Verdacht auf Cannabis-Plantage führt zu Bitcoin-Mining-Farm

Die englische Polizei berichtet, wie eine “Bitcoin-Mining-Farm” bei einer Razzia in einer Industrieanlage entdeckt wurde. Hintergrund war dabei die Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses hinsichtlich einer vermuteten Cannabis-Farm. Dann aber fand man eine “Kryptowährungsmine”, die Strom im Wert von Tausenden englischen Pfund aus dem Stromnetz entzogen hat.

Die Polizei berichtet, dass man die klassischen Anzeichen für Drogenhandel bzw. eine Cannabis-Plantage aufgefunden hatte, die übrigens auch in Deutschland als Anlass für einen Durchsuchungsbeschluss herangezogen werden:

  • Es wurde der Polizei “gesteckt”, dass viele Menschen die Anlage zu verschiedenen Tageszeiten besuchten;
  • es waren viele Kabel und Lüftungsschächte sichtbar;
  • eine Polizeidrohne nahm beim Überflug eine beträchtliche Wärmequelle wahr;

Das sind alles klassische Anzeichen für eine Cannabis-Plantage, ich habe selber zahlreiche Fälle, in denen aufgrund dieser Indizien ein Durchsuchungsbeschluss von einem Richter unterzeichnet wurde.

Quelle: West Midlands Police, https://west-midlands.police.uk/news/bitcoin-mine-uncovered-during-industrial-unit-raid

Als die Polizisten dann die Anlage betraten, fanden sie dann aber eine recht beachtliche Anlage mit rund 100 Computereinheiten, die zu einem Bitcoin-Mining-Betrieb gehören sollen. Nun ist ein Mining nicht verboten, wie auch Heise zu Recht anmerkt. Allerdings dürften sich Mining-Farmen für Bitcoin oder Ethereum in kaum einer Industrienation noch lohnen, da die Strompreise schlicht zu hoch sind. Die Logik ist dann simpel: Wenn man für den Strom nicht bezahlt, lohnt es sich allemal.

Lustigerweise ist auch das wieder eine Gemeinsamkeit mit einer Cannabisplantage: Wer Cannabis selber aufziehen möchte, wird schnell feststellen, dass die enormen Stromkosten – hier für gute Wärmelampen benötigt – letztlich nicht mehr in Relation zu dem eigentlichen Ertrag stehen. Wer nicht auf erschreckend hohen Stromrechnungen sitzen bleiben möchte, versucht daher “kostenlos” an Strom zu kommen.

Nur am Rande der Hinweis: Die Netzbetreiber arbeiten mit der Polizei zusammen. Wenn plötzlich massive Stromentnahmen stattfinden kann dies zu einer Meldung an die Polizei führen, auch hier sind mir entsprechende Einleitungsvermerke bekannt geworden. Dies ist bei etwas professionelleren Anbauern ein weiterer Grund, auf eine “offizielle” Stromentnahme zu verzichten.

Jedenfalls bei Crypto-Mining ergibt sich keine unmittelbare Strafbarkeit – wenn dann aber Strom illegal abgezweigt wird, ist dies nicht nur in England, sondern auch in Deutschland strafbar (als “Entziehung elektrischer Energie”, § 248c StGB). Die Norm wurde extra geschaffen, weil es einen Diebstahl von etwas unkörperlichem, wie dem Stromfluss, nicht geben kann nach deutschem Rechtsverständnis. In der Praxis taucht Rechtsprechung hierzu aber kaum auf, da jedenfalls bisher, im BTM-Umfeld, die BTM-Straftaten derart bedeutsam sind, dass man die Entziehung elektrischer Energie als im Vergleich eher belanglose Nebenstraftat einstellen wird vor der Anklageerhebung.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
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