Der BGH beschäftigte sich in seinem Urteil vom 14. März 2024 (Az. 4 StR 354/23) mit einem Fall, in dem zwei Angeklagte durch die Explosion von Sprengkörpern erhebliche Sachschäden verursachten und eine Brechstange als potenziell gefährliches Werkzeug einsetzten.
Die zentrale Frage des Verfahrens betraf die rechtliche Bewertung des Einsatzes der Brechstange und der Sprengkörper sowie die daraus resultierenden strafrechtlichen Konsequenzen, insbesondere hinsichtlich des Diebstahls mit Waffen und des vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion.
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