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Schlagwort: sexuelle belästigung

Der Tatbestand der sexuellen Belästigung (§ 184i StGB) setzt voraus, dass eine Handlung von erheblicher Intensität vorliegt, die die sexuelle Selbstbestimmung eines anderen beeinträchtigt – doch nicht jedes als unangemessen empfundenes Verhalten erfüllt die strafrechtlichen Voraussetzungen. Entscheidend für die Verteidigung sind oft die Kontextbewertung, die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen und die Abgrenzung zu sozialadäquatem Verhalten. Diese Übersicht zeigt, wie Beschuldigte falsche oder überzogene Vorwürfe entkräften, welche Rolle Kommunikationsprotokolle oder Alibi-Beweise spielen und wie eine strategische Prozessführung die Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch erreichen kann. Besonders relevant wird dies in Arbeitskontexten oder bei anonymen Anzeigen.

  • Grenzen der Meinungsfreiheit zwischen Influencern

    Grenzen der Meinungsfreiheit zwischen Influencern

    Auseinandersetzungen zwischen Influencern beschäftigen irgendwie zunehmend die Justiz und im Kern geht es immer um die gleichen Themen: Wo verlaufen die Grenzen zwischen zulässiger Kritik, Persönlichkeitsrechtsschutz und wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen in der digitalen Öffentlichkeit?

    Ein Urteil des OLG Frankfurt vom 17. Juli 2025 (Aktenzeichen 16 U 80/24) zeigt, wie Gerichte die Spannungsfelder zwischen Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsschutz und wirtschaftlicher Konkurrenz im Influencer-Marketing bewerten. Besonders relevant ist die Entscheidung für Content-Creator, die sich in öffentlichen Kontroversen bewegen, sowie für juristische Beobachter, die die Entwicklung des Äußerungsrechts in sozialen Medien verfolgen.

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  • Heimliche Aufnahmen in Saunen: Gesetzesinitiative zur Schließung strafrechtlicher Schutzlücken 2026

    Heimliche Aufnahmen in Saunen: Gesetzesinitiative zur Schließung strafrechtlicher Schutzlücken 2026

    Ein Mann filmt heimlich zwei Frauen in einer Leipziger Sauna. Die Polizei sichert das Handy samt Aufnahmen. Doch die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein – mangels Strafbarkeit. Der Fall vom Juli 2025 hat eine rechtspolitische Debatte ausgelöst, die nun in eine konkrete Gesetzesinitiative mündet. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und die Justizminister aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wollen die Schutzlücke schließen, wie Tagesschau und NOZ berichten. Doch der Vorstoß ist umstritten und wirft grundsätzliche Fragen über die Grenzen des Strafrechts auf.

    Ich möchte darauf im Folgenden etwas umfassender eingehen, auch vor dem Hintergrund, dass ich umfangreiche Erfahrung als Strafverteidiger mitbringe, wenn es um heimliche Aufnahmen und entsprechende Taten geht – aber auch mit technischem Hintergrund blickend auf die Frage, ob zu viel kriminalisiert werden kann.

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  • Hohe Abfindung: Unzumutbarkeit der Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses bei sexueller Belästigung

    Hohe Abfindung: Unzumutbarkeit der Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses bei sexueller Belästigung

    In einer Entscheidung vom 9. Juli 2025 (Az. 4 SLa 97/25) hat das Landesarbeitsgericht Köln die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses auf Antrag der Klägerin bestätigt und eine Abfindung in Höhe von 68.153,80 Euro brutto zugesprochen. Anlass war ein massives Fehlverhalten des Geschäftsführers gegenüber der Klägerin, das in Form beleidigender, sexuell konnotierter und herabwürdigender WhatsApp-Nachrichten dokumentiert wurde. Die Entscheidung befasst sich ausführlich mit den rechtlichen Voraussetzungen des arbeitnehmerseitigen Auflösungsantrags und setzt sich zudem mit der dogmatischen Bedeutung von Genugtuungsaspekten bei der Abfindungsbemessung auseinander.

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  • Sexuelle Belästigung

    Sexuelle Belästigung

    Sexuelle Belästigung im Sinne des Strafrechts ist in Deutschland vor allem durch § 184i StGB geregelt. Dieser Tatbestand bezieht sich auf sexuelle Handlungen, die das Opfer in seiner sexuellen Selbstbestimmung verletzen, aber unterhalb der Erheblichkeitsschwelle des § 177 StGB (Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) liegen.

    Der Gesetzgeber wollte mit der Einführung des § 184i insbesondere Handlungen sanktionieren, die zwar eindeutig sexualisiert sind, aber nicht die Schwere eines Übergriffs oder einer Nötigung aufweisen.

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  • Fristlose Kündigung wegen mehrfacher sexueller Belästigung

    Fristlose Kündigung wegen mehrfacher sexueller Belästigung

    Das Arbeitsgericht Solingen (Aktenzeichen: 2 Ca 1497/23) hat am 11. April 2024 eine Entscheidung zu einer fristlosen Kündigung wegen mehrfacher sexueller Belästigung getroffen. Der Kläger, ein Lagerlogistikmitarbeiter, wurde von der Beklagten, seiner Arbeitgeberin, fristlos entlassen, nachdem ihm vorgeworfen wurde, eine Auszubildende wiederholt sexuell belästigt zu haben.

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  • Generative KI – Risiken und Missbrauch

    Generative KI – Risiken und Missbrauch

    Generative, multimodale Künstliche Intelligenz (GenAI) hat das Potenzial, viele Branchen zu revolutionieren. Doch genauso groß wie die Möglichkeiten sind auch die Risiken, die durch den Missbrauch dieser Technologie entstehen. Eine kürzlich veröffentlichte Studie beleuchtet die verschiedenen Taktiken des Missbrauchs von GenAI und gibt wertvolle Einblicke und Empfehlungen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse und Empfehlungen aus dieser Studie.

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  • Umwandlung von Freiheitsstrafe in Arbeitsleistungen: Verletzung von Opferrechten

    Umwandlung von Freiheitsstrafe in Arbeitsleistungen: Verletzung von Opferrechten

    Der EGMR (15798/20) behandelte die Beschwerde von Frau Vučković gegen Kroatien wegen der Umwandlung einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe ihres Kollegen, der wegen sexueller Gewalt gegen sie verurteilt worden war, in gemeinnützige Arbeit. Sie sah darin eine unangemessen milde Strafe.

    Hinweis: Die Entscheidung verdeutlicht, wie zunehmend die europäische Ebene Einfluss auch auf originäre nationalstaatliche Vorgänge (hier: Strafzumessung) nimmt. Aus dem Grund wurde die Entscheidung hier auch aufgenommen.

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  • Kollegin mit Äußerungen sexuell beleidigt: fristlose Kündigung

    Kollegin mit Äußerungen sexuell beleidigt: fristlose Kündigung

    Auch auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier gibt es keinen Freifahrtschein für sexuell belästigende Äußerungen gegenüber Kolleginnen. Es handelt sich um Verletzungen der vertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers, die eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich rechtfertigen können.

    Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist kann dem Arbeitgeber unzumutbar sein. Dies hat das Arbeitsgericht Elmshorn (3 Ca 1501 e/22) entschieden.

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  • Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung wirksam

    Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung wirksam

    Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung eines bei einer Bundesbehörde beschäftigten Arbeitnehmers wegen des Vorwurfs, dieser habe vorsätzlich die unbekleideten Brüste einer Arbeitskollegin ohne deren Einwilligung berührt, für wirksam erachtet.

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  • Arbeitsrecht: Verdachtskündigung des Arbeitnehmers

    Arbeitsrecht: Verdachtskündigung des Arbeitnehmers

    Im Arbeisrecht ist auch eine Verdachtskündigung des Arbeitnehmers möglich, also wenn eine zur Kündigung berechtigende Pflichtverletzung zwar nicht endgültig bewiesen ist – diese aber nahezu abschliessend auf Grund konkretisierter Verdachtsumstände im Raum steht.

    Probleme am Arbeitsplatz? Unsere Experten für (IT-)Arbeitsrecht und Kündigungsschutz helfen Ihnen weiter!

    In unserer renommierten Kanzlei bieten wir umfassende Beratung im Arbeitsrecht mit besonderem Fokus auf IT-Arbeitsrecht für Unternehmen und Geschäftsführer. Unser erfahrenes Team von Rechtsanwälten steht Ihnen zur Seite, um Ihre arbeitsrechtlichen Probleme zu lösen. Mit unserer spezialisierten Expertise im IT-Arbeitsrecht sind wir in der Lage, komplexe rechtliche Herausforderungen im Zusammenhang mit Managerhaftung, Technologie und Arbeitsverhältnissen zu bewältigen.

    Das Bundesarbeitsgericht (8 AZR 1026/12) fasst seine Rechtsprechung diesbezüglich wie folgt sehr verständlich zusammen:

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  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in der Vergangenheit kann fristlose Kündigung rechtfertigen

    Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in der Vergangenheit kann fristlose Kündigung rechtfertigen

    Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Belästigt ein Arbeitnehmer eine Kollegin sexuell, kann das auch dann eine fristlose Kündigung des langjährigen Arbeitsverhältnisses rechtfertigen, wenn der Vorfall schon über ein Jahr her ist, sich die Betroffene aber erst sehr viel später gegenüber dem Arbeitgeber offenbart hat. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden (Urteil vom 10. November 2015 – 2 Sa 235/15).

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  • Zur Strafbarkeit des Voyeurismus

    Zur Strafbarkeit des Voyeurismus

    Es geht um folgenden Sachverhalt:

    Der Angeklagte hielt sein Mobiltelefon unter den Rock der Geschädigten, um Bildaufnahmen zu fertigen. Nach den Gesamtumständen wollte er dies heimlich tun; eine von der Geschädigten geschilderte Berührung mit dem Handy an ihrer Kniekehle erfolgte offensichtlich unbeabsichtigt.

    Frage: Ist das Strafbar? Das Ergebnis überrascht sicherlich einige.
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  • Sexuelle Belästigung

    Sexuelle Belästigung: Wegen sexueller Belästigung wird nach § 184i StGB bestraft, wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch be- lästigt. Eine Belästigung setzt voraus, dass die Handlung das Opfer in seinem Empfinden nicht unerheblich beeinträchtigt. Dabei reicht nicht jede Form von subjektiv empfundener Beeinträchtigung als tatbestandsrelevante Belästigung aus.

    Insofern muss es sich angesichts des Schutzguts der im 13. Abschnitt verorteten Strafnorm und ihrer amtlichen Überschrift vielmehr gerade um eine „sexuelle Belästigung“ handeln, bei welcher die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers tangiert ist (BGH, 2 StR 543/19).

    Dazu auch bei uns:

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  • Was der Arbeitnehmer im Karneval beachten sollte

    In wenigen Tagen ist es wieder soweit: Der Straßenkarneval bzw. Fasching beginnt. Wer diesen alten Brauch feiern möchte, kann dabei mit der Arbeitspflicht in Konflikt geraten. Der folgende Beitrag klärt, welche Vorkehrungen Arbeitgeber und Arbeitnehmer treffen sollten, um die närrische Zeit zu genießen.

    Hinweis: Beachten Sie dazu unseren umfangreichen Infobrief zu Rechtsfragen rund um den Karneval

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  • Sexualstrafrecht: Freiheitsstrafe bei sexueller Belästigung

    Nachstellen und Streichen am Oberschenkel führte zur Verhängung einer Freiheitsstrafe: Am 24.01.2018 verurteilte der zuständige Strafrichter am Amtsgericht München einen 40jährigen verheirateten rumänischen Bauarbeiter wegen sexueller Belästigung zu einer Freiheitstrafe von 8 Monaten und ordnete Haftfortdauer an.
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