten geschilderte Berührung mit dem Handy an ihrer Kniekehle erfolgte offensichtlich unbeabsichtigt. Frage: Ist das Strafbar? Das Ergebnis überrascht sicherlich einige.WeiterlesenZur Strafbarkeit des Voyeurismus
Sexuelle Belästigung
Sexuelle Belästigung: Wegen sexueller Belästigung wird nach § 184i StGB bestraft, wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch be- lästigt. Eine Belästigung setzt voraus, dass die Handlung das Opfer in seinem Empfinden nicht unerheblich beeinträchtigt. Dabei reicht nicht jede Form von subjektiv empfundener Beeinträchtigung als tatbestandsrelevante Belästigung aus. Insofern muss…WeiterlesenSexuelle Belästigung
In wenigen Tagen ist es wieder soweit: Der Straßenkarneval bzw. Fasching beginnt. Wer diesen alten Brauch feiern möchte, kann dabei mit der Arbeitspflicht in Konflikt geraten. Der folgende Beitrag klärt, welche Vorkehrungen Arbeitgeber und Arbeitnehmer treffen sollten, um die närrische Zeit zu genießen. Hinweis: Beachten Sie dazu unseren umfangreichen Infobrief zu Rechtsfragen rund um den…WeiterlesenWas der Arbeitnehmer im Karneval beachten sollte
Nachstellen und Streichen am Oberschenkel führte zur Verhängung einer Freiheitsstrafe: Am 24.01.2018 verurteilte der zuständige Strafrichter am Amtsgericht München einen 40jährigen verheirateten rumänischen Bauarbeiter wegen sexueller Belästigung zu einer Freiheitstrafe von 8 Monaten und ordnete Haftfortdauer an.WeiterlesenSexualstrafrecht: Freiheitsstrafe bei sexueller Belästigung
Wann sind sexuelle Handlungen erheblich: Im Sexualstrafrecht steht an erster Stelle regelmässig die Frage, ob einer vorgenommenen Handlung überhaupt die notwendige sexuelle Erheblichkeit im Sinne des Strafrechts innewohnte. Zu dieser Frage konnte der Bundesgerichtshof klarstellen, dass er einerseits an dem Erheblichkeitsbegriff der bisherigen Rechtsprechung festhält, andererseits hieran auch nicht vor dem Hintergrund der mModernisierung des…WeiterlesenSexuelle Erheblichkeit einer Handlung im Sexualstrafrecht
Gesetzgebung: Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung durch Neufassung des §179 StGB?WeiterlesenGesetzgebung zum Sexualstrafrecht: Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat sich in mehreren Entscheidungen mit der Zulässigkeit von „bordellartigen Betrieben“ sowohl in Wohngebieten wie auch „faktischen Gewerbegebieten“ beschäftigt.WeiterlesenVerwaltungsrecht: Zur Zulässigkeit eines bordellartigen Betriebs